…UGB-Bilanz sei es, dem Unternehmer ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Ertragslage zu vermitteln. Der Vorsichtsgrundsatz bewirke, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne auszuweisen seien. Das UGB selbst definiere zwar in § 189a Z 5 die Umsatzerlöse als "Beiträge, die sich aus dem…
…gem. §§ 4,5,6 EStG 1988 bestimmt, dass nur realisierte - dh durch einen Umsatz verwirklichte - Gewinne ausgewiesen werden dürfen (vgl Mayr, Gewinnrealisierung: Im Steuerrecht und Handelsrecht, 5 ff), wobei das Realisationsprinzip den Gewinn an den Umsatz bindet (Mayr, Gewinnrealisierung und Anschaffungszeitpunkt, RdW 2000/347, 381)…
…Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert Rechnung getragen werden kann bzw. muss, ist die Berücksichtigung einer allfälligen Werterhöhung mit Rücksicht darauf, dass nicht verwirklichte Gewinne nicht ausgewiesen werden dürfen, unzulässig. Für Verbindlichkeiten gilt dies mit umgekehrtem Vorzeichen (sog. Imparitätsprinzip): Während der Erhöhung der Verbindlichkeit durch einen…
…B. Hristov in Lang/Schuch/Staringer, KStG, § 19 Rz 5) verwirklichte Verluste und Gewinne miteinander ausgeglichen werden können. Damit kann sich bei einem für die Abwicklung nötigen längeren Zeitraum auch die Möglichkeit eines Verlustrücktrages ergeben, die ansonsten im Steuerrecht nicht besteht (vgl. z.B. Schneider…
…handle und damit kein Verlustausgleich mit anderen positiven Einkünften möglich sei. Der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit sei daher ohne Berücksichtigung der Verluste zu ermitteln. Seine dagegen erhobene Beschwerde begründete der Beschwerdeführer zusammengefasst damit, er habe die Wertpapiere ausschließlich mit Einkünften aus der betrieblichen Sphäre…
…17 Abs. 1 Z 7a GebG verwirklicht. Nach dem Gesetzestext ist die Bemessungsgrundlage „der Gesamtwert aller nach dem Spielplan bedungenen Einsätze“. Die lit. a bringt eindeutig und klar zum Ausdruck, dass sich die Bemessungsgrundlage nach dem Spielplan und nicht nach den tatsächlichen Gewinnen orientiert. Eine…
…17 Abs. 1 Z 7a GebG verwirklicht. Nach dem Gesetzestext ist die Bemessungsgrundlage „der Gesamtwert aller nach dem Spielplan bedungenen Einsätze“. Die lit. a bringt eindeutig und klar zum Ausdruck, dass sich die Bemessungsgrundlage nach dem Spielplan und nicht nach den tatsächlichen Gewinnen orientiert. Eine…
…in Aussicht gestellten Gewinnen, die vornherein feststehen, gleichgültig ob sie tatsächlich ausbezahlt werden, erfolgen. Auch das wurde von der Bf. nicht grundlegend in Frage gestellt. Unbestritten veranstaltete die Bf. in den Jahren 2006 bis 2010 sonstige Nummernlotterien iSd §§ 32 und 36 GSpG und verwirklichte steuerrechtlich …
…in Aussicht gestellten Gewinnen, die vornherein feststehen, gleichgültig ob sie tatsächlich ausbezahlt werden, erfolgen. Auch das wurde von der Bf. nicht grundlegend in Frage gestellt. Unbestritten veranstaltete die Bf. in den Jahren 2006 bis 2010 sonstige Nummernlotterien iSd §§ 32 und 36 GSpG und verwirklichte steuerrechtlich …
…17 Abs. 1 Z 7a GebG verwirklicht. Nach dem Gesetzestext ist die Bemessungsgrundlage „der Gesamtwert aller nach dem Spielplan bedungenen Einsätze“. Die lit. a bringt eindeutig und klar zum Ausdruck, dass sich die Bemessungsgrundlage nach dem Spielplan und nicht nach den tatsächlichen Gewinnen orientiert. Eine…
…der Eheschließung vorhandene oder hiernach durch Schenkungen Dritter oder von Todes wegen erworbene Vermögenswerte beim jeweiligen Eigentümer verbleiben und dass auch die Früchte (Gewinne) daraus sowie an die Stelle dieser Vermögenswerte tretende Vermögenswerte weder in das eheliche Gebrauchsvermögen noch in die ehelichen Ersparnisse fallen. Punkt…
…abzuführenden Beträge in elektronischem Weg vorzulegen. Der Bundesminister für Finanzen kann dabei im Verordnungsweg nähere Details der elektronischen Übermittlung regeln. Dieser Abrechnung sind Unterlagen anzuschließen, die eine Überprüfung der Einsätze und Gewinne der Glücksspiele während des Abrechnungszeitraumes gewährleisten. Die Abrechnung gilt als Anzeige. § 29 Abs…
…zweite Auflage sollte vom Verlag auf dessen Kosten hergestellt werden. Wie der Bf selbst ausführte, war das Buch ein Resultat jahrelanger Beschäftigung mit dieser Thematik und verwirklichte er damit seinen Wunsch, sich gegen Ende seiner beruflichen Laufbahn seiner schriftstellerischen Neigung zu widmen. In seiner Beschwerdeschrift…
…auf Grund dieser Exkursion kam seinem Bruder die Idee, IXL GX2depots (O-Geräte) auf U-Fundamenten zu bauen. Er verwirklichte diese Idee später bei Aufträgen der C-ländischen OTAG und der OGK - Gruppe (NiS 20.2.2020, S. 7). Um von U-Stadt nach Vorarlberg…
…die in Aussicht gestellten vermögenswerten Leistungen (Gewinne in Geld, Waren oder geldwerten Leistungen) des Turniers. Gemäß § 59 Abs. 1 Z 2 GSpG entsteht die Abgabenschuld in den Fällen der §§ 57 und 58 bei allen anderen Ausspielungen mit der Vornahme der Handlung, die den Abgabentatbestand verwirklicht…
… 57 Abs. 5 GSpG sind die Jahresbruttospieleinnahmen die Einsätze abzüglich der ausgezahlten Gewinne eines Kalenderjahres. Hinsichtlich Regelungen der Bemessungsgrundlage und des Steuersatzes unterscheiden sich Konzessions- und Spielbankabgabe und Glücksspielabgaben nicht von den anderen Verkehrsteuern. Die Jahresbruttospieleinnahmen sind ein „glückspielgesetzeigentümlicher“ betrieblicher Begriff (VwGH 17.1.1968…
…Verringerung der Stabilität, Störung der Nachhaltigkeit und des Waldbauzieles, Minderung des Vorrates und Zuwachses). Diese Vermögensschäden infolge höherer Gewalt können nicht im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung dargestellt werden, wenn der Forstbetrieb von der Möglichkeit der Bewertung des stehenden Holzes gemäß § 6 2 lit. b EStG…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Unternehmensgegenstand des von der Beschwerdeführerin (Bf.) betriebenen Einzelunternehmens bildet das Gewinnen von Sponsoren für [Einrichtungen] und [Auftraggeber] Einrichtungen im sportlichen Bereich. Im Rahmen einer Prüfung der lohnabhängigen Abgaben (GPLA) der Jahr 2008 bis 2010 wurde die…
…ihn kein Verschulden treffe (Einhaltung der unternehmensinternen Arbeitsanweisung), näher einzugehen. Soweit dort ferner ausgeführt wird, dass bei Beurteilung des Verschuldens der "tatsächlich verwirklichte Sachverhalt" maßgebend sei, ist auf die obigen Ausführungen unter Punkt B zu verweisen. Im Haftungsverfahren kann eben nicht von einem nunmehr gänzlich…
…die Kreditschulden seines Mieters in selber Höhe übernehmen. Ein möglicher Mietausfall und ein damit einhergehender Gewinnentgang von rund € 80.000,00 jährlich vermag daran nichts zu ändern. Der verwirklichte Sachverhalt sei nur durch die gesellschaftsrechtliche Beziehung zu erklären. Der Hauptwohnsitz der Gesellschafterin Mag. ***6***…