…ob die amtswegige Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 BAO auf rechtlich taugliche Wiederaufnahmegründe gestützt wurde. 1. Verfahrensgang und Sachverhalt Am 04.10.2011 bzw am 28.11.2012 erließ die Abgabenbehörde die Einkommensteuerbescheide der Jahre 2010 bzw 2011 der Beschwerdeführerin (in Folge kurz: Bf) erklärungsgemäß…
…Zeitpunkt bekannt wurden (nova reperta) - kommen als tauglicher Wiederaufnahmegrund iS des Neuerungstatbestandes (§ 303 Abs 1 lit b) in Betracht. Erst nach Erlassung des das wiederaufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides entstandene Tatsachen oder Beweismittel (nova producta) sind keine Wiederaufnahmegründe. Zweck der Wiederaufnahme wegen Neuerungen ist die Berücksichtigung…
…Papier, das dem Finanzamt zur Beurteilung und rechtlichen Würdigung vorgelegt wurde, nicht enthalten war. Um aber die Frage beantworten zu können, ob in der genannten Formulierung ein tauglicher Wiederaufnahmegrund zu erblicken ist, bedarf es einer Abklärung dahingehend, ob bei ihrer Kenntnis schon im ursprünglichen Zeitpunkt…
…die der Partei (§ 78 BAO) im Zeitpunkt der Entscheidung zwar bekannt, jedoch (etwa auf Grund einer Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht) bei der Bescheiderlassung nicht berücksichtigt werden konnten, bilden keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund für eine Wiederaufnahme auf Antrag der Partei (§ 78 BAO) (vgl. Fischerlehner, Abgabenverfahren (2013)…
…aufgrund dessen zu beurteilen ist, ob es sich dabei um taugliche Wiederaufnahmegründe handelt. Die von der Abgabenbehörde herangezogenen Gründe stellen eine tragfähige Begründung dar, dass den Mietaufwendungen keine anzuerkennende Leistungsbeziehung zur Grunde liegt und dass diesen daher keine Betriebsausgabeneigenschaft zukommt. ***B*** ***A*** ist gleichzeitig sowohl…
…dass derartige Ungleichbehandlungen in verschiedenen Staaten der EU bereits bereinigt worden wären. Aus der Sicht des Beschwerdeführers würden daher taugliche Wiederaufnahmegründe vorliegen und es werde ersucht, eine inhaltliche Entscheidung über die Beschwerde herbei zu führen. Dem Erkenntnis zugrunde liegender Sachverhalt 2012 Mit Einkommensteuerbescheid vom 13…
…grobes Missverhältnis zwischen den Wiederaufnahmegründen und den gesamten Wirkungen der Wiederaufnahme wäre allerdings im Zuge der Ermessensübung zu berücksichtigen. Auch ein solches Missverhältnis ist jedoch für das Bundesfinanzgericht im vorliegenden Fall nicht erkennbar, da es sich bei den als (taugliche) Wiederaufnahmegründe angeführten Umständen um solche…
…weil § 303 Abs. 1 lit b BAO für diese Maßnahme neben dem Vorliegen tauglicher Wiederaufnahmegründe weiters deren Eignung verlangen würde, einen im Spruch anders lautenden Bescheid zu ermöglichen. Die zusätzliche Begründung zur Einkommensteuer 2011 sei ziemlich nichtssagend und jedenfalls frei von konkreten und nachprüfbaren Tatsachenkonstatierungen…
…vgl. Ritz, BAO6 § 303 Rz 33), waren die Feststellungen der Betriebsprüfung als taugliche Wiederaufnahmegründe zu werten, weil sie der Abgabenbehörde erstmals Kenntnis von der Art und Weise verschafften, wie der Gewerbebetrieb geführt und welche Erträge und Aufwendungen angefallen sind (vgl. VwGH 24.09.1986, 84…
…wie weiter oben ziffernmäßig dargestellt, den Hauptteil der auf taugliche Wiederaufnahmegründe gestützten Spruchauswirkung. Im Übrigen kommt eine isoliert Beurteilung einzelner Jahre wegen des engen inhaltlichen Zusammenhanges der über den gesamten Prüfungszeitraum wiederaufnahmerelevanten Feststellungen nicht in Betracht. Dass das Finanzamt in den wiederaufzunehmenden Verfahren entscheidungswesentliche Sachverhaltselemente…
…Abgabenbehörde im Zeitpunkt der Entscheidung zwar bekannt, jedoch bei der Entscheidung nicht berücksichtigt wurden, bilden keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund für eine amtswegige Wiederaufnahme. Bei einer Beschwerde gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen ist die Sache, über welche das Bundesfinanzgericht gemäß § 279 Abs 1 BAO zu entscheiden…
…als erwiesen angenommen werden, dann stellt sie einen Wiederaufnahmsgrund dar (vgl VwGH 14.11.1990, 86/13/0059). Die im Rahmen der freien Beweiswürdigung im beschwerdegegenständlichen Fall als erwiesen angenommenen Tatsachen stellen daher taugliche Wiederaufnahmegründe dar. Nicht schon das Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes, sondern erst der…
…die nova reperta führen dazu, dass die Pauschalierung nicht angewandt werden kann. Ist diese zweite Frage zu bejahen, liegen taugliche Wiederaufnahmegründe vor und die fraglichen Verfahren sind wiederaufzunehmen. Wenn der Bf von vornherein unterstellt, dass die Pauschalierung anzuwenden ist, zieht er diesen Schluss vor der…
…wird oftmals in der Praxis, insb in Fällen, in denen die Partei keine berechtigten Wiederaufnahmegründe vorbringen kann, eine amtswegige Wiederaufnahme angeregt, zumal aus der Sicht der Abgabenbehörde taugliche Wiederaufnahmegründe (etwa neu hervorgekommene Tatsachen) vorliegen. Nachdem die Wiederaufnahme den Zweck verfolgt, insgesamt ein rechtmäßiges Ergebnis zu…
…dann stellt sie einen Wiederaufnahmsgrund dar (vgl VwGH 14.11.1990, 86/13/0059). Die im Rahmen der freien Beweiswürdigung im beschwerdegegenständlichen Fall als erwiesen angenommenen Tatsachen stellen daher taugliche Wiederaufnahmegründe dar. Die Verfügung der Wiederaufnahme liegt im Ermessen (zB VwGH vom 4.6.2009…
…mit 28.05.2014 datiert - bekannt. Auf Ebene der Beschwerdeführerin kann allerdings - im Hinblick auf die bereits im Jahr 2012 vom WFF erhaltene Zahlung und entsprechend der obig dargestellten Rechtsprechung des VwGH - nicht von einer "neu hervorgekommenen Tatsache" und somit einem tauglichen Wiederaufnahmegrund gesprochen werden…
…von Sachverhaltselementen keine Wiederaufnahmegründe darstellen würden (VwGH 19.5.1993, 91/13/0224; 19.11.1998, 96/15/0148; 31.3.2011, 2008/15/0215). Ebenso wenig würden Behauptungen des Antragstellers, er habe keine Möglichkeit gehabt, seinen Standpunkt als Partei darzulegen, taugliche Wiederaufnahmegründe darstellen (siehe…
…von der Verwaltungsbehörde bzw. dem Gericht in wesentlichen Punkten anders entschieden worden ist, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte." 2. Taugliche Wiederaufnahmegründe iSd § 303 Abs. 1 BAO bilden…
…von der Verwaltungsbehörde bzw. dem Gericht in wesentlichen Punkten anders entschieden worden ist, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte." 2. Taugliche Wiederaufnahmegründe iSd § 303 Abs. 1 BAO bilden…
…von der Bf. nicht eingewendet. Somit sind auch diesbezüglich Tatsachenelemente neu hervorgekommen und lagen daher sowohl hinsichtlich der Umsatz- als auch der Körperschaftsteuerverfahren taugliche Wiederaufnahmegründe vor. Dass die vom Finanzamt als neu hervorgekommene Umstände gewerteten Sachverhaltselemente geeignet sind, im Spruch anderslautende Bescheide herbeizuführen, ergibt sich…