Findok · BFG-Entscheidungen
BFG RV/7101122/2025
Beschwerde gegen Feststellungsbescheid gem. § 8 SBBG - Abweisung
geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/7101122/2025vom 02.09.2025Teil 2 von 4
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Mit E-Mail vom 20.5.2025 übermittelte der rechtliche Vertreter eine Kopie des Reisepasses der handelrechtlichen Geschäftsführerin der Bf. und verwies auf das Blatt 25, wonach eine Ausreise am 14.1.2025 samt ununterbrochenen Auslandsaufenthalts bis zur Einreise am 24.1.2025 zum Zweck von Bekanntenbesuchen erfolgt sei. In der Eingabe der Kanzlei vom 17.2.2025 sei irrtümlich der Abwesenheitstermin mit dem 19.1.2025 angeführt worden.
Die Vollmacht werde zeitnah nachgereicht. Die Vollmacht sei ob der Fachkenntnisse des Herrn ***2*** ausgestellt worden.
Mit weiterem E-Mail vom 20.5.2025 leitete der rechtliche Vertreter die von ***2*** an ihn übermittelte Vollmacht an das BFG weiter.
Mit Beschluss des BFG vom 22.5.2025 wurde Verfahrensparteien die Stellungnahmen bzw. E-Mails samt Unterlagen zur Wahrung des Parteigehörs der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gebracht und ihnen die Möglichkeit gegeben dazu eine Stellungnahme abzugeben. Die bf. Partei wurde aufgefordert zu den Ausführungen der belangten Behörde in ihrer Beschwerdevorentscheidung vom 24.3.2025 sowie im Vorlagebericht vom 11.4.2025 eine Gegenschrift abzugeben.
Mit Schreiben der belangten Behörde vom 11.6.2025 wurden dem BFG die angeforderten Unterlagen (u.a. Kontoabfragen der ÖGK, BUAK, FA, DN-Liste) übermittelt und zudem hinsichtlich der aushaftenden Beitragsrückstände angemerkt, dass das SBBG im Scheinunternehmen-Verfahren eine tätige Reue nicht kenne.
Mit E-Mail vom 12.6.2025 übermittelte der Vertreter ein Konvolut an Rechnungen und Auftragsschreiben zum Nachweis der erbrachten geschäftlichen Tätigkeiten und führte in seiner Stellungnahme aus, dass zugestandenermaßen über die ***12*** im Juni 2024 ein Konkursverfahren eröffnet worden, die Gesellschaft infolge der Eröffnung aufgelöst sei und seinerzeitiger Geschäftsführer ***2*** gewesen sei. Es treffe auch zu, dass die Bf. dem ***2*** am 6.12.2023 eine Vollmacht für Vertretungshandlungen ausgestellt habe. Der von der belangten Behörde gezogene Schluss, das Unternehmen sei zum Schein gegründet worden um die Tätigkeiten des insolventen und gelöschten Unternehmens mit dem alleinigen Zweck, Sozialleistungen für Arbeiter vorsätzlich zu hinterziehen, sei unzutreffend.
Es komme im Geschäftsleben oft vor, dass nach Scheitern eines Unternehmens ein oder mehrere Firmen neu mit dem Ziel gegründet werden, den Kundenstock oder Aufträge zu übernehmen, was keinesfalls verboten sei, geschweige denn die Annahmen eines Scheinunternehmens rechtfertige.
Mit vier E-Mails vom 2.7.2025 wurden dem BFG weitere Unterlagen durch den rechtlichen Vertreter der Bf. übermittelt. Diese beinhalteten, Auszüge über ELDA An- und Abmeldungen, Lohnzettel, (nicht komplett vollständige) Ausdrucke von Kontobewegungen am Bankkonto der Bf. für den Zeitraum 11/23 bis 3/2025 sowie Auflistungen von diversen Überweisungen der Bf. an die ***14***, ***3***, ***2***, ***33***, ***34***, ***35*** und ***36***.
Mündliche Verhandlungen vom 24.6.2025 und 19.8.2025
Am 24.6.2025 fand die von der Bf. beantragte mündliche Verhandlung statt. Hinsichtlich deren Verlaufes wird auf die darüber aufgenommenen Niederschriften (Niederschrift über die mündliche Verhandlung und Niederschrift über die Einvernahme eines Zeugen) verwiesen, die den Parteien des Beschwerdeverfahren nach dem Ende der Zeugeneinvernahme bzw. Verhandlung ausgehändigt wurden.
Zur Verhandlung erschienen die Vertreterin der belangten Behörde, der rechtliche Vertreter der Bf., die handelsrechtliche Geschäftsführerin der Bf., ***3*** sowie ***2***, welcher vom rechtlichen Vertreter zur Verhandlung mitgebracht und in der Folge als Zeuge einvernommen wurde. Zudem war die Dolmetscherin für russische Sprache, Frau ***37***, anwesend.
Nach den Ausführungen zum bisherigen Verfahrensgang durch die Richterin, welcher durch die Dolmetscherin für Frau ***3*** übersetzt wurden, sowie den Verweisen der Vertreter der Verfahrensparteien auf ihre bisherigen Schriftsätze und Vorbringen wurde ***3*** (nach Belehrung) als Auskunftsperson befragt.
Ausführungen (auszugsweise):
"Fragen der Richterin an ***3***:
1.Wie lange sind Sie schon in Österreich? Wie gut sprechen Sie deutsch?
***3***: Seit Februar 2022, seit Beginn des Krieges. Ich habe Deutsch gelernt, Level B1. Einfache Themen sind kein Problem für mich.
2.Wie sind Sie zu dem Job bei der ***12*** gekommen und was waren dort Ihre Aufgaben?
***3***: Ich bin zu dem Job über eine Bekannte gekommen. Ich musste das System erst neu erlernen, weil in Österreich alles anders ist. Ich habe Arbeitnehmerunterlagen vorbereitet und E-Mails beantwortet. Ich habe keine Rechnungen ausgestellt, diesbezüglich habe ich mich zuerst versprochen.
3.Warum haben Sie die ***8*** gegründet?
***3***: Weil ich arbeiten wollte und dies selbstständig machen wollte.
Vorhalt 1 Niederschrift vom 19.11.24- Seite 5: Laut SV-Abfrage waren Sie vom 13.12.2023-29.2.2024 bei der ***12*** gemeldet, davor in einem Cafe. Die ***Bf1*** wurde bereits am 27.10.2023 gegründet und am 18.11.2023 ins Firmenbuch eingetragen.
***3***: Ich habe zuerst alle Unterlagen gesammelt. Das hat sehr lange gedauert. Das waren die Unterlagen, um das Unternehmen zu registrieren und anzumelden. Als ich das Unternehmen angemeldet habe, habe ich nicht sofort zu arbeiten begonnen.
4.Gibt es einen Mietvertrag der Bf. an der Firmenadresse?
***3***: Nein, der Mietvertrag lautet auf meinen Namen.
5.Warum hat die Bf. keinen gewerberechtlichen Geschäftsführer?
***3***: Ab Februar 2024 war Herr ***10*** angemeldet, dieser hat sich dann selbstständig abgemeldet. Ich habe dann nach einem neuen gesucht, dies 3 Monate lang. Im November 2024 wurde dann Herr ***31*** angemeldet. Diese hatte dann Probleme.
Wie wurde der gew.GF bezahlt?
***3***: Die Bezahlung wurde auf sein Bankkonto überwiesen. Ich kann auf seinem Lohnzettel nachsehen, ich kann mich nicht genau daran erinnern. Ich habe Lohnzettel und die Bankauszüge am Computer. Ich bin mir nicht sicher, ob ich das jetzt so schnell finden kann.
6.Warum und wofür erhielt ***2*** eine Vollmacht am 5.12.2023?
***3***: Herr ***2*** hat mir geholfen und gedolmetscht, weil ich noch nicht so gut deutsch konnte. Ich habe ihm die Vollmacht gegeben, damit er auch Fragen klären kann.
Vorhalt 2 Niederschrift vom 19.11.24- Seite 7: warum haben Sie gesagt, dass nur sie die Firma vertreten bzw. dass ***2*** nur eine mündliche Vollmacht hat?
***3***: Ich meinte damit, dass ich immer alles selbst unterschrieben habe. Wenn es um mündliche Dinge ging, hatte ***2*** die Vollmacht.
7..Warum hat ***2*** die vom BFG angeforderte Vollmacht vom 5.12.2023 per Mail an den RA geschickt und nicht Sie? (Mail an RA vom 20.5.25- Betreff "BUAK und Vollmacht")?
***3***: Worin besteht das Problem? Mehr kann ich dazu nicht sagen?
8.Was sind ihre Aufgaben als hr.GF der Firma, welche Entscheidungen treffen Sie?
***3***: Ich erstelle die Rechnungen, bestelle das Material, Unterlagen zu den Arbeitnehmern werden von mir gesammelt, alle Unterlagen für den Steuerberater vorbereitet, ich kontrolliere die Ausführungen der Arbeiter und mache notwendige Büroarbeiten. Ich kontrolliere die Ausführung der Arbeiten, ich bekomme regelmäßig Fotos von den Objekten und Mitteilungen, was gemacht wurde. Ich prüfe ob terminlich alles passt.
9.Was sind die Aufgaben des Herrn ***2***?
***3***: Das sind jene Aufgaben, die direkt mit der Baustelle verbunden sind. Das bedeutet, alle Aspekte des Bauens. Er ist auch als Bauleiter tätig, stellt den Kontakt zwischen den Mitarbeitern und mir her. Holt Material, wenn etwas fehlt, das können auch die anderen AN machen.
10.Wie werden neue Aufträge angeworben? Wer nimmt an den Auftragsverhandlungen mit den Firmen teil? Durch wen erfolgt die Einteilung der Arbeitnehmer?
***3***: Mit der Firma ***13*** hatte ich schon vorher Kontakt, als ich noch im alten Büro gearbeitet habe. Es werden auch per E-Mail, Angebote erstellt. Manche Kontakte habe ich über Bekannte erhalten.
Vorhalt 3: Besprechung mit ***13*** am 7.5.2024, anwesend lt. Protokoll ***33***. Warum? War zu diesem Ztpkt nicht bei Bf. angemeldet. (4.6.-31.7.24)
***3***: Es gab ein Treffen, bei dem ich auch anwesend war. Aber da dies bereits vor einem Jahr war, kann ich mich nicht mehr daran erinnern, ob ich da auch anwesend war. Ich habe guten Kontakt zu Herrn ***11***, das ist ein Arbeiter, den ich schon lange kenne. Ja, er hat in der Firma gearbeitet. Ich kann das so aus dem Kopf heraus nicht sagen. Ich müsste prüfen, wann er angemeldet war. Es ist richtig, dass er zwischen 4.6-31.7.2024 angemeldet war. Im März 2024 hat er auch gearbeitet und ich habe seinen Lohnzettel.
11.In welcher Beziehung stehen Sie zu ***2***?
***3***: Wir waren lange als Paar zusammen, seit einem Jahr sind wir nicht mehr zusammen. Jetzt pflegen wir eine freundschaftliche Beziehung. Er war auch AN bei mir. Seit Februar ist niemand mehr angemeldet.
12.Wer hat nun das Mobiltelefon?
***3***: Weil ich deutsch nicht so gut verstanden habe, hat Hauptsächlich ***2*** die Anrufe beantwortet. Ein WhatsApp von der Firma habe ich auf dem PC. Das Mobiltelefon der Firma hat derzeit ***2***.
13.Laut den vorliegenden Rechnungen der Bf. an die ***13*** sowie an die ***14***, sowie der ***14*** Gmbh an die Bf. wurden Leistungszeitraum März bis Mai 2024, sowie im August 2024 Arbeiten ausgeführt. Welche Arbeitnehmer waren hier tätig?
***3***: Im März gab es 3 Mitarbeiter ***33***, ***35*** ***11*** und ***38*** (das ist der Nachname, der Vorname fällt mir gerade nicht ein.)
Im April und Mai waren keine AN tätig. Im August ***35***, ***33*** und ***36***.
Gab es Leiharbeiter?
***3***: Nein
14.Ihren Ausführungen zufolge schreiben Sie die Rechnungen. Erklären Sie mir, warum diese Rechnungen (Vorhalt 5 Niederschrift 19.11.2024 S.8 und Vorhalt 6 der vom RA vorgelegten Rechnungen (S. 27-31) - unterschiedliches Layout, Teilrechnungen fehlerfrei, Schlussrechnung mit vielen Rechtschreibfehlern) völlig unterschiedlich sind:
***3***: Das sind alles meine Vorlagen am PC, manchmal verändere ich sie, wenn ich etwas verbessern möchte. Zum Unterschied der Rechnungen gebe ich an, dass ich leider nach wie vor Fehler mache, normalerweise überprüfe ich alle Rechnungen, das habe ich hier wohl nicht gemacht.
15.Vorhalt 7 vom RA vorgelegte Rechnung (S.53) mit ***64***. Welche Tätigkeiten wurden mit der "Pauschale" abgegolten? Warum ist der Rahmenvertrag nur von der Bf. unterfertigt?
***3***: Da müsste ich in den Unterlagen nachschauen. Es gibt Unterlagen dazu, was alles gemacht wurde. Wir haben das so besprochen und ausgemacht. Konkret in dem Fall kann ich mich im Moment nicht erinnern, was die Pauschale umfasst.
16.Wieviele Bankomatkarten/Bankkarten gibt es für Firmenkonto- wer hat diese?
***3***: Es gibt eine Bankomatkarte und die habe ich.
17.Wer hat Zugangsberechtigung zu Online Banking? Wer ist berechtigt Abhebungen vom Firmenkonto zu tätigen?
***3***: Ich glaube, dass es am Arbeitshandy keinen Zugang zum Online-Banking gibt. Ich glaube es hat nie einen gegeben. Ich habe immer alles von meinem Privathandy kontrolliert. Mit dem Arbeitshandy ist das Handy gemeint, dass Herr ***2*** hat.
18.Vorhalt 8 Laut Bankbelegen gab es im Jänner 2024: "27 incoming transactions € 280.997,28; 214 outgoing transactions € 280.766,34". Welche Transaktionen fanden hier statt?
***3***: Ich muss im Online-Banking nachsehen, welche Ein- und Ausgänge dies waren. Dann kann ich die Frage beantworten.
19.Warum wurden jeden Monat hohe Beträge abgehoben und Überweisungen getätigt?
***3***: Einiges, was Bar abgehoben wurde, wurde zur Bezahlung meiner Privatschulden verwendet, die bei der Gründung der Firma entstanden sind. Andere Beträge wurden Bar abgehoben, weil Arbeiter etwas gekauft haben und mir die Rechnungen gebracht haben, ich habe ihnen den Betrag in Bar bezahlt. Und andere kleiner Ausgaben, für die ich die Belege aufgehoben habe. Die Belege habe ich nicht mit, ich bringe diese jeden Monat zum Steuerberater. Der Steuerberater hat sie.
20.Welche Schulden wurden zurückbezahlt? Sind das Schulden, die die Firma hatte (bei Privatpersonen)? Warum? Gibt es Kreditverträge?
***3***: Wenn in der Firma nicht alles Finanziell gut lief, habe ich bei Bekannten Geld ausgeliehen und dann zurückbezahlt. Es gab keine schriftlichen Kreditverträge. Es erfolgte mündlich auf Vertrauensbasis.
21.Warum wurden an ***2*** (zusätzlich zu den Lohnzahlungen) nach den vorliegenden Unterlagen gesamt ca. € 33.000,00 überwiesen?
***3***: Man müsste jede konkrete Summe genau nachsehen. Es waren keine einmaligen größeren Beträge, sondern Beträge für Benzin, Material, usw.
Auf Vorhalt von Überweisungen am 14. und 16.06.2024 in Höhe von € 4.500 und € 4.000 gebe ich an, dass man sich jeden Fall genau ansehen müsste. Ich weiß nicht konkret, was es war. Es könnten auch Rückzahlungen sein, welche ich über Herrn ***2*** von seinen Bekannten geliehen bekam.
22.Gibt es offene Rückstände beim Finanzamt?
***3***: Es ist alles bezahlt. Ich habe mich um die Bezahlung gekümmert.
Keine Fragen seitens des rechtlichen Vertreters der Bf.
Auf die Frage der belangten Behörde, ob es sich bei "Herr ***38***" um Herrn ***38*** handeln kann:
***3***: Ja
ABB: War er bei der Bf. Sozialversichert?
***3***: Im März hat er gearbeitet und war angemeldet bei der Sozialversicherung.
ABB: Am 22.08. bei der Kontrolle war er bei der ***39*** Sozialversichert.
***3***: Ich muss schauen, wann wir die Versicherungsunterlagen abgeschickt haben.
ABB: Er war auch einmal bei der ***8*** I. GmbH beschäftigt.
***3***: Was hat das mit meiner Firma zu tun?
ABB: Ab 14.03.2024 war er bei der ***39*** als Arbeiter gemeldet und bei der ***8*** I. GmbH vom 08.02.2024 bis 29.04.2024 beschäftigt.
***3***: Er war im März bei meiner Firma angemeldet und ich habe dazu auch Unterlagen.
ABB: Ist Herr ***31*** noch zur Sozialversicherung gemeldet?
***3***: Er ist ab Februar 2025, als die Schwierigkeiten der Firma begonnen haben, nicht mehr angemeldet gewesen. Er war im November/Dezember 2024 zur SV gemeldet. Das genau Datum kann ich nachsehen."
In der Folge wurde ***2*** als Zeuge (nach Belehrung) einvernommen.
Herr ***2*** führte auf Befragen des rechtlichen Vertreters der Bf unter anderem aus, dass er bis glaublich November 2024 Arbeitnehmer der Bf. gewesen sei. Davor sei er mit der handelsrechtlichen Geschäftsführerin privat liiert gewesen, diese Beziehung würde aber seit ca. 1 Jahr nicht mehr bestehen. Seine Funktion sei die eines Bauleiters oder Vorarbeiters gewesen. Die Vollmacht der Bf. habe er glaublich in den ersten 3 Monaten des Jahres 2024 erhalten, das genaue Datum wisse er nicht mehr. Grund für die Vollmacht sei gewesen, dass er so mit den Auftraggebern reden und auch Aufträge finden habe können. Verträge habe er nicht abgeschlossen, das habe Frau ***3*** gemacht, er sei bei den Terminen dabei gewesen. Befragt, ob die Aufträge, welche seine in Konkurs gegangenen Firma gehabt habe, von der Bf. übernommen worden seien, führte der Zeuge aus, dass die ***14*** und die Firma ***13*** mit beiden Unternehmen, der Bf. und seiner eigenen Firma, zusammengearbeitet haben. Mit der ***40*** hätte nur die Bf. den Auftrag gehabt. Auf Vorhalt der Rechnungen (vorgelegt durch den Rechtsvertreter mit Schriftsatz vom 12.6.2025) und der Frage, ob die zu Grunde liegenden Leistungen und Materiallieferungen erbracht wurden, gibt der Zeuge zur Rechnung der Fa. ***13***, Baustelle I***41*** Straße 1/3 an, dass sie das Material von der ***14*** bekommen hätten, es sei aber nicht das ganze Material auf den Rechnungen.
Da die Dolmetscherin aufgrund eines weiteren beruflichen Termines nicht mehr an der Verhandlung teilnehmen konnte, wurde die Verhandlung und weitere Zeugeneinvernahme auf unbestimmte Zeit vertagt.
Am 26.6.2025 ergingen die Ladungen an die Parteien, Dolmetscherin und den Zeugen ***2*** für den Verhandlungstermin 19.8.2025.
Die Ladung des Zeugen ***2*** wurde mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt" dem BFG retourniert. Das BFG teilte dies dem rechtlichen Vertreter mit E-Mail vom 16.7.2025 mit.
Die fortgesetzte Verhandlung fand am 19.8.2025 statt. Hinsichtlich deren Verlaufes wird auf die darüber aufgenommenen Niederschriften (Niederschrift über die mündliche Verhandlung und Niederschrift über die Einvernahme eines Zeugen) verwiesen, die den Parteien des Beschwerdeverfahren nach dem Ende der Zeugeneinvernahme bzw. Verhandlung ausgehändigt wurden.
Zur Verhandlung erschienen die Vertreterin der belangten Behörde, der rechtliche Vertreter der Bf., die handelsrechtliche Geschäftsführerin der Bf., ***3*** sowie der Zeuge ***2***. Zudem war die Dolmetscherin für russische Sprache, Frau ***37***, anwesend.
Die Verhandlung hatte (auszugsweise) nachfolgenden Inhalt:
1. "Zu welcher Fa gehört die Mail-Adresse ***42*** (Vorhalt 2: Rechnungen RA - Mail vom 12.6.25, S.17)
***3***: Nicht zu meiner Firma.
2. Warum weisen sowohl die Rechnungen an die ***12*** als auch jene an die Bf. dieselbe E-Mail Adresse (***43***) auf? (Vorhalt 1: Rechnungen RA - Mail vom 12.6.25, S3 und S13)
***3***: Es gab einen Moment, wo es nicht möglich war, E-Mails von der Firmenemail zu schicken. Sie sind zurückgekommen. Ich habe deshalb manche Emails von meiner privaten E-Mail Adresse gesendet und auch andere gebeten von deren E-Mail zu schreiben.
3. Was bedeutet das grüne Post-it auf der Nettoabrechnung ***31*** Februar 2025? Wer hat es geschrieben (Vorhalt 3: Unterlagen Teil 2, Mail RA vom 2.7.2025, S.37)?
***3***: Als er zu uns kam, wollte Herr ***31*** ganz am Anfang einen Vorschuss haben. Das war eben ein Vorschuss, eben ein A-Konto, danach hat er Probleme bekommen. Das bedeutet er hat das Geld (€ 3.213,51) erhalten
4. Sie haben in der Verhandlung am 24.6.2025 gesagt, dass es nur eine Bankkarte gibt und nur Sie diese haben. Erklären Sie mir die Abbuchungen bei den Tankstellen, sind Sie da immer mit dabei? (Vorhalt 4 Bankauszug 9.-11.12.2024, Unterlagen Teil 3, Mail RA vom 2.7.2025)
***3***: Oft bin ich dabei, wenn wir irgendwo hinfahren und dann tanken wir auch. Es war vielleicht drei bis viermal, wo ich die Karte weitergegeben habe zum Tanken. Ich habe das aber dann kontrolliert. Ich kann mich nicht genau erinnern, was an diesen Tagen genau war, aber wahrscheinlich sind wir sehr viel hin und her gefahren und dann mussten wir auch tanken. […]
5. Ich habe Sie in der letzten Verhandlung aufgefordert mir die Bankbewegungen für den Jänner 2024 im Detail vorzulegen, da auf den von Ihnen vorgelegten Auszügen incoming und outgoing transactions iHv. ca. € 280.000 ersichtlich waren. Nun haben Sie mir erneut Auszüge vorgelegt, die wieder keine Detailansicht zeigen, jedoch nun incoming und outgoing transactions iHv. ca. € 319.000,00 ausweisen. Was sind das nun für Ein- und Ausgänge, es sind nach wie vor keine Details vorhanden? (Vorhalt 5 Bankauszug Jänner 2024, Unterlagen Teil 3, Mail RA vom 2.7.2025)
***3***: Ich habe keinen Zugang zum Online-Banking, weil die Karte gesperrt ist. Ich habe die Auszüge für das ganze Jahr angefragt und sie so erhalten. Jetzt habe ich keine Möglichkeit mehr sie einzusehen.
6. Wer ist ***44***? Warum hat er am 17.2.2025 € 900,00 überwiesen bekommen? (Vorhalt 5 Bankauszug Februar 2025, Unterlagen Teil 3, Mail RA vom 2.7.2025)
***3***: Ich glaube, es wurde etwas bezahlt, dass wir früher ausgeliehen haben. Es handelt sich wohl um Schulden.
7. Sie haben in der letzten Verhandlung gesagt, dass ***35***) im April 2024 für die Bf. gearbeitet hat. Laut SV-Auszug ist aber keine Anmeldung zur Sozialversicherung ersichtlich. Erklären Sie mir die Anmeldung des ***35*** am 9.4.2024 rückwirkend für 4.3.2024 und die Stornierung der Abmeldung ab Beginn vom 19.4.2024 (Vorhalt 7 Unterlagen Teil 1, Mail RA vom 2.7.2025, S.19 und 21)
***3***: Vielleicht war das ein Fehler? Er war registriert für den Zeitraum, für den ich Unterlagen habe. Wenn wir jemanden aufnehmen, schicke ich alles an den Steuerberater und der macht alles für die Registrierung.
8. Warum sind so viele Abbuchungen für Tanken in den Monaten März, April, Mai 2024?
***3***: Im März gab es viel Arbeit und wir sind viel gefahren. Im April/Mai sind wir auch viel gefahren, zu verschiedenen Plätzen. So gab es verschiedene Beträge fürs Tanken. Das ist in manchen Monaten mehr, in anderen weniger."
Die Zeugeneinvernahme des ***2*** hatte (auszugsweise) nachfolgenden Inhalt:
Dem Zeugen werden die vom rechtlichen Vertreter mit E-Mail vom 12.6.2025 vorgelegten Rechnungen vorgehalten:
"Re der ***14*** an Bf. vom 15.5.2025, ReNr. 117-2024, LZR April 2024, BVH ***45***, St.Pölten, Materiallieferung:
Die gesamte Rechnung war € 40.000 wir haben Material für diese Summe gekauft, ich denke da war ein Fehler in der Adresse, wir hatten keine Baustelle an der Adresse ***45***. Es gab nur eine Baustelle in Wiener Neudorf ***46*** im Jahr 2024.
Auf die Frage des RA welche Arbeiten für die Firma ***14*** gemacht wurden, gibt der Zeuge an, das Baustellen in Neunkirchen und ***51***. Wir haben dort nur Fassadenarbeiten gemacht, dies ohne Material.
….
Re der ***14*** an die ***12*** vom 7.5.2024, ReNr. 097-2024, LZR April 2024 BVH ***45***, 3100 St. Pölten, Materiallieferung:
Hier liegt ein Fehler vor, dass ist eine Rechnung meiner alten Firma. Außerdem ist die E-Mail-Adresse falsch, sie gehört zur Firma der Bf. Diese Baustelle habe ich mit meiner alten Firma nie gehabt. Es ist aber richtig, dass ich mit der alten Firma mit der ***14*** zusammengearbeitet habe. Material haben wir nie gebraucht. Bei der alten Firma haben wir kein Material gebraucht.
…
Re der ***14*** an Bf. vom 15.5.2024, ReNr. 111-2024, LZR März 2024 BVH ***47***, ***71***, Materiallieferung:
Diese Baustelle haben wir auch nicht gehabt.
Re der ***14*** an Bf. vom 15.5.2024, ReNr. 112-2024, LZR März 2024 BVH ***48*** Str.1, Wr. Neudorf, Materiallieferung:
Diese Rechnung ist korrekt.
Re der ***14*** an Bf. vom 15.5.2024, ReNr. 109-2024, LZR März 2024 BVH ***48*** Str.1, Wr. Neudorf, Materiallieferung:
Diese Rechnung ist auch korrekt. Dieses Material haben wir bekommen.
Re der ***14*** an Bf. vom 15.5.2024, ReNr. 108-2024, LZR März 2024 BVH ***48*** Str.1, Wr. Neudorf, Materiallieferung:
Auch diese Rechnung stimmt.
…
Re der ***14*** an Bf. vom 24.4.2025, ReNr. 080-2025, LZR April 2025 BVH ***49***, Neunkirchen, Schadensbehebung:
Das ist eine Gegenrechnung der ***14***, diese akzeptieren wir nicht. Die Baustelle ist korrekt.
Re der Bf. an die ***14*** vom 13.6.2024, ReNr. 09-2024, LZR 25.5.24-17.7.2024, BVH Neunkirchen:
Die Rechnung ist korrekt, in Neunkirchen haben wir gearbeitet. Die Leistungen, wie auf der Rechnung angeführt, wurden erbracht, aber nur in der Höhe von € 110.000 für beide Baustellen. Die gesamte Rechnungsnummer war ca. € 150.000, aber die ***14*** hat nicht die gesamte Summe bezahlt. Sie haben gesehen das die UID-Nummer weg ist und dann hat die ***14*** die Gegenrechnung geschrieben und den Betrag gefordert.
Auf die Frage des ABB es hat keinen Unterschriebenen Rahmenvertrag gegeben. Wir haben zuerst mit Herrn ***50*** gearbeitet. Dies fast 3 Monate dies im August/September 2024. Ich glaube wir haben im Juni oder Juli dort angefangen. Dies in Neunkirchen. Es wurde dann ein Rahmenvertrag von der Frau ***15***, dieser wurde von der Bf nicht unterschrieben.
Re der Bf. an die ***14*** vom 13.6.2024, ReNr. 07-2024, LZR 25.5.24-13.6.2024, BVH Neunkirchen:
Wir haben die Leistung laut der Rechnung erbracht. Die ***14*** hat immer nur einen kleinen Teil bezahlt.
Übersicht Aufstellung vom 30.1.2025 der ***14*** an die Bf. über Rechnungen "***12***".:
Die Summe ist jedenfalls zu viel, wir haben nur € 110.000 erhalten. Diesbezüglich wird ein Bankauszug vorgelegt, welcher als Beilage 1 zum Akt genommen wird.
Übersicht Aufstellung Rechnungen der ***14*** 20.3.2024-10.12.2024:
Die Summe stimmt jedenfalls nicht. Die Rechnung über € 29.589,61 war für einen Schaden, den sie nicht anerkannt haben. Diese Aufstellung stimmt nicht.
Re der Bf. an die ***14*** vom 4.6.2024, ReNr. 5-2024, LZR 25.5.24- 4.6.2024, BVH ***51***:
Die Leistung wurde erbracht, wie auf der Rechnung ersichtlich.
Re der Bf. an die ***14*** vom 13.6.2024, ReNr. 6-2024, LZR 25.5.24-7.6.2024, BVH ***51***:
Diese Rechnung haben wir geschrieben, sie wurde aber nicht gezahlt.
***64*** -div. Arbeiten € 113.000,00:
Das ist ein Auftrag über Barockfassade und Gesimse in der ***52*** in Wien. Wir haben im Dezember 2024 wenig und im Jänner 2025 nur die Straßenseite gearbeitet bis ca. 10.02. oder 12.02.2025. Dann kam die UID-Nummer weg. Die Leistungen wurden somit nicht zur Gänze erbracht. Es gibt eine Rechnung, die beinhaltet das es keine Gegenrechnung gibt, weil die UID - Nummer weg ist. Wenn wir die UID-Nummer wieder bekommen, wird ***64*** ca. € 8.000 an die Bf bezahlen.
Re der Bf. an die ***13*** vom 8.7.2024, ReNr. 8-2024, LZR 21.5.24- 5.7.2024, BVH ***70***:
Wir haben hier nur 3 Tage gearbeitet und Kamine gemacht. In der Zwischenzeit haben wir in Neunkirchen gearbeitet. Wir haben den Auftrag von der ***13*** bekommen. ***13*** hatte wenig Arbeit, deshalb haben sie mit den eigenen Leuten gearbeitet und am Ende haben wir nur den letzten Block gearbeitet.
Re der Bf. an die ***13*** vom 24.9.2024, ReNr. 11-2024, LZR September 2024, BVH ***70***:
Das ist vom letzten Block, nur die Arbeiten, ohne Material.
Re der Bf. an die ***13*** vom 14.11.2024, ReNr. 15-2024, LZR August bis November 2024, BVH ***48*** Str.3:
Diese Rechnung passt, sie ist von Wiener Neudorf. Die Leistungen, Material und Arbeiten, wurden entsprechend erbracht. Hier hatten wir Probleme, weil die Firma ***13*** Material in Höhe von fast € 14.000 selbst bestellt hat.
…
Re der Bf. an die ***13*** vom 2.4.2024, ReNr. 2-2024, LZR 25.3.-2.4.2024, BVH ***53*** Wien:
Dies war eine Baustelle im 23. Bezirk, hier haben wir die Fassade gemacht.[…]
Auf die Frage des RA: Die Leistungen konnten mit den vorhandenen und gemeldeten Arbeitern ausgeführt werden.
Durch den RA wird eine Auflistung von Barbehebungen des Herrn ***2*** vorgelegt, welche kopiert wird und als Beilage./2 zum Akt genommen wird.:
Zeuge: Es handelt sich bei der Aufstellung um Barbehebungen vom Firmenkonto. Diese Barbehebungen betreffen Materialbeschaffungen. Dies wurde mit dem Steuerberater besprochen. Da war ich und Frau ***3*** anwesend. Der Steuerberater meinte, dass es in Ordnung ist, wenn Rechnungen bis € 10.000 ausgestellt werden. Die € 40.545,94 sind Materialkosten. Das Material haben wir von der ***14*** für die Baustelle Wiener Neudorf gekauft. Der Betrag wurde vom Bankkonto behoben und Bar der ***14*** gegen entsprechende Materiallieferung übergeben. Wir haben das Geld dem Bauleiter Herrn ***50*** übergeben. Dies meistens auf der Baustelle. Entweder habe ich das Geld übergeben oder es hat ***33*** gemacht. Der Betrag in Höhe von € 18.118,06 betrifft eine Kleinbaustelle mit Material der Firma ***54***. Das Geld wurde in der Mariahilfer Straße übergeben. Das ist die Zentrale der Firma, dort gibt es auch ein Lager. Rechnungen wurden manchmal früher, manchmal später bezahlt. Wir Haben in kleineren Beträgen immer in Bar bezahlt, ca. € 4.000 - € 6.000 Beträge. Es wurden auch Rechnungen durch Überweisung bezahlt. Das Datum auf der Auflistung, ist jenes an dem das Material bezahlt wurde. Material kommt meistens an drei bis vier Tagen, manchmal haben wir vor und manchmal haben wir nach der Lieferung bezahlt.
Es werden Rechnungen der ***54*** vom 21.10.2024 - 25.11.2024 vorgelegt und werden als Beilage./3 zum Akt genommen.
Auf Hinweis des RA korrigiere ich, dass die Daten auf der Auflistung, die Daten der Rechnung sind, nicht jener der Bezahlung.
Auf die Frage des ABB ob es Belege bzw. Bestätigungen dafür gibt, dass der Bargeldbetrag übernommen wurde (Firma ***54*** bzw. ***14***): Nein es gibt keine Bestätigung.
Auflistung Baustelle ***55***, ***56*** € 16.713,62: Es war eine Baustelle in Wiener Neudorf im Dezember 2024 und Jänner 2025 bis Februar 2025. Das Material haben wir von der ***56*** gekauft und wurde der Betrag bei der Firma im 14. Bezirk übergeben.
Es werden vorgelegt Rechnungen ***68*** im Zeitraum 01.02-21.03.2025. Diese werden als Beilage./4 zum Akt genommen Das sind Rechnungen an die ***56***, über das Material, welches die Bf bei der ***56*** gekauft hat. Die Auflistung sind Material, Leistungen usw. in Höhe von insgesamt € 29.025,36. Das soll eine Rechnung an die ***13*** GmbH werden. Diese ist noch nicht geschrieben.
Auf die Frage des ABB, wann die Leistung zu diesen Materiallieferungen erbracht wurde: Das war Ende Jänner bis Februar 2025. Dies von der Baustelle Wiener Neudorf zur Baustelle ***55***.
Die € 10.200 (Auto) sind die Beträge, die wir für 3 Autos ausgegeben haben. € 3.500 am 07.11.2024 für einen Audi A4. € 4.500 am 09.05.2025 für einen VW Golf. (Kaufvertrag zwischen ***Bf1*** GmbH als Käufer und ***35***) und Kaufvertrag über einen VW Golf vom 07.04.2025 (***57*** als Verkäufer, Bf als Käuferin)
Der Gesamtbetrag beträgt € 11.000 die Differenz mit der Liste, kann ich jetzt nicht erklären.
Wohnung € 19.000: Haben wir bezahlt. Für die Wohnung wo Frau ***3*** wohnt. Wir haben 3 -4 Monate keine Miete bezahlt, dann kam der RA und hat kalkuliert (Gerichtskosten usw.) und wir mussten € 19.000 bezahlen. Die Rechnung hat der Steuerberater, dieser hat es dem Finanzamt geschickt. Dies war im Oktober/November 2024
€ 10.000 Mama: dieser Betrag wurde an die Mutter an Frau ***3*** bezahlt. Wir haben das Geld am Anfang für die Firmengründung erhalten. Ich kann nicht sagen, wann das bezahlt wurde.
Rest Rechnung 12 mal € 4.000 (= € 48.000) dieser Betrag setzt sich aus dem unten angeführten Kosten für Miete, Lager, Beratung, usw. zusammen.
Die Posten, Miete, Beratung und Versicherung wurden überwiesen.
Es gibt ein Lager für Material Adresse: ***58*** € 300. Das Lager gibt es seit ca. 8 - 9 Monaten.
Es wird vorgelegt eine Bestätigung des Erhaltes von € 7.500 am 17.06.2024 an Herrn ***10***. Dies war die Bezahlung, weil er keinen Lohn bis dahin erhalten hat. Er war Baumeister, Gewerberechtlicher Geschäftsführer (Beilage./5)
Auf die Frage des ABB: Ich glaube, es handelte sich um die Monatslöhne für März, April 2024. Er war 4 oder 5 Monate angemeldet, dafür hat er diesen Betrag bekommen.
Frage der Richterin an den Zeugen:
1. Sie hatten das Firmenhandy der ***Bf1***. Haben Sie dieses nach wie vor?
Z: Die Nummer ist noch aktiv, ich habe das Handy.
Können Sie über das Firmenhandy ins Online-Banking einsteigen/ mit dem Handy bezahlen?
Z: Das Firmenkonto habe ich nie in meinem Handy gehabt. Ich konnte nie ins Online-Banking einsteigen, über das Firmenhandy.
2. Wie funktioniert das, wenn Sie zu Baustellen fahren und das Fahrzeug auftanken müssen? Wer bezahlt die Tankrechnungen und wie? Wie kommen die Abbuchungen am Firmenkonto für Tanken zustande? Bezahlung mit dem Handy, direkte Abbuchung vom Bankkonto der Bf.?
Z: Es wurden ca. 90% Bar bezahlt und die Rechnungen wurden dann dem Steuerberater gegeben. Es wurde vom Privatgeld bezahlt und dann mit Frau ***3*** abgerechnet. Ich war ca. 4 - 5 Monate mit Frau ***3*** liiert, ich habe mit ihr zusammengewohnt. In dieser Zeit hat sie mir manchmal die Bankkarte gegeben und ich habe manchmal damit gezahlt. Ca. 10-mal habe ich die Karte bekommen und ansonsten war Frau ***3*** immer mit dabei.
Es gibt keine Meldung für diese Adresse, ich habe dort einfach so gewohnt. Dies ca. 4 - 5 Monate von Oktober 2024 weg."
Dem Beweisantrag des rechtlichen Vertreters auf Ladung und zeugenschaftliche Vernehmung von Herrn ***50*** (Anmerkung: gemeint wohl ***50***) per Adresse der Firma ***14*** sowie des Herrn ***18*** per Adresse der ***13*** zur Widerlegung der Vermutung der belangten Behörde im bekämpften Bescheid, wonach Rechnungslegungen ohne Zugrundeliegen einer ausreichenden Leistung erfolgt sei, wurde durch die Richterin nicht stattgegeben wird.
In seinem Schlusswort verwies der rechtliche Vertreter der Bf. auf sein bisheriges Vorbringen und führte ergänzend aus, dass es für das Verfahren nicht relevant sei, ob der Zeuge ***2*** gegebenenfalls als faktischer Geschäftsführer zu bezeichnen wäre.
Die Vertreterin der belangten Behörde beantragte die Abweisung, der rechtliche Vertreter der Bf. die Stattgabe der Beschwerde.
II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen:
1. Sachverhalt
Zur ***Bf1***
Die ***Bf1*** wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 27.10.2023 gegründet und am 18.11.2023 in das Firmenbuch HG Wien zu FN ***59*** mit Sitz in 1180 Wien, ***Bf1-Adr***, eingetragen. Geschäftszweig ist "Fassadenbau, die Malerei und Anstreicherei". Die Gesellschaft unterlag der Gründungsprivilegierung der Stammeinlage und es wurde die Hälfte der € 10.000,- einbezahlt.
Eingetragen im Firmenbuch als Geschäftsführerin und Alleingesellschafterin ist Frau ***3***, geb. am ***24***.
Am 6.12.2023 wurde eine notariell beglaubigte Vollmacht erstellt, mit welcher die Bf. den ***2*** bevollmächtigt, sie gegenüber Behörde und sonstigen Ämtern zu vertreten und sämtliche Schriftstücke zu empfangen, Rückzahlungsanträge zu stellen und Überrechnungsanträge zu beantragen. Diese Vollmacht wurde erst im Zuge der Nachschau durch Organe der Finanzpolizei am 4.12.2024 bekannt.
Der Mietvertrag für die Wohnung mit ca. 55 m² an der Adresse 1180 Wien, ***Bf1-Adr*** wurde zwischen der ***60*** als Vermieterin und ***3*** als Mieterin am 6.12.2022 abgeschlossen. Diese war vom 17.10.2023 bis dato hauptwohnsitzlich an der Adresse 1180 Wien, ***Bf1-Adr*** gemeldet.
Mit der Gesellschaft liegt kein Mietvertrag vor. Der Hausverwaltung wurde die Bf. nicht als (Unter)Mieterin an dieser Adresse gemeldet bzw. ist ihr diese nicht bekannt.
Die Bf. verfügt über keine Homepage und ist auch auf diversen Plattformen im Internet wie FirmenABC, wirtschaft.at, firmeninfo.at sowie der WKO Liste Firmen A-Z nur mit der Adresse sowie der Firmenbuchnummer bzw. mit dem Gewerbe zu finden. Weder im Internet noch in der Grunddatenverwaltung der Finanzverwaltung sind weitere Kontaktdaten zur Bf. wie etwa eine E-Mail Adresse oder Handynummer hinterlegt.
Die ***Bf1*** verfügt seit 13.3.2024 über die Gewerbeberechtigung "Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer, Vergolder und Staffierer, Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)" (GISA-Zahl ***61***). Als Gewerbestandort ist die Adresse 1180 Wien, ***Bf1-Adr*** angeführt.
lm Gewerberegister war als gewerberechtlicher Geschäftsführer von 13.3.2024 - 4.7.2024 Herr ***10*** eingetragen und war dieser von 19.2.2024 bis 4.7.2024 bei der Bf. (mit 20 Stunden als Angestellter) zur Sozialversicherung angemeldet. Seine Bezahlung erfolgte nicht mittels Überweisung.
Die Bf. verfügt seit 5.7.2024 nicht mehr über einen gewerberechtlichen Geschäftsführer.
Die Bf. ist nicht in die Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Gesamtliste) eingetragen.
Ein Firmenschild oder ein anderer Hinweis auf die Firma konnte zum Zeitpunkt der Nachschau durch die Finanzpolizei am 4.11.2024 und der Zustellung der Verdachtsmitteilung am 13.11.2024 nicht vorgefunden werden. Dies weder am Klingelbord oder Briefkasten noch an der Wohnungstüre.
An beiden Tagen konnte kein persönlicher Kontakt mit der handelsrechtlichen Geschäftsführerin der Bf. oder einer sonstigen der Bf. zuzuordnenden Person hergestellt werden.
Bei der Nachschau am 2.12.2024 wurden durch Organe des ABB aufgeklebte Zettel an Türe, Klingelbord und Briefkasten mit dem Firmennamen vorgefunden. In der Wohnung selbst befand sich ein Zimmer, eingerichtet mit einem Schreibtisch, PC, Aktenbock und einigen Unterlagen. Über den PC konnte die handelsrechtliche Geschäftsführerin nicht in das Online Banking einsteigen. Bei dem eingerichteten Büro handelt es sich um ein Arbeitszimmer, jedoch nicht um ein der Firma zuordenbares Büro.
In der Buchhaltung findet sich kein Mietaufwand der Bf. Aus den vorliegenden Bankbelegen ist auch kein Überweisungsbetrag für Miete ersichtlich, ebensowenig für Strom, Internet o.Ä.
Ein Firmensitz ist nicht existent.
Zum Firmenkonto der Bf. gibt es eine Bankkarte, zudem einen Onlinebanking-Zugang. Die Bankkarte wurde auch (an ***2***) weitergegeben.
Dass die Bf. ein Betriebsvermögen besitzt, konnte nicht festgestellt werden, vom Firmenkonto werden nach Eingang von Zahlungen und Ausgang diverser Zahlungen für beispielsweise Löhne, Schulden und Diesel, Beträge bar behoben, sodass am Monatsende die Eingangssummen nahezu ident mit den Ausgangssummen sind, somit immer nur ein geringer Eurobetrag am Konto verbleibt.
Aus der Saldenliste (Buchhaltung Kassabuch) ergeben sich Ausgaben für Diesel in den Monaten Mai 2024 iHv ca. € 1.213.- im Juni 2024 iHv. ca. € 936,00, aus den Bankbelegen ergeben sich für Juli 2024 € 482, August 2024 € 350, zudem wurden Überweisungen an die Arbeitnehmer für Diesel getätigt, in denen sie nicht bei der Bf. zur Sozialversicherung angemeldet waren.
Die Bf. besitzt erst seit November 2024 ein Kfz, welches von ***2*** an die Bf. (mit Wertsteigerung) verkauft wurde. Im Juni 2025 und August 2025 wurde jeweils ein weiterer PKW auf die Bf. angemeldet.
Die Existenz eines Lagers wurde erstmalig in der Verhandlung vom 19.8.2025 durch den Zeugen erwähnt. Ein Nachweis dafür in Form eines Mietvertrages wurde nicht vorgelegt.
Zu Überweisungen und Barbehebungen vom Firmenkonto
Es liegen Barbehebungen in hohen Summen vor (Nov., Dez. 2023 jeweils € 1500; April 2024 gesamt € 24.400, Juni 2024 gesamt € 22.531,92, Juli 2024 € 19.750,00, August 2024, 35.811,00, September 2024 € 9.000,00, Oktober 2024 € 13.500,00, November 2024 € 14.600, Dezember 2024 € 19.800,00, Jänner 2025 € 5.340,00 und gestalteten sich die Kontobewegungen derart, dass der Betrag am Ende des Monats nahezu ident war mit jenem am Monatsanfang. Die Verwendung der Barbehebungen konnte nicht erklärt werden.
Die Überweisungsbeträge, welche als Betreff "Schulden" aufwiesen, erfolgten einerseits an verschiedene Personen im Zeitraum Juli bis Nov.2024 iHv gesamt ca. € 31.700,00, andererseits an ***2*** iHv ca.€ 22.600,00. Kreditverträge oder sonstige (Darlehens)Vereinbarungen konnten von der Bf. dazu nicht vorgelegt werden.
Ebensowenig konnten verschiedene Kontobewegungen erklärt werden. Beispielsweise gehen aus von der Bf. übermittelten Bankauszügen für Jänner 2024 Eingänge iHv ca. € 280.997,28 und Ausgänge iHv € 280.766,00 hervor.
Sowohl hinsichtlich der Barbehebungen als auch hinsichtlich der Bezahlung der vorgeblichen Schulden konnte nicht belegt oder nachgewiesen werden, dass und wenn in welcher Höhe die Beträge für betriebliche Zwecke verwendet wurden.
Zur Person der ***3***
***3***, ukrainische Staatsbürgerin, ist seit Februar 2022 (Beginn des Ukrainekrieges) in Österreich. Sie war von 13.12.2023 bis 29.2.2024 bei der ***12*** beschäftigt. Ihre Aufgabenbereiche dort waren Arbeitnehmerunterlagen vorbereiten und E-Mails beantworten.
Handelsrechtliche Geschäftsführerin und Alleingesellschafterin der Bf. war sie ab 27.10.2023. Ihre Aufgabenbereiche decken sich im Wesentlichen mit jenen aus ihrer unselbständigen Beschäftigung bei der ***12***.
Vom Konto der Bf. erfolgten monatliche Überweisungen an sie jeweils iHv € 2300.-, bezeichnet als "Lohn".
***3*** ist der Firma ***14*** (Ing. ***15*** bzw. ***50***) nicht persönlich bekannt.
Herr ***18*** von der Fa. ***13*** hat sie einmal bei der Unterzeichnung des Rahmenvertrages 2024 gesehen, ein weiterer Kontakt mit ihr bestand nicht.
Der Steuerberater Herr ***7*** von der ***5*** GmbH hatte nur anfänglich persönlichen Kontakt mit ihr.
***3*** hat keinen Einfluss auf die Geschäftsführung der Bf. und führte auch keine Geschäftsführungstätigkeiten aus. Sie weiß weder über das Unternehmen oder über die Geschäfte, noch über Kalkulationen der Aufträge oder Rechnungen, noch bspweise wie Abrechnung der Arbeitnehmer (stundenweise oder pauschal) erfolgt, Bescheid. Sie fungierte als "Strohmann/Strohfrau" für den wahren Machthaber ***2***.
Zur Person des ***2***
***2***, geb. am ***23*** , ist serbischer Staatsbürger und war zuletzt wohnhaft in 1150 Wien, ***62***. Seit 4.12.2024 besitzt er keine aufrechte Meldeadresse in Österreich mehr.
Er führte einige Zeit eine Beziehung mit ***3*** und wohnte auch ein paar Monate mit ihr zusammen in der Wohnung 1180 Wien, ***Bf1-Adr***. Eine Anmeldung erfolgte hier jedoch nicht.
***2*** ist ehemaliger handelsrechtlicher Geschäftsführer und Alleingesellschafter der ***12***, FN ***26***, mit Firmensitz in 1120 Wien, ***9***, über welche mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom tt.6.2024 das Konkursverfahren eröffnet und mit 31.7.2024 die Schließung des Unternehmens angeordnet wurde. Seit 19.6.2024 fungiert die ***63*** Rechtsanwälte GmbH als Masseverwalter.
Mit Beschluss des BG Hernals vom tt.6.2025 wurde ein Schuldenregulierungsverfahren über ***2*** eröffnet. Die Anmeldefrist endet am 21.10.2025.
Die ***13*** sowie die ***14*** waren Auftraggeber der ***8***. I. Bau GmbH. ***36***, ***33***, ***35***, ***38*** und ***3*** scheinen in der Sozialversicherungsdatenbank im Jahr 2023 und teilweise bis ins Jahr 2024 als Dienstnehmer der ***12*** auf.
***2*** war als Arbeitnehmer in den Zeiträumen 5.7.2024-10.11.2024, 9.12.2024-23.12.2024, 7.1.2025-27.1.2025 (die Abmeldung durch die Bf. erfolgte am 21.2.2025) bei der Bf. zur Sozialversicherung angemeldet.
***2*** ist Kontaktperson für die Auftraggeber, macht die Kundenaquirierung, Kalkulierung, erstellt Angebote und Rechnungen, auf den Baustellen ist er der Vorarbeiter.
Telefonische Kontaktaufnahmen mit dem ABB und Finanzamt erfolgten durch ihn, auch war er bei der Befragung der ***3*** am 19.11.2024 beim ABB persönlich anwesend.
***2*** ist im Besitz des (einzigen) Firmenhandys, dies nicht nur als er bei der Bf. als Arbeitnehmer beschäftigt war, sondern auch noch zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung am 19.8.2025.
***2*** erhielt Überweisungen vom Konto der Bf. einerseits in hohen Beträgen und teilweise mit dem Betreff "Schulden", andererseits auch in Zeiten, zu denen er nicht als Arbeitnehmer bei der Bf. angemeldet war.
Durch ***2*** wurden Barbeträge zur Bezahlung von Material auf Baustellen oder Firmensitzen/Lager an verschiedene Vertragspartner/Auftraggeber übergeben. Bestätigungen über die Aushändigung der Beträge wurden nicht angefertigt.
***2*** ist der der wahre Machthaber der Bf und als deren faktischer Geschäftsführer anzusehen.
Zu den Kontrollen/Nachschauen durch das ABB
Es erfolgte eine Baustellenkontrolle durch die Organe der Finanzpolizei am 22.8.2024, in 2620 Neunkirchen, ***19***, bei welcher sich vier Personen der Kontrolle durch Flucht entzogenen. Der zur Kontrolle hinzukommende ***2*** teilte den Kontrollorganen die Namen der Arbeitnehmer der Bf. mit. Es handelte sich um ***38*** (Arbeitnehmer ***39***), ***33***, ***36*** und ***35***. ***33*** und ***36*** wurden nachträglich (verspätet) zur Sozialversicherung angemeldet. Die Anmeldung des ***33*** wurde am 29.8.2024 rückwirkend wieder storniert.
Zum Zeitpunkt der Nachschau durch die Finanzpolizei am 4.11.2024 an der im Firmenbuch eingetragenen Adresse der Bf. konnte kein Firmenschild oder ein anderer Hinweis auf die Firma vorgefunden werden. Dies weder am Klingelbord oder Briefkasten noch an der Wohnungstüre.
Bei einer Nachschau am 4.11.2024 durch Organe der Finanzpolizei beim steuerlichen Vertreter ***5*** GmbH der Bf. gab Herr ***7*** an mit Frau ***3*** nur am Anfang persönlich zu tun gehabt zu haben. Unterlagen würden von verschiedenen Personen vorbeigebracht werden. Es wurden u.a. Summen-/Saldenliste bis 09/24, Kreditoren/Debitoren (auf Saldenliste), Lohnkonten, Kassenberichte für die Monate Mai-September 2024 (Konto 2700), Kassenbuch Mai und Juni 2024, diverse Kontoauszüge ***67***, sowie Rechnungen der ***14*** GbmH an die Bf. (bspw. ReNr. 117-2024 BVH ***45***, St. Pölten) ReNr. 111-2024, BVH ***47***, ***71***) vorgelegt. Es konnte kein Anlagenverzeichnis, kein Mietvertrag, keine Stundenaufzeichnungen (die Abrechnung erfolge pauschal), keine Kassenausgangsbelege vorgelegt werden. Beleg zur Fremdarbeit (Kto 5800) konnte ebenfalls nicht gezeigt werden.
Bei der am Ende der Niederschrift mit ***3*** am 19.11.2024 für 2.12.2024 angekündigten und an diesem Tag auch durchgeführten Nachschau an der Adresse des Firmensitzes in der Wohnung der ***3*** wurde durch Organe der Finanzpolizei in einem der Zimmer ein spärlich eingerichtetes Büro mit Schreibtisch, Aktenbock und PC vorgefunden.
Ein Mietvertrag der Bf. konnte nicht vorgelegt werden, es wurden diverse Belege für November 2024 vorgefunden, sowie Ausdrucke zu Barbehebungen und Überweisungen, zu welchen auf Nachfrage der Organe der Finanzpolizei, mitgeteilt wurde, dass es sich dabei um Darlehensrückzahlungen handle. Darlehensverträge konnten nicht gezeigt werden, es wurde angegeben, dass sich die Originalverträge beim Steuerberater befinden würden. Bei den Darlehensgebern handle es sich um Freunde der ***3***.
Zu den Arbeitnehmern der Bf.
Die Arbeitnehmer der ***12***, nämlich ***35***, ***33***, ***36*** und ***38***, wurden von der Bf. übernommen und wurden für die Bf. in verschiedenen Zeiträumen tätig.
Nachfolgende Personen waren bei der Bf. zur Sozialversicherung angemeldet und für die Bf. tätig:
***35***: Anmeldung zur Sozialversicherung vom 4.6.2024 bis 12.12.2024,
Es erfolgte eine ELDA Anmeldung am 9.4.2024 mit (rückwirkendem) Beginn der Tätigkeit 4.3.2024. Das Storno dieser Anmeldung erfolgte am 17.4.2024.
Überweisungen durch die Bf. an ihn in verschiedenen Höhen (teilweise mit Betreff: Lohn, akonto, Urlaub und Diesel) erfolgten in den Monaten: Juli bis Dezember 2024
Im Juli 2024 erfolgte eine Überweisung iHv € 1.050,00 mit dem Betreff Diesel, reparieren)
***33***: Anmeldung zur Sozialversicherung vom 4.6.2024 bis 11.7.2024 und 8.10.2024 bis 12.12.2024
Es erfolgte eine ELDA Anmeldung am 9.4.2024 mit (rückwirkendem) Beginn der Tätigkeit 4.3.2024. Da im Sozialversicherungsauszug keine Versicherungszeiten ab 4.3.2024 sichtbar sind, erfolgte auch hier ein Storno dieser Anmeldung.
Es erfolgte eine ELDA Anmeldung am 22.8.2024 mit Beginn der Tätigkeit 22.8.2024 (verspätete Anmeldung nach der Kontrolle durch die Finanzpolizei) und Storno dieser Anmeldung am 29.8.2024.
Es liegen Stundenaufzeichnungen vor für: Juni 2024, Juli 2024, Oktober 2024, wobei es sich hier um eine Excel Liste handelt auf denen (mit PC) Zeiten jeweils von Mo- Do 7-16 Uhr, Fr 7-14.30 Uhr (1Std Pause) eingetragen sind.
Überweisungen durch die Bf. an ihn in verschiedenen Höhen (teilweise mit Betreff: Schulden, akonto, Urlaub, Material, Diesel) erfolgten in den Monaten: April bis August, Oktober, November 2024, Jänner, März 2025
***33*** befand sich zudem von 7.12.2023 bis 3.6.2024, 12.7.-10.8.2024, 11.8.-2.9.2024, 7.9.-7.10.2024, 17.12.-9.4.2025 im Arbeitslosen- und Notstandshilfebezug.
***2***: Anmeldung zur Sozialversicherung vom 5.7.2024 bis 10.11.2024, 9.12.2024 bis 23.12.2024, 7.1.2025 bis 27.1.2025 (21.2.2025)
Es liegen Stundenaufzeichnungen vor für: Juli bis Okt. 2024, wobei es sich hier um eine Excel Liste handelt auf denen (mit PC) Zeiten jeweils von Mo- Do 7-16 Uhr, Fr 7-14.30 Uhr (1Std Pause) eingetragen sind.
Überweisungen durch die Bf. an ihn (ohne Betreff bzw mit dem Betreff Lohn, Urlaub) erfolgten in den Monaten: Juli, September 2024 bis März 2025
Weitere Überweisungen erfolgten: im Dez 2023 Überweisung € 500, März 2024 € 1400, April 2024 € 2.200 (Schulden), € 5000; Juni 2024 € 200 Diesel, € 4000 Schulden, € 4500 Schulden, Juli 2024 € 2500 akonto, August 2024 € 500 (Auto Service), September 2024 € 500 (akonto), € 5000 (Material Wr. Neudorf), Okt 2024 (€ 9500 Schulden bis Dezember), November 2024 € 100 (Diesel), dezember 2024 € 500 (Diesel), Jänner 2025 € 400 (akonto), Februar 2025 € 800 (Material)
***38***: weist keine Anmeldezeiträume bei der Bf. laut SV-Abfrage auf;
Es erfolgte eine ELDA Anmeldung am 9.4.2024 mit (rückwirkenden) Beginn der Tätigkeit 4.3.2024. Da im Sozialversicherungsauszug keine Versicherungszeiten ab 4.3.2024 sichtbar sind, erfolgte auch hier ein Storno dieser Anmeldung.
Lohnzettel, Lohnüberweisungen oder Arbeitszeitaufzeichnungen wurden nicht vorgelegt.
***31***: Anmeldung zur Sozialversicherung vom 18.12.2024 bis 27.1.2025 (21.2.2025)
Laut "Nettoabrechnung" (Lohnzettel) für den Monat Februar 2025 beschäftigt als Angestellter/Maler. Banküberweisungen hinsichtlich seines Gehaltes liegen nicht vor. Eine Eintragung im Gewerberegister als gewerberechtlicher Geschäftsführer ebenso nicht. Eine Bezahlung iHv € 3.213,51 als Akonto erfolgte in bar.
***36***: Anmeldung zur Sozialversicherung vom 22.8.2024 (Anmeldung aufgrund der FinPol Kontrolle) bis 23.12.2024
Es liegen Stundenaufzeichnungen vor für: Aug bis Okt. 2024, wobei es sich hier um eine Excel Liste handelt auf denen (mit PC) Zeiten jeweils von Mo- Do 7-16 Uhr, Fr 7-14.30 Uhr (1Std Pause) eingetragen sind.
Überweisungen in verschiedenen Höhen (ohne Betreff bzw. mit Betreff akonto ) an ihn durch die Bf. im September, November 2024 bis Jänner 2025
***34***: Anmeldung zur Sozialversicherung vom 16.9.2024 bis 23.12.2024, 7.1.2025-27.1.2025 (21.2.2025)
Es liegen Stundenaufzeichnungen vor für: Sept, Okt. 2024, wobei es sich hier um eine Excel Liste handelt auf denen (mit PC) Zeiten jeweils von Mo- Do 7-16 Uhr, Fr 7-14.30 Uhr (1Std Pause) eingetragen sind.
Überweisungen in verschiedenen Höhen (ohne Betreff bzw. mit Betreff akonto, Lohn, Prämie) an ihn durch die Bf. im Oktober 2024 2024 bis Februar 2025
***66***: Es erfolgte eine ELDA Anmeldung zur Sozialversicherung am 10.2.2025 und eine Abmeldung am 21.2.2025.
Überweisung an ihn durch die Bf. im Februar 2025 (Betreff akonto) iHv. € 1.500,00.
Normen und Schlagworte
- § 8 Abs. 1 SBBG, Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, BGBl. I Nr. 113/2015
- § 8 Abs. 1 Z 1 SBBG, Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, BGBl. I Nr. 113/2015
- § 8 Abs. 1 Z 2 SBBG, Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, BGBl. I Nr. 113/2015
- § 8 Abs. 2 SBBG, Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, BGBl. I Nr. 113/2015
- § 8 Abs. 4 SBBG, Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, BGBl. I Nr. 113/2015
- § 8 Abs. 7 SBBG, Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, BGBl. I Nr. 113/2015
- § 183 Abs. 3 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 67a Abs. 3 Z 2 ASVG, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 189/1955
- § 8 Abs. 3 SBBG, Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, BGBl. I Nr. 113/2015
- § 167 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 67a ASVG, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 189/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- BFG-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
- Geschäftszahl
- RV/7101122/2025
- ECLI
- ECLI:AT:BFG:2025:RV.7101122.2025
- Stammnummer
- 149154
- Gültig
- 02.09.2025 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF