…Leasinggut ist der Verschaffung der Verfügungsmacht im Sinne einer endgültigen Zuwendung des wirtschaftlichen Gehaltes des Leasinggutes gleichzuhalten. Liegt daher in der Übergabe des Leasinggutes vom Leasinggeber an den Leasingnehmer die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums, stellt dieser Vorgang umsatzsteuerlich eine Lieferung dar (vgl. Ruppe/Achatz, UStG…
…die Chance von Wertsteigerungen oder das Risiko von Wertminderungen trägt (vgl. VwGH 28.5.2015, 2013/15/0135). Die umsatzsteuerliche Lieferung ist somit nicht mit einer Eigentumsübertragung gleichzusetzen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. die Incoterms sind offenbar für die Übertragung der Verfügungsmacht ebenfalls nicht…
…berechnenden Mineralölsteuer eine Abgabenverkürzung bewirkt. Fest steht, dass die Rechnungen der ***A*** Kft. und ***P*** HandelsgmbH an die Bf. Scheinrechnungen ohne dahinterliegende umsatzsteuerliche Lieferungen sind. Dies basiert - wie ebenso festgestellt - auf den Feststellungen des rechtskräftigen Strafurteils gegen ***HS***, das auch Bindungswirkung gegenüber der Bf. entfaltet…
…Kein Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen; Besteuerung innergemeinschaftlicher Erwerbe Fest steht, dass die Rechnungen der ***A*** Kft. und ***P*** HandelsgmbH an die Bf. Scheinrechnungen ohne dahinterliegende umsatzsteuerliche Lieferungen sind. Ein Vorsteuerabzug aus einem Scheingeschäft ist unzulässig (vgl. VwGH 4.6.2008, 2005/13/0129; 8.7.2009…
…sodass es den Parteien des Verkaufsvorgangs primär auf ebenjenen Übergang der Verfügungsmacht ankommt, was einer Lieferung nach § 3 UStG entspricht. Der einheitliche Vorgang ist daher als umsatzsteuerliche Lieferung zu qualifizieren, welche der Differenzbesteuerung zugänglich ist. - Das Boot als Gegenstand verkörpert im Übrigen nicht bloß eine…
…Schreiben vom 11. Oktober 2025 dem Gericht bekannt, die Rechtsprechung dahingehend, dass bei Scheingeschäften, also Lieferungen ohne dahinterliegende umsatzsteuerliche Lieferung, der Vorsteuerabzug unzulässig sei, sei im Zeitpunkt der Einbringung der Beschwerde im August 2016 noch nicht bekannt gewesen. Wie in der Beschwerde angeführt, habe der…
…Unternehmen ohne Sitz und Betriebsstätte in Österreich stellte mit Eingabe vom 04.10.2011 beim Finanzamt Graz-Stadt den Antrag auf Vergabe einer österreichischen Umsatzsteueridentifikationsnummer (=UID). Laut Antrag benötigte die Bf. die UID für Lieferungen in Österreich. Über Anfrage des Finanzamtes teilte die Bf. mit…
…damit argumentiert, dass die Bf. die Verhältnisse ihrer Lieferantin nicht gekannt hat, sondern damit, dass die Bf. innergemeinschaftliche Lieferungen umsatzsteuerlich gleich behandelt hat wie Inlandslieferungen. Der Sachverhalt des in diesem Zusammenhang vom Vertreter der Bf. zitierten Erkenntnisses des BFG vom 28.11.2016, RV/2100265…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter XY in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 7.10.2008 betreffend Vorsteuererstattung für das Jahr 2007 beschlossen: Der angefochtene Bescheid und die dazu ergangene Berufungsvorentscheidung werden unter Zurückverweisung der Sache an die…
…auslösenden Sachverhaltes bedeutsame Maßnahmen gesetzt wurden. Verordnung II BGBl Nr.: 584/2003 Umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferungen und des Vorsteuerabzuges ausländische Unternehmer § 1. Abs. 1 Gelangt der Gegenstand der Lieferung im Rahmen eines Reihengeschäftes aus dem Drittlandsgebiet in das Inland und ist der letzte Abnehmer in…
…denkunmöglich, dass die Lieferungen der Beschwerdeführerin an die ***X*** AG steuerfrei sind; die gegenteilige Rechtsauffassung der Beschwerdeführerin war jedenfalls unzutreffend und damit nicht vertretbar. Dass die Beschwerdeführerin die umsatzsteuerliche Klassifizierung des - wie sie selbst ins Treffen führt - komplexen und fehleranfälligen Reihengeschäftes der Buchhaltung überlassen hat…
…im Rahmen von Treuhandverhältnissen. Umsatzsteuerlicher Unternehmer und damit Leistender und Leistungsempfänger sei der im eigenen Namen handelnde Treuhänder und nicht der Treugeber. Die Ausgangsumsätze, die die Betriebsführungsgesellschaft im eigenen Namen, aber für Rechnung der Bf. erbringe, seien demnach umsatzsteuerlich Lieferungen der Betriebsführungsgesellschaft. Im Außenverhältnis verhalte…
…von den Beteiligten endgültig gewollt sein. Der umsatzsteuerliche Leistungswille ist somit der Wille einer Person, eine Leistung unter bestimmten Bedingungen auszuführen. Die Motivation, die zum Leistungsentschluss geführt hat, ist hingegen gleichgültig. Die Lieferung ist dann im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ausgeführt, wenn dem Abnehmer die Verfügungsmacht an…
…Grund der umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen sollte doch nur der Mehrwert der Umsatzsteuer letztlich unterzogen werden. Mit dieser Bestimmung wird die vom System der Umsatzsteuer geforderte umsatzsteuerliche Entlastung der Lieferungen und Leistungen der Vorlieferanten nicht erreicht. Auf Grund dieser Ausführungen ist diese gesetzliche Bestimmung verfassungsrechtlich nicht gedeckt…
…Steuerpflichtige zu keiner Zeit beabsichtigt, sich durch eine möglicherweise falsche umsatzsteuerliche Behandlung von Lieferungen ungerechtfertigte Steuervorteile zu verschaffen. Sie sind vielmehr im Zeitraum Jänner bis November 2012 davon ausgegangen, dass die umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferungen in der Vergangenheit immer korrekt war. Auf Grund des Umstandes…
…Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Maschinen im (umsatzsteuerlichen) Vermögen der "A" befinden (von der sie verwendet, verkauft oder entnommen werden können). Dieses Ziel wird erreicht, wenn die Bf. mit der Sacheinlage eine steuerbare Lieferung an die "A" tätigt (vgl. BFH 13.11.2003…
a) den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; b) den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung. Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10 000 Euro übersteigt, ist weiters die dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer…
…1 Z 1 UStG 1994 nach dem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung aufzuwenden hat, um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten. Damit gehörte zur Bemessungsgrundlage der Bf. im Sinne des § 4 Abs 1 UStG 1994 alles…
…gegenüber dem Lieferanten eine Zuordnungsentscheidung des Unternehmers zu dokumentieren, da ein solches Unterlassen viele Gründe (von schlichtem Versehen über Probleme bei der Erteilung des UID bis zu Dokumentationsschwierigkeiten beim Lieferanten etc.) haben kann. Auch die nicht erfolgte Aufnahme ins Anlagevermögen kann keine umsatzsteuerlichen Folgen haben…
…132 Abs. 1 Buchst, g MwStSystRL in den Streitjahren "die eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen, einschließlich derjenigen der Altenheime, durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte…