…1 und 2 angeführten Feststellungen als nicht taugliche Wiederaufnahmegründe. Dem UFS ist es, wie der VwGH (Erk. v. 14.05.1991, 90/14/0262) feststellte, versagt, andere als die vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmegründe zu würdigen, weshalb auf die bezüglich Patienten getroffenen Feststellungen nicht einzugehen war…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A. G., B., vertreten durch Dr. Me. GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, L., vom 22. Juli 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 21. Juni 2002 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 1997 sowie betreffend Einkommensteuer 1997…
…beurteilen sind) zu keinem neuen Sachbescheid führen. Es fehlt daher - auch unter Heranziehung der im Sachbescheid angeführten Wiederaufnahmegründe - an neuen entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen und damit an tauglichen Wiederaufnahmegründen. I a) Prüfung der Frage eines rechtswirksamen Anschaffungsgeschäftes: Sowohl der oben wiedergegebene, seitens des Landesgerichtes für Strafsachen W.…
…ob die amtswegige Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 BAO auf rechtlich taugliche Wiederaufnahmegründe gestützt wurde. 1. Verfahrensgang und Sachverhalt Am 04.10.2011 bzw am 28.11.2012 erließ die Abgabenbehörde die Einkommensteuerbescheide der Jahre 2010 bzw 2011 der Beschwerdeführerin (in Folge kurz: Bf) erklärungsgemäß…
…Zeitpunkt bekannt wurden (nova reperta) - kommen als tauglicher Wiederaufnahmegrund iS des Neuerungstatbestandes (§ 303 Abs 1 lit b) in Betracht. Erst nach Erlassung des das wiederaufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides entstandene Tatsachen oder Beweismittel (nova producta) sind keine Wiederaufnahmegründe. Zweck der Wiederaufnahme wegen Neuerungen ist die Berücksichtigung…
…auch nicht wörtlich so in der Begründung der angefochtenen Bescheide enthalten, so lassen sich doch durch die mehrfachen Verweise diese - neu hervorgekommenen - Tatsachen als taugliche Wiederaufnahmegründe erschließen. Der Vorwurf des Bw., die Bescheide wären mangels Anführung geeigneter Wiederaufnahmegründe rechtwidrig ergangen, erweist sich demnach als unberechtigt…
…Papier, das dem Finanzamt zur Beurteilung und rechtlichen Würdigung vorgelegt wurde, nicht enthalten war. Um aber die Frage beantworten zu können, ob in der genannten Formulierung ein tauglicher Wiederaufnahmegrund zu erblicken ist, bedarf es einer Abklärung dahingehend, ob bei ihrer Kenntnis schon im ursprünglichen Zeitpunkt…
…die der Partei (§ 78 BAO) im Zeitpunkt der Entscheidung zwar bekannt, jedoch (etwa auf Grund einer Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht) bei der Bescheiderlassung nicht berücksichtigt werden konnten, bilden keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund für eine Wiederaufnahme auf Antrag der Partei (§ 78 BAO) (vgl. Fischerlehner, Abgabenverfahren (2013)…
…Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmsgrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. ..." 7) Beurteilung des fehlenden groben Verschuldens: Tatsachen oder Beweismittel stellen nur dann taugliche Wiederaufnahmegründe dar, wenn sie…
…93/17/0042). Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine neu hervorgekommene Tatsache iSd des § 303 Abs 1 lit. b BAO dar und sei als tauglicher Wiederaufnahmegrund zu qualifizieren. Wenn selbst der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, die Tatsache nicht bekannt gewesen sei…
…stelle eine neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303 Abs. 1 lit. b BAO dar und sei als tauglicher Wiederaufnahmegrund zu qualifizieren. Wenn selbst der bescheiderlassenden Behörde die Tatsache nicht bekannt gewesen sei, dass der Grundlagenbescheid nicht über Bescheidcharakter verfügt habe, so könne diese Tatsache im Verhältnis…
…11. 2006, Zl 2006/15/0173). Weiters ist zu berücksichtigen, dass Tatsachen und Beweismittel nur dann taugliche Wiederaufnahmegründe darstellen, wenn sie im abgabenrechtlichen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten. Grobes Verschulden liegt dann vor, wenn das Verschulden nicht mehr als…
…11. 2006, Zl 2006/15/0173). Weiters ist zu berücksichtigen, dass Tatsachen und Beweismittel nur dann taugliche Wiederaufnahmegründe darstellen, wenn sie im abgabenrechtlichen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten. Grobes Verschulden liegt dann vor, wenn das Verschulden nicht mehr als…
…Feststellungen getroffen wurden, es sich um solche handelt, die die Wiederaufnahme des jeweiligen Verfahrens rechtfertigen (taugliche Wiederaufnahmegründe) und sich anhand von dort getroffenen Feststellungen zweifelsfrei feststellen lässt, welchen Tatbestand die Behörde mit den getroffenen Feststellungen als verwirklicht ansieht. Hat das Finanzamt z.B. den Neuerungstatbestand…
…Verfahrens gem. § 303 Abs. 4 BAO" verwiesen wird. Taugliche Wiederaufnahmegründe werden im Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung nicht aufgezeigt. Entscheidend ist, dass für den Standort eine Bewilligung zum Betrieb eines Bordells erteilt worden war und dieser Bewilligung entsprechend Räumlichkeiten an Prostituierte überlassen wurden. Diese…
…vom 23. April 1997, der den ursprünglichen Einkommensteuerbescheid 1989 ersetzt habe, entspreche daher nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine, als tauglichen Wiederaufnahmegrund hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides 1989 anzusehende, neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303 Abs. 1 lit b BAO dar. Die…
…vom 28. Juli 1997, der den ursprünglichen Einkommensteuerbescheid 1989 ersetzt habe, entspreche daher nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine, als tauglichen Wiederaufnahmegrund hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides 1989 anzusehende, neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303 Abs. 1 lit b BAO dar. Die…
…neues Verfahren, in dem auch andere Voraussetzungen und Beweislastverteilungen herrschen. Es wird sich bei einem sochen Antrag vor allem die Frage stellen, ob der Wiederaufnahmewerber taugliche Wiederaufnahmegründe geltend macht bzw. ob er den Antrag rechtzeitig im Sinne von § 303 Abs.2 und § 303a Abs.1…
…Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303 Abs 1 lit. b BAO dar und sei als tauglicher Wiederaufnahmegrund zu qualifizieren. Wenn selbst der bescheiderlassenden Behörde die Tatsache nicht bekannt gewesen sei, dass der Grundlagenbescheid nicht über Bescheidcharakter verfügt habe…
…Maßnahmen vor den im Ermessen liegenden Maßnahmen den Vorzug genießen würden. Wenn daher, wie in vorliegendem Fall, im Rechtsmittelverfahren taugliche Wiederaufnahmegründe hervorkämen, so sei hierüber meritorisch abzusprechen und keine Wiederaufnahme zu verfügen. Wegen fehlerhafter Ermessensübung sei der bekämpfte Bescheid daher auch mit einem Inhaltsmangel behaftet.…