…Auf der einen Seite sei der Bf. ein Irrtum im Zusammenhang mit dem Wechsel der Gewinnermittlungsart am Erklärungsformular unterlaufen und auf der anderen Seite haben sich - unabhängig davon - als Folge des Konkursverfahrens der ***1*** neue werterhellende Tatsachen ergeben. Insbesondere seien im Zeitpunkt der Erstellung noch…
…dem Beschwerdeführer direkt vorgeschrieben worden. Abgeleitet werde die Feststellung einer verdeckten Gewinnausschüttung durch eine Reihe von angeführten Indizien - seitens des Finanzamtes fälschlicherweise als "Sachverhalt", also als Tatsachenfeststellungen, bezeichnet - die weder inhaltlich noch im Zeitablauf korrekt interpretiert seien und damit die Schlussfolgerung, nämlich die verdeckte Gewinnausschüttung…
…RA vom 11.10.2016 gewesen. Der "Presse"-Artikel habe in Verbindung mit den darin enthaltenen Tatsachen die Widmungsproblematik nur noch zusätzlich verstärkt. Das Bundesfinanzgericht führt dazu aus: Rückstellungen sind zu bilden, wenn eine vertragliche oder deliktische Schadenersatzpflicht betrieblich veranlasst ist und die wirtschaftliche Verursachung…
….... Das finanzwirtschaftliche Risiko sei umso größer, je höher der Verschuldungskoeffizient (Fremdkapital/Eigenkapital) des Unternehmens sei. Diese Tatsache werde im Beta verschuldet abgebildet. .... Aus der Formel sei ersichtlich, dass die Renditeforderung der Eigenkapitalgeber mit steigendem Verschuldungskoeffizienten steigen werde". Auch hier sei mit keinem Wort davon die…
…Ansicht der Finanzverwaltung in EStR Rz 2329; vgl. im Detail auch Perl, Werterhellende Umstände im Bilanzrecht (Diss 2010), 119 mit Nachweisen zur deutschen Rechtsprechung, abzurufen unter http://othes.univie.ac.at/10755/1/2010-05-31_0251337.pdf). Im Zeitpunkt der Erlassung des Erstbescheides 2009…
…gefordert) eingegangen, wodurch bereits am Bilanzstichtag werterhellende Umstände vorliegen würden die durch Rückstellungsbildung zwingend zu berücksichtigen seien. Als Conclusio für die Rückstellungspflicht der Drohverluste aus schwebenden Geschäften führt die Beschwerde wörtlich aus: Die Rückstellungspflicht ergibt sich aus den folgenden Sachverhaltselementen: - vertragliche Verpflichtung seitens Bf. mit…
…vgl. Mayr in Doralt u.a., EStG 1988, § 6 Rz 201). Als werterhellende Umstände sind nur Tatsachen zu berücksichtigen, die objektiv bereits am Bilanzstichtag bestanden haben, dem Steuerpflichtigen jedoch erst zwischen dem Bilanzstichtag und der Bilanzerstellung bekannt geworden sind. Der nachträgliche Eintritt von Umständen, die…
…von Fahrzeugen an Mietwagenunternehmen und Flottenkunden konnten ebenfalls weder dem Grunde noch der Höhe nach festgestellt werden und wurden von der belangten Behörde auch nicht behauptet. Für die Bildung einer Drohverlustrückstellung sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend wobei werterhellende Umstände im Bilanzerstellungszeitraum zu berücksichtigen sind…
…die noch keine vertragliche Verpflichtung ausgelöst hätten. Zudem würden die Feststellungen zur Umsatzsteuer und der daraus resultierende Mehraufwand eine neue Tatsache darstellen. In der fristgerecht eingebrachten Beschwerde von 30.11.2015 wird zur Nichtanerkennung der Rückstellung eingewendet, dass es sich bei den streitgegenständlichen Buy-Back…
…Tatsachen zu berücksichtigen, die objektiv am Bilanzstichtag bestanden haben, auch wenn sie dem Steuerpflichtigen erst zwischen Bilanzstichtag und Bilanzerstellungszeitpunkt bekannt werden (werterhellende Umstände). Die Kenntnis des endgültigen Nachforderungsbetrages vor der Bilanzerstellung (Bilanz 2010 der GmbH), stelle nach Ansicht des Prüfers und des Finanzamtes einen werterhellenden…
…mit Erwägungen zur ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung entgegenzutreten (vgl. den letzten Satz in Tz 14 des Erkenntnisses). Damit wird indirekt die Problematik der Werterhellung angesprochen. Als werterhellende Umstände sind nur Tatsachen zu berücksichtigen, die objektiv bereits am Bilanzstichtag bestanden haben, dem Steuerpflichtigen jedoch erst zwischen dem Bilanzstichtag…
…zeitgerechter Anmeldung der Insolvenz seien die damit verbundenen Folgen bereits im Jahr 2018 eingetreten, was die Abschreibung auf den Beteiligungswert als werterhellende Tatsache rechtfertige. Die Insolvenz der beiden Gesellschaften sei in die Bewertung des Beteiligungsansatzes der Bf. eingeflossen. Dem Vorlageantrag wurden folgende Unterlagen beigelegt: - Jahresabschlüsse…
…Beteiligungsquote der [B-GmbH] in Höhe von 30 % am Stammkapi- [Seite 5 des Schreibens vom 31.03.2016] tal der [C-GmbH] begrenzt. Aufgrund dieses Umstands, aber auch aufgrund der Tatsache, dass Haftungserklärungen einer Gesellschaft zugunsten ihres Gesellschafters nur ganz ausnahmsweise zulässig sind, ist abzuleiten…
…langer, ein Jahr überschreitender Laufzeit ändern nichts an der grundsätzlichen Verpflichtung zum Rückkauf über den Wiederverkaufspreisen. Für die Bildung einer Drohverlustrückstellung sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend, wobei werterhellende Umstände im Bilanzerstellungszeitraum zu berücksichtigen sind. Aus dem Grundsatz der Einzelbewertung ergibt sich zudem die Verpflichtung…
…und unterfertigt, dafür auch die persönliche Haftung übernommen (lt. unserer Information wurde der Klage gegen Fr. D aufgrund dieser Tatsache nicht stattgegeben). Auch Zusagen über Zahlungen von Fr. D wurden aus diesen Gründen nicht eingehalten. Unsere Klientin war laufend mit der Witwe von Hr. D…
…wurde dies von den Parteien auch nicht vorgebracht. Grund für die Nichtanerkennung dieser Wertberichtigung durch das belangte Finanzamt war - wie in der Beweiswürdigung ausgeführt - die Tatsache, dass das belangte Finanzamt weder für das Jahr 2006 noch für das Jahr 2007 die Kostenübernahme durch die SM…
…VwGH 16.12.1999, 95/15/0027, wo der VwGH zum Ergebnis kam, dass aufgrund des Wordings des Kaufvertrages mit den nachträglichen Ereignissen "werterhellende Umstände" vorlagen und deswegen im Veräußerungszeitpunkt zu berücksichtigen waren. Ähnlich BFH 14.6.2005, VIII R 14/04, BStBl II 2006…
…Stand 7.9.2023)). Es gilt jedoch der Grundsatz der Werterhellung. Werterhellend sind zusätzliche Informationen über zum Bilanzstichtag bereits bestehende Verhältnisse. Zu berücksichtigen sind Tatsachen, die objektiv bereits am Bilanzstichtag bestanden haben, auch wenn sie dem Steuerpflichtigen erst zwischen dem Bilanzstichtag und der Bilanzerstellung bekannt…
…gab der Bf. zudem uns, seiner steuerlichen Vertretung, in diversen persönlichen Gesprächen, Telefonaten und E-Mail Korrespondenz bekannt. Zudem wurde diese Tatsache auch offen mit der Versicherung, namentlich Vn2 Z. aus der betrieblichen Lebensversicherung, kommuniziert, welcher diesbezüglich als weiterer Zeuge genannt werden kann. Als schriftlichen…
…beigefügte Bilanz herangezogen. Das Finanzamt geht davon aus, dass die eingereichte Bilanz den Tatsachen entspricht, und dass das in der Beschwerde angeführte Geschäftskonto irrtümlich angeführt wurde. Nachstehend wird nochmals die Berechnung der KESt erläutert. Einbringung des Einzelunternehmen ***RA*** in die ***R*** GmbH rückwirkend zum 1…