Die Endkunden erwerben keine urheberrechtlich geschützten Rechte wie etwa Vervielfältigung, Sublizenzierung oder Weiterentwicklung. Die Software darf nur intern verwendet werden, die Verwendungsmöglichkeiten sind durch Modullizenzen numerisch beschränkt. Die gegenständlichen Verträge übertragen keine Urheberrechte an die ***9***. Die ***9*** erwirbt von der Beschwerdeführerin Softwarepakete, die auf…
…Werken abgegolten. Für darüberhinausgehende Verbesserungsvorschläge erwirbt die ***3*** gegen Bezahlung einer Prämie auf Grundlage der Regelungen der BV18 das Eigentum an den im Zuge der Schaffung solcher Werke entstandenen Unterlagen sowie das inhaltlich, zeitlich und örtlich unbeschränkte, ausschließliche und übertragbare Recht, die urheberrechtlich geschützten Werke…
…Initiative erfolgt. Das BFG vermag auf Basis dieser Sachlage zu Art, Umfang und zeitlicher Lagerung einer allfälligen Mitarbeit der Gattin an den urheberrechtlich geschützten Werken des Bf keine gesicherten Feststellungen zu treffen, zumal Unterlagen über die Mitarbeit der Gattin gänzlich fehlen und deren Zeugenausführungen insofern…
…Zwischen der Beschwerdeführerin und ***9*** bestehe kein Beteiligungsverhältnis. Die Software werde durch die ***9*** an die chinesischen Endkunden in beiden oben beschriebenen Konstellationen zum bestimmungsgemäßen Gebrauch an die Endkunden überlassen, d.h. die Endkunden würden keine urheberrechtlich geschützten Rechte wie bspw. Vervielfältigung, Sublizensierung, Weiterentwicklung usw…
…Absicht und Vertragsgegenstand war lediglich die Übertragung der Erträge aus der urheberrechtlich geschützten Verwertung seiner Autorentätigkeit an die Gattin. Über die Werknutzungsrechte an bereits geschaffenen Werken konnte und wollte der Bf aufgrund bereits existierender Verlagsverträge mit den Verlagen A und B nicht mehr verfügen. Ertragsteuerlich…
…Stellungnahme vom 2. Oktober 2013 erstattete Vorbringen. Die abweisende Beschwerdevorentscheidung wurde vom Finanzamt damit begründet, dass in der Überlassung von urheberrechtlich geschützten Rechten und deren Verwertung durch Verwertungsgesellschaften gegen Leistung eines Entgelts (Tantiemen) keine Vermögensverwaltung, sondern eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen gemäß § 2…
…Vermarktung dauern könne. Auf die bereits erwähnte Liege LC4 von Le Corbusier wurde neuerlich verwiesen. Auch wären Produktdesigns bis zu 70 Jahre nach dem Tot des Autors urheberrechtlich geschützt (Punkt I). Ferner habe der Produktdesigner in Österreich keinen eigenen spezifischen wirtschaftlichen Status, de facto keine…
…1994). 4.2. Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb wurden für das Jahr 2007 mit € 71.375,56 festgesetzt. In der Begründung dazu führte das Finanzamt aus: "In Anlehnung an die Feststellungen der Betriebsprüfung wird der Gewinn geschätzt, da der Verlust, der laut Steuererklärung erklärt wird…
…EStG Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen durch andere Personen mit dem halben Durchschnittssteuersatz zu besteuern seien. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes seien Einkünfte aus der Verwertung von Urheberrechten jedoch nur jene, die unmittelbar als Entgelt für die Verwertung urheberrechtlich geschützter Leistungen anfallen würden…
…EStG Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen durch andere Personen mit dem halben Durchschnittssteuersatz zu besteuern seien. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes seien Einkünfte aus der Verwertung von Urheberrechten jedoch nur jene, die unmittelbar als Entgelt für die Verwertung urheberrechtlich geschützter Leistungen anfallen würden…
…EStG Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen durch andere Personen mit dem halben Durchschnittssteuersatz zu besteuern seien. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes seien Einkünfte aus der Verwertung von Urheberrechten jedoch nur jene, die unmittelbar als Entgelt für die Verwertung urheberrechtlich geschützter Leistungen anfallen würden…
…dem zwischen dem Urheber und seinen Vertragspartner bestehenden Rechtsverhältnis (unmittelbar) als Entgelt für die Verwertung urheberrechtlich geschützter Leistungen anfallen; dies trifft nicht zu, wenn der Urheber ein Entgelt erhält, welches in erster Linie gar nicht dazu bestimmt ist, eine urheberrechtlich geschützte Leistung zu entlohnen (vgl…
Jeder Softwareüberlassungsvertrag sei auf einen bestimmten Endkunden zugeschnitten. Sämtliche urheberrechtlich geschützten Rechte iZm der Software würden bei der Beschwerdeführerin verbleiben. Die ***9*** sei lediglich Vertriebsglied zwischen der Beschwerdeführerin und Endkunden. Mit der ***11*** hätte die Beschwerdeführerin direkt (ohne die ***9***) einen Wartungsvertrag abgeschlossen. Im Wirtschaftsjahr…
…selbst entwickelt und in weiterer Folge nach erfolgreicher Produktreife kommerziell vertrieben. Am Markt ist die digitale Lösung als "***6***" bekannt und wurde urheberrechtlich geschützt. Unter der dualen Zustellung ist ein digitales System zur Zustellung von Schriftstücken zu verstehen. Hierbei wird in einem ersten Schritt überprüft…
…bzw. ausgegeben. Bei der Bildersuche auf Google wurde darauf hingewiesen, dass die Bilder urheberrechtlich geschützt sein können. Andere Seitenbetreiber haben diese Bilder kopiert und für ihre eigene Webseite benutzt und so die Urheber- und Persönlichkeitsrechte der bfP verletzt. Die Urheberrechtsverletzungen wurden von fremden Personen begangen…
…die Lizenzzahlungen beträfen ausschließlich Urheberrechtsabgeltungen und den Content (bestimmte Aufnahmen, bestimmtes Orchester etc, das sei auch urheberrechtlich geschützt). Für den Namen des Konzerns würden keine Lizenzzahlungen geleistet. Weiters verwies die Prüferin darauf, dass die beiden österreichischen Gesellschaften (die WMA und die WC) bereits am 24…
…werden, sondern sie ist zwischen Elektrohändler und Versicherung geschaltet. Die Bf. hat sich auf die Ausarbeitung von Versicherungsverträgen für Elektrogeräteversicherungen spezialisiert und ihr Konzept marken- und urheberrechtlich geschützt. Die Bf. erarbeitet für den und gemeinsam mit dem Elektrogerätehändler ein Versicherungs(vertrags)konzept für Elektrogeräteversicherungen. Sie…
…Bf. gestaltet. Diese Verträge haben eine Laufzeit von neun oder zehn Jahren. Das Konzept der Bf. Produkte besteht in der Ausarbeitung einer auf den speziellen Elektrogerätehändler zugeschnittenen Elektrogeräteversicherung, das Konzept ist urheberrechtlich und markenrechtlich geschützt, der Elektrogerätehändler muss sich verpflichten, diesen Schutz einzuhalten. Die Bf…