…insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im vorliegenden Beschwerdefall wurde ein ungewöhnlicher Sachverhalt verwirklicht, der einer ungeklärten Rechtsfrage gleichkommt und dem Verwaltungsgerichtshof …
…Sachverhalte weisen mit der Übernahme von Gesellschaften durch Ausländer, welche in Einzelfällen nicht einmal im Inland gemeldet sind und für die Behörden nicht greifbar sind, einen Auslandsbezug auf. Zudem liegt dem Vorbringen der Partei, sie habe mit solchen Betrugsfirmen eine Leistungsbeziehung gehabt, ein ungewöhnlicher Sachverhalt…
…und entrichtete Alkoholsteuer bei der Bf. zu einer solchen anormalen Belastung geführt habe, behauptet nicht einmal die Bf. Dem Entstehen dieses Abgabenanspruches liegt auch kein ungewöhnlicher Sachverhalt zu Grunde. Es handelt sich vielmehr um den Regelfall der Steuerschuldentstehung. Denn die Bf. hatte – wie alle anderen…
…Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern, zu ergänzen und deren Richtigkeit zu beweisen. Erhöhte Mitwirkungspflichten bestünden -bei Auslandsbeziehungen -bei Begünstigungen -Bei Behauptung ungewöhnlicher Sachverhalte Die Stpfl treffe für von ihr behauptete Sachverhalte, die nach dem Gesamtbild außergewöhnlich und daher nicht zu vermuten sind, die Beweislast. Die…
…Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern, zu ergänzen und dessen Richtigkeit zu beweisen. Erhöhte Mitwirkungspflichten bestünden -bei Auslandsbeziehungen -bei Begünstigungen -Bei Behauptung ungewöhnlicher Sachverhalte Die Steuerpflichtige treffe für von ihr behauptete Sachverhalte, die nach dem Gesamtbild außergewöhnlich und daher nicht zu vermuten sind, die Beweislast Die…
…den USt-Betrug erkennen zu können. Die Sorgfaltspflicht des Abnehmers sei umso höher, je ungewöhnlicher ein Sachverhalt im Vergleich zu den Usancen der betreffenden Branche gelagert sei und sei daher wesentlich weiter als der Tatbestand der Abgabenhinterziehung des § 33 FinStrG gefasst ! Demnach hätte das Landesgericht…
…sind jeweils die konkreten Umstände des Einzelfalls. Die Sorgfaltspflicht des Unternehmers ist umso größer, je ungewöhnlicher ein Sachverhalt im Vergleich zu den Usancen der betreffenden Branche gelagert ist. Schließt der Unternehmer bei Vorliegen untypischer Verhältnisse das Geschäft ohne weitere Nachforschungen ab, ist - im Falle des…
…des Einzelfalls. Hierbei gilt, dass die Sorgfaltspflicht des Unternehmers umso höher sein muss, je ungewöhnlicher ein Sachverhalt im Vergleich zu den Usancen der betreffenden Branche gelagert ist. Die Feststellungslast für das Nichtwissen oder Nichtwissen können trägt der Abnehmer. Er trägt sie aber nur dann, wenn…
…SWK 31/2006, 872 (877)). Hierbei gilt allgemein, dass die Sorgfaltspflicht des Unternehmers umso höher sein muss, je ungewöhnlicher ein Sachverhalt im Vergleich zu den Usancen der betreffenden Branche gelagert ist (Achatz, Formale Voraussetzungen, materielle Berechtigung und Gutglaubensschutz, in Seer (Hrsg), Umsatzsteuer im Europäischen Binnenmarkt…
…Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung steigen, je ungewöhnlicher behauptete Sachverhalte sind. Tritt der Steuerpflichtige die Fahrten zur Arbeitsstatte weder von der eigenen Wohnung und auch keiner einen Familienwohnsitz begründenden Wohnung aus an, wird bei der Berechnung des Pendlerpauschales trotzdem auf den nächstgelegenen Wohnsitz abgestellt (LStR…
…gilt allgemein, dass die Sorgfaltspflicht des Unternehmers umso höher sein muss, je ungewöhnlicher ein Sachverhalt im Vergleich zu den Usancen der betreffenden Branche gelagert ist. Grundsätzlich hängt es wesentlich von den jeweiligen Umständen ab, welche Maßnahmen im konkreten Fall vernünftigerweise von einem Steuerpflichtigen, der ein…
…Hierbei gilt, dass die Sorgfaltspflicht des Unternehmers umso höher sein muss, je ungewöhnlicher ein Sachverhalt im Vergleich zu den Usancen der betreffenden Branche gelagert ist. In diesem Zusammenhang ist vor allem auf die Ausführungen des VwGH im Erkenntnis vom 26. März 2014, 2009/13/0172…
…SWK 2006, S 872). Dabei gilt, dass die Sorgfaltspflicht umso höher ist, je ungewöhnlicher ein Sachverhalt im Vergleich zu den Usancen der betreffenden Branche gelagert ist (Ruppe/Achatz, § 12 Tz 95). Zur „Gefährdungslage“ Die Bf. betreibt ein Handeslunternehmen und bezog einen relativ geringen Teil der…
…SWK 31/2006, 872 (877)). Hierbei gilt allgemein, dass die Sorgfaltspflicht des Unternehmers umso höher sein muss, je ungewöhnlicher ein Sachverhalt im Vergleich zu den Usancen der betreffenden Branche gelagert ist (Achatz, Formale Voraussetzungen, materielle Berechtigung und Gutglaubensschutz, in Seer (Hrsg), Umsatzsteuer im Europäischen Binnenmarkt…
…des Unternehmers umso höher sein muss, je ungewöhnlicher ein Sachverhalt im Vergleich zu den Usancen der betreffenden Branche gelagert ist. Schließt der Unternehmer bei Vorliegen untypischer Verhältnisse das Geschäft ohne weitere Nachforschungen ab und zeigen die weitergehenden Ermittlungen der Finanzverwaltung, dass ein Fall von Steuerbetrug…
…umso höher sein müssen, je ungewöhnlicher ein Sachverhalt im Vergleich zu den Usancen der betreffenden Branche gelagert ist (aaO Rz 95). Schließt der Unternehmer bei Vorliegen untypischer Verhältnisse das Geschäft ohne weitere Nachforschungen ab und zeigen die weitergehenden Ermittlungen der Finanzverwaltung, dass ein Fall von…
…Allgemein muss einzuhaltende Sorgfalt umso größer sein, je ungewöhnlicher ein Sachverhalt im Vergleich zu den Usancen der betreffenden Branche gelagert ist (dazu mit Literaturhinweisen BFG 28.1.2021, RV/5100185/2016). Der Geschäftsführer der Beschwerdeführerin hat im Rahmen des Erörterungstermins zur Geschäftsabwicklung der Beschwerdeführerin ausgeführt…
…SWK 31/2006, 872 (877)). Hierbei gilt allgemein, dass die Sorgfaltspflicht des Unternehmers umso höher sein muss, je ungewöhnlicher ein Sachverhalt im Vergleich zu den Usancen der betreffenden Branche gelagert ist (Achatz, Formale Voraussetzungen, materielle Berechtigung und Gutglaubensschutz, in Seer (Hrsg), Umsatzsteuer im Europäischen Binnenmarkt…
…UStG5, § 12 Tz 95). Bei der Beurteilung des Sorgfältigkeitsmaßstabes ist auf die Umstände des Einzelfalls und den jeweiligen Geschäftszweig abzustellen. Je ungewöhnlicher der Sachverhalt im Vergleich zu den in der betreffenden Branche üblichen Geschäftsabläufen ist, desto höher ist die Sorgfaltspflicht des Unternehmers (vgl. Ruppe/Achatz…
…SWK 31/2006, 872 (877)). Hierbei gilt allgemein, dass die Sorgfaltspflicht des Unternehmers umso höher sein muss, je ungewöhnlicher ein Sachverhalt im Vergleich zu den Usancen der betreffenden Branche gelagert ist (Achatz, Formale Voraussetzungen, materielle Berechtigung und Gutglaubensschutz, in Seer (Hrsg), Umsatzsteuer im Europäischen Binnenmarkt…