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UFSW RV/0488-W/02Unverzinsliches Gesellschafterdarlehen und Zusage eines Forderungsverzichtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2003

…den ausgewiesenen Gesellschafterdarlehen verrechnet." Mit Bescheid vom 2. Juli 1998 setzte das Finanzamt gegenüber der Bw. Gesellschaftsteuer mit 1 % von S 311.666,67 = S 3.117,-- für die unverzinsliche Überlassung von Kapital vom 25. Oktober 1995 bis 31. Dezember 1995 (Gesellschafterdarlehen S 25…

UFSW RV/3341-W/07Rechtsgebühr für unverzinsliches Gesellschafterdarlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2010

…Fellner, RZ 80 zu § 15 GebG mit Hinweis auf VwGH 28.6.1984, 83/15/0089). Im Zusammenhang mit unverzinslichen Gesellschafterdarlehen hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass der Gebühr nach § 33 TP 8 Abs 1 GebG die tatsächliche Zuzählung des dargeliehenen Betrages unterliegt, während bei der…

UFSW RV/0459-W/05Über einen Treuhänder gewährtes unverzinsliches Gesellschafterdarlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2010

…haben wir unserer damaligen (und mittlerweile auf unsere Gesellschaft als übernehmende Gesellschaft verschmolzenen Tochtergesellschaft A. V. Gesellschaft mbH unverzinsliche Treuhanddarlehen in Höhe von ATS 133.390.944,93 und ATS 5.000.000,- gewährt. Zivilrechtlicher Darlehensgeber war die E. AG, wobei es zwischen der E…

UFSW RV/2490-W/02Anwendbarkeit des Artikel 4 Absatz 2 der Kapitalansammlungsrichtlinie in Österreich; unverzinsliches Gesellschafterdarlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2004

…11.1993, 93/16/0104 und VwGH 16.12.1993, 92/16/0065). Deshalb unterliegt die unverzinsliche Nutzung von Kapital, sofern das Kapital der Gesellschaft von ihrem Gesellschafter freiwillig zur Nutzung überlassen wird und diese Nutzungsüberlassung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen, gemäß §…

UFSW RV/0973-W/02Fortdauernde Überlassung eines Kapitalbetrages zur Nutzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2005

…Jahresabschlüssen und den Überweisungsbelegen ergeben. So wurde das Darlehen der LS auf dem Überweisungsbeleg als Gesellschafterdarlehen und in den ab 1990 vorliegenden Jahresabschlüssen als unverzinsliches Darlehen ausgewiesen. Das Darlehen der IAG wurde bereits auf dem Überweisungsbeleg als unverzinsliches Gesellschafterdarlehen ausgewiesen. Vertragsurkunden über die Darlehen liegen…

UFSW RV/0284-W/02Bewertung eines unverzinslichen Gesellschafterdarlehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2005

…sei. Dieses Darlehen wurde laut beigelegter Vertragsurkunde unverzinslich und auf unbestimmte Zeit zur Verfügung gestellt. Per 31. Dezember 1990 sei sodann eine Tilgung in Höhe von S 20 Mio vorgenommen worden, sodass das restliche Gesellschafter-Darlehen S 60,000.000,00 beträgt. Weiters wurde angemerkt…

UFSW RV/0489-W/02Bewertung eines unverzinslichen Gesellschafterdarlehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2003

…rückwirkende Vorschreibung von Gesellschaftsteuer. Gemäss dem Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 6. Februar 1995, Z 10 5010/1-IV/10/95 unterliege der Zinsvorteil aus der Überlassung unverzinslicher Gesellschafterdarlehen der Gesellschaftsteuerpflicht nach § 2 Z 4 lit. c KVG, wobei die Steuerschuld im Zeitpunkt der…

UFSW RV/0290-W/02Erwerb eines Gesellschaftsrechtes iSd KVG im Zusammenhang mit einem unverzinslichen Gesellschafterdarlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2004

…2. November 1996 unverzinsliche Gesellschafterdarlehen (verdecktes Stammkapital) in Höhe von ATS 20.000.000,-- zur Verbesserung der Eigenkapitalbasis und mit nachrangiger Wirkung gegenüber den von Dritten gewährten Finanzierungen zur Verfügung stellen. III. Für den Fall dass die unter I und II abzuschließenden Verträge zustande kommen…

UFSW RV/1162-W/05Voraussetzungen für die Befreiung eines eigenkapitalersetzenden Kreditvertrages von den Rechtsgebühren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.09.2008Teil 1/2

…Zum Erkenntnis des VwGH 18.11.1993, 93/16/0104 wurde angemerkt, dass der VwGH über die strittige Frage zu entscheiden gehabt habe, ob ein von vornherein unverzinsliches Gesellschafterdarlehen, das ab dem Jahr 1987 gewährt wurde, gemäß § 2 Z 3 lit b KVG gesellschaftsteuerpflichtig ist…

UFSW RV/2395-W/07Gesellschaftsteuerliche Beurteilung der Nichtverzinsung "unbarer Entnahmen"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2011

…wenn feststeht, dass für einen bestimmten Zeitraum tatsächlich keine Zinsen verrechnet werden. Für ein solches unverzinsliches Gesellschafterdarlehen ist daher die Gesellschaftsteuer nicht vom 9-fachen Jahreswert der unentgeltlichen Nutzung, sondern vom Wert der fiktiven Zinsen für jenen Zeitraum, in dem das Kapital der Gesellschaft tatsächlich…

UFSW RV/1366-W/04Nichtvorliegen einer Mitunternehmerschaft bei einer Verlustbeteiligungsgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.06.2006Teil 1/2

…Bei Außerachtlassung dieser Vorteile ließe sich kein wirtschaftlicher Vorteil für den Beteiligten erzielen (unverzinsliches Gesellschafterdarlehen und nach oben hin mit 140% limitiertes Abschichtungsguthaben nach frühestens 7 Jahren = im günstigsten Fall effektiv unter Eckzinssatz). Nach Ansicht der Betriebsprüfung sei weder die Unternehmerinitiative (Kontrolle der Geschäftsführung…

BFG RV/7102166/2009Verzicht auf ein unverzinsliches befristetes Gesellschafterdarlehen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.05.2015

…C. GmbH bereits kreditunfähig gewesen ist, dh von dritter Seite hätte sie zu marktüblichen Bedingungen keinen Kredit mehr erhalten können, somit handelte es sich um ein Eigenkapital ersetzendes Gesellschafterdarlehen, auch im Sinne des Eigenkapitalersatzgesetzes (negatives Eigenkapital, negative Schuldentilgungsdauer). Die Gesellschaftsteuerpflicht ist daher bereits mit dem…

UFSI RV/0660-I/02Zinssatz und Bemessungsmethode bei unverzinstem Gesellschafterdarlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2004

…Juni 2002, Str. Nr. X, hinsichtlich der "unverzinslichen Gesellschafterdarlehen" ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von € 410.084,59 (ATS 5,642.887) gemäß § 8 iVm § 7 Abs. 1 Z 2 und § 2 Z 2 bis 4 KVG eine 1%ige Gesellschaftsteuer im Betrag von €…

UFSW RV/0442-W/02Entstehen der Steuerschuld bei der zinsenlosen Nutzung eines unverzinslichen Gesellschafterdarlehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2004

…dass der Bw. seitens der SN (Gesellschafterin von 31.7.1987 bis 30.8.1996) per 11.12.1986 die zinsenlose Nutzung eines unverzinslichen Darlehens in Höhe von S 13,000.000,00 zur Verfügung gestellt wurde. Laut Überweisungsbeleg erfolgte die Rückzahlung per 29.8…

EAS 2197Zinsenloses Gesellschafterdarlehen nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/9-IV/4/0207.01.2003

Vergibt eine in Österreich ansässige natürliche Person an die ihr gehörende deutsche Kapitalgesellschaft ein unverzinsliches Darlehen, wobei die Unverzinslichkeit am Fremdverhaltensgrundsatz gemessen unüblich ist, dann unterliegt ein fremdüblicher Zinsertrag der österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn die von der deutschen Kapitalgesellschaft stammenden Kapitalerträge nicht…

UFSW RV/1988-W/02Unverzinsliche Gesellschafterdarlehen in den Jahren 1991 bis 1993
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2003

…von S 51,155.022,95 = S 511.550,-- fest. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 18.11.1993, 93/16/0104) von vorneherein unverzinslich vereinbarte Gesellschafterdarlehen als freiwillige Leistungen gemäß § 2 Z. 4 lit…

UFSL RV/0962-L/071) Qualifikation eines Gesellschafterdarlehens als verdecktes Stammkapital 2) Zuordnung einer Beteiligung zum notwendigen Betriebsvermögen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2011Teil 1/2

…Wertberichtigung habe ein am 9. Juli 2004 durch den Pflichtigen der BTS GmbH gewährtes unverzinsliches Darlehen in Höhe von 108.000,00 € betroffen. Die Aufbringung der Geldmittel sei seitens des Pflichtigen durch Aufnahme eines Bankkredites bei der AO erfolgt. An der BTS GmbH seien…

BFG RV/7102367/2010Fortdauernde Überlassung eines Gesellschafterdarlehens zur Nutzung vs. Gesellschafterzuschuss
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.08.2015Teil 1/2

…I R 42/88, BStBl. 1991 II S. 387). Im Zusammenhang mit unverzinslichen Gesellschafterdarlehen hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass der Gebühr nach § 33 TP 8 Abs 1 GebG die tatsächliche Zuzählung des dargeliehenen Betrages unterliegt, während bei der Gesellschaftsteuer nicht die Begründung der freiwilligen Übernahmsverpflichtung…

BFG RV/7103050/2012Strittig ist, ob für ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen Kreditvertragsgebühr festgesetzt werden kann, für den Zinsverzicht einige Zeit später Gesellschaftsteuer, und für den Verzicht auf die Rückzahlung des Kreditbetrages trotz negativen Gruppenausgleichs Gesellschaftsteuer?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.12.2022Teil 1/2

…Im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen bedeutet dies, dass nur der Verzicht auf Rückzahlung des Darlehens oder der Verzicht auf bereits entstandene Zinsforderungen aus Darlehen (beides Forderungsverzichte) einerseits oder dass die unverzinsliche oder unter dem Marktzins verzinsliche Hingabe von Geldmitteln (Überlassung von Gegenständen an die Gesellschaft zu…

UFSW RV/1166-W/02Höhe des vereinbarten Preises
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2004

…1993 in die Gesellschaft als Gesellschafterin aufnehmen. II. Die Sparkasse wird der Gesellschaft ab 1.5.1993 unverzinsliche Gesellschafterdarlehen (verdecktes Stammkapital) in Höhe von S 10.000.000,-- zur Verbesserung der Eigenkapitalbasis und mit nachrangiger Wirkung gegenüber den von Dritten gewährten Finanzierungen zur Verfügung stellen…