…Beilage Steuererklärung und lt. Jahreslohnkonto Österreich (Anlage 3 ,1. Blatt Schreiben 17. 11.2022) | 7.531,58 | Differenz zur tatsächlichen Höhe der österr. SZ | 12.551 € | sonstige Bezüge (= Jahressechstel noch nicht berücksichtigt) lt. 4.c. und lt. Bf lt…
…tatsächlich nicht erhalten hat. Aus den vorgelegten Kontoauszügen sind keine derartigen Zahlungsflüsse zu erkennen und auch Barzahlungen sind nicht bekannt (belangte Behörde). Rechtliche Würdigung: Gemäß § 2 Abs. 1 EStG 1988 ist der Einkommensteuer das Einkommen zugrunde zu legen, das der Steuerpflichtige innerhalb eines Jahres bezogen…
…Eine solche Bedürftigkeit ist durch ein ärztliches Gutachten darzulegen, nach Praxis der Finanzverwaltung ist die Bedürftigkeit bei Anspruch von Pflegegeld, d.h. mindestens Pflegestufe 1 - ein tatsächlicher Bezug von Pflegegeld ist allerdings keine rechtliche Voraussetzung - jedenfalls gegeben (vgl. Jakom/Peyerl EStG 1988, § 34 Rn 90…
…Einem derartigen Irrtum eines tatsächlich abgabenredlichen A steht aber der Umstand entgegen, dass der Genannte in diesem Fall versucht hätte, seine Geschäftsführerbezüge in Rumänien zu versteuern und dort das rumänische Finanzamt bzw. der rumänische Steuerberater im erklärt hätte, dass diese Bezüge eben in Österreich steuerpflichtig…
…Gesellschaft gegeben ist. Im Hinblick darauf, dass der GF Geschäftsführer der zur Zahlung verpflichteten Gesellschaft war, stand deren Verfügung über die Bezüge kein tatsächliches Hindernis entgegen. Dass die Gesellschaft zahlungsunfähig gewesen wäre, ist nicht als erwiesen anzunehmen und wurde von der Bf. auch nicht behauptet…
…Minuten unbezahlte Ruhepause von 12:00 Uhr bis 12:30 Uhr; bezüglich tatsächlicher Konsumation der Ruhepause siehe 3.3.7 Ruhepause).[…] 3.3.7 […] 3.3.8 Zeitsaldo Die Differenz zwischen Soll- und Istarbeitszeit. Ein Zeitsaldo kann sich nur innerhalb des Gleitzeitrahmens aufbauen…
…ab dem Jahr 2010 sei freiwillig erfolgt, sei das Ergebnis mangelhafter Sachverhaltsermittlung, da sich tatsächlich ab dem Jahr 2010 die Vorgaben des Landes Steiermark geändert hätten. Bezüglich der Mitarbeiterbefragungen wird bemängelt, dass 3 Befragungen aus dem Kreis jener Personen, die neben ihrem freien Dienstverhältnis auch…
…wurde. Sachverhaltsmäßig stellte sich dabei heraus, dass tatsächlich keine monetären Mehraufwendungen sondern Mehrleistungen durch die Witwe selbst anfielen. Der VwGH führte dazu aus, dass die Besteuerung von wiederkehrenden Bezügen nach dem Erkenntnis des VfGH gleichheitswidrig sei, wenn diesen nicht ein Zuwachs von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit entspreche…
…zu Unrecht bezogen hat, d.h. ohne dass diesem Bezug ein tatsächlicher Anspruch zu Grunde liegen würde. § 26 Abs. 1 FLAG knüpft eine Erstattungspflicht an den (objektiv unrechtmäßigen) "Bezug" der Familienbeihilfe, das heißt die Familienbeihilfe muss demjenigen, von dem sie zurückgefordert wird, auch tatsächlich ausbezahlt…
…die ***3*** als 100%ige Gesellschafterin der Bf. oder aber ***5*** ***6*** als tatsächlicher Vorteilsempfänger in Bezug auf die Beurteilung der Kapitalertragsteuerpflicht der verdeckten Ausschüttungen relevant ist. Beweiswürdigung Die obigen Sachverhaltsfeststellungen sind aktenkundig. Dagegen sprechende Umstände sind nicht ersichtlich. Vor diesem Hintergrund durfte das Bundesfinanzgericht…
…hat in dem Beschluss vom 21. Februar 2024 ausführlich dargelegt, weshalb aus seiner Sicht im Beschwerdefall keine besonderen Schwierigkeiten rechtlicher oder tatsächlicher Art vorliegen. Bezüglich des Fähigkeiten des Antragstellers wurde mit näherer Begründung ausgeführt, es ergäben sich keine Anhaltspunkte, die eine Vertretung des Antragstellers durch…
…zwei mehrjährig laufenden Stock Option Programmen (SOP 2005 und SOP 2009), wonach diesen (nach jährlich wiederkehrender Festlegung der jeweils tatsächlich bezugsberechtigten Personen durch ein Komitee) unentgeltlich Bezugsrechte an Aktien der Beschwerdeführerin eingeräumt wurden, die diese in der Folge nach Ablauf eines Erdienungszeitraumes (unter Bezahlung eines…
…ein endgültiger Vermögensverlust auf Grund der Liquidation der B vorliege. Dieser sei steuerlich anzuerkennen. Die Gesellschafter der Rechtsvorgängerin hätten im Jahr 2009 einen Liquidationsbeschluss bezüglich der B gefasst, dadurch sei es zu einem endgültigen Vermögensverlust gekommen. In der B sei kein ausreichendes Vermögen mehr vorhanden…
…05.2017 zu VNR 001 über die Rückforderung zu Unrecht für das Kind K (VNR 002) für den Zeitraum November 2016 bis Mai 2017 bezogener Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen in Höhe von insgesamt 1.766,00 € zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß …
…denen ein hohes Maß an tatsächlicher Selbständigkeit innewohnt (E 16.9.1982, 81/15/0118, ÖStZB 1983, 250). “ Eine derartige Weisungsgebundenheit trifft auf den ärztlichen Leiter voll und ganz zu. Bezüglich seiner medizinischen Tätigkeit ist aus der oben wiedergegeben Vereinbarung über die Tätigkeit und seiner…
…aus verschiedenen Quellen bezogen. Nach Aussage von Herrn DI.Z. seien diese nicht als absolut zutreffend zu werten. Er wendet auch ein, dass sich die vertragliche Beziehung nicht immer dem Vertrag entsprechend darstellt. Diese Formulierung entspricht in dieser Form nicht dem tatsächlichen Wortlaut der Aussagen…
…Reisekostenabrechnung ausbezahlt worden. In der in der Folge ergangenen Beschwerdevorentscheidung vom 13.8.2021 wies die belangte Behörde die Beschwerde - nach Darlegung der Rechtsgrundlagen - mit nachstehender Begründung (auszugsweise) ab: "Bei den, von Ihrem Arbeitgeber in tatsächlicher Höhe, ausbezahlten Hotelkosten handelt es sich um Kostenersätze gemäß …
…ein Einkommen von € 16.699,55 (unter Berücksichtigung tatsächlicher Kosten aus der eigenen Behinderung von € 3.443,00 ohne Abzug eines Selbstbehalts). [...] Bezogene Leistungen Von ***1*** ***2***, SV-Nr. ***7*** wurden laut Screnshot aus dem Beihilfenprogramm FABIAN folgende Leistungen bezogen: [Grafik]  …
…steuerpflichtige Bezüge (Kz 245) iHv 8.789,16 Euro und SV-Beiträge für sonstige Bezüge (Kz 225) iHv 78,72 Euro. Im Vorlageantrag schränkte der Beschwerdeführer sein Beschwerdevorbringen dahingehend ein, dass er nicht den "Körperbehindertenfreibetrag" beansprucht, sondern die tatsächlichen Kosten (iHv 3.732 Euro) aus…
…zur Wohnraumschaffung oder zur Wohnraumsanierung gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) sind nur dann absetzbar, wenn mit der tatsächlichen Bauausführung oder Sanierung vor dem 01.01.2016 begonnen worden ist (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. b und c EStG 1988)…