…Unternehmen über eine Betriebsstätte in Österreich verfüge und daher eine Haftung ins Leere gehe. Außerdem setze die Haftung voraus, dass der leistende Unternehmer die vorgefasste Absicht hatte, die ausgewiesene Steuer nicht zu entrichten. Diesbezüglich wird auf eine Entscheidung des UFS (RV/0432-S/06) verwiesen…
…einzigen) Milderungsgrund. Die Unbescholtenheit allein stellt somit einen Milderungsgrund nicht her (vgl. VwGH 16.3.1995, 94/16/0300). Hingegen kann eine "vorgefasste Absicht", somit ein "vorgefasster" Tatplan, wenn sich der Täter die Tat reiflich überlegt oder sorgfältig vorbereitet hatte, einen Erschwerungsgrund darstellen (vgl. VwGH…
…mein Klient den sich aus dem Prüfungsauftrag ergebenden Verpflichtungen (zB Duldungs- und Beistellungspflichten gem. § 141 BAO) nicht nachgekommen und damit Zwangsstrafen riskiert. Diese Ansicht verstößt jedoch klar gegen den Wortlaut des Gesetzes, denn damit wird jedenfalls das abgesonderte Rechtsmittelverbot "ad adsurdum" geführt (vgl. Ritz, BAO…
…eine Außenprüfung durchgeführt. Vor Abschluss der Außenprüfung begründete der Bf. seine Absicht betreffend Schenkung des Vermietungsobjektes in einer Eingabe vom 9.03.2011: Mit Kaufvertrag vom 1.12.2005 habe er die Liegenschaft Strasse erworben. Bei dieser Liegenschaft handle es sich um ein reines Vermietungsobjekt…
…dass mittlerweile ein ausreichendes Kontrollsystem eingerichtet wurde, wodurch die Begehung dieser Taten seitdem vermieden wurde. Dass der Bf. die Taten nicht mit vorgefasster Absicht begangen habe, wird ihm auch seitens des Bundesfinanzgerichtes nicht unterstellt. Dennoch war ihm zwar nach wie vor lediglich fahrlässiges Verhalten anzulasten…
…begangen hat; 8. sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung zur Tat hat hinreißen lassen; 9. die Tat mehr durch eine besonders verlockende Gelegenheit verleitet als mit vorgefasster Absicht begangen hat; 10. durch eine nicht auf Arbeitsscheu zurückzuführende drückende Notlage zur Tat bestimmt worden ist;…
…begangen hat; 8. sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung zur Tat hat hinreißen lassen; 9. die Tat mehr durch eine besonders verlockende Gelegenheit verleitet als mit vorgefasster Absicht begangen hat; 10. durch eine nicht auf Arbeitsscheu zurückzuführende drückende Notlage zur Tat bestimmt worden ist;…
…hat; 8. sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung zur Tat hat hinreißen lassen; 9. die Tat mehr durch eine besonders verlockende Gelegenheit verleitet als mit vorgefasster Absicht begangen hat; 10. durch eine nicht auf Arbeitsscheu zurückzuführende drückende Notlage zur Tat bestimmt worden ist; 11…
…Erfordernis der Verlängerung hingewiesen habe (§ 34 Abs. 1 Z 6 StGB). 3. Er habe die Tat - appliziert auf den Fall der Fahrlässigkeitsdelinquenz - sozusagen nur aus Unbesonnenheit und nicht mit vorgefasster Absicht begangen (§ 34 Abs. 1 Z 7 StGB). 4. Trotz Vollendung der Tat sei es…
…Erfordernis der Verlängerung hingewiesen habe (§ 34 Abs. 1 Z 6 StGB). 3. Ich habe die Tat - appliziert auf den Fall der Fahrlässigkeitsdelinquenz - sozusagen nur aus Unbesonnenheit und nicht mit vorgefasster Absicht begangen (§ 34 Abs. 1 Z 7 StGB). 4. Trotz Vollendung der Tat ist es…
…begangen hat; 8. sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung zur Tat hat hinreißen lassen; 9. die Tat mehr durch eine besonders verlockende Gelegenheit verleitet als mit vorgefasster Absicht begangen hat; 10. durch eine nicht auf Arbeitsscheu zurückzuführende drückende Notlage zur Tat bestimmt worden ist;…
…herabzusetzen, insbesondere weil der Beschuldigte die Taten nur aus Unbesonnenheit und nicht mit vorgefasster Absicht begangen habe und ein reumütiges Geständnis abgelegt habe. Der Amtsbeauftragte hat in seiner Berufung hingegen wie folgt vorgebracht: Die Berufung richte sich gegen die vom Spruchsenat verhängte Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe…
…Bau-GmbH wurde die Einbindung in ein Gesamtkonzept angenommen. Gegenstand des Erwerbsvorganges sei daher ein Grundstück mit darauf zu errichtendem Haus gewesen. Angefochtener Bescheid Das Finanzamt schloss sich der Ansicht des Prüfers an und erließ den angefochtenen Bescheid. Die Gebäudekosten wurden der Gegenleistung als "Sonstige…
…Kennzeichen xxx seither überwiegend im Inland verwende. Der Hauptwohnsitz einer Person sei an jener Unterkunft begründet, an der sie sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen habe, diese zum Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen zu machen. In rechtlicher Hinsicht führte das Finanzamt aus:…
…außen hinreichend zum Ausdruck komme noch einen klaren eindeutigen und zweifelsfreien Inhalt habe) Der Prüfer will ... seine offenbar vorgefasste Meinung nicht aufgeben. Seit Anfang 2008 wird für das Parterre (Top 1-3) ein geeigneter Mieter gesucht. Es ist also hoffentlich bald mit Mieteinkünften zu rechnen…
…klären) und zweitens, es ohnehin keinen Sinn gehabt hätte, da der damalige Gruppenleiter eine vorgefasste Meinung bezüglich unseres Unternehmens hatte und alles was wir vorgebracht haben als nicht richtig bewertet hat (das wurde uns und Herrn ***S*** mehrmals mitgeteilt). Beiliegend erhalten Sie Gesprächsnotizen, die von…
…auch moralisch für unerhört gehalten. Insbesondere mit der zynischen Konsequenz, dass er dann wohl der einzige Architekt wäre, der seinen Beruf nicht in einem Büro ausführen könnte, weil die Prüferin der unsachlichen Ansicht sei, dass dieses zu schön bzw. gemütlich wäre (sh. "Niederschrift" Tz. 2…
…dass eine parteiische Entscheidung möglich ist. Nur eindeutige Hinweise, dass ein Entscheidungsträger seine vorgefasste Meinung nicht nach Maßgabe der Verfahrensergebnisse zu ändern bereit ist, können seine Unbefangenheit in Zweifel ziehen (VwGH 11.4.2018, Ra 2017/08/0122). Der Richterin wurde - basierend auf den o…
…Bankerledigungen etc. das Dienstverhältnis von Fr. ***Gattin*** nach richtiger Ansicht sehr wohl ausreichend nach außen zum Ausdruck komme. Die Feststellung, dass sich der Lohnaufwand von 2008 bis 2016 bei gleichbleibendem Zeitaufwand verdreifacht hat, stimme in dieser Form nicht. Frau ***Gattin*** war in den Jahren 2006…
…klären) und zweitens, es ohnehin keinen Sinn gehabt hätte, da der damalige Gruppenleiter eine vorgefasste Meinung bezüglich unseres Unternehmens hatte und alles was wir vorgebracht haben als nicht richtig bewertet hat (das wurde uns und Herrn ***35*** mehrmals mitgeteilt). Beiliegend erhalten Sie Gesprächsnotizen, die von…