…von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Dass die Geltendmachung einer verdeckten Gewinnausschüttung grundsätzlich immer beim unmittelbar beteiligten Gesellschafter erfolgt hat der Verwaltungsgerichtshof bereits mehrfach bestätigt. Ebenso…
…2), ausgenommen unmittelbar oder mittelbar von einem konzernzugehörigen Unternehmen bzw. unmittelbar oder mittelbar von einem einen beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter, ist ab Zugehörigkeit dieser Körperschaft zur Unternehmensgruppe beim unmittelbar beteiligten Gruppenmitglied bzw. Gruppenträger eine Firmenwertabschreibung in folgender Weise vorzunehmen: - Als Firmenwert gilt der dem Beteiligungsausmaß…
…2), ausgenommen unmittelbar oder mittelbar von einem konzernzugehörigen Unternehmen bzw. unmittelbar oder mittelbar von einem einen beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter, ist ab Zugehörigkeit dieser Körperschaft zur Unternehmensgruppe beim unmittelbar beteiligten Gruppenmitglied bzw. Gruppenträger eine Firmenwertabschreibung in folgender Weise vorzunehmen: - Als Firmenwert gilt der dem Beteiligungsausmaß…
…2), ausgenommen unmittelbar oder mittelbar von einem konzernzugehörigen Unternehmen bzw. unmittelbar oder mittelbar von einem einen beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter, ist ab Zugehörigkeit dieser Körperschaft zur Unternehmensgruppe beim unmittelbar beteiligten Gruppenmitglied bzw. Gruppenträger eine Firmenwertabschreibung in folgender Weise vorzunehmen: - Als Firmenwert gilt der dem Beteiligungsausmaß…
…den Gesellschafter vor. Verdeckte Gewinnausschüttungen seien alle nicht ohne weiteres als Ausschüttung erkennbaren Zuwendungen an die an einer Körperschaft unmittelbar beteiligten Personen, die dritten, der Körperschaft fremd gegenüberstehenden Personen, nicht gewährt werden. Dieser Verzicht auf die gesamte Höhe des Aufwandersatzes stelle einen Vorteil des Gesellschafters…
…2), ausgenommen unmittelbar oder mittelbar von einem konzernzugehörigen Unternehmen bzw. unmittelbar oder mittelbar von einem einen beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter, ist ab Zugehörigkeit dieser Körperschaft zur Unternehmensgruppe beim unmittelbar beteiligten Gruppenmitglied bzw. Gruppenträger eine Firmenwertabschreibung in folgender Weise vorzunehmen: - Als Firmenwert gilt der dem Beteiligungsausmaß…
…2), ausgenommen unmittelbar oder mittelbar von einem konzernzugehörigen Unternehmen bzw. unmittelbar oder mittelbar von einem einen beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter, ist ab Zugehörigkeit dieser Körperschaft zur Unternehmensgruppe beim unmittelbar beteiligten Gruppenmitglied bzw. Gruppenträger eine Firmenwertabschreibung Suchbegriff in folgender Weise vorzunehmen: - Als Firmenwert gilt der dem…
…sein kann. Bei verdeckten Vorteilszuwendungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter ist grundsätzlich von einer verdeckten Ausschüttung auszugehen. Das entscheidende Merkmal einer verdeckten Ausschüttung iSd § 8 Abs. 2 KStG 1988 ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverwendung erkennbar sind…
…einer Gewinnminderung bei der Körperschaft führen und die dritten, der Körperschaft fremden Personen nicht gewährt werden. Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist somit die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverteilung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen…
…Tz 108 zu § 8) Unter verdeckten Ausschüttungen werden alle nicht ohne weiteres als Ausschüttung erkennbaren Vorteile (Zuwendungen) an die an einer Körperschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligten Personen angesehen, die zu einer Gewinnminderung bei der Körperschaft führen und dritten, der Körperschaft fremd gegenüberstehenden Personen nicht gewährt…
…der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung (siehe oben Punkt 3.1.2.2. ff). 3.1.2.8.3. Steuerneutralität des UmgrStG steht Annahme einer verdeckten Ausschüttung nicht im Wege Der Bf weist weiters darauf hin, dass es bei zahlreichen Umgründungen zu Vermögensverschiebungen zwischen den beteiligten Gesellschaften und…
…sich bei den vorgelegten Eingangsrechnungen der N-GmbH um Scheinrechnungen zur Geltendmachung überhöhter Betriebsausgaben handle, jedenfalls wesentlich wahrscheinlicher erscheinen als die Behauptung der Bf., die in den Rechnungen angeführten Leistungen seien von der N-GmbH erbracht worden. Hinsichtlich der festgestellten verdeckten Ausschüttung iZm Verrechnungskonten Gesellschafter…
…Überlassung von Vorteilen, die sich aus der Gesellschafterstellung ergeben, an eine nahestehende Person stellt nämlich beim somit als Zurechnungssubjekt der verdeckten Ausschüttung in Frage kommenden unmittelbar Beteiligten lediglich eine Weitergabe des Vorteils als einkommensteuerrechtlich unbeachtliche Einkommensverwendung dar (zB VwGH 28.5.1998, 96/15/0114…
…VwGH 19.9.2007, Zl. 2003/13/0115). Verdeckte Ausschüttungen sind alle nicht ohne Weiteres erkennbaren Vorteile bzw. Zuwendungen einer Körperschaften, an ihr mittelbar oder unmittelbar beteiligten Personen, die zu einer Gewinnminderung der Körperschaft führen und Dritten, der Körperschaft fremd gegenüberstehenden Personen nicht gewährt werden…
…2010) unmittelbarer Gesellschafter gewesen sei und daher keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen könne. Dem E-Mail ist ein Erkenntnis des BFG vom 30.4.2018 (RV/7100073/2018) angeschlossen. Mit E-Mail vom 22.3.2019 hat der steuerliche Vertreter eine neu erstellte Verkehrswertermittlung beim BFG…
…unter welchen Voraussetzungen eine offenkundige verdeckte Ausschüttung vorliegt. Nach Ansicht der Verwaltungspraxis zu § 94a EStG 1988 liegt diese auch dann vor, wenn die mit der Vorteilszuwendung an den Gesellschafter verbundene Minderung des steuerpflichtigen Gewinnes bei unbestreitbar feststehendem Sachverhalt unter Verletzung von administrativ eindeutig geklärten Rechtsvorschriften…
…Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverwendung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben (vgl zB VwGH 31.1.2018, Ra 2015/15/0006). Voraussetzung dafür, in Zusammenhang mit der Nutzungsüberlassung an den Gesellschafter (oder einen dem Gesellschafter Nahestehenden) eine verdeckte Ausschüttung anzunehmen…
…bzw 2007 mit Gesellschafterbeschlüssen, somit mit Wissen und Willen der Gesellschafterversammlung verminderten Haftungsvergütung iHv 1.000,00 € bzw 500,00 € bei der A-GmbH als verdeckte Ausschüttung behandelt hat, welche den beiden zu je 50% an der A-GmbH beteiligten Gesellschaftern zuzurechnen ist…
…Personen, die nicht ihre Gesellschafter sind, nicht oder nicht unter den gleichen günstigen Bedingungen zugestehen würde. Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverteilung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben…
…Viertel unmittelbar am Grund- oder Stammkapital beteiligt. ... Über die Beschwerde wurde erwogen: Kapitalerträge aus Anteilen an Kapitalgesellschaften unterliegen gem. § 93 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 der Kapitalertragsteuer. Unter diese Bestimmung sind auch verdeckte Ausschüttungen zu subsumieren. Verdeckte Ausschüttungen sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung…