…Finanzgericht über die Beantwortung eines Ergänzungsauftrages mitgeteilt habe. Erstmals per E-Mail vom 24. September 2014 seien dem Finanzgericht die angeblich abgebauten Gesteinsmengen, die mit den tatsächlich abgebauten Mengen nicht annähernd übereinstimmten, mitgeteilt worden. Maßgebend sei letztlich, dass die in der E-Mail vom 24…
…Erwerb der Mengeneinheit hätte aufgewendet werden müssen, wobei dieser Betrag im Erkenntnisfall durch Abschläge vom Verkaufspreis am fiktiven Anschaffungstag ermittelt wurde. Diese Methode ist nach Quantschnigg/Schuch nur bei besonderen Verhältnissen (z.B. Schwierigkeiten bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage) gerechtfertigt. Wird in einem Jahr nichts abgebaut…
…Abbau- und Deponiegeländes und damit einhergehend die auf A.A. entfallenden Anteile am Abbau- und Deponievolumen sowie die tatsächlich abgebauten Mengen erst im Zuge der Erhebungen des Bundesfinanzgerichtes im Jahr 2014 (neu) hervorgekommen sind. Dass das Finanzamt bereits zum Zeitpunkt der Erlassung der ursprünglichen Einkommensteuerbescheide…
…2014 übermittelten Aufstellung und den den Wiederaufnahmeanträgen beigefügten Aufstellungen (welche auch die Abbaumengen der Jahre 2013 bis 2016 enthielten) ersichtlich, dass die jährlich abgebaute Menge spätestens nach Ablauf des jeweiligen Jahres bekannt gewesen sei. Da die steuerliche Vertretung auch die ***K*** GmbH & Co KG (Abbaugesellschaft)…
…durch die Landwirtschaft des Bf und dessen Ehefrau. Dies sei eine Gestaltung aus rein steuerlichen Gründen. Ein Vorsteuerabzug stehe mangels Unternehmereigenschaft daher nicht zu. Gegen den Umsatzsteuerbescheid 2009 brachte der Bf am 16. September 2010 Berufung ein. Nach Ansicht des Bf handle es sich bei…
…hätte man sich nicht für einen Volleinspeisevertrag, sondern möglicherweise für keinen oder einen Überschusseinspeisevertrag (ebenso ab 2009 möglich) entschieden. Für die steuerliche Behandlung sind alleine die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse und nicht fiktive Eigenverbrauchsmengen bedeutsam, so dass die Anlage steuerrechtlich zur Gänze dem Gewerbebetrieb und nicht dem…
…von der Ögesellschaft nur mehr der tatsächlich ins Netz gelieferte Strom bezahlt worden. Der Eigenverbrauch sei auf Grund der Differenzmenge zwischen erzeugter Strommenge, welche auf Grund der Ablesung des Zählers der PV-Anlage und der ins öffentliche Netz eingespeisten und von der Ögesellschaft bezahlten Menge…
…Anm. 317 dUStG). Eine umsatzsteuerlich beachtliche unternehmerische Tätigkeit kann nur dann vorliegen, wenn die Menge des erzeugten elektrischen Stroms dauerhaft deutlich größer ist, als die durch den Betreiber der Anlage privat verbrauchte Strommenge und der Stromüberschuss gegen Entgelt ins öffentliche Netz eingespeist wird. Tätigkeiten, die…
…Strom in Betrachtung für den Eigenverbrauch oder für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb tatsächlich verwendet wird bzw. diesen dient. Davon kann nur bei folgenden Konstellationen ausgegangen werden: a) Die erzeugte Strom menge wird tatsächlich (physisch) teilweise für den Eigenbedarf oder für den land- und forstwirtschaftlichen…
…übernommen." Vergütung von Ökostrom (VI.): "1. Die Ökostrom wird nach Maßgabe der tatsächlich von der Ökostromabwicklungsstelle in einer der Ökobilanzgruppen übernommenen Menge zu den Bestimmungen der AB-ÖKO vergütet. 2. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den jeweils für die eigenständliche Anlage anwendbaren Einspeisetarifverordnungen…
…der KW GmbH & Co KG zufolge wurden bis zum 31. Dezember 2005 insgesamt 160.000 Tonnen (entspricht bei dem von dieser angewendeten Umrechnungsfaktor 80.000 m³) Kies abgebaut. Die in den folgenden Jahren tatsächlich abgebauten Mengen wurden mit 0 t (2006), 3.000 t (2007)…
…nur geringe (Ihnen zuordenbare) Mengen abgebaut worden waren und deshalb nur ein entsprechender Bruchteil an AfA für Substanzverringerung (orientiert an den tatsächlichen Mengen) angesetzt hätte werden dürfen. Abgesehen davon, ordneten Sie - wider den tatsächlichen Gegebenheiten - keine Anteile aus dem Pachtentgelt den beiden weiteren entgeltvermittelnden Faktoren…
…Begründend wurde ausgeführt, dass sich aus dem Urkundeninhalt eindeutig ergebe, dass das Entgelt nicht nach der Menge des abgebauten Materials berechnet wurde, sondern nach der Zeitdauer, unabhängig von der gewonnenen Menge. Es läge somit ein Bestandvertrag im Sinne des § 33 TP 5 GebG vor. Mit…
…Begründend wurde ausgeführt, dass sich aus dem Urkundeninhalt eindeutig ergebe, dass das Entgelt nicht nach der Menge des abgebauten Materials berechnet wurde, sondern nach der Zeitdauer, unabhängig von der gewonnenen Menge. Es läge somit ein Bestandvertrag im Sinne des § 33 TP 5 GebG vor. Mit…
…ein Steinbruch betrieben. Die Pacht bezieht sich nicht auf die Fläche, sondern auf die Menge des abgebauten Kalkgesteins. Im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht wurde eine Fläche im Ausmaß von 145.850 m² mit einem Einheitswert von 110.208 €, gerundet 110.200 €, gemäß AbgÄG…
…ein Nachholen eines Wiederaufnahmegrundes, sondern lediglich eine Ergänzung der vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmegrundlagen als gegeben an, da nach der Verwaltungsgerichtshofjudikatur eine Ergänzung einer mangelhaften Begründung der vom Finanzamt tatsächlich herangezogenen Wiederaufnahmegrundlagen kein unzulässiges Auswechseln von Wiederaufnahmegründen darstellt (vgl. VwGH 17.12.2008, 2006/13/0114…
…Unternehmens sei. Tatsächlich handle es sich um den ersten Produktionsschritt (Gewinnung des Hauwerks), der in näher bezeichneten Abbaufeldern vorgenommen werde. Eines der Abbaufelder stehe im Eigentum der Bf, über die übrigen vier bestehen langfristige Pachtverträge mit den jeweiligen Liegenschaftseigentümern. Die Entscheidung, wo abgebaut werde, treffe…
…Fahrten geführt, indem nachträglich Excel-Listen angefertigt wurden, die nicht auf den tatsächlich gefahrenen Kilometern basieren. Die Aufzeichnungen geben die Realität nur unzureichend wieder und können höchstens als Schätzungsbasis dienen. ***Lebensgef*** ist bei der Bf für 20 Wochenstunden angestellt und dort für Buchhaltung, Mahnwesen und…
…auch tatsächlich erbracht worden seien. Aufgrund der Erkenntnisse, die sich durch umfassende Erhebungen über diverse Fremdfirmen ergeben hätten, sei jedoch aus mehreren Gründen davon auszugehen, dass die Leistungen nicht von den Firmen durchgeführt worden seien, die diese in Rechnung gestellt haben. Mangels Unterlagen und unter…
…im Wesentlichen ihre Argumentation, dass die von der belangten Behörde für den Zeitraum 2003 bis 2005 herangezogene Materialmenge im Ausmaß von 17.959,4 Tonnen tatsächlich nicht in ***KW1*** im Kieswerk verwendet worden sei, sondern an die ***X.*** ***S.*** GmbH und in der Folge an…