…Einnahme zu verschaffen (gewerbsmäßige Begehung). ............ Gem. § 44 Abs.1 lit.a) FinStrG macht sich des vorsätzlichen Eingriffes in Monopolrechte schuldig, wer zu seinem oder eines anderen Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften über .......das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich der Erzeugung, Herstellung, Gewinnung, Bearbeitung…
…a. des vorsätzlichen Eingriffs in Monopolrechte schuldig, wer zu seinem oder eines anderen Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften über das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich der Veräußerung von Monopolgegenständen oder des Handels mit solchen Gegenständen verletzt. Gem. § 8 Abs.1 FinStrG handelt vorsätzlich…
…a. des vorsätzlichen Eingriffs in Monopolrechte schuldig, wer zu seinem oder eines anderen Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften über das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich der Veräußerung von Monopolgegenständen oder des Handelns mit solchen Gegenständen verletzt. Gem. § 8 Abs.1 FinStrG handelt vorsätzlich…
…entrichtet wurde oder die von der Tabaksteuer befreit sind; ....... (2) Der vorsätzliche Eingriff in Monopolrechte wird mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen der Bemessungsgrundlage geahndet. Die Bemessungsgrundlage ist zu errechnen: ..... c) bei vorsätzlichen Eingriffen in das Tabakmonopol für Monopolgegenstände, für die ein Kleinverkaufspreis festgesetzt ist…
…des § 17 zu erkennen. Gem. § 44 Abs.2 lit.c) FinStrG wird der vorsätzliche Eingriff in Monopolrechte mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen der Bemessungsgrundlage geahndet, wobei diese bei vorsätzlichen Eingriffen in das Tabakmonopol für Monopolgegenstände, für die ein Kleinverkaufspreis festgesetzt ist, nach diesem, für…
…€ 8.476,56) betrug, hinsichtlich welcher zuvor von unbekannten Tätern das Finanzvergehen des Schmuggels in Tateinheit mit dem vorsätzlichen Eingriff in die Monopolrechte begangen worden ist, vom Zweitbesch. gekauft, wobei es ihm in allen Fällen darauf angekommen ist, sich durch die wiederkehrende Begehung eine…
…a. des vorsätzlichen Eingriffs in Monopolrechte schuldig, wer zu seinem oder eines anderen Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften über das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich der Veräußerung von Monopolgegenständen oder des Handels mit solchen Gegenständen verletzt. Gem. § 8 Abs.1 FinStrG handelt vorsätzlich…
…Zweifachen des auf die Waren entfallenden Abgabenbetrages geahndet. Gemäß § 44 Abs. 2 FinStrG wird der vorsätzliche Eingriff in Monopolrechte mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen der Bemessungsgrundlage geahndet. Die Bemessungsgrundlage ist bei vorsätzlichen Eingriffen in das Tabakmonopol für Monopolgegenstände, für die ein Kleinverkaufspreis festgelegt ist…
…auf die Waren entfallenden Abgabenbetrages geahndet. Gemäß § 44 Abs. 2 FinStrG wird der vorsätzliche Eingriff in Monopolrechte mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen der Bemessungsgrundlage geahndet. Die Bemessungsgrundlage ist bei vorsätzlichen Eingriffen in das Tabakmonopol für Monopolgegenstände, für die ein Kleinverkaufspreis festgelegt ist, mit diesem…
…des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, geboren 1950, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Dr. Wolfgang Lang, Alter Markt 1 Tür II, 5020 Salzburg, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und des vorsätzlichen Eingriffs in die Monopolrechte nach …
…Z 2 TabStG) einen Verkürzungsbetrag von EUR 15.717,00 beim Erstbeschuldigten und von EUR 10.985,00 beim Zweitbeschuldigten. Gemäß § 44 Abs 2 FinStrG wird der vorsätzliche Eingriff in Monopolrechte mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen der Bemessungsgrundlage geahndet. Die Bemessungsgrundlage ist für Monopolgegenstände…
…des § 19 FinStrG - wie weiter unten ausführlicher dargestellt wird - nicht den Eigenverbrauch. Die Behörde zieht diesen rechtlichen Fehler durch und geht auch in ihrer rechtlichen Beurteilung zu § 44 Abs. 1 FinStrG davon aus, dass auch hinsichtlich des konsumierten Eigenbedarfs ein vorsätzlicher Eingriff in Monopolrechte vorliegt…
…Beschwerdeverfahren erfolgte eigenständige Berechnung der Tabaksteuer durch den Senat ausschließlich für finanzstrafrechtliche Zwecke als strafbestimmende Wertbeträge errechnet werden, ohne dass es auf die von der Abgabenbehörde rechtskräftig erfolgte Abgabenfestsetzung (die auf abgabenrechtlichen Beweisregeln basierte) eine Auswirkung hätte. Zum vorsätzlichen Eingriff in Monopolrechte gemäß § 44 Abs…
…kann, aus (VwGH 28.04.2011, 2009/16/0099). Kleinverkaufspreis/Gemeiner Wert: § 44 Abs. 2 FinStrG: Der vorsätzliche Eingriff in Monopolrechte wird mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen der Bemessungsgrundlage geahndet. Die Bemessungsgrundlage ist für Monopolgegenstände, für die ein Kleinverkaufspreis festgesetzt ist, nach diesem, für…
…Abgabenhehlerei in der Absicht begeht, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, gewerbsmäßig. Gemäß § 44 Abs. 1 lit. a FinStrG aF macht(e) sich des vorsätzlichen Eingriffes in Monopolrechte schuldig, wer zu seinen oder eines anderen Vorteil u. a. die in den…
…geahndet. Gemäß § 44 Abs. 2 FinStrG wird der vorsätzliche Eingriff in Monopolrechte mit einer Geldstrafe bis zum einfachen der Bemessungsgrundlage geahndet. Die Bemessungsgrundlage ist gem. lit. c zu berechnen bei vorsätzlichen Eingriffen in das Tabakmonopol für Monopolgegenstände, für die ein Kleinverkaufspreis festgesetzt ist, nach diesem…
…die in den verhehlten Erzeugnissen enthalten sind, entfallen. Neben der Geldstrafe ist nach Maßgabe des § 15 auf Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu erkennen. Auf Verfall ist nach Maßgabe des § 17 zu erkennen. Gemäß § 44 Abs. 2 FinStrG wird d er vorsätzliche Eingriff in Monopolrechte…
…Gemäß § 44 Abs. 1 lit. a FinStrG idF BGBl. 1996/421 machte sich des vorsätzlichen Eingriffes in Monopolrechte schuldig, wer zu seinem oder eines anderen Vorteil vorsätzlich ua. die in den Vorschriften über das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich der Erzeugung, Herstellung, Bearbeitung, Verwendung…
…Robert Huber, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Josef Lovranich sowie die Laienbeisitzer Reinhold Haring und Mag. Christian Schmall als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen A., wegen der Finanzvergehen des Schmuggels und des vorsätzlichen Eingriffs in die Monopolrechte gemäß §§ 35 Abs. 1…
…der Bw. die Finanzvergehen des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 lit. a FinStrG und des vorsätzlichen Eingriffes in die Monopolrechte nach § 44 Abs. 1 FinStrG gewerbsmäßig begangen hat, bereits gebunden und hatte dies hier nicht mehr zu beurteilen. Die relevanten finanzstrafrechtlichen Bestimmungen sind: Gemäß § 35…