IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. , vertreten durch NN. , gegen den Bescheid des Zollamt Linz Wels vom 26. November 2013, Zl. zzz , betreffend Alkoholsteuer zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird insofern zu Gunsten der Bf…
…91/19/0170 ua). Ob die steuerpflichtige Gesellschaft außer durch den Beschuldigten auch noch durch andere handelsrechtliche Geschäftsführer vertreten werde, sei hiebei unerheblich, da jeder Einzelne strafrechtlich verantwortlich sei. Die Namhaftmachung von Herrn P-1 als alleiniger Vertreter habe daher nicht berücksichtigt werden können. Da…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Judith Daniela Herdin-Winter in der Beschwerdesache ***, ***, über die Beschwerden vom 2. Mai 2017 und vom 8. Mai 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 6. April 2017 sowie vom 15…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache BF, Straße, Ort , gegen FA, FAStraße, FAOrt wegen behaupteter Rechtswidrigkeit der Bescheide vom 09.03.2015 betreffend die Abweisung der Anträge auf Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich der Einkommensteuer 2009, 2011 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., A., vertreten durch Austria Treuhand Holding Steuerberatungs GmbH, Mariahilfer Straße 1C Tür 4a, 1060 Wien, über die Beschwerden vom 02.03.2018 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien…
…seien. Die Verhandlungsleiterin erklärte den Verzicht auf die Vernehmung der beantragten Zeugen, da nach der Judikatur des VwGH eine Zeugenaussage nach Beendigung des Deliktes unerheblich sei. Dazu wandte der Beschuldigte ein, dass der Umgang mit Herrn P-1 grundsätzlich sehr schwierig sei und eine solche…
…Sorgepflichten des Beschuldigten sind bei der Bemessung von Geldstrafen zu berücksichtigen." Die der Bestrafung zu Grunde liegende Verwaltungsübertretung schädigte in nicht unerheblichem Maße das als sehr bedeutend einzustufende öffentliche Interesse an der Bewirtschaftung des ohnehin knappen innerstädtischen Parkraumes sowie an der ordnungsgemäßen und fristgerechten Entrichtung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Peter Michael Wolf, Bahnhofplatz 6 Tür 4, 2340 Mödling, über die Beschwerde vom 16.01.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***7***, über die Beschwerde vom 09. Juni 2021 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 18. Mai 2021, ***2***, ***3***, betreffend 1. Gebühren und 2. Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch den RichterRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. November 2018 gegen den Einkommensteuerbescheid 2017 des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 22. November 2018 zu Steuernummer ***BF1StNr1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin **** in der Beschwerdesache Bf, AdresseBf, über die Beschwerde vom 16. Juni 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 31 Wiener Wasser vom 19. Mai 2017, MA Nr. betreffend zu Recht…
Die Gründe für den hohen Wasserverbrauch sind, abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall der Verwendung für Feuerlöschzwecke (§ 20 Abs. 1 WVG), ohne rechtliche Bedeutung für die gegenständliche Abgabe. Die Abgabenbehörde muss daher nicht die Wasserverbrauchsgewohnheiten der Hausbewohner oder allfällige Mehrverbrauchsquellen wie undichte Wasserhähne ermitteln…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des B, vertreten durch Hason & Partner Steuerberatung KG, Praterstraße 33, 1020 Wien, diese vertreten durch Michael Hason, dieser vertreten durch Heinz Walentin, über die Beschwerde vom 31.03.2016 gegen den…
…Weise zu bewältigen. Dies bringe ihn unmittelbar in eine Insolvenzsituation. Ein Vermögensverzeichnis und Gehaltsnachweis seien dem Finanzamt übermittelt worden. Ferner sei für die geltend gemachte Haftungsthematik unerheblich, ob im Rahmen des Ausgleichsvorschlages absolutes Wiederaufleben für den Fall des Quotenverzuges anzunehmen gewesen wäre. Im Rahmen des…
„Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat der Vertreter darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen sei, widrigenfalls die Abgabenbehörde eine schuldhafte Verletzung im Sinne des § 9 Abs. 1 BAO annehmen darf. Hat der Vertreter schuldhaft seine Pflicht verletzt, für die…
…nicht entgegen (VwGH 22.9.1999, 96/15/0049). Die Frage eines vereinbarten Wiederauflebens im Falle der Nichteinhaltung der Quoten stellt sich daher gar nicht. Deshalb ist es im gegenständlichen Fall auch unerheblich, ob eine (qualifizierte) Mahnung erging, weil diese lediglich im Verfahren gegen den…
Die aufgrund der ersten Lohnsteuerprüfung am 24.7.2009 erlassenen Bescheide wurden daher ordnungsgemäß der damals in einem Ausgleichsverfahren befindlichen GmbH zugestellt. Die Behauptung des Bf., dass die Abgabenfestsetzungsbescheide ihm nicht spätestens mit dem Haftungsbescheid zur Kenntnis gebracht worden seien, was sich auch daraus ergebe…
…0192; VwGH 28.9.2011, 2008/13/0070), weshalb eine telefonische Zusage über eine Fristverlängerung, die seitens des Finanzamtes ohnehin bestritten wird, rechtlich unerheblich wäre. Gemäß § 85 Abs. 2 BAO berechtigen Mängel von Eingaben (Formgebrechen, inhaltliche Mängel, Fehlen einer Unterschrift) die Abgabenbehörde nicht zur Zurückweisung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Innsbruck 6 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn Mag. ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, geb. 1970, vertreten durch Mag. Harald Herbert Houdek, Sillgasse 19, 6020 Innsbruck wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung und der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß §§ 33 Abs. 1 und…
5.7 Hätte das Gericht, insbesondere der Vorsitzende, wie er selbst ausführt, die von ihm aufgezählten Unterlagen samt Beilagen tatsächlich eingesehen und sich nicht einseitig vom Amtsbeauftragen vor Beginn der eigentlichen Verhandlung informieren lassen und diese Informationen völlig unkritisch übernommen, hätte sich ihm der tatsächliche…