…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 13. April 2012, GZ2 [nachträglich abgeändert auf GZ3] leitete das Zollamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen A ein verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestanden habe, dieser habe entgegen seiner Verpflichtung gemäß §…
…12/2010; Die FinStrG-Novelle 2010, S 53 und auch Schmutzer, UFS-Journal 10/2012, S 375]. Anhängig wird bzw. ist ein verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren jedenfalls mit der ersten Verfolgungshandlung iSd § 14 Abs. 3 FinStrG (vgl. dazu etwa Reger/Nordmeyer/Hacker/Kuroki, FinStrG 4 , K 31…
…Bescheides. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 82 FinStrG hat grundsätzlich die (zuständige) Finanzstrafbehörde nach entsprechender Prüfung der ihr zugekommenen Verständigungen und Mitteilungen zu entscheiden, ob gegen bestimmte Personen ein (verwaltungsbehördliches) Finanzstrafverfahren einzuleiten oder von einer solchen Maßnahme abzusehen ist (vgl. dazu Abs. 3 leg…
…FinStrG durch § 1 Abs. 2 ("Nach Maßgabe des § 28a sind auch Verbände im Sinne des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes für Finanzvergehen verantwortlich") und § 28a aufgehoben. Der für das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren wesentliche § 28a Abs. 2 FinStrG lautet: Für von der Finanzstrafbehörde zu ahndende Finanzvergehen von Verbänden sind die §§ 2…
…B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Am 27.10.2014 (Datum der Postaufgabe) brachte der Beschwerdeführer (Bf.), zusammen mit einem (rechtzeitig erhobenen) Einspruch gegen die am 30.9.2014, im bezogenen (verwaltungsbehördlichen) Finanzstrafverfahren gegen ihn als Beschuldigten wegen der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs…
…ein Finanzstrafverfahren anhängig macht bzw. anhängig werden lässt [vgl. Groschedl/Trubrig in Tannert/Kotschnigg, FinStrG (2014) § 30a Rz 76, bzw. Brandl/Leitner/Schrottmeyer/Toifl, SWK-Spezial 12/2010; Die FinStrG-Novelle 2010, S 53]. Anhängig wird bzw. ist ein verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren jedenfalls mit der Vornahme…
…10, 11 und 12 Abs. 2 VbVG) sind sinngemäß anzuwenden. Gemäß § 56 Abs 5 FinStrG gelten für Verfahren wegen Finanzvergehen gegen Verbände die Bestimmungen über das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anwendbar sind, mit folgender Maßgabe: 1. Der Verband hat in…
…verwaltungsbehördlichen Finanzstrafrecht zwingend zur Anwendung zu bringen. Da die Finanzstrafbehörde es bis dato - siehe oben - unterlassen habe, konkret bekannt zu geben, welche Beträge A unter € 100.000,00 hinterzogen haben sollte (tatsächlich habe er keine Abgaben hinterzogen) und die Finanzstrafbehörde sich im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren…
…2. StrNr. S2 : Zu StrNr. S2 wurde gegen B mit Bescheid vom 4. November 2014 ein weiteres verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren eingeleitet wegen des Verdachts, der Beschuldigte habe a) als Verantwortlicher der A-GmbH im Bereich des Finanzamtes FA fortgesetzt vorsätzlich hinsichtlich der Monate Februar, April, Mai…
…Schöffengericht) für unzuständig erklärt hat und das Finanzstrafverfahren vor der Finanzstrafbehörde fortgesetzt werden wird (vgl. z.B. BFG 8.3.2016, RV/5300003/2014). Eine weitere Festlegung auf eine bestimmte Art einer finanzstrafrechtlichen Würdigung des gegenständlichen Lebenssachverhaltes im Rahmen der verwaltungsbehördlichen Zuständigkeit besteht nicht (vgl…
… 38 FinStrG (idF BGBl I 2012/112 und idF BGBl I 2015/163) nach der Judikatur und Literatur in diesem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren nicht mehr anwendbar. b) zum Punkt "Milderungsgründe" (Seite 14 der EGS) Der Milderungsgrund eines Geständnisses liegt vor. Die angespannte finanzielle Lage wird von…
… Die FinStrG-Novelle 2010, S 53 und auch Schmutzer, UFS-Journal 10/2012, S 375]. Anhängig wird bzw. ist ein verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren jedenfalls mit der ersten Verfolgungshandlung iSd § 14 Abs 3 FinStrG (vgl. dazu etwa Reger/Nordmeyer/Hacker/Kuroki, FinStrG 4, K 31/17). Gemäß…
…1 FinStrG i.V.m. § 259 Z. 3 StPO freigesprochen. Nachdem das Gericht ausschließlich für vorsätzlich begangene Straftaten zuständig ist, war das Verfahren als verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren gem. § 214 i.V.m. § 54 Abs. 5 FinStrG vor dem Spruchsenat des Zollamts Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde fortzuführen…
… 197, die Finanzstrafbehörde genannt wird, ist darunter die Behörde erster Instanz zu verstehen, der das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren wegen eines Finanzvergehens zustünde, wenn dieses nicht von den Gerichten zu ahnden wäre. § 197 Abs. 1 FinStrG: Die Gerichte und die Staatsanwaltschaften können bei der Verfolgung der Finanzvergehen…
…nach dem Ablauf von sechs Monaten ab der Einleitung des Finanzstrafverfahrens das Recht, die Einstellung des Untersuchungsverfahrens zu beantragen und hat die Abweisung eines solchen Antrages mit Bescheid zu erfolgen. Rechtliche Würdigung: Ein bereits eingeleitetes (verwaltungsbehördliches) Finanzstrafverfahren ist nur dann - entweder von Amts wegen oder…
…der Verjährung einer Strafbarkeit beachtlich ist - selbst wenn lediglich ein bereits ausgesprochenes Straferkenntnis im Instanzenweg zu bestätigen wäre, bezieht sich sämtlich auf ein zweistufiges verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren, in welchem die Entscheidung einer Finanzstrafbehörde erster Stufe nach von Verfahrensparteien erhobener Berufung durch durch Organe der Finanzlandesdirektionen als…
…zu verhängen, so ist von einer Zusatzstrafe abzusehen. Abs. 4: Ist die Zusatzstrafe (Abs. 3) im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren zu verhängen, so ist es ohne Einfluß, ob die vorangegangene Bestrafung durch eine Finanzstrafbehörde anderer sachlicher oder örtlicher Zuständigkeit oder durch das Gericht erfolgt ist. Wird die…
…Abs. 1 FinStrG, weil im Zweifel nicht mit der im Strafverfahren erforderlichen Sicherheit erweislich sei, dass der strafbestimmende Wertbetrag € 100.000,-- übersteige. II.2. Verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren: Gegen die Beschuldigte wurde sodann das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren gem. § 54 Abs. 5 FinStrG unter ***53*** fortgesetzt. III. Folgender…
…finanzstrafrechtliches Ermittlungsverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Wien am 14. Juli 2017 gemäß § 202 FinStrG eingestellt. Ein verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren ist nicht anhängig. Mit Eingabe vom 14. Mai 2019 wurden gemäß § 248 BAO Beschwerden gegen die dem Haftungsbescheid zugrundeliegenden Abgabenbescheide erhoben. Beweiswürdigung: Das Bundesfinanzgericht gründet den…
…2003, 2000/1310072). Durch § 214 FinStrG werde der Abgrenzung der gerichtlichen von der finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit Rechnung getragen. Im Fall des rechtskräftigen Abschlusses des Gerichtsverfahrens wegen Ablehnung der gerichtlichen Zuständigkeit müsse die Finanzstrafbehörde das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren gemäß § 54 Abs. 5 FinStrG einleiten bzw. fortsetzen (Seiler/Seiler…