…unverzinste Darlehen auf unbestimmte Zeit handle. Dazu führte das Finanzamt weiters aus: "Mit Vorhaltsbeantwortung 17. Jänner 2010 wurde der Betrag als Darlehen zur Überbrückung eines Liquiditätsengpasses bezeichnet. Der Betrag sollte nach Liquiditätslage zurückgezahlt werden. In der Buchhaltung der Gesellschaft werden diese Beträge als kurzfristige Darlehen…
…und die Bf. das unverzinste Darlehen an die Mutter im Zeitraum 2020 bis 2024 zurückzahlte, wobei Kreditrückzahlungen in Höhe von 18.700,00 € für 2022 und 14.400,00 € für 2024 festgestellt werden. Die in Rede stehenden Ausbildungskosten sind unstrittig Werbungskosten im Sinne…
…wegen des Zeitdruckes der Bilanzerstellung zwar zutreffen könnte, jedoch der Überhang an Entnahmen aus dem Verrechnungskonto gegen den Einlagen entweder unversteuerte Geschäftsführerbezüge oder unverzinste Darlehen darstellten, die darüber hinaus im Falle der Uneinbringlichkeit als verdeckte Gewinnausschüttung ebenfalls zu versteuern seien. Dazu weist der Verwaltungsgerichtshof darauf…
…wird. (vgl. Thunshirn/Himmelsberger/Hohenecker, Kapitalverkehrsteuergesetz -Kommentar 2008 § 2 Rz 175). Unverzinste Darlehen, die ein Gesellschafter der Gesellschaft freiwillig (also ohne gesellschaftsvertragliche Verpflichtung) gewährt, sind als Überlassung von Gegenständen an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung anzusehen (vgl. VwGH 27.3.1980…
…wird. (vgl. Thunshirn/Himmelsberger/Hohenecker, Kapitalverkehrsteuergesetz -Kommentar 2008 § 2 Rz 175). Unverzinste Darlehen, die ein Gesellschafter der Gesellschaft freiwillig (also ohne gesellschaftsvertragliche Verpflichtung) gewährt, sind als Überlassung von Gegenständen an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung anzusehen (vgl. VwGH 27.3.1980…
…wird. (vgl. Thunshirn/Himmelsberger/Hohenecker, Kapitalverkehrsteuergesetz -Kommentar 2008 § 2 Rz 175). Unverzinste Darlehen, die ein Gesellschafter der Gesellschaft freiwillig (also ohne gesellschaftsvertragliche Verpflichtung) gewährt, sind als Überlassung von Gegenständen an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung anzusehen (vgl. VwGH 27.3.1980…
…wird. (vgl. Thunshirn/Himmelsberger/Hohenecker, Kapitalverkehrsteuergesetz -Kommentar 2008 § 2 Rz 175). Unverzinste Darlehen, die ein Gesellschafter der Gesellschaft freiwillig (also ohne gesellschaftsvertragliche Verpflichtung) gewährt, sind als Überlassung von Gegenständen an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung anzusehen (vgl. VwGH 27.3.1980…
…den Wert übersteigenden Gegenleistung. Unverzinste Darlehen, die ein Gesellschafter der Gesellschaft freiwillig (also ohne gesellschaftsvertragliche Verpflichtung) gewährt, sind als Überlassung von Gegenständen an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung anzusehen (vgl. VwGH 18.11.1993, 93/16/0104). Bei zunächst verzinsten Darlehen…
…Die gebührenpflichtigen bzw gesellschaftsteuerpflichtigen Vorgänge (Gewährung von Darlehen, Zuschüsse, Forderungsverzicht und unverzinste Überlassung der Darlehensbeträge zur Nutzung) wurden bereits lange vor der Coronapandemie verwirklicht. Zum weiteren Hinweis beim Erörterungstermin auf die Investitionssumme der Gesellschafter und die Relation zur Höhe der Abgabenbelastung ist Folgendes zu bemerken…
…geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen. Die unverzinste Hingabe einer Darlehensvaluta ist als Überlassung eines Gegenstandes zur Nutzung anzusehen; dieser Nutzung steht im Falle der Unverzinslichkeit keinerlei Gegenleistung gegenüber; der Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers ist kein Entgelt für die Nutzungsüberlassung des Kapitals (vgl. VwGH…
…2 Z 4 KVG. Der Nachweis einer tatsächlichen Werterhöhung ist nicht erforderlich (VwGH 30.09.1982, 82/15/0080). Zur Eignung der zinsenlosen Überlassung von Darlehen den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen, kommt es nicht auf den Nachweis einer tatsächlichen Werterhöhung, sondern lediglich auf die…
…mit frischem Eigenkapital auszustatten, und dies in Abstimmung mit der ***Ch AG*** sowie der belangten Behörde erfolgen solle. Gebührenbegründende Darlehensurkunden betreffend die Gesellschafterdarlehen seien nicht erstellt worden. Die Entwicklung der Verrechnungskonten seien den vorgelegten Jahresabschlüssen zu entnehmen. Mit Ergänzungsersuchen vom 22. November 2013 ersuchte die…
…die Gesellschaften in Österreich auf Grund der Betriebsprüfungsergebnisse mit frischem Eigenkapital auszustatten. Gebührenbegründende Darlehensurkunden seien erstellt worden. Die Entwicklung der Verrechnungskonten über die Jahre solle den beigelegten Jahresabschlüssen 2007 - 2010 entnommen werden. Beigelegt wurden die Jahresabschlüsse 2007 - 2010 samt Erläuterungen. In den Bilanzen der Jahre…
…Dabei müsse es sich um ein Versehen handeln. Dies scheine insbesondere auch deshalb schlüssig, da die Niederschrift auch keinerlei Vermerk seitens der BP auf etwaige diesbezügliche Unstimmigkeiten im Darlehensgeber oder etwaige doppelte Verbindlichkeiten aufweise. Hätte die BP, welche sich damals offenbar intensiv mit den Details…
…Fall ein verzinstes Darlehen gewährt worden sei und daher kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vorliege. Denn auch wenn in dem für die Kalenderjahre 2007-2012 maßgeblichen Wortlaut der Verordnung - anders als in dem für das Kalenderjahr 2013 maßgeblichen Wortlaut - nur von unverzinsten Arbeitgeberdarlehen die Rede…
…unverzinsten Zuschuss des Gesellschafters. Diese Umwandlung ist unwiderruflich. 5. Erwägungen 5.1. Kreditvertragsgebühr gemäß § 33 TP 19 Abs. 1 GebG aF Bis zum 31.12.2020 unterlagen Kreditverträge einer Rechtsgeschäftsgebühr nach § 33 TP 19 GebG. Im Hinblick darauf, dass die gegenständliche Vereinbarung ausdrücklich als "Darlehensvertrag…
…Weiters hat der Bf. seiner Lebensgefährtin einen unverzinsten Darlehensbetrag von 12.000 € gewährt, der bei Auszug des Darlehensgebers zu tilgen ist und bei Ableben eines Vertragspartners nicht an Zweite übergeht. Aus dem Kontext des Notariatsaktes und der Darlehensverträge geht unzweifelhaft hervor, dass die Mitfinanzierung…
…Rz 163). Mündlich vereinbarte Modalitäten, wie z. B., dass "Darlehen" nach Maßgabe der "Ertrags- und Liquiditätslage" zurückgezahlt werden sollten, haben keinen klaren und eindeutigen Inhalt (vgl. VwGH 18.12.2008, 2006/15/0208). Richtig ist der Einwand im Zuge der mündlichen Verhandlungen, dass grundsätzlich auch…
…also im Steuerjahr 2010 die erworbenen Wandelschuldverschreibungen und die unbezahlten Warenlieferungen der ***1*** so behandelt, als ob es sich um unverzinste Forderungen mit einer Laufzeit von neun Jahren handeln würde, welche gegenüber einer konzernfremden Gesellschaft bestehen würde und diese Forderung auf den Barwert zum 31…
…nicht rückforderbaren und unverzinsten Zuschuss des Gesellschafters. Diese Umwandlung ist unwiderruflich. 5. Erwägungen 5.1. Verzicht auf die Rückzahlung des Darlehens (§ 2 Z 4b KVG Verzicht auf Forderungen) Am 30. Juni 2008 vereinbarten die ***2*** und die Bf. nach Erhöhung des gegenständlichen Darlehens auf 1…