…sowie Mai und Juni 2021 keinen Mindestbetrieb erkennen, da die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden in diesen Monaten nur unwesentlich (um weniger als 10 %) von den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden in den jeweiligen Monaten des Vergleichszeitraums - des Jahres 2019 - abweichen. Für diese Monate steht der bfP daher keine…
…anderen Aufteilungsverhältnisses sind ab dem 1.1.2016 von den Anschaffungskosten eines bebauten Grundstückes grundsätzlich 40% als Anteil des Grund und Bodens auszuscheiden. Dies gilt nicht, wenn die tatsächlichen Verhältnisse offenkundig erheblich davon abweichen. Alternativ dazu kann auch das Aufteilungsverhältnis entsprechend der GrundanteilV 2016, BGBl…
…nochmals das bisherige Ermittlungsergebnis mit. 5. E-Mail Beschwerdeführerin 8.9.2025 Mit E-Mail vom 8.9.2025 brachte die Beschwerdeführerin unter anderem einen Antrag auf vollständige Herabsetzung der Abwassergebühren ein. 6. Ortstermin 3.10.2025 Am 3.10.2025 erfolgte ein Ortstermin an…
…Nachweis der vollständigen und richtigen Erfassung aller Geschäftsvorfälle - entsprechen kann. Derartige Unterlagen sind grundsätzlich aufzubewahren. Hierauf kann im Einzelfall nur verzichtet werden, wenn der Zweck der Aufbewahrung in anderer Weise gesichert und die Gewähr der Vollständigkeit der vom Eingabeprotokoll übertragenen Aufzeichnungen nach den tatsächlichen Verhältnissen…
…hatte - und einer Umsatzsteuernachschau für die Monate Jänner bis Juni 2008 wurden folgende Feststellungen getroffen: Tz 1: Besteuerungsgrundlagen 2005 Im Zuge des Prüfungsverfahrens hätte vom geprüften Unternehmen keine vollständige Belegsammlung vorgelegt werden können: die Erlösaufzeichnungen bestünden für 2005 aus Monatslisten mit Tageslosungen nach Tagen getrennt…
…vorgelegt wurde. Im Hinblick darauf, dass der Bf seiner Verpflichtung zur Einreichung von Abgabenerklärungen auch für die Jahre 2006 und 2007 nicht nachgekommen ist und aufgrund des Umstandes des vollständigen Nichtvorliegens von Aufzeichnungen und somit der Nichtoffenlegung der tatsächlichen Verhältnisse gemäß § 115 BAO, beruht die…
…das innerhalb des Konzerns angenommen bzw. verabschiedet worden sei. ***E.R.*** vergleiche die Budgetzahlen mit den tatsächlichen Zahlen, die vorgelegt worden seien und vergleiche sie auch mit der Performance vom Vorjahr, mit dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Falls es Schwankungen gebe, diskutiere sie das mit dem…
…nach § 201 Abs 3 BAO statt zu geben, der EKB-S in weiterer Folge mit € 0,00 festzusetzen gewesen und der entrichtete EKB-S vollständig zurückzuzahlen gewesen. Selbst wenn die Behörde sich dieser Argumentation nicht anschließen kann, wäre sie doch verpflichtet gewesen darzulegen, warum…
…Bescheiderlassung nach § 201 Abs. 3 BAO stattzugeben, der EKB-S in weiterer Folge mit € 0,00 festzusetzen und der entrichtete EKB-S vollständig zurückzuzahlen gewesen. Selbst wenn die Behörde sich dieser Argumentation nicht anschließen könne, wäre sie doch verpflichtet gewesen, darzulegen, warum die von…
…201 Abs. 3 BAO statt zu geben, der EKB-S in weiterer Folge mit € 0.00 festzusetzen gewesen und der entrichtete EKB-S vollständig zurückzuzahlen gewesen. Selbst wenn die Behörde sich dieser Argumentation nicht anschließen kann, wäre sie doch verpflichtet gewesen darzulegen, warum die…
…müssen und somit der selbst berechnete "Beitrag" falsch sei, wäre der EKB-S in weiterer Folge mit EUR 0,00 festzusetzen und der entrichtete EKB-S vollständig zurückzuzahlen gewesen. Selbst wenn die Behörde sich dieser Argumentation nicht anschließen könne, wäre sie doch verpflichtet gewesen darzulegen…
…nach § 201 Abs 3 BAO statt zu geben, der EKB-S in weiterer Folge mit 0,00 € festzusetzen gewesen und der entrichtete EKB-S vollständig zurückzuzahlen gewesen. Selbst wenn die Behörde sich dieser Argumentation nicht anschließen könne, wäre sie doch verpflichtet gewesen darzulegen, warum…
…nach § 201 Abs. 3 BAO statt zu geben, der EKB-S in weiterer Folge mit Euro 0,00 festzusetzen gewesen und der entrichtete EKB-S vollständig zurückzuzahlen gewesen. Selbst wenn die Behörde sich dieser Argumentation nicht anschließen könne, wäre sie doch verpflichtet gewesen darzulegen, warum…
…nach § 201 Abs. 3 BAO statt zu geben, der EKB-S in weiterer Folge mit € 0,00 festzusetzen und der entrichtete EKB-S vollständig zurückzuzahlen gewesen. Selbst wenn die Behörde sich dieser Argumentation nicht anschließen könne, wäre sie doch verpflichtet gewesen, darzulegen, warum die…
…Bescheiderlassung nach § 201 Abs. 3 BAO stattzugeben, der EKB-S in weiterer Folge mit 0,00 € festzusetzen und der entrichtete EKB-S vollständig zurückzuzahlen gewesen. Selbst wenn die Behörde sich dieser Argumentation nicht anschließen könne, wäre sie doch verpflichtet gewesen, darzulegen, warum die von…
…nach § 201 Abs 3 BAO statt zu geben, der EKB-S in weiterer Folge mit EUR 0,00 festzusetzen gewesen und der entrichtete EKB-S vollständig zurückzuzahlen gewesen. Selbst wenn die Behörde sich dieser Argumentation nicht anschließen könne, wäre sie doch verpflichtet gewesen darzulegen, warum…
…wäre dem Antrag auf Bescheiderlassung nach § 201 Abs 3 BAO stattzugeben, der EKB-S in weiterer Folge mit € 0.00 festzusetzen und der entrichtete EKB-S vollständig zurückzuzahlen gewesen. Zudem sei schon im Antrag dargelegt worden, dass die Selbstberechnung einer Steuer in Höhe von…
… 201 Abs. 3 BAO stattzugeben, der EKB-S in weiterer Folge mit 0,00 € festzusetzen und der entrichtete EKB-S vollständig zurückzuzahlen gewesen. Selbst wenn die Behörde sich dieser Argumentation nicht anschließen könne, wäre sie verpflichtet gewesen darzulegen, warum die von der Beschwerdeführerin selbst…
… 201 Abs. 3 BAO statt zu geben, der EKB-S in weiterer Folge mit 0,00 € festzusetzen und der entrichtete EKB-vollständig zurückzuzahlen gewesen. Selbst wenn die Behörde sich dieser Argumentation nicht anschließen könne, wäre sie doch verpflichtet gewesen darzulegen, warum die von der…
…Antrag auf Bescheiderlassung nach § 201 Abs 3 BAO statt zu geben, der EKB-S in weiterer Folge mit EUR 0,00 festzusetzen gewesen und der entrichtete EKB-S vollständig zurückzuzahlen gewesen. Selbst wenn die Behörde sich dieser Argumentation nicht anschließen könne, wäre sie doch verpflichtet…