…BF lediglich deshalb nicht möglich, weil er die üblichen Sorgfaltspflichten bei der Gestaltung seiner Sorgfaltspflichten nicht eingehalten hat. Da somit kein offenbar unerfüllbarer Auftrag vorlag waren die in diesem Zusammenhang geltend gemachten Betriebsausgaben nach § 162 Abs 2 BAO zu versagen. Nach § 22 Abs 3 KStG…
…vom 3. Juni 1987, Zl. 86/13/0001). Das Verlangen der Behörde nach Benennung des Empfängers der Geldbeträge wäre dann rechtswidrig, wenn der Auftrag offenbar unerfüllbar ist, ein Umstand, der nach der Rechtsprechung des VwGH dann vorliegt, wenn eine unverschuldete tatsächliche Unmöglichkeit vorliegt, den Empfänger…
…imstande und nicht verpflichtet, die Verwendung der bezahlten Beträge nachzuvollziehen. Das sei ein offenbar unerfüllbarer Auftrag der der Bf erteilt wird. Es sei nicht schlüssig, dass die *Bau1* GmbH im Zeitraum der Zusammenarbeit mit der Bf eine Scheinfirma gewesen sein soll, die keine Arbeiten durchführen…
…Darüber hinaus behauptete der Bf auch nicht, dass die gesetzte Frist zu kurz bemessen gewesen wäre. Die erteilten Aufträge waren weder unerfüllbar noch unzulässig und war auch kein anderer Grund erkennbar, der eine Rechtswidrigkeit der angefochtenen Bescheide zur Folge gehabt hätte. Die Mängelbehebungsfrist lief mit…
…Empfänger zu versteuern, dadurch sichergestellt ist, dass der Steuerpflichtige den Empfänger konkret genannt hat. Es dürfen allerdings dem Steuerpflichtigen keine offenbar unerfüllbaren Aufträge zum Nachweis der Empfänger erteilt werden. "Offenbar unerfüllbar" sind derartige Aufträge aber nur dann, wenn eine unverschuldete, tatsächliche Unmöglichkeit, die Empfänger der…
…Beweiswürdigung (vgl. zuletzt VwGH 30.1.2026, Ra 2025/15/0017, mwN). Zu den Sorgfaltspflichten Es dürfen dem Abgabepflichtigen keine offenbar unerfüllbaren Aufträge zum Nachweis der Empfänger erteilt werden. "Offenbar unerfüllbar" sind derartige Aufträge aber nur dann, wenn eine unverschuldete, tatsächliche Unmöglichkeit, die Empfänger der…
…eine ungenaue Empfängerbezeichnung gleichgesetzt (VwGH 27.4.1962, 1656/59). Das Verlangen wäre aber dann rechtswidrig, wenn der Auftrag offenbar unerfüllbar ist (VwGH 2.3.1993, 91/14/0144). Dies ist nach der Rechtsprechung aber nur dann der Fall, wenn eine unverschuldete tatsächliche Unmöglichkeit vorliegt…
…Empfänger zu besteuern, dadurch sichergestellt ist, dass der Steuerpflichtige den Empfänger konkret genannt hat. Es dürfen allerdings dem Steuerpflichtigen keine offenbar unerfüllbaren Aufträge zum Nachweis der Empfänger erteilt werden. "Offenbar unerfüllbar" sind derartige Aufträge aber nur dann, wenn eine unverschuldete, tatsächliche Unmöglichkeit, die Empfänger der…
…sei nicht gelungen. Es habe nicht einmal eine nur ansatzweise Dokumentation der Geschäftsanbahnung bzw. -abwicklung vorgelegt werden können. Ein Verlangen auf Empfängerbenennung sei dann rechtswidrig, wenn der Auftrag offenbar unerfüllbar sei (VwGH 2.3.1993, 91/14/0144; VwGH 31.1.2001, 98/13/0156…
…Empfänger zu besteuern, dadurch sichergestellt ist, dass der Steuerpflichtige den Empfänger konkret genannt hat. Es dürfen allerdings dem Steuerpflichtigen keine offenbar unerfüllbaren Aufträge zum Nachweis der Empfänger erteilt werden. "Offenbar unerfüllbar" sind derartige Aufträge aber nur dann, wenn eine unverschuldete, tatsächliche Unmöglichkeit, die Empfänger der…
…13/0041). Der wahre wirtschaftliche Empfänger der Zahlung ist zu benennen (VwGH 9.6.2020, Ra 2020/13/0001). Zwar darf die Abgabenbehörde dem Steuerpflichtigen keine offenbar unerfüllbaren Aufträge zum Nachweis der (wahren) Empfänger erteilen (VwGH 27.11.2020, Ra 2018/13/0059). Allerdings darf…
…2008/15/0005; VwGH 27.06.2018, Ra 2018/15/0057, Rn 15). Es dürfen allerdings dem Steuerpflichtigen keine offenbar unerfüllbaren Aufträge zum Nachweis der Empfänger erteilt werden. "Offenbar unerfüllbar" sind derartige Aufträge aber nur dann, wenn eine unverschuldete, tatsächliche Unmöglichkeit, die Empfänger der geltend…
…bezogen, dennoch konnten für das beschwerdegegenständliche Jahr 2012 keinerlei Unterlagen und Belege vorgelegt werden. Bei der geforderten Nennung der wahren Empfänger der Leistungen handelt es sich nicht um offenbar unerfüllbare Aufträge im Sinne der Rechtsprechung des VwGH. "Offenbar unerfüllbar sind derartige Aufträge aber nur dann…
…bei der Besprechung am 09.08.2012, hingewiesen. Bei dieser geforderten Nennung der wahren Empfänger der Leistungen handelt es sich auch nicht um offenbar unerfüllbare Aufträge im Sinne der Rechtsprechung des VwGH. „Offenbar unerfüllbar sind derartige Aufträge aber nur dann, wenn eine unverschuldete tatsächliche Unmöglichkeit…
…24.2.2004, 99/14/0247) weshalb er grundsätzlich für die Beweisbarkeit zu sorgen hat (vgl VwGH 12.6.1990, 89/14/0173) ohne dass ihm damit unerfüllbare Aufträge erteilt würden (dazu VwGH 24.2.2004, 99/14/0247). Ein ordnungsgemäßer Nachweis ist dem Bf. -…
…nicht im Schätzungsweg zu berücksichtigen, sofern das Verlangen sich als rechtmäßig erweise. Das Verlangen sei vor allem dann rechtswidrig, wenn der Auftrag offenbar unerfüllbar wäre. Dies wäre nach der Rechtsprechung nur dann der Fall, wenn eine unverschuldete tatsächliche Unmöglichkeit vorläge, die Empfänger namhaft zu machen…
…genannt hat (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO3 § 162 [E7]). Es dürfen allerdings dem Steuerpflichtigen keine offenbar unerfüllbaren Aufträge zum Nachweis der Empfänger erteilt werden. "Offenbar unerfüllbar" sind derartige Aufträge aber nur dann, wenn eine unverschuldete tatsächliche Unmöglichkeit, die Empfänger der geltend gemachten Betriebsausgaben namhaft…
…der Muster-Namensunterschrift vom 11.11.2005 (in Blockschrift) aus dem Firmenbuch unterscheiden. Zum Einwand der Bf., wonach die Aufträge der Betriebsprüfung zum Nachweis der Empfänger offenbar unerfüllbar gewesen seien (Vergleich der Unterschriften mit den Unterschriften im Firmenbuch, Wissen über den Verdacht der Abgabenhinterziehung bzw…
…VwGH 20.12.2017, Ra 2016/13/0041, Rn 33). Es dürfen allerdings dem Steuerpflichtigen keine offenbar unerfüllbaren Aufträge zum Nachweis der Empfänger erteilt werden. "Offenbar unerfüllbar" sind derartige Aufträge aber nur dann, wenn eine unverschuldete, tatsächliche Unmöglichkeit, die Empfänger der geltend gemachten Aufwendungen namhaft…
…VwGH 20.12.2017, Ra 2016/13/0041, Rn 33). Es dürfen allerdings dem Steuerpflichtigen keine offenbar unerfüllbaren Aufträge zum Nachweis der Empfänger erteilt werden. "Offenbar unerfüllbar" sind derartige Aufträge aber nur dann, wenn eine unverschuldete, tatsächliche Unmöglichkeit, die Empfänger der geltend gemachten Betriebsausgaben namhaft…