…3: Straffreiheit tritt nicht ein, a) wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige Verfolgungshandlungen (§ 14 Abs. 3) gegen den Anzeiger, gegen andere an der Tat Beteiligte oder gegen Hehler gesetzt waren, b) wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige die Tat hinsichtlich ihrer objektiven Tatbestandsmerkmale bereits ganz oder zum…
…diesem Grund - um einem Verstoß gegen das Doppelbestrafungsverbot nach Art 4 siebentes Zusatzprotokoll EMRK zu vermeiden - eine Gutschrift der Abgabenerhöhung normiert, wenn die Selbstanzeige nicht strafbefreiend wirkt. Bei einem bloß "abgabenrechtlichen" Charakter der Abgabenerhöhung wäre die Normierung einer Gutschrift nicht erforderlich gewesen. Vor dem Hintergrund…
…4 siebentes Zusatzprotokoll EMRK zu vermeiden - eine Gutschrift der Abgabenerhöhung normiert, wenn die Selbstanzeige nicht strafbefreiend wirkt. Bei einem bloß „abgabenrechtlichen" Charakter der Abgabenerhöhung wäre die Normierung einer Gutschrift nicht erforderlich gewesen. Vor dem Hintergrund, dass die Abgabenerhöhung über die bloße Schadensgutmachung (= Abgabennachzahlung) hinausgeht…
…4 siebentes Zusatzprotokoll EMRK zu vermeiden - eine Gutschrift der Abgabenerhöhung normiert, wenn die Selbstanzeige nicht strafbefreiend wirkt. Bei einem bloß „abgabenrechtlichen" Charakter der Abgabenerhöhung wäre die Normierung einer Gutschrift nicht erforderlich gewesen. Vor dem Hintergrund, dass die Abgabenerhöhung über die bloße Schadensgutmachung (= Abgabennachzahlung) hinausgeht…
…4 siebentes Zusatzprotokoll EMRK zu vermeiden - eine Gutschrift der Abgabenerhöhung normiert, wenn die Selbstanzeige nicht strafbefreiend wirkt. Bei einem bloß „abgabenrechtlichen" Charakter der Abgabenerhöhung wäre die Normierung einer Gutschrift nicht erforderlich gewesen. Vor dem Hintergrund, dass die Abgabenerhöhung über die bloße Schadensgutmachung (= Abgabennachzahlung) hinausgeht…
…4 siebentes Zusatzprotokoll EMRK zu vermeiden - eine Gutschrift der Abgabenerhöhung normiert, wenn die Selbstanzeige nicht strafbefreiend wirkt. Bei einem bloß „abgabenrechtlichen" Charakter der Abgabenerhöhung wäre die Normierung einer Gutschrift nicht erforderlich gewesen. Vor dem Hintergrund, dass die Abgabenerhöhung über die bloße Schadensgutmachung (= Abgabennachzahlung) hinausgeht…
…strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeige) unstrittig. Rechtslage: Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht…
…gestaltet. Die Beauftragung umfasste selbstverständlich auch die selbständige fristgerechte Einreichung der Est-Erklärung 2015 (meine Unterschrift war hiefür nicht erforderlich, er hat diese auch nicht erfragt), ***Bf1*** sollte vielmehr auch mich informieren bzw. mich ersuchen, wenn er von mir hiezu noch etwas benötigt (z.B…
…Selbstanzeige nicht nur zu meinen Gunsten, sondern auch zu eigenen Gunsten unterlassen). ***Bf1*** hätte daher die eingeleiteten Finanzstrafverfahren (vorliegend ja betreffend 2014 bis 2016 und in der Folge gegen mich nurmehr 2014 und 2015) vermeiden können, wenn er ordnungsgemäß tätig geworden wäre, zumal die Selbstanzeige…
…auftritt, weshalb aus seiner Sicht die Selbstanzeige strafbefreiende Wirkung entfaltet. Für ihn nicht ersichtlich und nicht absehbar war, dass in der Maske des Finanzamtes er (der Anzeiger) nicht ersichtlich ist. Auch wenn die Voraussetzung zur Erfüllung einer Selbstanzeige streng und formal zu sehen sind, so…
…nicht nachgekommen worden, auch wenn es diesbezüglich an der technischen Möglichkeit scheiterte. Es liegen demnach wegen der Hinderungsgründe nach § 29 Abs. 3 lit. a und b FinStrG sowie wegen unzureichender tatbezogener Darlegung der Verfehlungen weder für den belangten Verband noch für den Beschuldigten wirksame Selbstanzeigen…
…Finanzstrafrecht4, Rz 415). Die objektive Handlungsmöglichkeit gehört zum objektiven und subjektiven Tatbestand des Unterlassungsdelikts und ist dann nicht gegeben, wenn dem Unterlassenden die Vornahme der gebotenen Handlung in Ermangelung notwendiger Hilfsmittel, intellektuellen Fähigkeiten oder Erfahrungen unmöglich ist (Lehmkuhl in Höpfel/Ratz [Hrsg] WK2 StGB (2023)…
…selbst zu berechnender Abgaben, was einer strafbefreienden Selbstanzeige nicht entgegensteht (siehe ebenfalls OGH 11 Os 41/98). Statt einer willkürlichen Schätzung ohne jeglichen Hinweis auf ein Finanzvergehen hätte die zuständige Finanzbeamtin auch eine Umsatzsteuerprüfung ankündigen können und zwar mit dem Hinweis, dass im Prüfungszeitraum keine…
…Eine Selbstanzeige wird jedenfalls dann als anlässlich einer Amtshandlung erstattet, wenn diese bereits angekündigt war oder sonst bekanntgegeben worden ist (vgl. BFG 01.12.2023, RV/2100533/2023); Der Zeitpunkt der Ankündigung einer abgabenbehördlichen Prüfungsmaßnahme ist die zeitliche Grenze, zu der eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht…
…3 VbVG war zu Gunsten des Verbandes mildernd zu berücksichtigen, dass er nach der Tat erheblich zur Wahrheitsfindung beigetragen hat, in dem die Besteuerungsgrundlagen im Rahmen einer (nicht strafbefreienden) Selbstanzeige eigenständig offen gelegt wurden. Zudem wurde der Milderungsgrund des § 5 Abs. 1 Z 4 VbVG…
…beträgt. Als mildernd sind bei der Strafbemessung die finanzstrafbehördliche Unbescholtenheit des Bf., die eigenständige Offenlegung der gegenständlichen Verkürzungsbeträge im Rahmen der (nicht strafbefreienden) Selbstanzeige sowie die Deliktsbegehung resultierend aus der wirtschaftlichen Notlage der Gesellschaft, als erschwerend hingegen kein Umstand zu werten. Die im Zuge der…
…am Steuerkonto als Rückstand belastet und somit konnte für jene keine strafbefreiende Wirkung erzielt werden. Die Selbstanzeige ist also mangels rechtzeitiger Bezahlung gescheitert. Auf Grund des o.a. Sachverhaltes besteht der Verdacht, dass er seinen obliegenden Verpflichtungen zumindest bedingt vorsätzlich nicht entsprochen hat. Herr ***Bf1*…
…zumindest die Schuldform des Eventualvorsatzes erforderlich, der beim festgestellten Sachverhalt vorlag. Die Rechtswohltat (beneficium) einer strafbefreienden Selbstanzeige konnte mangels der den abgabenrechtlichen Vorschriften entsprechenden Entrichtung nicht zuerkannt werden. Somit hat S aufgrund des festgestellten Sachverhaltes sowohl objektiv als auch subjektiv die Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs…
…der Bf. zu Recht aus, dass er sich im gegenständlichen Finanzstrafverfahren stets reumütig geständig verantwortet und die Besteuerungsgrundlagen im Rahmen einer (mangels Entrichtung insoweit nicht strafbefreienden) Selbstanzeige eigenständig offengelegt hat. Zudem ist bei der Beurteilung der Strafzumessungsgründe zugunsten des Bf. ins Kalkül zu ziehen, dass…
…des § 29 Abs. 3 die Tatentdeckung, ab Einbringung der Selbstanzeige läge eine solche von Gesetzes wegen vor und könnte daher eine Richtigstellung der Meldung und damit des Registerstandes nicht mehr strafbefreiend eingereicht werden, weswegen hier sehr wohl eine Anwendung geschaffen wurde bzw. geschaffen werden sollte…