…Zurückweisung eines Antrages auf Fristverlängerung zur Einbringung einer Bescheidbeschwerde, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig…
…Hinsichtlich der Beschwerde gegen den Umsatzsteuerbescheid 2008 wird die Beschwerde gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. III. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter…
…Aufgabe und Verantwortung der Behörde. Die Beschwerde sei daher, bis auf die teilweise Stattgabe bezüglich zur Tz 12, als unbegründet abzuweisen. Die Gewinnfreibeträge seien angepasst worden. Mit Schreiben vom 12.07.2019 brachte der Bf. durch seinen steuerlichen Vertreter den Antrag auf Entscheidung durch das…
…keine Auswirkung mehr hatte. Stellungnahme Dr. B. vom 1.7.2019 (Auszug Seite 7). "30.10.2017: Nachricht vom Steuerberater, dass noch Unterlagen von mir für Veranlagungszeitraum 2015 erforderlich (offenbar wurde unbegründete Beschwerde eingelegt, was aber vom Steuerberater nicht, vielmehr erst nach Betriebsprüfung, mitgeteilt wurde…
…Erläuterung geblieben sind. Die im Bescheid angeführten Begründung reicht somit keinesfalls aus. Mangels konkreter Vorwürfe liegt eine willkürliche und unbegründete Kürzung von Betriebsaufwendungen vor. Auch dieser Bescheid ist somit rechtswidrig ergangen und aufzuheben. Sowohl der Umsatzsteuerbescheid 2014 als auch der Feststellungsbescheid 2014 wurden gemäß § 200…
…Umsatz- und Einkommensteuer 2008 werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe dieser Abgaben sind den angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Spruches. Die Berufung/Beschwerde hinsichtlich Umsatz- und Einkommensteuer 2009 wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Revisionssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Zacherl Schallaböck Proksch Manak Kraft Rechtsanwälte GmbH, Teinfaltstraße 8/5.01, 1010 Wien, über den Antrag des Revisionswerbers vom 20.11.2023, der erhobenen außerordentlichen Revision vom…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Elfriede Sixt, Eichenstraße 28, 2102 Bisamberg, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über den Antrag des Beschuldigten vom 27…
…Dem kam das FAÖ mit Vorlagebericht vom 23. Dezember 2024 nach, womit das Bundesfinanzgericht zuständig wurde. Dem Vorlageantrag gingen insgesamt 11 jeweils via FinanzOnline eingebrachte Fristverlängerungsansuchen voraus. Über die ersten 10 Anträge (vgl. OZ 11) sprach das FAÖ nicht bescheidmäßig ab und gewährte sie damit…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Steuerberater***, ***Steuerberater-Adr***, betreffend Fristsetzungsantrag vom 2.4.2026 zur Steuernummer ***BF1StNr3*** beschlossen: I. Der Fristsetzungsantrag wird gemäß § 30a Abs 1 VwGG iVm § 30a Abs…
Nachdem wir uns jahrelang mit der unwahren Behauptung des Herrn ***15*** aus ***16*** auseinandersetzen mussten, wonach Beratungsleistungen in der Burg ***17***, ***12*** an die Firma ***14*** erbracht wurden und das Gericht dieser unzutreffenden Sichtweise endlich eine klare Absage erteilt hat, sehen wir uns nun mit…
…13., 14. Bezirk und Purkersdorf vom 16.10.2013, betreffend Zurückweisung von Vorlageanträgen betreffend Einkommensteuer 2007 bis 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig.  …
…erhobenen Beschwerde abhängt." Beschwerdevorentscheidung Mit Beschwerdevorentscheidung vom 14.2.2019 hat die belangte Behörde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und dies wie folgt begründet: "Grundsätzlich wird auf die Begründung des angefochtenen Bescheides verwiesen. Hinsichtlich der Vorbringen in der Bescheidbeschwerde ist folgendes hinzuzufügen: Im gegenständlichen Beschwerdefall…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch stV, gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Umgebung vom 17. April 2012 betreffend Festsetzung der Normverbrauchsabgabe (Zeitraum: 10/2009) beschlossen: Der Vorlageantrag wird zurückgewiesen. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Eine…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin MMag. Elisabeth Brunner in der Beschwerdesache A***B***, X***Gasse***, vertreten durch NNP Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Ungargasse 71/2/5, 1030 Wien, betreffend undatierte Beschwerde, eingegangen am 10. Mai 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Katharina Deutsch LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. jur. Heinrich Balas, Operngasse 18/12A, 1040 Wien, über die Beschwerde vom 23. Jänner 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
…Zustellung ist unstrittig durch die vorliegende Übernahmebestätigung (RSb) belegt und wird auch nicht in Abrede gestellt. Voraussetzung für die Verlängerung der Beschwerdefrist ist ein diesbezüglicher Antrag und das Vorliegen berücksichtigungswürdiger Gründe. Einem nach Abweisung eines Fristverlängerungsansuchens eingebrachten neuerlichen Fristerstreckungsansuchen kommt keine hemmende Wirkung zu (vgl…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christian Seywald in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***2***, (Beschwerdeführerin, Bf.), vertreten durch ***1*** LL.M., über die Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 13. November 2022 (Eingangsdatum 15. November 2022 ) gegen den Einkommensteuerbescheid 2021 des Finanzamtes Österreich vom 15. September…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a CP in der Beschwerdesache Dr. A., Adresse, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht beschlossen: Der Fristsetzungsantrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe…
…von Werbungskosten. Mit Beschwerdevorentscheidung des FA vom 4. Juli 2023 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Diese Werbungskosten wurden vom FA nicht anerkannt. Am 3. August 2023 brachte der Bf. über Finanzonline ein Fristverlängerungsansuchen zwecks Verlängerung um 1 Woche ein: Guten Tag, die Frist, innerhalb…