…für jede organisatorisch in sich geschlossene und mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattete Einheit gesondert zu beurteilen ("Beurteilungseinheit"). Die Abgrenzung zwischen diesen Beurteilungseinheiten hängt maßgeblich von der Verkehrsauffassung ab, weniger von organisatorischen Verflechtungen (Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei2, Rz 28 mit Verweis auf VwGH 22.09.1987…
…Einfluss auf die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit als Universitätsprofessorin habe. Steuerliche Kriterien wie die Gesamtrentabilität, die Marktpräsenz oder wirtschaftliche Verflechtungen seien im Bereich der Lohneinkünfte nicht zu berücksichtigen. Mit Eingabe vom 1. Dezember 2008 wurde u.a. gegen diesen Bescheid (sowie die zeitgleich ergangenen Bescheide…
… (c) der Pächter gröblich seine Wartungsverpflichtung vernachlässigt, das Hotelgebäude grob schädlich verwendet oder strukturelle Veränderungen am Hotelgebäude durchführt und seine Verpflichtungen gemäß Artikel 10 trotz einer Warnung und einer Nachfrist von mindestens zwanzig (20) Tagen verletzt; (d) der Pächter die Verpflichtung zum Betrieb des Hotels…
…Liquiditätshaltungsbestimmungen, von der durchschnittlich unkonsolidierten Bilanzsumme iSd § 2 Abs. 2 Z 3a StabAbG (bis 2015 § 2 Abs 2 Z 3 StabAbG) als "Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten, soweit diese aus der Erfüllung des Liquiditätserfordernisses gemäß Teil 6 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 entstanden sind", ab. In…
…im Rathaus angestrebten Nutzens gegenüber der Bf., Wien in Europa auch als Wirtschaftsstandort und Zielpunkt für Kosmopoliten zu porträtieren. Aufgrund der Aktenlage war somit eine wirtschaftliche und organisatorische Verflechtung der in Rede stehenden Standortbetriebe hinsichtlich des Produktangebots festzustellen, weil das Ziel der Geschäftsführung der Bf…
…Sinn des Abs. 1 vorletzter Satz, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit weiteren Einheiten steht, aus Gründen der Gesamtrentabilität, der Marktpräsenz oder der wirtschaftlichen Verflechtung aufrechterhalten wird. § 2 Abs. 1 und 2 LVO lauten: "(1) Fallen bei Betätigungen im Sinn des § 1 Abs. 1 Verluste an…
…verantwortlich. Von Bankzahlstellen erhobene Steuerbeträge seien auf den Gesamtbetrag der von der Organzahlstelle abzuwickelnden Zahlungen anzurechnen. Es sei also der liechtensteinische Treuhänder für die Durchführung der Verpflichtungen nach Art. 6 des Steuerabkommens (Regularisierung für die Vergangenheit) verantwortlich (Rz 41). Für sämtliche Vermögenswerte mit Österreichbezug, die…
…gedient und entspreche in wirtschaftlicher Betrachtungsweise einem direkten Zuschuss an eine Tochtergesellschaft, der von der Tochter infolge zur Rückzahlung laufender Verpflichtungen verwendet werde. Schließlich sei zu erwähnen, dass die strukturelle Zusammenfassung mehrerer Geschäftszweige bzw. Regionen unter einer zentralen Holdinggesellschaft eine gängige und weit verbreitete Vorgehensweise…
…Bemessungsgrundlage für die Erlösabschöpfung verringert. Demgegenüber sind die hohen initialen Investitionskosten bei Wind- und Solaranlagen bereits festgelegt und irreversibel, wodurch diese Erzeuger eine strukturelle Nachteiligkeit erfahren, da sie ihre operativen Kosten nicht entsprechend anpassen können. Darüber hinaus unterliegen die Regelungen des § 4 EKBSG in seiner…
…gedient und entspreche in wirtschaftlicher Betrachtungsweise einem direkten Zuschuss an eine Tochtergesellschaft, der von der Tochtergesellschaft infolge Rückzahlung laufender Verpflichtungen verwendet werde. Schließlich sei zu erwähnen, dass die strukturelle Zusammenfassung mehrerer Geschäftszweige bzw. Regionen unter einer zentralen Holdinggesellschaft eine gängige und weit verbreitete Vorgangsweise darstelle…
…Bemessungsgrundlage für die Erlösabschöpfung verringere. Demgegenüber seien die hohen initialen Investitionskosten bei Wind- und Solaranlagen bereits festgelegt und irreversibel, wodurch diese Erzeuger eine strukturelle Nachteiligkeit erfahren würden, da sie ihre operativen Kosten nicht entsprechend anpassen könnten.Darüber hinaus würden die Regelungen des § 4 EKBSG in…
…Bemessungsgrundlage für die Erlösabschöpfung verringere. Demgegenüber seien die hohen initialen Investitionskosten bei Wind- und Solaranlagen bereits festgelegt und irreversibel, wodurch diese Erzeuger eine strukturelle Nachteiligkeit erfahren würden, da sie ihre operativen Kosten nicht entsprechend anpassen könnten. Darüber hinaus unterlägen die Regelungen des § 4 EKBSG in…
…Bemessungsgrundlage für die Erlösabschöpfung verringert. Demgegenüber sind die hohen initialen Investitionskosten bei Wind- und Solaranlagen bereits festgelegt und irreversibel, wodurch diese Erzeuger eine strukturelle Nachteiligkeit erfahren, da sie ihre operativen Kosten nicht entsprechend anpassen können. Darüber hinaus unterliegen die Regelungen des § 4 EKBSG in seiner…
…Bemessungsgrundlage für die Erlösabschöpfung verringere. Demgegenüber seien die hohen initialen Investitionskosten bei Wind- und Solaranlagen bereits festgelegt und irreversibel, wodurch diese Erzeuger eine strukturelle Nachteiligkeit erfahren würden, weil sie ihre operativen Kosten nicht entsprechend anpassen könnten. Darüber hinaus würden die Regelungen des § 4 EKBSG in…
…Einnahmen zu senken, was wiederum die Bemessungsgrundlage für die Erlösabschöpfung verringere. Demgegenüber seien die hohen initialen Investitionskosten bei Wind- und Solaranlagen bereits festgelegt und irreversibel, wodurch diese Erzeuger eine strukturelle Nachteiligkeit erfahren würden, da sie ihre operativen Kosten nicht entsprechend anpassen könnten. Darüber hinaus würden…
…Bemessungsgrundlage für die Erlösabschöpfung verringere. Demgegenüber seien die hohen initialen Investitionskosten bei Wind- und Solaranlagen bereits festgelegt und irreversibel, wodurch diese Erzeuger eine strukturelle Nachteiligkeit erfahren, da sie ihre operativen Kosten nicht entsprechend anpassen können. Darüber hinaus unterliegen die Regelungen des § 4 EKBSG in seiner…
…Bemessungsgrundlage für die Erlösabschöpfung verringere. Demgegenüber seien die hohen initialen Investitionskosten bei Wind- und Solaranlagen bereits festgelegt und irreversibel, wodurch diese Erzeuger eine strukturelle Nachteiligkeit erfahren würden, da sie ihre operativen Kosten nicht entsprechend anpassen könnten. Darüber hinaus würden die Regelungen des § 4 EKBSG in…
…Bemessungsgrundlage für die Erlösabschöpfung verringere. Demgegenüber seien die hohen initialen Investitionskosten bei Wind- und Solaranlagen bereits festgelegt und irreversibel, wodurch diese Erzeuger eine strukturelle Nachteiligkeit erfahren würden, da sie ihre operativen Kosten nicht entsprechend anpassen könnten. Darüber hinaus unterlägen die Regelungen des § 4 EKBSG in…
…Bemessungsgrundlage für die Erlösabschöpfung verringere. Demgegenüber seien die hohen initialen Investitionskosten bei Wind- und Solaranlagen bereits festgelegt und irreversibel, wodurch diese Erzeuger eine strukturelle Nachteiligkeit erfahren würden, weil sie ihre operativen Kosten nicht entsprechend anpassen könnten. Darüber hinaus würden die Regelungen des § 4 EKBSG in…
…was wiederum die Bemessungsgrundlage für die Erlösabschöpfung verringere. Demgegenüber seien die hohen initialen Investitionskosten bei Wind- und Solaranlagen bereits festgelegt und irreversibel, wodurch diese Erzeuger eine strukturelle Nachteiligkeit erfahren würden, da sie ihre operativen Kosten nicht entsprechend anpassen könnten. Darüber hinaus würden die Regelungen des …