Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Cornelia Pretis-Pösinger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Österreich betreffend den am 4. Dezember 2024 gestellten Vorlageantrag gegen die Beschwerdevorentscheidung vom 15. November 2024 (Familienbeihilfe für ***1*** ab November…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1******Bf2***, ***Bf3***, ***Bf4***, ***Bf5***, ***Bf6***, ***Bf7***, ***Bf8***, ***Bf9***, ***Bf10***, ***Bf11***, ***Bf12*** und ***Bf13***, alle vertreten durch ***RA***, betreffend die Säumnisbeschwerde vom 17.2.2021 wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht des Bürgermeisters der Stadtgemeinde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der Bf., über die Beschwerde vom 11. Juli 2017 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt F vom 9. Juni 2017 betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2012 bis 2016, Körperschaftsteuervorauszahlungen für…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Mag. András Radics, Obere Hauptstraße 18-20/Top 6, 7100 Neusiedl am See , wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamt FA betreffend den am 27.3.2015 gestellten Vorlageantrag gegen die…
…vornehme. Der Bf. sei somit einer Belastung ausgesetzt, auf die er keinen Einfluss nehmen könne. Er werde somit einseitig mit den Konsequenzen einer behördlichen Untätigkeit belastet. 5. Vorlagebericht des Finanzamtes vom 9. Dezember 2019: Nach dem Vorlagebericht vom 9. Dezember 2019 werde vorab festgehalten, dass…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch den Richter Mag. Daniel Philip Pfau in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 den Beschluss: I. Die Säumnisbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. II. Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs…
…regte im Rahmen der mündlichen Verhandlung an, das Bundesfinanzgericht möge jedenfalls die ordentliche Revision zulassen, zumal es zur Rechtsfrage des Untätigbleibens eines Rechtsanwalts und der Unterlassung der gebotenen Registrierung bei der Behörde (Mag. ***S*** zeigte dem Zollamt nicht an, dass er zur Vertretung des Bf…
…einer von ihm getroffenen Veranlassung - entgegen der von ihm übernommenen abgabenrechtlichen Verpflichtung - die diesbezügliche Voranmeldung dem Finanzamt nicht übermittelt und die Zahllast auch nicht entrichtet werden würde, ist aber untätig geblieben. Die Vorauszahlung an Umsatzsteuer ist erst nachträglich von der Abgabenbehörde mit Bescheid vom 25…
…einer von ihm getroffenen Veranlassung - entgegen der von ihm übernommenen abgabenrechtlichen Verpflichtung - die diesbezügliche Voranmeldung dem Finanzamt nicht übermittelt und die Zahllast auch nicht entrichtet werden würde, ist aber untätig geblieben. Die Vorauszahlung an Umsatzsteuer ist erst nachträglich von der Abgabenbehörde mit Bescheid vom 23…
…A ist zum Zeitpunkt der Fälligkeit am 16. August 2017 in Kenntnis dieses Umstandes gewesen, ist aber untätig geblieben. Die Vorauszahlung an Umsatzsteuer ist erst nachträglich mittels Bescheid vom 1. September 2017 von der Abgabenbehörde im Schätzungswege mit € 4.800,00 festgesetzt worden (Kontoabfrage…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. über die Beschwerde des Bf. vom 24. November 2016 wegen Säumnis des Finanzamtes A-Stadt bei der Erledigung einer Beschwerde gegen die Abweisungsbescheide betreffend Wiederaufnahme der Verfahren Einkommensteuer 2012 und 2013 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Feldkirch 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Gerald Daniaux, den Richter Mag. Armin Treichl und die fachkundigen Laienrichter Mag. Patricia Kathan-Simma und Mag. Norbert Metzler in der Finanzstrafsache gegen a , wegen der Finanzvergehen der versuchten Abgabenhinterziehung…
…bzw. Nichtabfuhr der haftungsgegenständlichen Lohnabgaben nicht schmälern oder gar rechtfertigen, weil er auch bei krankheitsbedingter Untätigkeit seines Steuerberaters zur Erfüllung seiner abgabenrechtlichen Obliegenheiten verpflichtet war. Im Übrigen gesteht der Beschwerdeführer selbst seine Untätigkeit ein, die durch die Behauptung einer Mehrfachbelastung nicht gerechtfertigt werden kann, zumal…
Den Feststellungen des Masseverwalters folgend, gingen bei der ***13*** Bau jedoch im Jahr 2014 trotz vorgebrachter Untätigkeit des Unternehmens durch den Geschäftsführer Zahlungen für Leistungen ein, die im zeitlichen Nahebereich vom Bankkonto behoben wurden (vgl. 2. Bericht des Masseverwalters). Die ***13*** GmbH ist ein Teil…
…der ihn als Vereinsobmann treffenden Pflicht zur Wahrnehmung dieser Pflichten zu entsprechen, ist er laut Aktenlage schlichtweg untätig geblieben und hat eine solche Pflichtenverletzung in Kauf genommen. A hat daher zu verantworten, dass er als Obmann des Vereines BBB betreffend die Lohnzahlungszeiträume Jänner 2007 bis…
…2025 … pdf." Der Bf. führte folgendes aus: "… Aufgrund einer mehr als sechsmonatigen Untätigkeit des Finanzamtes Österreichs bei der Erledigung meiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 erhebe ich SÄUMNISBESCHWERDE und begründe dies wie folgt: Am 26. Februar 2026 habe ich die Einkommensteuererklärung für das…
…langte beim Bundesfinanzgericht folgendes Anbringen v.19.01.2026 des Bfs. ein:" Betreff: Säumnisbeschwerde gemäß § 284 BAO wegen Untätigkeit des Finanzamtes (Steuer Nummer: ***5***- ***6***) : "Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erhebe ich Säumnisbeschwerde gemäß § 284 BAO wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch das zuständige Finanzamt…
…Steuerberatung GmbH, Wollzeile 18 Tür 16, 1010 Wien, wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht durch das Finanzamt Österreich betreffend Untätigkeit bei der Erledigung der Außenprüfung für die 2020 bis 2022 den Beschluss: I. Die Beschwerde gilt hinsichtlich der Jahre 2020 bis 2022 gemäß § 85 Abs. 2…
…wurden weitere Milderungsgründe weder vorgebracht noch sind sie dem Akteninhalt zu entnehmen. Als erschwerend war jedoch der Umstand der über mehrere Jahre dauernden Untätigkeit der Beschwerdeführerin zu werten. Für die vorliegende tatbestandliche Handlungseinheit war daher nur eine Geldstrafe samt Ersatzfreiheitsstrafe festzusetzen. Dabei war zu berücksichtigen…
…am 2.11.2023 eine Beschwerde eingebracht. Seit dem Einlangen der Beschwerde beim Finanzamt seien mittlerweile mehr als 8 Monate vergangen. Das Finanzamt habe durch seine Untätigkeit die Pflicht, innerhalb von 6 Monaten nach Einlangen des Anbringens die Entscheidung bekanntzugeben, verletzt. Mit Beschluss vom 2…