…6.7.2006VwGH 06.07.2006, 2003/15/0123). Bei Erbringung abgrenzbarer Teilleistungen wird mit dem Abschluss jeder einzelnen Teilleistung der darauf entfallende Gewinnanteil verwirklicht. Die von einem Wirtschaftstreuhänder besorgte laufende Führung von Büchern, die Lohnverrechnung und die Errechnung monatlich abzuführender Abgaben stellen abgrenzbare Teilleistungen…
…1527/69). Auch auf der Passivseite gilt der Grundsatz, dass nicht verwirklichte Gewinne nicht ausgewiesen werden dürfen. Mayr präzisiert dies im Kommentar Doralt/Mayr, EStG14 § 6 Tz 271 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wie folgt: Nach VwGH dürfen nur solche negativen Wirtschaftsgüter berücksichtigt…
…getragen werden muss, die Berücksichtigung einer allfälligen Werterhöhung mit Rücksicht darauf, dass nicht verwirklichte Gewinne nicht ausgewiesen werden dürfen, unzulässig ist. Für Wirtschaftsgüter, die vor dem zeitlichen Geltungsbereich des EStG 1988 eingelegt worden sind, bedeutet dies, dass die nach der bisherigen Rechtslage zwingend anzusetzenden niedrigeren…
…fünf Jahre nicht übersteigen. Daraus folge, dass der steuerliche Einkommensermittlungszeitraum in diesen Fällen vom normalen Besteuerungszeitraum abweicht und im Auflösungszeitraum verwirklichte Gewinne und Verluste in einem einheitlichen Gewinnermittlungszeitraum zusammengefasst würden. Daher könne eine periodengerechte Zurechnung des jeweils 12 Monate umfassenden Jahresergebnisses des Gruppenmitglieds, wie dies …
…und Tiere) auch der Ansatz des über den Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegenden Teilwertes zulässig ist. Macht der Land- und Forstwirt vom höheren Teilwert Gebrauch, weist er durch die Aktivierung noch nicht verwirklichte Gewinne aus, die der Besteuerung unterliegen (VwGH 6.11.1990, 89/14/0244)…
…Jahre vorsieht. Dadurch soll im Wesentlichen der gleiche Effekt wie nach § 24 EStG 1988 erreicht werden, als im Rahmen der Liquidation verwirklichte Gewinne und Verluste in einem einheitlichen Gewinnermittlungszeitraum zusammengefasst werden. Da § 24 Abs. 5 EStG 1988 ausdrücklich auf die Einkommensteuer Bezug nimmt, kommt diese…
…Da nun bei solchen durch höhere Gewalt veranlassten Vorgängen ein Gewinn nach der für die Auslegung dieses Begriffes im Bereich des Steuerrechtes maßgebenden Verkehrsauffassung wirtschaftlich betrachtet nicht realisiert ist, entspreche diese Regelung dem Buchführungsgrundsatz, dass nicht verwirklichte Gewinne nicht ausgewiesen werden dürfen" - VwGH vom 24…
…UGB-Bilanz sei es, dem Unternehmer ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Ertragslage zu vermitteln. Der Vorsichtsgrundsatz bewirke, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne auszuweisen seien. Das UGB selbst definiere zwar in § 189a Z 5 die Umsatzerlöse als "Beiträge, die sich aus dem…
…Anstieg bei einem protokollierten Unternehmen, wie dem unseren, zwingend in Ansatz zu bringen, da andernfalls nicht verwirklichte Gewinne ausgewiesen würden. Wenn schließlich argumentiert wird, nicht realisierte Verluste seien teilweise rückgängig gemacht worden, so begibt sich die Betriebsprüfung auf eine Argumentationslinie, die dem Gesetz und den…
…gem. §§ 4,5,6 EStG 1988 bestimmt, dass nur realisierte - dh durch einen Umsatz verwirklichte - Gewinne ausgewiesen werden dürfen (vgl Mayr, Gewinnrealisierung: Im Steuerrecht und Handelsrecht, 5 ff), wobei das Realisationsprinzip den Gewinn an den Umsatz bindet (Mayr, Gewinnrealisierung und Anschaffungszeitpunkt, RdW 2000/347, 381)…
…Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert Rechnung getragen werden kann bzw. muss, ist die Berücksichtigung einer allfälligen Werterhöhung mit Rücksicht darauf, dass nicht verwirklichte Gewinne nicht ausgewiesen werden dürfen, unzulässig. Für Verbindlichkeiten gilt dies mit umgekehrtem Vorzeichen (sog. Imparitätsprinzip): Während der Erhöhung der Verbindlichkeit durch einen…
…dadurch vorzeitig noch nicht verwirklichte Gewinne versteuert werden - ansammeln. Schließlich kommt es immer wieder zu Katastrophenschäden und daraus resultierend ertragsärmere Kalamitätsnutzungen. Aus einer bloß jahresbezogenen Gewinn- bzw. Verlustbetrachtung allein unter Außerachtlassung der beträchtlichen stillen Reserven kann daher nicht auf eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht eines Forstbetriebes geschlossen…
…Demnach ist ua der Grundsatz der Vorsicht einzuhalten; erkennbare Risken und drohende Verluste sind zu berücksichtigen, während nur verwirklichte Gewinne auszuweisen sind. Dass die Gesellschafter der Y GmbH zum Bilanzstichtag 30.9.1996 nicht mehr wirtschaftliche Eigentümer der Motoryachten waren, ergibt sich aus dem Sachverhalt…
…realisierter Verluste einerseits und der nicht realisierten Gewinne andererseits spricht man hier von Imparitätprinzip. Das Imparitätsprinzip ist in der Handelsbilanz als allgemeiner Grundsatz verankert (§ 201 Abs. 2 Z 4): "Der Grundsatz der Vorsicht ist einzuhalten, insbesondere sind a) nur die am Abschlußstichtag verwirklichten Gewinne auszuweisen…
…B. Hristov in Lang/Schuch/Staringer, KStG, § 19 Rz 5) verwirklichte Verluste und Gewinne miteinander ausgeglichen werden können. Damit kann sich bei einem für die Abwicklung nötigen längeren Zeitraum auch die Möglichkeit eines Verlustrücktrages ergeben, die ansonsten im Steuerrecht nicht besteht (vgl. z.B. Schneider…
…handle und damit kein Verlustausgleich mit anderen positiven Einkünften möglich sei. Der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit sei daher ohne Berücksichtigung der Verluste zu ermitteln. Seine dagegen erhobene Beschwerde begründete der Beschwerdeführer zusammengefasst damit, er habe die Wertpapiere ausschließlich mit Einkünften aus der betrieblichen Sphäre…
…17 Abs. 1 Z 7a GebG verwirklicht. Nach dem Gesetzestext ist die Bemessungsgrundlage „der Gesamtwert aller nach dem Spielplan bedungenen Einsätze“. Die lit. a bringt eindeutig und klar zum Ausdruck, dass sich die Bemessungsgrundlage nach dem Spielplan und nicht nach den tatsächlichen Gewinnen orientiert. Eine…
…17 Abs. 1 Z 7a GebG verwirklicht. Nach dem Gesetzestext ist die Bemessungsgrundlage „der Gesamtwert aller nach dem Spielplan bedungenen Einsätze“. Die lit. a bringt eindeutig und klar zum Ausdruck, dass sich die Bemessungsgrundlage nach dem Spielplan und nicht nach den tatsächlichen Gewinnen orientiert. Eine…
…in Aussicht gestellten Gewinnen, die vornherein feststehen, gleichgültig ob sie tatsächlich ausbezahlt werden, erfolgen. Auch das wurde von der Bf. nicht grundlegend in Frage gestellt. Unbestritten veranstaltete die Bf. in den Jahren 2006 bis 2010 sonstige Nummernlotterien iSd §§ 32 und 36 GSpG und verwirklichte steuerrechtlich …
…in Aussicht gestellten Gewinnen, die vornherein feststehen, gleichgültig ob sie tatsächlich ausbezahlt werden, erfolgen. Auch das wurde von der Bf. nicht grundlegend in Frage gestellt. Unbestritten veranstaltete die Bf. in den Jahren 2006 bis 2010 sonstige Nummernlotterien iSd §§ 32 und 36 GSpG und verwirklichte steuerrechtlich …