…Geschäfts-führerin deutlich beschränkte. Diese Feststellungen blieben grundsätzlich unbestritten. Die beherrschende Stellung von ***EE***, der fehlende Interessenskonflikt bei der Legung und die unklare Formulierung der Belastungsnoten, die "unentgeltliche" Tätigkeit von ***AA*** für die bP und für die ***XY KEG*** sowie der Umstand, dass die Gesellschafter…
…ige Berücksichtigung aus. Hinsichtlich der Veräußerungskosten von EUR 3.398,40 (Immobilienmakler, orange unterlegt) äußerte sich das Finanzamt nicht, regte aber im Hinblick auf die unklare Formulierung des § 30 Abs. 3 EStG 1988 in der 2016 gültigen Fassung eine rechtliche Beurteilung durch das Bundesfinanzgericht an…
…Außenprüfung am 26.6.2009 eine ausführliche Besprechung aller Punkte stattgefunden habe. Unklare Formulierungen der Niederschriften hat der Betriebsprüfer im Rahmen seiner Stellungnahme vom 21.1.2013 berichtigt und ergänzt. Sollten daher im erstinstanzlichen Verfahren tatsächlich Verfahrensmängel aufgetreten sein, werden diese jedenfalls im Rechtsmittelverfahren saniert…
…gewesen wäre. Fast könnte man meinen, dass die ungenügende Belehrung der Bf. gewollt gewesen sei, damit sie die bisher bewilligte Zahlungserleichterung verliere. Unklare Formulierungen würden jedoch zu Lasten dessen gehen, der sich derselben bedient habe (§ 915 ABGB, welcher als Auslegungsregel auch hier im Abgabenverfahren zur…
…mündlichen Verhandlung. Die Feststellungen zum Zustand des ursprünglichen Gebäudes zum Zeitpunkt des Abbruchs ergeben sich aus der Aussage von Zeugen ***ZYX*** und den Angaben der bP im Zuge der mündlichen Verhandlung. Die Feststellungen zur Fremdüblichkeit der Vereinbarung ergeben sich aus der unklaren Formulierung der Vereinbarung…
…und DZ 2010-2012 bekannt (BP-Bericht betreffend die Jahre 2010 - 2012 vom 23.1.2014 in Bezug auf die bf GmbH). Das FA erkannte jedoch erst während dieser Außenprüfung betreffend die Jahre 2013-2015 im September 2016, dass die unklare (siehe Pkte 3. a…
…ebenso unklare Managementvereinbarung betreffend "Unterstützung der Geschäftsführung" vom 1.6.2015 ist dem FA erst seit der Außenprüfung vom September 2016 betreffend L DB DZ 2013-2015 bekannt (BP-Bericht vom 13.9.2016 mit Beilage Prüfungsfeststellungen). Das FA erkannte jedenfalls erst während dieser Außenprüfung…
…Auch im zuständigen Finanzamt konnte keine Auskunft erteilt werden. Nunmehr konnte im Zuge einer Generalversammlung mit Beschluss vom 10.8.2021 diese unklare rechtliche Situation beseitigt werden (ANHANG 5). Bitte um Storno der Zwangsstrafe." Nach Ergehen einer abweisenden Beschwerdevorentscheidung des Finanzamts beantragte die Bf mit…
…öffentliche Interessen einem Aufschub entgegen stehen, ausschließlich um die Frage, ob eine Umsetzung des angefochtenen Erkenntnisses für die revisionswerbende Partei einen unverhältnismäßigen Nachteil mit sich bringen würde. Ungeachtet der offenbar nicht auf Revisionen der Amtspartei zugeschnittenen Formulierung des § 30 Abs. 2 VwGG ist die Zuerkennung…
…Prinzips zurückzugreifen, wonach undeutliche Bestimmungen zum Nachteil desjenigen ausgelegt werden, der die Formulierung gewählt hat. Übertragen auf den Sachverhalt kann dieses Prinzip so umgedeutet werden, dass die durch die Finanzverwaltung vorgenommene unklare, unübersichtliche und irreführende Formulargestaltung nicht zum Nachteil der Parteien vorgenommen werden kann. Dies…
…auf Bestandzinsen seien die betroffenen Unternehmen nämlich in vielen Fällen vor der Herausforderung gestanden, dass das Förderrecht zwar verlangte, den Bestandzins im Rahmen der Schadensminderungspflicht möglichst zu reduzieren, es aber unklar war, ob bzw. in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen zivilrechtlich das Minderungsrecht gemäß §…
…mehr gelten, wenn - wie im vorliegenden Fall - für die Nichtabführung von Abgaben auch finanzstrafrechtliche Konsequenzen drohten. Die rechtsstaatlichen Erfordernisse aufgrund von Art. 18 B-VG würden durch eine unklare gesetzliche Bestimmung dann verletzt, wenn selbst unter Heranziehen sämtlicher Interpretationsmethoden nicht beurteilt werden könne, was im…
…Z 11 lit a UStG auf Bildungsleistungen dem Grunde nach zu. II. Zum Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen zur Anwendung der Steuerbefreiung für den verfahrensgegenständlichen Zeitraum a) Unklare Rechtslage vor dem Erkenntnis des EuGH Rs C-612/20, Happy Education und VwGH 6.9.2023…
…mit der LG Gr. ist ebenfalls schwach und völlig unverbindlich formuliert. Wenn die Rückzahlung dieser Zuschüsse seitens des Verbandes ernsthaft gewollt worden wäre, dann hätte man wohl nicht so eine unklare und derart schwache Formulierung gewählt. Im Geschäftsverkehr ist es wohl so, dass im Falle…
…nicht seine Vermögenswerte durch unklare Passivposten (Rückstellungen) neutralisieren und somit auf einen Veräußerungserlös verzichten. Ein fremder Käufer würde genau wissen wollen, welche Instandsetzungsaufwendungen und in welcher Höhe auf ihn zukommen werden. Der fremde Käufer würde nicht in bestehende Pachtverträge eintreten, deren Formulierungen so unklar sind…
…Gesellschafter die Konzerngesellschaften, darunter die bf GmbH, bei der laufenden Geschäftsführung "unterstützen" sollte. Die undeutliche Formulierung der Managementvereinbarungen vom 19.5.2006 und vom 1.6.2015 lässt bloße Assistenzleistungen der OG, die dem oder den organschaftlich eingesetzten Geschäftsführer(n) der Konzerngesellschaften, darunter die Bf…
…einer Bewilligung der Nachsicht nach § 236 BAO auszuüben ist. Im konkreten Fall würden die unklare Rechtslage des Jahres 2010, das berechtigte Vertrauen der Antragstellerin auf Gutachten und Literatur sowie die überlange Verfahrensdauer für eine Ermessensübung zugunsten der Antragstellerin sprechen. Eine zumindest teilweise Nachsicht wäre darüber…
…des einfachen Gesetzes zu einem nicht mit dem Verfassungsrecht vereinbarenden Ergebnis führt, oder ist die Auslegung des Verfassungsrechts unklar und kann sohin die eindeutige Auslegung des einfachen Gesetzes mit dem Verfassungsrecht nicht in Einklang gebracht werden, muss das Gericht einen Antrag auf Normenprüfung stellen (Pfau…
…gesetzlichen Bestimmung durch einen Mitarbeiter der Finanzverwaltung mündlich bestätigt; die Auskunft wurde nach Schilderung des Sachverhaltes prompt ohne jeden Zweifel erteilt. Die zusätzliche Einholung einer schriftlichen Bestätigung war aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Bestimmung und Formulierung des § 5 Abs. 2 NoVA sowie aus Gründen der Zweckmäßigkeit…
…keineswegs als steuerlich unumstritten und eindeutig anzusehen gewesen. Seien doch im Jahr 2015 maßgebliche VwGH Judikate ergangen, welche die bislang unklare Rechtslage etwas erhellen sollten (siehe dazu im Detail unten). Nicht nachvollziehbar sei schließlich die Feststellung, dass der Bf. seiner Verpflichtung der Offenlegung „wider besseren…