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BFG RV/7300015/20251. KESt-Erklärung verspätet eingereicht, coronabedingte Nichtbehandlung durch Steuerberater 2. Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Kenntnis des Fälligkeitstages der UVZ 3. Verletzung der Belegerteilungspflicht 4. Verletzung der Aufbewahrung und Übermittlung der Jahresbelege der Registrierkasse
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.05.2026Teil 2/2

…oder Abfuhr der in dieser Bestimmung genannten Abgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit. Die in dieser Bestimmung darüber hinaus erwähnte Bekanntgabe des geschuldeten Betrages bildet keinen Teil des Tatbildes, sondern stellt einen Strafausschließungsgrund dar. Dementsprechend muss sich ein für die Strafbarkeit der Finanzordnungswidrigkeit nach …

BFG RV/7300015/20251. KESt-Erklärung verspätet eingereicht, coronabedingte Nichtbehandlung durch Steuerberater 2. Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Kenntnis des Fälligkeitstages der UVZ 3. Verletzung der Belegerteilungspflicht 4. Verletzung der Aufbewahrung und Übermittlung der Jahresbelege der Registrierkasse
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.05.2026Teil 1/2

…ist schuldig, als für die abgabenrechtlichen Belange der **A-GmbH** zuständiger Geschäftsführer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit gemeldet oder entrichtet (abgeführt) oder der Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt nicht die Höhe bekannt gegeben zu haben, und…

BFG RV/7300012/2019Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Kenntnis der Umsätze, da die UVZ vorsätzlich nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet wurden, unabhängig vom Wissen über die nicht fristgerechte Meldung der UVAs durch die Steuerberaterin
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.11.2019

…gegeben hätte und die Berechnungen nicht nachvollziehbar wären, darf zu den strafbestimmenden Wertbeträgen und der Nichtentrichtung bis spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit festgehalten werden: Der objektive Tatbestand ergibt sich aus folgenden Berichten von Außenprüfungen: Bericht vom 31.01.2014, ABNr.: 14 bei der N…

BFG RV/6300002/20141. Verdunkelung von Ausschüttungen aus einer Transport-GmbH durch die Geschäftsführerin mittels eingekaufter Scheinrechnungen; 2. Absichtliche gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen; 3. Kein entschuldigender Notstand, wenn maßgerechter Mensch in der Lage der Täterin anders handeln würde; 4. Ausmessung einer Zusatzstrafe nach § 21 Abs. 3 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.02.2016Teil 1/2

…wie beispielsweise Tag der Zulassung eines Kraftfahrzeuges, die Umstände angezeigt, die eine Abgabepflicht begründen, und hinsichtlich dieses Kraftfahrzeuges auch nicht bis zum Ende der jeweiligen Fälligkeitstage nach § 6 Abs. 3 KfzStG die selbst zu berechnende Kraftfahrzeugsteuer an die zuständige Abgabenbehörde entrichtet, ist bei vorsätzlicher Begehungsweise…

BFG RV/2300004/2022Finanzordnungswidrigkeit, Selbstberechnungsabgaben wurden bei Fälligkeit nicht entrichtet
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.09.2022Teil 2/2

…die vorsätzliche Nichtentrichtung einer Abgabe binnen 5 Tagen nach deren Fälligkeit unter Strafsanktion gestellt. Es ist dabei jedoch gänzlich irrelevant aus welchem Grund eine entsprechende Meldung unterblieben ist, weil eine fristgerechte Meldung bei Unterlassung der Entrichtung lediglich zu einer Aufhebung der Strafbarkeit der Nichtentrichtung bis…

BFG RV/5300051/2019Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG auch bei unzulänglichen Finanzmitteln; Untätigkeit eines Liquidators und Sachwalters, der die Wahrnehmung der steuerlichen Aufgaben von seinem erkrankten Vater erst bei Konkursreife der Geschäfte übernommen hatte; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.11.2021Teil 1/3

…die zuständige Abgabenbehörde und andererseits aus einer zumindest wissentlichen Nichtentrichtung der Vorauszahlung an Umsatzsteuer bis zum Ablauf dieses Fälligkeitstages. Fehlte die erste Komponente, verbleibt hinsichtlich einer zumindest bedingt vorsätzlich nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit erfolgten Entrichtung der Zahllast die Strafbarkeit einer Finanzordnungswidrigkeit nach …

BFG RV/7300039/2013Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - vorsätzliche Handlungsweise bestritten und Strafhöhe angefochten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.09.2014

…Verkürzung der verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen und einer vorsätzlichen Nichtentrichtung bis zum 5. Tag nach jeweiliger Fälligkeit der der Bestrafung unterzogenen Lohnabgaben schuldig gesprochen wurde. Aus der Zeugenaussage der Mutter, dass sie die Zahlungen für das Unternehmen in Abwesenheit des Bf. nach Rücksprache mit ihm durchgeführt hat…

BFG RV/5300005/2020Verspätete Entrichtung bzw. Abfuhr von Selbstbemessungsabgaben (UVZ, L, DB und DZ) und dadurch begangene Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG durch einen Kleingewerbetreibenden; Bindung an das Verböserungsverbot im monokratischen Verfahren, Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.09.2021

…Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG vorzuwerfen gewesen, eine derartige Verböserung ist jedoch dem Bundesfinanzgericht verwehrt. A hat daher betreffend Oktober 2017 lediglich eine vorsätzliche Nichtentrichtung der Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 682,10 bis spätestens zum fünften Tag nach Fälligkeit…

BFG RV/7300040/2019Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Vorsatz bestritten und Höhe der Geldstrafe bekämpft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.11.2019

…a FinStrG ist die vorsätzliche Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen und Normverbrauchsabgaben bis zum 5. Tag nach deren jeweiliger Fälligkeit. Zweifelsfrei kannte der Bf. seine Entrichtungspflicht der hier gegenständlichen Selbstbemessungsabgaben zu den jeweiligen Fälligkeitstagen, wobei eine Entrichtung bis zum 5. Tag nach jeweiliger Fälligkeit ganz offensichtlich aufgrund…

BFG RV/5300025/2020Aufhebung eines Straferkenntnisses wegen unklarer Spruchführung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss06.04.2021

…bis zum Ablauf des jeweiligen Fälligkeitstages nicht entrichtet), womit (unter Außerachtlassung der Präzisierung des Vorsatzes als zumindest Wissentlichkeit) der Tatbestand von Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG erfüllt wäre. Er habe durch die (wohl vorsätzliche) Nichtentrichtung der Zahllasten spätestens am fünften Tag nach…

BFG RV/2300001/2021Finanzordnungswidrigkeit, vorsätzliche Unterlassung der Entrichtung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.06.2021Teil 2/2

…die vorsätzliche Nichtentrichtung einer Abgabe binnen 5 Tagen nach deren Fälligkeit unter Strafsanktion gestellt. Es ist dabei jedoch gänzlich irrelevant aus welchem Grund eine entsprechende Meldung unterblieben ist, weil eine fristgerechte Meldung bei Unterlassung der Entrichtung lediglich zu einer Aufhebung der Strafbarkeit der Nichtentrichtung bis…

BFG RV/3300003/2014Kunststoff-Fenster-Erzeuger erzwingt zum wirtschaftlichen Überleben rechtswidrige Abgabenkredite durch Nichtentrichtung der UVZ und Nichteinreichung der UVAs; Vorwurf bloßer Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.04.2015Teil 2/2

…der Vorgang wurde vielmehr gänzlich als konkludente Selbstanzeige gewürdigt, welche teilweise als strafaufhebend erachtet wurde (Finanzstrafakt). In der Sache selbst sah die Finanzstrafbehörde lediglich eine vorsätzliche Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung bis zum Fälligkeitstag bzw. bis zum fünften Tag danach und damit eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs…

BFG RV/3300005/2025Erkenntnisse sind mit einer dem § 137 lit. f FinStrG entsprechenden Unterschrift zu versehen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.08.2026

…nicht nachweisbar, so kann lediglich vom Delikt der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ausgegangen werden. Einzige Tatbestandsvoraussetzung einer derartigen Finanzordnungswidrigkeit gem. § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist nämlich die vorsätzliche Nichtentrichtung einer Selbstbemessungsabgabe bis zum fünften Tag nach Fälligkeit (vgl. BFG…

BFG RV/7300031/2013Betriebsprüfung, Gastgewerbe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.03.2014

…gehalten. Einzige Tatbestandsvoraussetzung gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist die vorsätzliche Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit. Ob den Beschuldigten dabei ein Verschulden an der Nichtmeldung der verfahrensgegenständlichen Selbstbemessungsabgaben trifft, ist nicht tatbestandsrelevant. Der Bf. hielt es letztlich auch ernstlich…

BFG RV/7300004/2022Verböserungsverbot verhindert eine angemessene Geldstrafe, da keine Beschwerde durch Amtsbeauftragten eingebracht wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.05.2022

…Verwirklichung einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG bedeutet), er hielt dies ernstlich für möglich und fand sich damit ab", in der Folge aber eine Wissentlichkeit verneint und "nur" die vorsätzliche Nichtentrichtung der Umsatzsteuerzahllasten bis spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit bestraft hat…

BFG RV/6300007/2019Stattgabe der Beschwerde eines Geschäftsführers einer GmbH, weil er die ihm vorgeworfenen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG laut Aktenlage nicht begangen hat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss29.09.2020

…vermutlich Jänner bis Mai 2014) - nachträglich gutgebucht worden ist (Kontoabfrage). Die vorgeworfenen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG in Form einer vorsätzlichen Nichtentrichtung von Lohnabgaben für die Lohnzahlungszeiträume Jänner 2011 bis Dezember 2013 bis jeweils am fünften Tag nach Fälligkeit, letztlich zum 20…

BFG RV/3300003/2014Kunststoff-Fenster-Erzeuger erzwingt zum wirtschaftlichen Überleben rechtswidrige Abgabenkredite durch Nichtentrichtung der UVZ und Nichteinreichung der UVAs; Vorwurf bloßer Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.04.2015Teil 1/2

…noch eine Hinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a leg.cit. in Frage kommt (letzteres beispielsweise, weil lediglich eine bedingt vorsätzliche Nichtentrichtung spätestens am Fälligkeitstag bzw. bis zum fünften Tag nach Fälligkeit, nicht aber eine wissentlich rechtswidrige Nichtentrichtung im Zweifel erweislich ist). Unterbleibt solcherart eine…

BFG RV/6300012/2016Abgabenhinterziehungen und Finanzordnungswidrigkeiten des Kassiers eines Kindergartenvereines, welcher als dessen Wahrnehmender der steuerlichen Interessen den übernommenen Pflichten zur Führung von Lohnkonten, Einreichung von Lohnsteueranmeldungen (weil dazu verpflichtet) und Entrichtung bzw. Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben nur ungenügend entsprochen hat; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.07.2017Teil 1/3

…das damalige Finanzstrafverfahren zu StrNr. 091/2005/00371-001 eingebunden war und er mit dem damaligen Vorwurf einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG, nämlich der Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr der Lohnabgaben zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt und (damals) der Nichteinreichung der diesbezüglichen Anmeldungen, vertraut gemacht worden ist…

BFG RV/6300013/2019Bestrafung eines Geschäftsführers einer GmbH wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, weil dieser - ohnehin mit Arbeit überlastet - dem Steuerberater die für die Erstellung der UVAs erforderlichen Unterlagen nur verspätet zukommen hat lassen, darüber hinaus aber auch planmäßig Rechnungen zurückgehalten hat, damit mit unrichtigen Voranmeldungen unberechtigte USt-Gutschriften geltend gemacht worden sind.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis21.07.2021Teil 1/2

…die zuständige Abgabenbehörde und andererseits aus einer zumindest wissentlichen Nichtentrichtung der Vorauszahlung an Umsatzsteuer bis zum Ablauf dieses Fälligkeitstages. Fehlt die erste Komponente, verbleibt hinsichtlich einer zumindest bedingt vorsätzlich nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit erfolgten Entrichtung der Zahllast die Strafbarkeit einer Finanzordnungswidrigkeit nach …

BFG RV/7300038/2019Finanzordnungswidrigkeiten, Nichtentrichtung bei Fälligkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.02.2020

…Werbeabgaben für den im Spruch zu 2.) genannten Zeitraum und Höhe zeitgerecht, nämlich bis zum fünften Tag nach Fälligkeit, zu entrichten. Dabei hielt er jeweils die Verwirklichung des Sachverhaltes ernstlich für möglich und fand sich auch damit ab. Der Schaden ist lediglich zu 1,81…