…der vorgenommenen Behandlung für die Behörde ohne weiteres erkennbar gewesen wäre. Das Beschwerdevorbringen reduziert sich damit letztlich auf die Behauptung, eine unrichtige Rechtsansicht vertreten zu haben. Gerade einem Steuerberater kann aber nicht gefolgt werden, wenn er eine derart grundlegende umsatzsteuerliche Fehlqualifikation als bloßes Missverständnis darstellen…
…hervorgekommenen Tatsachen und eine vorherige, andere rechtliche Beurteilung kein Hindernis. Es bestehe zudem keine Bindung der Behörde an eine unrichtige Rechtsansicht, es sei denn diese wäre aufgrund eines schriftlich offen gelegten Sachverhaltes im Rahmen des Grundsatzes von Treu und Glauben ergangen, was gegenständlich aber nicht…
…nicht nachgekommen sei. Bei einem derartigen Verlauf des bisherigen Verfahrens könne sich das Finanzamt nicht auf die allgemein gehaltene Behauptung zurückziehen, es ergebe sich ein Sachverhalt eindeutig aus der Beweiswürdigung und es vertrete keine unrichtige Rechtsansicht, habe doch der aufhebende Beschluss des Bundesfinanzgerichtes im 1…
…worden sei und sohin den Betroffenen (überhaupt) kein Verschulden an der Rechtsunkenntnis treffe, zumal das BMF und das zuständige Finanzamt von einer unrichtigen Rechtsansicht ausgegangen seien. 7. Auch nach Fink (Wiedereinsetzungsantrag, 86) stelle ein Irrtum über Rechtsvorschriften oder deren Unkenntnis nur dann keinen Wiedereinsetzungsgrund dar…
…und 24. Jänner 2025 rechtzeitig Beschwerde ein und führte begründend im Wesentlichen aus, dass die vom Finanzamt im Zurückweisungsbescheid vertretene Rechtsansicht unrichtig und zu korrigieren sei. So habe beispielsweise der Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ro 2019/13/0014 vom 24. September 2019 judiziert, dass ein…
…Wiederaufnahmebescheide mangels Anfechtung in Rechtskraft erwachsen sind. Im Übrigen vermag auch der Grundsatz von Treu und Glauben keine Bindung der Abgabenbehörde an eine unrichtige Rechtsansicht zu begründen. Zu TZ 2 (Fremdleistungen) war die Beschwerde ebenfalls als unbegründet abzuweisen, da die Empfänger der geltend gemachten Zahlungen…
…217 Abs. 7 BAO ab. Demnach sei bei selbst zu berechnenden Abgaben ein grobes Verschulden dann auszuschließen, wenn der Berechnung etwa eine vertretbare Rechtsmeinung zugrunde liege. Erfolge eine falsche Berechnung der Abgabe aufgrund einer unrichtigen Rechtsansicht, so wäre ein Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO…
…verweist auf die Literaturmeinungen. Demnach sei bei selbst zu berechnenden Abgaben ein grobes Verschulden dann auszuschließen, wenn der Berechnung eine vertretbare Rechtsmeinung zugrunde liege. Erfolgt eine falsche Berechnung der Abgabe aufgrund einer unrichtigen Rechtsansicht, so wäre ein Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO nur bei…
…dass jedenfalls ab dem Zeitpunkt, als das zuständige Finanzamt der Primärschuldnerin seine Rechtsansicht in Zusammenhang mit den Umsätzen der Sexdienstleisterinnen mitteilte - also ab 22.10.2014 -, sich die Beschwerdeführerin nicht mehr wirksam auf ihre unrichtige Rechtsansicht berufen konnte. In seinem Erkenntnis vom 13.01.2021…
…der Beginn meines nunmehrigen Studiums Luftfahrt/Aviation an der FH Joanneum GmbH daher als verspäteter Studienwechsel zu werten ist. Dabei handelt es sich um eine unrichtige Rechtsansicht. Ich habe sowohl im Studienjahr 2021/22 als auch im Studienjahr 2022/23 keine einzige positive Leistung erbracht…
…zuständigen Finanzamt zu melden hat. Die Abmeldung des Hauptwohnsitzes bei der Meldebehörde sowie eine seitens der bfP vorliegende, unrichtige Rechtsansicht stellen keine glaubhaften Rechtfertigungen für das Unterlassen der Meldung an das Finanzamt dar. Vorsätzlich handelt, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht…
…wurde). (Wie später noch materiellrechtlich ausgeführt wird, ist ein allfälliger Verlustvortrag immer zwingend von Amts wegen durch das Finanzamt zu gewähren). Erst der VwGH hat die unrichtige Rechtsansicht des BFG´s dahingehend in seinen Ausführungen korrigiert, dass kein freies Wahlrecht in Bezug auf den innerbetrieblichen Verlustausgleich…
…wurde). (Wie später noch materiellrechtlich ausgeführt wird, ist ein allfälliger Verlustvortrag immer zwingend von Amts wegen durch das Finanzamt zu gewähren). Erst der VwGH hat die unrichtige Rechtsansicht des BFG´s dahingehend in seinen Ausführungen korrigiert, dass kein freies Wahlrecht in Bezug auf den innerbetrieblichen Verlustausgleich…
…jedoch insofern unschlüssig, als (abgesehen von einem echten DV) erst das Vorliegen der im § 4 Abs. 4 ASVG definierten Merkmale die entsprechende beitragsfreie Aufwandsentschädigung ermöglicht". Das Finanzamt vertrete somit die (unrichtige) Rechtsansicht, dass zuerst die Tatbestandsmerkmale des § 4 Abs. 4 ASVG (u.a. die Entgeltlichkeit…
…der steuerliche Vertreter der Begründung der Beschwerdevorentscheidung entgegen, dass man aus dem Ergehen des mehrmals zitierten Erkenntnisses des BFG vom 16.1.2015 erst nach der Erlassung der ursprünglichen Bescheide nicht auf eine offensichtliche unrichtige Rechtsansicht schließen könne. Diese Entscheidung bestätige gerade eine zunächst unklare…
…Ioan Tatu, angepasst wurde. Ab dem Moment des Vorliegens der Rechtsprechung habe sich die Behörde in einer Verschuldenssituation aufgrund unrichtiger Rechtsansicht befunden, die einer Wiedereinsetzung zugänglich sei. 7. Mit einem weiteren Schreiben vom 16.10.2014 hat der Beschwerdeführer auch gegen den Bescheid vom 12…
…Abgabenerklärungen entsprechend seiner - vertretbaren - Auffassung abgegeben und die Abgaben entrichtet. Der Umstand, dass die Abgabenbehörde seine - wenngleich unrichtige - Rechtsansicht nicht teile, führe noch nicht zu einem haftungsbegründenden Verschulden seinerseits. Auch dieses Vorbringen führt die Beschwerde nicht zum Erfolg. Zunächst ist der Beschwerdeführer daran zu erinnern…
…Abgabenerklärungen entsprechend seiner - vertretbaren - Auffassung abgegeben und die Abgaben entrichtet. Der Umstand, dass die Abgabenbehörde seine - wenngleich unrichtige - Rechtsansicht nicht teile, führe noch nicht zu einem haftungsbegründenden Verschulden seinerseits. Auch dieses Vorbringen führt die Beschwerde nicht zum Erfolg. Zunächst ist der Beschwerdeführer daran zu erinnern…
…und Glauben verstoßen. Beide Partner unterlägen außerdem der Pflichtversicherung bei der SVA. Die unrichtige Rechtsansicht der prüfenden Behörde würde damit im Ergebnis zu einer Doppelversicherung führen. Die Rechtsverhältnisse zwischen der Bf. GmbH und den einzelnen Partnern hätten keine Ähnlichkeit mit einem Arbeitsvertrag oder einem Dienstverhältnis…
…vor. Das BFG-Erkenntnis vom 4. Jänner 2016, RV/7501247/2015 vertrete nach Ansicht des Vertreters des Bf. eine unrichtige Rechtsansicht und führe die Auslegung der Gesetzesstelle ad absurdum, da eine gebührenrechtlich rechtmäßige Abstellung niemals erfolge. Daraus zeige sich, bei richtiger rechtlicher Beurteilung und Rückbesinnung…