…die Steuererklärungen auf Grundlage der von der Beschuldigten unrichtig bzw. unvollständig geführten Grundaufzeichnungen erstellte. Zusammenfassend ergibt sich damit, dass die Beschuldigte durch ihre bewusste und gewollte Nichtaufnahme von Betriebseinnahmen in die Einkommensteuer- bzw. Umsatzsteuererklärungen 2016 bis 2019 eine Abgabenverkürzung bewirkte und diese (zumindest billigend) in…
…des Amtsbeauftragten vom 19. Mai 2015 nicht im gesamten Ausmaß entsprochen worden sei. A sei nur für die Abgabe von unrichtigen Umsatz- und Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2009 und 2010 für schuldig erkannt worden, nicht für die Jahre 2004 bis 2008, wie vom Amtsbeauftragten beantragt…
…oder der Abgabenbehörde Rücksprache gehalten und sich damit abgefunden, dass solcherart unrichtige Abgabenerklärungen erstellt und zu niedrige Abgaben bescheidmäßig vorgeschrieben, zu Unrecht Umsatzsteuergutschriften geltend gemacht und selbst zu berechnende Vorauszahlungen an Umsatzsteuer zu niedrig berechnet werden würden, in letzter Konsequenz die verfahrensgegenständlichen Abgaben im möglichen…
…Dass die Behörde die Abgabe erst nachträglich im Zuge der Außenprüfung bzw. Veranlagung richtig festgesetzt hat, steht der Strafbarkeit des Versuches nicht entgegen. Ein Rücktritt vom Versuch im Zusammenhang mit der Umsatzsteuervoranmeldung kommt nicht in Betracht, da mit Abgabe der unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung der Versuch bereits…
… II. im Zeitraum von März 2019 bis September 2019 an den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetztes 1994 entsprechenden Voranmeldungen und zwar durch die Einreichung von unrichtigen, nicht alle Umsätze offenlegenden Umsatzsteuervoranmeldungen für die Zeiträume 01…
…voran. Im Haftungsverfahren ist nach der bereits angeführten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes von der Richtigkeit dieser Abgabenfestsetzung auszugehen und diese der Verschuldensprüfung zu Grunde zu legen. Demnach ist im Haftungsverfahren aber davon auszugehen, dass der Mitbeteiligte unrichtige Abgabenerklärungen abgegeben und insoweit keine Abgaben entrichtet hat (vgl…
…FinStrG. Es sei hervorgekommen, dass die eingereichten Abgabenerklärungen 2003 bis 2008 insoweit unrichtig seien, als darin bestimmte Entgelte bzw. Betriebseinnahmen nicht enthalten seien, weil der Bf der Ansicht gewesen sei, dass sie ihm abgabenrechtlich nicht zuzurechnen seien. Seine (finanzstrafrechtlichen) Verfehlungen seien daher darin gelegen, dass…
…dass sie ihm abgabenrechtlich nicht zuzurechnen sind. Die Verfehlungen meines Klienten, für den nun gem. § 29 (1) FinStrG die Selbstanzeige erstattet wird, sind daher darin gelegen, dass er für die Jahre 2003 bis 2008 unrichtige Abgabenerklärungen beim Finanzamt eingereicht hat. Auf den Fehler aufmerksam gemacht…
…der Vorwurf von Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG erhoben worden war, betraglich gar nicht mehr Gegenstand einer Verkürzung an Jahresumsatzsteuer (bspw. indem mittels verspäteter Entrichtung verkürzte Vorauszahlungen an Umsatzsteuer lediglich mit einem kleinen noch weiterhin verheimlichten Teilbetrag in einer solcherart unrichtigen - und…
…sonstiger Gutschriften, soweit sie im Zusammenhang mit einer in den Abgabenvorschriften vorgesehenen Selbstbemessung oder Einbehaltung und Abfuhr von Abgaben entstehen. § 214 BAO (5) Wurde eine Verrechnungsweisung im Sinn des Abs. 4 erteilt und wurde hiebei irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder ein unrichtiger Zeitraum angegeben, so…
…nicht dazu dient Unrichtigkeiten der Abgabenfestsetzung zu beseitigen und insbesondere unterlassene Rechtsbehelfe nachzuholen. Allerdings ist dies im vorliegenden Fall nicht der Fall. Ganz im Gegenteil hat die Antragstellerin nach der alle möglichen Rechtsmittel (zuerst Berufung, dann Beschwerde) ergriffen, um die unrichtige Abgabenfestsetzung zu bekämpfen. Letztlich…
…Auch unrichtige Auskünfte im Einzelfall können einen gewissen Vertrauens- und Dispositionsschutz auslösen sowie bei der dessen ungeachtet gebotenen Anwendung des Gesetzes eine Unbilligkeit im Sinne des § 236 Abs. 1 BAO nach der Lage des Falles und damit die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten zur Folge haben. Aufgrund…
…der Amtsbeauftragte aus: Nach ha. Ansicht habe der Spruchsenat eine unrichtige Beweiswürdigung vorgenommen. Hätte er den Sachverhalt und alle Beweise richtig gewürdigt, wäre er zu dem Ergebnis gekommen, dass der Beschuldigte auch hinsichtlich der Einkommensteuer 2005 eine vorsätzliche Abgabenhinterziehung begangen habe, da er – wie in…
…Abgabenzahlungsschuld voraus. Der Einwand, dass der Kauf unter Umständen nicht zu Stande komme und daher eine Grunderwerbsteuer nicht fällig sei, ist daher ebenso unbeachtlich wie der Umstand, dass gegen die dem Säumniszuschlag zugrunde liegende Abgabenfestsetzung eine Beschwerde eingebracht wurde. Wird gegen eine vermeintlich unrichtige Abgabenfestsetzung…
…die Entrichtung der Abgabennachforderung innerhalb eines Monates nach deren Festsetzung. Die Festsetzung sei am 8.11.2013 erfolgt. Die Entrichtung sei jedoch bis dato unterblieben. Dagegen richtet sich der Vorlageantrag vom 4. März 2014, in dem eingewendet wird, dass die Begründung der Beschwerdevorentscheidung unrichtig sei…
…eines Abgabenbescheides kann daher ein Nachsichtsansuchen grundsätzlich nicht mit Erfolg gestützt werden, da die Nachsicht nicht dazu dient, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen nachzuholen (VwGH 20.9.2007, 2002/14/0138). Es kann allerdings sein, dass der Unbilligkeitstatbestand auch im Hinblick auf eine unrichtige Abgabenfestsetzung in…
…als Beschwerde zu erledigen ist, schildert die Bf. zunächst die Geschehnisse des Abgabenverfahrens und stellt dar, aus welchen Gründen es zu einer unrichtigen Abgabenfestsetzung an Einkommensteuer 2004-2006 gekommen sei (Bescheide vom 14. März 2012) und wendet auch die Festsetzungs- bzw. Bemessungsverjährung sowie die Verjährung…
…Begehung (ergänze begrifflich: der Abgabenhinterziehungen) eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen (§ 38 Abs. 1 lit. a FinStrG aF). 11. Somit ergibt sich hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Fakten folgendes Bild: 11.1. Hinsichtlich der vom Beschuldigten betreffend das Veranlagungsjahr 2005 mittels Einreichung einer unrichtigen Einkommensteuererklärung bewirkten gewerbsmäßigen Hinterziehung…
…nur die Abgabenentrichtung aus den verwalteten Mitteln, sondern auch die Führung von Büchern und Aufzeichnungen sowie die pünktliche Einreichung von Abgabenerklärungen gehöre. Die Haftung könne daher auch für Abgabennachforderungen bestehen, die erst nach Beendigung der Vertretertätigkeit zu entrichten sind, wenn der Vertreter unrichtige Abgabenerklärungen eingereicht…
… 214 Abs. 5 erster Satz BAO ermöglicht dem Abgabepflichtigen, einen Antrag auf Aufhebung bzw Nichtherbeiführung der Rechtsfolgen von Irrtümern bezüglich Verrechnungsweisungen (§ 214 Abs 4 BAO) einzubringen. Dies betrifft den Fall, dass irrtümlich eine unrichtige Abgabenart oder ein unrichtiger Zeitraum angegeben wurde. Dieses Antragsrecht ist mit…