IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R über die Beschwerde der B, Adresse1, Cyprus, vertreten durch V, Adresse2, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 09.07.2014 über die Festsetzung von ersten Säumniszuschlägen zu Recht erkannt: Die Bescheide über die Festsetzung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Binder in der Beschwerdesache der BF, geb. am 19XX, whft. in WS, über die Beschwerde vom 26. Februar 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 28. Jänner 2015, zur Versicherungsnummer 12, betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. über die Beschwerde des Bf., Deutschland, vom 18.05.2018, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde, Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, als Abgabenstrafbehörde, vom 15.01.2018, Zlen. MA 67-PA-726830/7…
…soweit für das Verfahren relevant - aus, dass sie seit 5. Juni 2008 ununterbrochen als selbständige Personenbetreuerin in Österreich arbeite. Sie sei während des gesamten Zeitraums ihrer Betreuungsarbeit durchgehend in Österreich sozialversichert gewesen und habe auch die Versicherungsbeiträge bezahlt. Sie sei auch die ganze Zeit an…
…Kaufvertrag vom 13.7.2009. Die Hauptwohnsitzbefreiung setzt voraus, dass das Gebäude von der Anschaffung bis zur Veräußerung ununterbrochen Hauptwohnsitz gewesen ist. Für die Frage der ununterbrochenen Nutzung ist es nicht befreiungsschädlich, wenn das Gebäude für einen angemessenen Zeitraum der Adaptierung (ca. 6 Monate) im…
…wegen sind für die Fristenberechnung die Besitzzeiten zusammenzurechnen. Im Falle eines unentgeltlichen Erwerbes unter Lebenden gilt dies nur dann, wenn der Erwerbes und der Rechtsvorgänger gemeinsam seit der Anschaffung ununterbrochen die Voraussetzung des Hauptwohnsitzes erfüllen. 2. Selbst hergestellten Gebäuden; Grund und Boden ist jedoch abgesehen…
…dieser Routine war die Zeit, in der der PKW reparaturbedingt in AL gestanden ist. Zu keinem Zeitpunkt der Jahre 2008-2013 stand das Fahrzeug länger als ein Jahr lang oder auch nur länger als einen Monat lang ununterbrochen in Österreich. Der Bf fuhr mit dem…
…erste Seite, Pkt a.). Aus all dem folgt: Zu keinem Zeitpunkt der Jahre 2008-2013 stand das Fahrzeug länger als ein Jahr lang oder auch nur länger als einem Monat lang ununterbrochen in Österreich. Der Bf fuhr mit den oben erwähnten Ausnahmen mit dem PKW…
…immolex 2019, 260 ff). Für die Behaltefrist des § 12 Abs 3 EStG 1988 ist - im Falle der Buchwertfortführung - der ununterbrochene Zeitraum maßgebend, währenddessen ein Wirtschaftsgut beim Rechtsvorgänger und beim Rechtsnachfolger zum Anlagevermögen gehört hat. Dies ist unabhängig davon, ob die unentgeltliche Betriebsübertragung im Rahmen einer…
…dieses Unternehmen ist der KV für Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnik anzuwenden. Beweis: Firmenbuchauszug Beilage -/E Der Beschwerdeführer hatte daher zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine ununterbrochene Konzernzugehörigkeit von nahezu 25 Jahren. Anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum letzten Arbeitgeber, der österreichischen Zweigniederlassung der Konzerngesellschaft…
…Tatbestandsverwirklichung, somit mit Ablauf der dreijährigen Lagerfrist, Anlageninhaber ist. Das Gesetz verlangt weder eine durchgehende Verantwortlichkeit noch eine ununterbrochene tatsächliche oder rechtliche Möglichkeit, während des gesamten Lagerungszeitraums über den Abfall zu verfügen. Da der Bf zum Zeitpunkt der entstandenen Abgabenschuld (viertes Quartal 2019) Anlageninhaber war…
…KFG 1967 dahingehend geändert worden sei, dass nun die Monatsfrist des § 82 Abs. 8 KFG 1967 ex lege durch vorübergehende Verwendung im Ausland nicht mehr unterbrochen werde. Da der Hauptwohnsitz unbestrittenermaßen in Österreich sei, gelte daher die gesetzliche Standortvermutung. Die KR sei für einen Zeitpunkt…
…Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts ist auf eine Gesamtheit der Kriterien abzustellen. Der Umstand allein, dass der Betroffene sogar über einen langen und ununterbrochenen Zeitraum in einem anderen Staat (hier: USA) bleibt, bedeutet nicht unbedingt, dass er dort im Sinne von Art 1 Buchst j VO…
…dahingehend geändert worden sei, dass nun die Monatsfrist des § 82 Abs. 8 KFG 1967 ex lege durch vorübergehende Verwendung im Ausland nicht mehr unterbrochen werde. Da der Hauptwohnsitz unbestrittenermaßen in Ort sei, gelte daher die gesetzliche Standortvermutung in Österreich. Im Antwortschreiben, eingelangt am 07.03…
Vom Grundsatz der ununterbrochenen Anwesenheit im Inland wird dann abgesehen, wenn es sich bei der Unterbrechung um kurzfristige, von vornherein nur als vorübergehend gedachte Absenzen handelt. Das Vorliegen einer kurzfristigen, nur vorübergehenden Abwesenheit setzt voraus, dass trotz der Unterbrechung noch von einem zusammenhängenden Aufenthalt gesprochen…
Vom Grundsatz der ununterbrochenen Anwesenheit im Inland wird dann abgesehen, wenn es sich bei der Unterbrechung um kurzfristige, von vornherein nur als vorübergehend gedachte Absenzen handelt. Das Vorliegen einer kurzfristigen, nur vorübergehenden Abwesenheit setzt voraus, dass trotz der Unterbrechung noch von einem zusammenhängenden Aufenthalt gesprochen…
…Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 ist, dass die begünstigte Tätigkeit zumindest ununterbrochen über den Zeitraum von einem Monat hinausgeht. Die Monatsfrist ist nach Maßgabe des § 108 BAO zu ermitteln. Führt eine Person im Ausland sowohl eine…
…und verwies auf das Blatt 25, wonach eine Ausreise am 14.1.2025 samt ununterbrochenen Auslandsaufenthalts bis zur Einreise am 24.1.2025 zum Zweck von Bekanntenbesuchen erfolgt sei. In der Eingabe der Kanzlei vom 17.2.2025 sei irrtümlich der Abwesenheitstermin mit dem 19…
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs setzte der steuerschuldauslösende Tatbestand der widerrechtlichen Verwendung bis zur Gesetzesänderung per 24. April 2014 eine ununterbrochene Verwendung des in Streit stehenden Fahrzeuges über den Zeitraum der Monatsfrist des § 82 Abs. 8 KFG 1967 voraus. Bei regelmäßigen monatlichen Ausbringungen lag vor…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf) ist seit 1991 ununterbrochen als Lehrling, später als Bäcker bei der ***1*** in Graz beschäftigt. Seine Ehefrau sowie die beiden Töchter verfügen über keinen inländischen Wohnsitz und wohnen…