…C. GmbH bereits kreditunfähig gewesen ist, dh von dritter Seite hätte sie zu marktüblichen Bedingungen keinen Kredit mehr erhalten können, somit handelte es sich um ein Eigenkapital ersetzendes Gesellschafterdarlehen, auch im Sinne des Eigenkapitalersatzgesetzes (negatives Eigenkapital, negative Schuldentilgungsdauer). Die Gesellschaftsteuerpflicht ist daher bereits mit dem…
…I R 42/88, BStBl. 1991 II S. 387). Im Zusammenhang mit unverzinslichen Gesellschafterdarlehen hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass der Gebühr nach § 33 TP 8 Abs 1 GebG die tatsächliche Zuzählung des dargeliehenen Betrages unterliegt, während bei der Gesellschaftsteuer nicht die Begründung der freiwilligen Übernahmsverpflichtung…
…Im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen bedeutet dies, dass nur der Verzicht auf Rückzahlung des Darlehens oder der Verzicht auf bereits entstandene Zinsforderungen aus Darlehen (beides Forderungsverzichte) einerseits oder dass die unverzinsliche oder unter dem Marktzins verzinsliche Hingabe von Geldmitteln (Überlassung von Gegenständen an die Gesellschaft zu…
…weitere aus der Auflösung seiner Stiftungen herrührende Beträge in Höhe von 13.198.818‚27 € bzw. 8.347.887,73 € in Form von zinslosen Gesellschafterdarlehen zur Verfügung gestellt. Die CH AG habe ihrerseits in diesem Zeitraum den verbundenen Unternehmen E GmbH (Österreich) und…
…und für die ***6*** diese Verbindlichkeiten bezahlt habe und durch die Aufnahme in die Bücher und die Erläuterungen klar und eindeutig beurkundet sei, dass es zu einer Überlassung der ursprünglichen Darlehensvaluta als neues Gesellschafterdarlehen gekommen sei. 1.2. Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht 1.2.1…
…unbestimmte Dauer überlassen. Zu diesem Themenkreis liegt folgender Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vor: Gesellschaftsteuer - unverzinsliche Gesellschafterdarlehen Erlass des BMF vom 28. Mai 1997, GZ 10 5010/1—IV/10/97 (AÖF 1997/142) Aufgrund der neueren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur GeselIschaftsteuerpflicht unverzinslicher Gesellschafterdarlehen (Erk…
…auf Grund der Annahme, dass der Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer der Rechtsvorgängerin das am 8. April 2005 gewährte Gesellschafterdarlehen unverzinslich gewährt habe, für eine auf unbestimmte Dauer unentgeltliche Überlassung der Darlehensvaluta Gesellschaftssteuer fest. Seitens der Rechtsvorgängerin wurde erklärt, dass das Darlehen nicht unentgeltlich gewährt worden sei…
…Teil der von den Beteiligten geleisteten Einzahlungen als Einlage in das Vermögen der ***Sc*** Betrieb überging (75%) bzw. als unverzinsliches Darlehen gewährt wurde. Zum Teil wurde auch ein Agio geleistet. Die Beteiligungen stellen sich wie folgt dar: | 2004/I | | | davon |…
…GebG wird für die zum 31. Dezember 2007 in den Büchern der Beschwerdeführerin Bf. GmbH auf dem "Konto 3220 Darlehen A. B." verbuchten Gesellschafterdarlehen in Höhe von € 22.649.000,00 nach Maßgabe des § 201 Abs. 2 Z 3 erster Fall iV. mit Abs…
…die Dauer der Darlehensgewährung unverzinslich zur Verfügung gestellt wurden. Zum Einwand gegen den Zinssatz ist zu sagen, dass dieser aus prospektiver Sicht zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld zu beurteilen ist. Dieser Zeitpunkt ist hier der Zeitpunkt der Zurverfügungstellung des unverzinslichen Darlehens auf unbestimmte Zeit…
Im Zusammenhang mit unverzinslichen Gesellschafterdarlehen hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass der Gebühr nach § 33 TP 8 Abs. 1 GebG die tatsächliche Zuzählung des dargeliehenen Betrages unterliegt, während bei der Gesellschaftsteuer nicht die Begründung der freiwilligen Übernahmsverpflichtung, sondern erst deren Erfüllung, also das tatsächliche Bewirken der…
…OGH 22.04.1986, 2Ob574/86; VwGH 17.10.2001, 2001/16/0338). Im Zusammenhang mit unverzinslichen Gesellschafterdarlehen hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass der Gebühr nach § 33 TP 8 Abs 1 GebG die tatsächliche Zuzählung des dargeliehenen Betrages unterliegt, während bei der Gesellschaftsteuer nicht die…
…auch durch Zahlung einer Schuld des Darlehensnehmers an seinen Gläubiger gewährt werden (vgl. ua OGH 16.07.2004, 8Ob156/03d). Im Zusammenhang mit unverzinslichen Gesellschafterdarlehen hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass der Gebühr nach § 33 TP 8 Abs 1 GebG die tatsächliche Zuzählung des dargeliehenen Betrages…
…alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter der Bf. Herr C. A. gewährte der Bf. in den Jahren 2005 bis 2009 folgende unverzinsliche Gesellschafterdarlehen, die in der Folge in die Bücher der Bf. auf dem Konto mit der Bezeichnung "3490 Darlehen C. A." ausdrücklich als "Darlehen" aufgenommen worden…
…OGH 22.04.1986, 2Ob574/86; VwGH 17.10.2001, 2001/16/0338). Im Zusammenhang mit unverzinslichen Gesellschafterdarlehen hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass der Gebühr nach § 33 TP 8 Abs 1 GebG die tatsächliche Zuzählung des dargeliehenen Betrages unterliegt, während bei der Gesellschaftsteuer nicht die…
…die Bf1 ebenfalls richtig unter Verweis auf VwGH 9.6.2004, 2003/16/0017 ausführt. Dass es sich bei der Vergebührung und der Gesellschaftsteuer um zwei unterschiedliche Tatbestände handelt zeigt auch die Aussage des Verwaltungsgerichtshofes im Zusammenhang mit unverzinslichen Gesellschafterdarlehen dahingehend, dass der Gebühr nach …
…5 GebG). Eine spätere Umwandlung von Gesellschafterdarlehen (-krediten) in einen Kapitalzuschuss haben daher keinen Einfluss auf die bereits entstandene Gebührenschuld (z.B. BFG 7.11.2016, RV/7101860/2011). 2. Zu Gesellschaftsteuer - Zinsenverzicht: Im Zusammenhang mit unverzinslichen Gesellschafterdarlehen hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass der Gebühr…
…von ***SM*** (= Schwiegermutter von ***EE***) als Kommanditistin gehalten. Bereits im September 2001 wurde von den Eltern von ***EE*** ein unverzinsliches "Gesellschafter-Darlehen" an die bP ausbezahlt und später als "Verbindlichkeiten ***XY KEG***" erfasst. Seit 30.10.2002 vertritt ***EE*** die bP selbständig als alleinige…
…Steuerschuld entstehe mit Verwirklichung des Tatbestandes, das sei der Zeitpunkt der Leistung. Die unverzinsliche Nutzung der Gesellschafterdarlehen bzw. des der Tochtergesellschaft zur Verfügung gestellten Kapitals (in Form von Zahlungen von Rechnungen für die Tochtergesellschaft etc.) in den Jahren 2007, 2011 und 2012 erfülle den Tatbestand…
…während des Berechnungszeitraumes im Fremdvergleich hätten geleistet werden müssen. Die Steuerschuld entsteht mit Verwirklichung des Tatbestandes, das ist der Zeitpunkt der Leistung. Die unverzinsliche Nutzung der Gesellschafterdarlehen/-kredite bzw. des der Tochtergesellschaft zur Verfügung gestellten Kapitals (in Form von Zahlungen von Rechnungen für die Tochtergesellschaft…