…des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, geboren 1950, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Dr. Wolfgang Lang, Alter Markt 1 Tür II, 5020 Salzburg, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und des vorsätzlichen Eingriffs in die Monopolrechte nach …
…Z 2 TabStG) einen Verkürzungsbetrag von EUR 15.717,00 beim Erstbeschuldigten und von EUR 10.985,00 beim Zweitbeschuldigten. Gemäß § 44 Abs 2 FinStrG wird der vorsätzliche Eingriff in Monopolrechte mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen der Bemessungsgrundlage geahndet. Die Bemessungsgrundlage ist für Monopolgegenstände…
…des § 19 FinStrG - wie weiter unten ausführlicher dargestellt wird - nicht den Eigenverbrauch. Die Behörde zieht diesen rechtlichen Fehler durch und geht auch in ihrer rechtlichen Beurteilung zu § 44 Abs. 1 FinStrG davon aus, dass auch hinsichtlich des konsumierten Eigenbedarfs ein vorsätzlicher Eingriff in Monopolrechte vorliegt…
…Beschwerdeverfahren erfolgte eigenständige Berechnung der Tabaksteuer durch den Senat ausschließlich für finanzstrafrechtliche Zwecke als strafbestimmende Wertbeträge errechnet werden, ohne dass es auf die von der Abgabenbehörde rechtskräftig erfolgte Abgabenfestsetzung (die auf abgabenrechtlichen Beweisregeln basierte) eine Auswirkung hätte. Zum vorsätzlichen Eingriff in Monopolrechte gemäß § 44 Abs…
…kann, aus (VwGH 28.04.2011, 2009/16/0099). Kleinverkaufspreis/Gemeiner Wert: § 44 Abs. 2 FinStrG: Der vorsätzliche Eingriff in Monopolrechte wird mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen der Bemessungsgrundlage geahndet. Die Bemessungsgrundlage ist für Monopolgegenstände, für die ein Kleinverkaufspreis festgesetzt ist, nach diesem, für…
…die in den verhehlten Erzeugnissen enthalten sind, entfallen. Neben der Geldstrafe ist nach Maßgabe des § 15 auf Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu erkennen. Auf Verfall ist nach Maßgabe des § 17 zu erkennen. Gemäß § 44 Abs. 2 FinStrG wird d er vorsätzliche Eingriff in Monopolrechte…
…Gemäß § 44 Abs. 1 lit. a FinStrG idF BGBl. 1996/421 machte sich des vorsätzlichen Eingriffes in Monopolrechte schuldig, wer zu seinem oder eines anderen Vorteil vorsätzlich ua. die in den Vorschriften über das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich der Erzeugung, Herstellung, Bearbeitung, Verwendung…
…3 in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Gernot Karl Thonhauser, Petersgasse 128a Tür 1, 8010 Graz, wegen der Finanzvergehen der Beteiligung an der Abgabenhinterziehung nach §§ 11, 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und des vorsätzlichen Eingriffs in die Monopolrechte nach…
…Z 2 TabStG) einen Verkürzungsbetrag von EUR 15.717,00 beim Erstbeschuldigten und von EUR 10.985,00 beim Zweitbeschuldigten. Gemäß § 44 Abs 2 FinStrG wird der vorsätzliche Eingriff in Monopolrechte mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen der Bemessungsgrundlage geahndet. Die Bemessungsgrundlage ist für Monopolgegenstände…
…fortgesetzte" Beschuldigtenvernehmung vom 13. Dezember 2018 als erste Verfolgungshandlung wegen des Verdachts der Beteiligung an der Abgabenhinterziehung nach §§ 11, 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und des vorsätzlichen Eingriffs in die Monopolrechte nach §§ 11, 44 Abs. 1 FinStrG des Herrn B. erst nach Ablauf der…
…Abs. 1 lit. a FinStrG idgF. macht sich der (vorsätzlichen) Monopolhehlerei schuldig, wer Monopolgegenstände (§ 17 Abs. 4) bzw. Erzeugnisse aus Monopolgegenständen, hinsichtlich welcher in Monopolrechte eingegriffen wurde, u. a. an sich bringt. Des vorsätzlichen Eingriffes in Monopolrechte hingegen macht sich gemäß § 44 Abs. 1 lit…
…Stangen) ukrainische Zigaretten der Marke Chesterfield Red, hinsichtlich welcher zuvor von unbekannten Tätern das Finanzvergehen des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 lit a FinStrG und das Finanzvergehen des vorsätzlichen Eingriffs in Monopolrechte nach § 44 Abs. 1 FinStrG begangen wurden, an eine unbekannte weibliche Person namens…
…Bl. 99 ff). Mit dem genannten Straferkenntnis wurde A wegen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG und vorsätzlicher Eingriffe in Monopolrechte nach § 44 Abs. 1 FinStrG schuldig gesprochen und über ihn eine Geldstrafe von € 5.500,00 sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen verhängt…
…FinStrG) geahndet. Auf Verfall ist nach Maßgabe des § 17 zu erkennen. § 44 Abs. 2 FinStrG: Der vorsätzliche Eingriff in Monopolrechte wird mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen der Bemessungsgrundlage geahndet. Die Bemessungsgrundlage ist für Monopolgegenstände, für die ein Kleinverkaufspreis festgesetzt ist, nach diesem, für andere…
…1 FinStrG: Vorsätzlich handelt, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. § 44 Abs. 2 FinStrG: Der vorsätzliche Eingriff in Monopolrechte wird mit einer Geldstrafe bis…
…nach Maßgabe des § 15 auf Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu erkennen. Gemäß § 44 Abs. 2 FinStrG wird der vorsätzliche Eingriff in Monopolrechte mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen der Bemessungsgrundlage geahndet. Die Bemessungsgrundlage ist für Monopolgegenstände, für die ein Kleinverkaufspreis festgesetzt ist, nach diesem…
…Sohn gehöre, jedoch die Einzahlung von € 10.000,-- vom Vater ihres Gatten kam und somit auch ihrem Gatten gehöre. Aufgrund des oben geschilderten Sachverhaltes steht der Beschuldigte somit im dringenden Tatverdacht die Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhehlerei und des vorsätzlichen Eingriffes in Monopolrechte gemäß § 37…
…mit Erkenntnis vom 6. Dezember 2017 der Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhehlerei und des vorsätzlichen Tatbeitrages zum Eingriff in Monopolrechte für schuldig befunden worden. Über ihn wurde eine Geldstrafe von € 10.000.- (Ersatzfreiheitsstrafe: 1 Monat) und eine anteilige Wertersatzstrafe von € 12.195,34 (Ersatzfreiheitsstrafe…
…2006 bis Mai 2009 vorsätzlich eingangsabgabepflichtige Waren unverzollter, unversteuerter, drittländischer Herkunft, nämlich 1.100 Stangen Zigaretten (das sind 220.000 Stück) der Sorten Chesterfield, Memphis und Marlboro, hinsichtlich welcher zuvor durch unbekannte Täter sowohl ein Schmuggel als auch ein Eingriff in die Rechte des Tabakmonopols…
…begeht. § 44 Abs. 1 FinStrG: Des vorsätzlichen Eingriffes in Monopolrechte macht sich schuldig, wer zu seinem oder eines anderen Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften über das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt; hievon ausgenommen ist der Handel mit Tabakerzeugnissen…