…99.000 m3 x 163 m3) an. Begründend führte es dazu aus, dass sich die AfS nach der im Wirtschaftsjahr tatsächlich abgebauten Menge richte. In der gegen die angefochtenen Bescheide vom 16. September 2002 erhobenen Berufung vom 10. Oktober 2002 führte der steuerliche Vertreter des…
…des damaligen Finanzamtsvorstandes sei die jährlich abgebaute Menge Schotter jeweils in diesem Jahr auch eingebracht worden. Dieser Meinung habe man sich angeschlossen und den Wert auf Grund einer Auskunft beim Großbetriebsprüfer mit 1,09 €/m³ ermittelt. Sollte tatsächlich auf den Zeitpunkt des damaligen Erwerbes…
…Finanzgericht über die Beantwortung eines Ergänzungsauftrages mitgeteilt habe. Erstmals per E-Mail vom 24. September 2014 seien dem Finanzgericht die angeblich abgebauten Gesteinsmengen, die mit den tatsächlich abgebauten Mengen nicht annähernd übereinstimmten, mitgeteilt worden. Maßgebend sei letztlich, dass die in der E-Mail vom 24…
…Erwerb der Mengeneinheit hätte aufgewendet werden müssen, wobei dieser Betrag im Erkenntnisfall durch Abschläge vom Verkaufspreis am fiktiven Anschaffungstag ermittelt wurde. Diese Methode ist nach Quantschnigg/Schuch nur bei besonderen Verhältnissen (z.B. Schwierigkeiten bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage) gerechtfertigt. Wird in einem Jahr nichts abgebaut…
…Abbau- und Deponiegeländes und damit einhergehend die auf A.A. entfallenden Anteile am Abbau- und Deponievolumen sowie die tatsächlich abgebauten Mengen erst im Zuge der Erhebungen des Bundesfinanzgerichtes im Jahr 2014 (neu) hervorgekommen sind. Dass das Finanzamt bereits zum Zeitpunkt der Erlassung der ursprünglichen Einkommensteuerbescheide…
…2014 übermittelten Aufstellung und den den Wiederaufnahmeanträgen beigefügten Aufstellungen (welche auch die Abbaumengen der Jahre 2013 bis 2016 enthielten) ersichtlich, dass die jährlich abgebaute Menge spätestens nach Ablauf des jeweiligen Jahres bekannt gewesen sei. Da die steuerliche Vertretung auch die ***K*** GmbH & Co KG (Abbaugesellschaft)…
…über das Schottervorkommen und den Wert des Schottervorkommens. In den Feststellungserklärungen sei die Absetzung für Substanzverringerung in der Art ermittelt worden, dass die abgebaute Menge mit € 1,18 netto multipliziert wurde. Die € 1,18 würden sich aus dem im Übereinkommen mit der Fa…
…dass die Verrechnungen teilweise unrichtig seien (mehr Holz als tatsächlich verkauft) und dass damit ungerechtfertigte Vorsteuerbeträge lukriert worden seien. Unmittelbar im Anschluss an die letzte Betriebsprüfung sei diese Voranmeldung eingebracht worden und damit die Abgabenschuld nach der BP ausgeglichen worden. Dazu werde festgestellt: Der Verkauf…
…der Y. abgestimmt sein muss, um überhaupt eine realistische Möglichkeit für die Genehmigung zu haben. Es sind deswegen die tatsächlich umsetzbaren Mengen noch nicht verifizierbar." In weiterer Folge bringt die Bw Ausführungen zur rechtlichen Einordnung des Vertrages vor, welche zu dem Ergebnis führen, dass der…
…tatsächlichen Deponierung leistet der Vertragspartner einen jährlichen Mindestbruch- und -deponiezins in Höhe von insgesamt €182.092,44- (für Rumpfjahre, also für nicht voll ausgeschöpfte Vertragsjahre ab dem rechtskräftigen Vorliegen der Behördenbewilligungen, aliquot). Sofern allerdings in einem Jahr die Menge, welche dem Mindestbetrag entspricht, nicht abgebaut…
…an, den die Parteien entsprechend dem Grundsatz der Privatautonomie entsprechend gestalten können. Haben die Parteien - wie im vorliegenden Fall - die Berechnung des Entgelts grundsätzlich nach der Menge des abgebauten Materials vereinbart, überwiegen die Elemente des Kaufs (1 Ob 614/93 = RIS-Justiz RS0020429 mwN…
…ist beim landwirtschaftlichen EW-Akt eine Wertfortschreibung auf Null vorzunehmen. Die Grundstücke im Eigentum der Tochter sind mangels Eigentümeridentität gemäß § 2 Abs. 2 BewG 1955 nicht mehr in die wirtschaftliche Einheit "Schottergrube" des Vaters einzubeziehen. Grundsätzlich bestimmt die tatsächliche Verwendung der verpachteten Grundstücke ihre Zuordnung…
…durch die Landwirtschaft des Bf und dessen Ehefrau. Dies sei eine Gestaltung aus rein steuerlichen Gründen. Ein Vorsteuerabzug stehe mangels Unternehmereigenschaft daher nicht zu. Gegen den Umsatzsteuerbescheid 2009 brachte der Bf am 16. September 2010 Berufung ein. Nach Ansicht des Bf handle es sich bei…
…hätte man sich nicht für einen Volleinspeisevertrag, sondern möglicherweise für keinen oder einen Überschusseinspeisevertrag (ebenso ab 2009 möglich) entschieden. Für die steuerliche Behandlung sind alleine die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse und nicht fiktive Eigenverbrauchsmengen bedeutsam, so dass die Anlage steuerrechtlich zur Gänze dem Gewerbebetrieb und nicht dem…
…von der Ögesellschaft nur mehr der tatsächlich ins Netz gelieferte Strom bezahlt worden. Der Eigenverbrauch sei auf Grund der Differenzmenge zwischen erzeugter Strommenge, welche auf Grund der Ablesung des Zählers der PV-Anlage und der ins öffentliche Netz eingespeisten und von der Ögesellschaft bezahlten Menge…
…Anm. 317 dUStG). Eine umsatzsteuerlich beachtliche unternehmerische Tätigkeit kann nur dann vorliegen, wenn die Menge des erzeugten elektrischen Stroms dauerhaft deutlich größer ist, als die durch den Betreiber der Anlage privat verbrauchte Strommenge und der Stromüberschuss gegen Entgelt ins öffentliche Netz eingespeist wird. Tätigkeiten, die…
…Strom in Betrachtung für den Eigenverbrauch oder für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb tatsächlich verwendet wird bzw. diesen dient. Davon kann nur bei folgenden Konstellationen ausgegangen werden: a) Die erzeugte Strom menge wird tatsächlich (physisch) teilweise für den Eigenbedarf oder für den land- und forstwirtschaftlichen…
…übernommen." Vergütung von Ökostrom (VI.): "1. Die Ökostrom wird nach Maßgabe der tatsächlich von der Ökostromabwicklungsstelle in einer der Ökobilanzgruppen übernommenen Menge zu den Bestimmungen der AB-ÖKO vergütet. 2. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den jeweils für die eigenständliche Anlage anwendbaren Einspeisetarifverordnungen…
…Absehen von der Auferlegung eines Zuschlags nach § 6 Abs.2 ALSAG von Belang wäre. Mit Schreiben vom 27.9.2002 nahm der Rechtsvertreter der Bf. namens des Mandanten zum Vorhalt Stellung : Bei den Mengen, die auf Liegenschaftsteilen abgelagert sind, die nicht als Deponiefläche genehmigt seien…
…monatlichen Entrichtung des Abbauzinses nach dem Abbaufortgang auszugehen. Vereinfachend wird eine unterjährig gleichmäßige Abbautätigkeit angenommen. Dass im Verfahrenszeitraum tatsächlich wesentlich geringere Mengen abgebaut wurden, wirkt sich im Sinne des VwGH-Erkenntnisses vom 29.3.2006, 2004/14/0063 auf den Preis beim Erwerb im Dezember…