…wodurch die Voraussetzung des objektiven Tatbildes für die Annahme einer verdeckten Ausschüttung gegeben ist. Da bezüglich der Nutzung des BMW X5 für den Alleingesellschafter geldwerte Vorteile erwachsen sind und weiters auch keine nach außen hin wirkenden Vereinbarungen zwischen der GmbH und dem Alleingesellschafter getroffen worden…
…gegeben wird oder wenn bei sinngemäßer Anwendung des § 303 Abs. 4 BAO die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen vorliegen würde (§ 202 iVm § 201 Abs. 2 Z 3 BAO). Die Voraussetzungen für eine sinngemäße Anwendung des § 303 Abs. 4 BAO liegen vor…
…Die Zahlung der freiwilligen Abfertigung könne schon aus diesem Grund - sowohl die objektiven als auch die subjektiven Voraussetzungen für die Annahme einer verdeckten Ausschüttung lägen vor - als in der Gesellschafterstellung begründet beurteilt werden. Der Verzicht auf die Auszahlung einer gesetzlich zustehenden Urlaubsersatzleistung in Höhe von…
…Körperschaft führen und die dritten, der Körperschaft fremd gegenüberstehenden Personen nicht gewährt werden. Subjektive Voraussetzung für eine verdeckte Ausschüttung ist eine auf Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung der Körperschaft, wobei sich die Absicht der Vorteilsgewährung schlüssig aus den Umständen des Falles ergeben kann, was etwa auch dann…
…ausdrücklich auf Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung - das Wissen und Wollen - der Körperschaft, wobei sich die Absicht der Vorteilsgewährung auch schlüssig aus den Umständen des betreffenden Falles ergeben kann. Die erforderliche subjektive Voraussetzung der verdeckten Ausschüttung kann somit aus objektiven Gesichtspunkten geschlossen werden (Kirchmayr in Achatz, KStG, …
…dargelegten Rechtsansicht, wonach hinterzogene Steuern schon vor Kenntniserlangung (bei Entstehung der Steuerschuld) rückzustellen sind, ist nicht zu folgen: Auch bei öffentl-rechtl Verpflichtungen ist die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme zu prüfen (subjektive Voraussetzung). Wer Steuern hinterzieht und die entsprechenden Erlöse nicht bilanziert, gibt damit zu verstehen…
…90/13/0155; VwGH 27.05.1999, 96/15/0018). Subjektive Voraussetzung für verdeckte Ausschüttungen ist eine ausdrücklich auf Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung (Wissen und Wollen) der Körperschaft. Dabei kann sich die Absicht der Vorteilsgewährung auch schlüssig aus den jeweiligen Umständen ergeben. Daher liegt sie auch…
…macht es doch nicht plausibel, dass eine Bedienung der gegenständlich strittigen Forderungen in Aussicht genommen und möglich gewesen wäre. Subjektive Voraussetzung für eine verdeckte Ausschüttung ist - wie schon eingangs ausgeführt - eine auf Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung der Körperschaft. Eine solche liegt entgegen dem Beschwerdevorbringen auch dann…
…24. Auflage, § 8 Tz 109). Subjektive Voraussetzung für eine verdeckte Ausschüttung ist eine auf Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung der Körperschaft, wobei sich die Absicht der Vorteilsgewährung schlüssig aus den Umständen des Falles ergeben kann, was etwa auch dann zu unterstellen ist, wenn die Gesellschaft nach Kenntnis…
… BFG 6. 2. 2019, RV/2100808/2016). Subjektive Voraussetzung für eine verdeckte Ausschüttung ist eine auf Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung der Körperschaft, wobei sich die Absicht der Vorteilsgewährung schlüssig aus den Umständen des Falles ergeben kann, was etwa auch dann zu unterstellen ist, wenn die Gesellschaft…
…keine Voraussetzung für das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung. Demzufolge erfolgte die KESt-Festsetzung bei den Empfängern der verdeckten Ausschüttung zu recht. Zum Einwand, es fehle an einer Willensentscheidung zur Vorteilsgewährung: Subjektive Voraussetzung für eine verdeckte Ausschüttung ist eine ausdrücklich auf Vorteilsgewährung gerichtet Willensentscheidung (Wissen und…
…keine Voraussetzung für das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung. Demzufolge erfolgte die KESt-Festsetzung bei den Empfängern der verdeckten Ausschüttung zu recht. Zum Einwand, es fehle an einer Willensentscheidung zur Vorteilsgewährung: Subjektive Voraussetzung für eine verdeckte Ausschüttung ist eine ausdrücklich auf Vorteilsgewährung gerichtet Willensentscheidung (Wissen und…
…1.2000, 96/14/0080) oder auch die Umsatzsteuer, weil hier der Abfuhrpflichtige gleichzeitig Steuerschuldner ist. Persönliche (subjektive) Voraussetzung für die Haftung ist eine schuldhafte Pflichtverletzung des Vertreters. Das Verschulden iS § 9 BAO des Vertreters muss sich konkret auf die Herbeiführung jener Umstände beziehen, die…
…müssen jedoch die folgenden Voraussetzungen (kumulativ) gegeben sein um von einer verdeckten Ausschüttung sprechen zu können: - eine Eigentums- oder Nahebeziehung des Vorteilsempfängers zur Körperschaft, - Zuwendung eines geldwerten Vorteils, - das objektive Tatbild der Bereicherung des Empfängers zu Lasten der Körperschaft und - das subjektive Tatbild einer auf…
…RV/2531-W/11; BFG 6.2.2019, RV/2100808/2016). Subjektive Voraussetzung für eine verdeckte Ausschüttung ist eine auf Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung der Körperschaft, wobei sich die Absicht der Vorteilsgewährung schlüssig aus den Umständen des Falles ergeben kann, was etwa auch dann zu unterstellen…
…§ 11 Abs 14 stützt die Besteuerungsfolge allein auf die unberechtigte Begebung einer Urkunde mit den Merkmalen des § 11 Abs 1. Subjektive Voraussetzungen braucht der Rechnungsaussteller nicht zu erfüllen. Die Steuerschuld nach § 11 Abs 14 setzt kein vorwerfbares oder schuldhaftes Verhalten voraus. Ebenso wenig ist seine…
…höchstgerichtlichen Judikatur (vgl. VwGH 19.9.2007, 2003/13/0115). Subjektive Voraussetzung für eine verdeckte Ausschüttung ist eine ausdrücklich auf Vorteilsgewährung gerichtet Willensentscheidung (Wissen und Wollen) der Körperschaft. Dabei kann sich die Absicht der Vorteilsgewährung auch schlüssig aus den jeweiligen Umständen ergeben. Daher liegt sie…
…vgl. z.B. VwGH 27.5.1999, 97/15/0067). Subjektive Voraussetzung für eine verdeckte Ausschüttung ist eine auf Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung der Körperschaft, wobei sich die Absicht der Vorteilsgewährung schlüssig aus den Umständen des Falles ergeben kann, was etwa auch dann zu unterstellen ist…
…die, wie mit dem angefochtenen Bescheid geschehen, der Kapitalertragsteuer zu unterwerfen ist. Zu den Berufungsvorbringen ist im Einzelnen auszuführen: 1. subjektives Element der Vorteilszuwendung: Subjektive Voraussetzung für die verdeckte Gewinnausschüttung iSd § 8 Abs. 2 KStG ist unbestritten eine auf Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung einer Körperschaft. Zur…
…tätig war, kann - entgegen der Ansicht der belangten Behörde - der Lohnaufwand betreffend die Ehefrau des Gesellschafters keine verdeckte Ausschüttung vorliegen. Subjektive Voraussetzung für verdeckte Ausschüttungen ist eine ausdrücklich auf Vorteilsgewährung gerichtet Willensentscheidung (Wissen und Wollen) der Körperschaft. Dabei kann sich die Absicht der Vorteilsgewährung auch…