…beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Gemäß § 20 Abs. 1 ErbStG 1955 gilt als Erwerb, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, der gesamte Vermögensanfall an den Erwerber. Schulden und Lasten, die in wirtschaftlicher Beziehung zu nicht steuerbaren Teilen des Erwerbes stehen…
…nicht abzugsfähig. Dies selbst wenn es sich dabei grundsätzlich um Werbungskosten handelt. Für die Verknüpfung von Ausgaben und Einnahmen hat der Gesetzgeber auf den "unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang" abgestellt. Dieser Begriff ist lt. VwGH nicht nur im Sinne einer finalen Verknüpfung zu verstehen, sondern es genügt…
…MwStSystRL für die Mitgliedstaaten eine Ermächtigung, Personen, die zwar rechtlich unabhängig, aber durch gegenseitige finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng miteinander verbunden sind, zusammen als einen Steuerpflichtigen zu behandeln. Auch Nichtsteuerpflichtige können mit einbezogen werden (vgl. EuGH 9.4.2013, Kommission/Irland, C-85/11).…
…eines für den Nachlaß oder wegen des Erwerbes geführten Rechtsstreites. Gemäß § 20 Abs. 5 ErbStG sind Schulden und Lasten, die in wirtschaftlicher Beziehung zu nicht steuerbaren Teilen des Erwerbes stehen, nicht abzuziehen. Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten können gemäß § 20 Abs. 6 ErbStG nur insoweit abgezogen werden…
…somit im vorliegenden Fall nicht gewährleistet und eine organisatorische Eingliederung iSd § 2 Abs. 2 UStG daher zu verneinen. c) Wirtschaftliche Eingliederung: Die wirtschaftliche Eingliederung erfordert einen vernünftigen betriebswirtschaftlichen Zusammenhang und damit eine aufeinander abgestellte, sich gegenseitig ergänzende Tätigkeit (VwGH 29.3.2001, 96/14/0085…
…den Charakter von Gemeinkosten hatten, ergab sich aus den vorliegenden Feststellungen sohin nicht. Es bestand vor Einstellung der wirtschaftlichen Tätigkeit auch keine Verpflichtung, die Kontaminierung zu beseitigen. Ein Nachweis im Sinne einer den direkten, unmittelbaren Zusammenhang begründenden Ursache für die Aufwednungen, die vor Einstellung der…
…spreche alles dafür, dass eine weit über die nur geschäftlichen Bereiche hinausgehende persönliche Beziehung zwischen dem Gesellschafter und dem Bf. vorliege. Es sei nicht davon auszugehen, dass der Gesellschafter einer ihm nicht nahestehenden Person zu einem solchen Vorteil verholfen hätte. (Tz 1.2. Seite 5…
…über Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen Unterliegen - die Widerlegung des Sachverhaltes, das die Gesellschafter zu gleichen Teilen von 25 % am Vermögen der Gesellschaft beteiligt sind - dass keine Geldflüsse stattgefunden haben - dass die Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter tw. unüblich hoch angesetzt wurden. Angefochtene Bescheide Mit Bescheiden vom 3…
…garantierte Turniere reduzierte. Die übrigen im Antwortschreiben vom 23. November 2016 detailliert gelisteten Offset-Beträge führten dagegen zu keiner Verminderung der Bemessungsgrundlage und erfolgte auch keine Ausscheidung bestimmter Teile der Jahresbruttospieleinnahmen für Log-Ins von in Österreich registrierten Kunden, bei denen die Bf. aufgrund einer…
…exportiert, wobei ein Anbieten über dem Weltmarktpreis dazu führen würde, dass die Händler die Produkte nicht mehr von den österreichischen Erzeugern beziehen würden. Dies würde zu einer wirtschaftlichen Schwächung der BF, eine Schwächung der Inlandsversorgung und -produktion und somit einer Schwächung des Wirtschaftsstandortes Österreich führen…
…Kapitalerhöhung), - dem ,Börsegang' eines Unternehmens, wenn die Geschäftstätigkeit des Unternehmens zu steuerpflichtigen bzw. keinen Vorsteuerausschlussbewirkenden Umsätzen führt, weil diese Kosten als allgemeine Kosten in einem direkten und unmittelbaren Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens stehen. Diese Kosten stellen allgemeine Kosten des Unternehmers dar und…
…Dadurch, dass der Vorsteuerabzug auf Aufwendungen nur insoweit zulässig sei, als diese Aufwendungen den wirtschaftlichen Tätigkeiten des Steuerpflichtigen zuzurechnen seien, sei zwischen unternehmensfremden Zwecken im Sinne einer klassischen Privatnutzung und nichtunternehmerischen, aber nicht unternehmensfremden Zwecken zu unterscheiden. In Hinblick darauf, dass Körperschaften öffentlichen Rechts der…
…Die K-GmbH war aber zu dieser Zeit bereits eine Scheinfirma, welche laut den Feststellungen eines Wiener Finanzamtes seit Ende 2008 nur mehr als Briefkastenfirma existent gewesen war (Finanzstrafakt Bl. 91). Die vom GPLA-Prüfer somit lediglich hinsichtlich eines Teiles der bei der **Haustechnik ohne…
…Vorliegen enger finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Beziehungen, die im konkreten Fall vorliegen würden. Insofern seien die B-KG und die A-KG unter unmittelbarer Berufung auf das für sie günstigere EU-Recht als einheitlicher Steuerpflichtiger iSd Art 11 MwStSyst-RL zu betrachten. Umsätze zwischen den…
…Der Vorsteuerabzug aus den übrigen Aufwendungen erfolge nach dem Aufteilungsschlüssel (Prozentsatz aus dem Verhältnis steuerbare zu nichtsteuerbaren Umsätzen). Berechnung Aufteilungsschlüssel (in Euro) | Art | Konto | Summe | 20% | 0% | Warenerlöse 20% | 4020 | 5.473,01 | 5.473,01…
…Grund ihres Wohnsitzes oder ständigen Aufenthaltes steuerpflichtig ist. Verfügt eine Person in beiden Vertragsstaaten über eine ständige Wohnstätte, gilt sie nur in dem Staat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Art. 4 Abs. 2 lit.a DBA-D). Gemäß Art…
…Daten auf sämtliche A.C. Konzerngesellschaften beziehen und wurden diese im Log-in-Zeitpunkt und nicht im Teilnahmezeitpunkt erfasst. Diese Daten würden sich nicht ausschließlich auf von der Bf. veranstaltete Ausspielungen beziehen und stellten keine konkreten Indizien zu konkreten Einzelfällen dar, weswegen diese vorliegenden IP…
…es bestehe keine persönliche Arbeitspflicht - der Werkunternehmer benutze seine eigenen Arbeitsmittel - er sei nicht in die Organisation des Werkbestellers eingegliedert - und es bestehe keine persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit Alle diese Kriterien seien dem beiliegenden Werkvertrag, welcher mit der Firma Fa1 abgeschlossen worden sei, zu entnehmen…
…worauf die Bf. hinweist) auf Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte im Sinne des bürgerlichen Rechts abstellt. Mit dem Erkenntnis des VwGH ist keine Abkehr von der im Ertragssteuerrecht vorherrschenden wirtschaftlichen (§ 21 BAO) hin zu einer formalrechtlichen Betrachtungsweise verbunden. Die Bf. legt hierzu dar, dass der VwGH…
…dies vorsieht. Die Einbringung von (Teil)Betrieben, Mitunternehmer- und Kapitalanteilen im Sinne des § 12 Abs. 2 des Umgründungssteuergesetzes ist auf den nach dem Umgründungssteuergesetz maßgeblichen Einbringungsstichtag zu beziehen. Nach § 8 Abs. 1 zweiter Satz KStG 1988 gilt der Tauschgrundsatz des § 6 Z 14 lit. b…