…im März 2022 auf € 20.682,48. Im September 2022 begründete der Bf einen weiteren Wohnsitz in Dubai. Der "normale Wohnsitz" oder "gewöhnliche Wohnsitz" des Bf lag im März 2022 in ***11***. Zum Zeitpunkt der Nutzung des Beförderungsmittels hätte der Bf vernünftigerweise wissen müssen…
…Art. 79 Abs. 3 Buchstabe c UZK sei nicht erfüllt, die Beschwerdeführerin habe zum Zeitpunkt der Inbesitznahme nicht vernünftigerweise wissen müssen, dass eine zollrechtliche Verpflichtung nicht erfüllt sei. Die Beschwerdeführerin habe im Zusammenhang mit der ihr erteilten Bewilligung als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter ein internes Kontrollsystem eingerichtet…
…den Frachtführer angewiesen hat, das Bier nicht in das angemeldete Steuerlager sondern zu seinen Kunden in anderen Mitgliedstaaten zu verbringen. Die Bf hätte somit zumindest vernünftigerweise wissen müssen, dass die Entnahme des Biers aus der Beförderung im Verfahren der Steueraussetzung unrechtmäßig war. Die Bf war…
… 12 Abs. 1 Z 1 letzten beiden Sätze UStG 1994 ist der Vorsteuerabzug nur dann ausgeschlossen, wenn der Unternehmer (hier: wir) wusste oder vernünftigerweise wissen hätte müssen, dass sein Umsatz in einen Steuerschwindel eingebunden ist. Dieser Nachweis hätte bspw auf folgende Weise geführt werden können…
…fünf Paletten mit angeblich Isoliermaterial aus Dubai in das Zollgebiet der Union verbracht werden sollen, hätte dieser schon vor der Nichtgestellung der Zigaretten und somit auch zum Zeitpunkt der Inbesitznahme der Paletten mit den Zigaretten vernünftigerweise wissen müssen, dass eine zollrechtliche Verpflichtung nicht eingehalten wird…
…haben diesbezüglich eigenverantwortlich Berechtigungen und Rollen zu warten. Das Fehlen oder eine Beschränkung der Vollmacht braucht die Zollbehörde nur dann gegen sich gelten lassen, wenn sie davon wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen. Artikel 18 des Weltpostvertrages (StF BGBl. III Nr. 53/2008) bestimmt: Zollbehandlung…
…haben diesbezüglich eigenverantwortlich Berechtigungen und Rollen zu warten. Das Fehlen oder eine Beschränkung der Vollmacht braucht die Zollbehörde nur dann gegen sich gelten lassen, wenn sie davon wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen." Artikel 18 des Weltpostvertrages (StF BGBl. III Nr. 53/2008) bestimmt: "Zollbehandlung…
…EuGH lasse den Vorsteuerabzug zudem nur dann zu, wenn anhand objektiver Umstände als erwiesen anzunehmen sei, dass der Leistungsempfänger zum Zeitpunkt der Anzahlung weder wusste noch vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass die Bewirkung der Lieferung unsicher sei. Im Zeitpunkt des Angebots zur Errichtung der Häuser…
…der vollständigen oder teilweisen Befreiung von den Einfuhrabgaben aufgrund der Endverwendung der Waren nicht erfüllt war. (3) In den Fällen nach Absatz 1 Buchstaben a und b ist Zollschuldner, a) wer die betreffenden Verpflichtungen zu erfüllen hatte, b) wer wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen…
…der vollständigen oder teilweisen Befreiung von den Einfuhrabgaben aufgrund der Endverwendung der Waren nicht erfüllt war. (3) In den Fällen nach Absatz 1 Buchstaben a und b ist Zollschuldner, a) wer die betreffenden Verpflichtungen zu erfüllen hatte, b) wer wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen…
…Unternehmung, insbesondere deren Geschäftsführer (…) wissen müssen. Die aus dem von der belangten Behörde oben geschilderten angenommenen Sachverhalt gezogene rechtliche Schlussfolgerung, dass die [Kommanditgesellschaft] an der Entziehung der in Rede stehenden Waren aus der zollamtlichen Überwachung beteiligt war und dies zumindest vernünftigerweise wissen müssen, sie…
…Unternehmung, insbesondere deren Geschäftsführer (…) wissen müssen. Die aus dem von der belangten Behörde oben geschilderten angenommenen Sachverhalt gezogene rechtliche Schlussfolgerung, dass die [Kommanditgesellschaft] an der Entziehung der in Rede stehenden Waren aus der zollamtlichen Überwachung beteiligt war und dies zumindest vernünftigerweise wissen müssen, sie…
…eines Grundlagenbescheides für Übersiedlungsgut zu stellen. Gerade anhand der beim ÖAMTC eingeholten Informationen hätte die durch ihren Ehegatten - einem Steuerberater - vertretene Bf. vernünftigerweise wissen müssen, dass sie sich vor der Einfuhr des Fahrzeuges zumindest bei der Zollbehörde erkundigen müsse. Dies sei aber laut Aktenlage nicht…
…bei anderen Zollstellen bzw. in anderen Mitgliedstaaten gerade noch akzeptierten Werten zu orientieren. Doch selbst wenn davon ausginge, dass der Beschwerdeführer nichts von den Fälschungen wusste, hätte er dies zumindest vernünftigerweise wissen müssen. Nach Art. 178 Abs. 4 ZK-DVO übernimmt derjenige der die Zollwertanmeldung…
…im Zeitraum Jänner 2015 bis Dezember 2015 14.400 Stück Zigaretten der Marke Memphis von Frau NN1 erworben, obwohl er im Zeitpunkt des Erwerbes wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass diese vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht worden waren. Dadurch sei für ihn gemäß Art…
…eingangsabgabenpflichtige Waren, nämlich 1.800 Stück Zigaretten verschiedener Marken in Besitz gehabt, obwohl sie im Zeitpunkt des Ansichbringens der Zigaretten wusste bzw. vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass diese zuvor vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Europäischen Union verbracht worden waren. Für sie entstand gemäß Art. 202…
…bis Mai 2017 die im Bescheid näher bezeichneten Zigaretten verschiedener Marken im Besitz gehabt habe, obwohl er im Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der Waren wusste oder vernünftigerweise wissen hätte müssen, dass eine zollrechtliche Verpflichtung in Bezug auf das Verbringen von Nicht-Unionswaren in das…
…können nach den geltenden innerstaatlichen Vorschriften auch die Personen als Zollschuldner angesehen werden, die die für die Abgabe der Zollanmeldung erforderlichen Abgaben geliefert haben, obwohl sie wussten oder vernünftigerweise hätten wissen müssen, dass sie unrichtig waren. ( Art.201 Abs.3 ZK) Ist der einer Zollschuld…
…In gleicher Weise haften Waren, die sich im Besitz einer anderen Person befinden, sofern diese wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass der Zollanmeldung unrichtige oder unvollständige Angaben zugrunde gelegt worden waren, dass die Waren vorschriftswidrig in das Zollgebiet oder aus einer Freizone in einen…
… 2 Abs 1 ZollR-DG in Höhe von 55.747,78 Euro vorgeschrieben, da er zum Zeitpunkt der Inbesitznahme wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass eine zollrechtliche Verpflichtung nicht erfüllt wurde. Gegen den Bescheid vom 26.3.2020 des damaligen Zollamtes Wien (nunmehr Zollamt…