…In Fällen, in denen beide Kriterien noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichen, ist nach ständiger Rechtsprechung auf weitere Abgrenzungskriterien (wie etwa auf das Fehlen eines Unternehmerrisikos oder die Befugnis, sich vertreten zu lassen) Bedacht zu nehmen. Die Definition…
…In Fällen, in denen beide Kriterien noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichen, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auf weitere Abgrenzungskriterien (wie etwa auf das Vorliegen eines Unternehmerrisikos oder der Befugnis, sich vertreten zu lassen) Bedacht zu nehmen…
…insbesondere im Hinblick auf das Vorliegen einer selbständigen oder nichtselbständigen Tätigkeit. Mit Anfragebeantwortung vom 23.10.2017 teilte das Finanzamt nach Darstellung des zu beurteilenden Sachverhalts sowie der gesetzlichen Bestimmungen mit, dass die Prostituierten nichtselbständig tätig seien. Nach ihrem Ausscheiden aus der Geschäftsführung der GmbH…
…Monats- oder Tagestabellen nicht berücksichtigt. Für das Jahr 2019 wurden die Berechnungen erst ab September 2019 vorgenommen, da die Bf erst ab diesem Zeitpunkt als Einzelunternehmerin tätig war. Im davor liegenden Zeitraum übte sie die Funktion der Geschäftsführerin der GmbH aus, wobei die unternehmerische Tätigkeit…
…Das Einkommensteuergesetz unterscheidet lediglich dahingehend, ob eine selbständige oder eine nichtselbständige Tätigkeit vorliegt. Das für ein Dienstverhältnis sprechende persönliche Weisungsrecht fordert einen Zustand wirtschaftlicher und persönlicher Abhängigkeit und ist durch eine weitreichende Ausschaltung der eigenen Bestimmungsfreiheit gekennzeichH (vgl. etwa das Erkenntnis vom 28.3.2000…
…RV/0326-W/05), wonach entscheidend bei der Beurteilung, ob eine selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit vorliegt, das Gesamtbild der Tätigkeit ist, wobei auch der im Wirtschaftsleben üblichen Gestaltungsweise Gewicht beizumessen ist. Unzulässigkeit der ordentlichen Revision: Gemäß § 25a VwGG hat das Verwaltungsgericht im Spruch seines Erkenntnisses…
…In Fällen, in denen beide Kriterien noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichen, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auf weitere Abgrenzungskriterien (wie etwa auf das Vorliegen eines Unternehmerrisikos oder der Befugnis, sich vertreten zu lassen) Bedacht zu nehmen…
…Tätigkeit als Geschäftsführer bisher keine Entlohnungen erhalten zu haben. Für die Tätigkeit als Leiharbeiter habe er Rechnungen als Einzelunternehmer an die Beschwerdeführerin gelegt. Strittig ist daher, ob die Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers für die Beschwerdeführerin als Leiharbeiter/Monteur selbständig im Rahmen seines Einzelunternehmens oder nichtselbständig…
…In Fällen, in denen beide Kriterien noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichen, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auf weitere Abgrenzungskriterien (wie etwa auf das Vorliegen eines Unternehmerrisikos oder der Befugnis, sich vertreten zu lassen) Bedacht zu nehmen…
…Zusammenhang mit einer selbständigen Tätigkeit nicht zwingend die Zurverfügungstellung der wesentlichen Arbeitsmittel durch den Auftraggeber. Der erkennende Senat kann dieser Argumentation der Beschwerdeführerin nicht folgen, da durch eine derartige Bindung der C an das Unternehmen der Beschwerdeführerin im Gegenteil die nichtselbständige Tätigkeit im Sinne des…
…In Fällen, in denen beide Kriterien noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichen, ist nach ständiger Rechtsprechung auf weitere Abgrenzungskriterien (wie etwa auf das Fehlen eines Unternehmerrisikos oder die Befugnis, sich vertreten zu lassen) Bedacht zu nehmen. Die Definition…
…der Judikatur vorgegebenen Gesamtbild einer Tätigkeit für die Beurteilung, ob eine selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit vorliegt (vgl. VwGH 26.11.1997, 93/13/0309; VwGH 18.12.2013, 2009/13/0230), muss auf Grund dieser Ausführungen eindeutig von einer nichtselbständigen Tätigkeit der von der Bf…
…sprechen. Das sind insbesondere das Fehlen eines für eine selbständige Tätigkeit entscheidenden Unternehmerrisikos und das Fehlen einer Vertretungsbefugnis (vgl. etwa VwGH 17.5.1989, 85/13/0110). Entscheidend für die Beurteilung, ob eine selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit vorliegt, ist das Gesamtbild der Tätigkeit (Doralt, EStG18…
…also jenes Staates, in welchem eine selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit ausgeübt wird, und zwar auch dann, wenn die Person im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates wohnt. 3.2.5 Beschäftigung - selbständige (Erwerbs-)Tätigkeit: Zu klären ist im gegenständlichen Fall, ob der in Ungarn wohnende Bf in…
…welchem eine selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit ausgeübt wird, und zwar auch dann, wenn die Person im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates wohnt. Ergänzend werden in Art. 13 VO 883/2004 Regelungen für den Fall getroffen, dass eine Person in zwei oder mehreren Mitgliedstaaten eine Tätigkeit ausübt…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Gegen das vorliegende Erkenntnis ist die Revision nicht zulässig, da zur Beurteilung, ob eine selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit vorliegt, umfangreiche Judikatur des…
…der Tätigkeit entscheidend, ob eine selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit vorliegt, wobei auch der im Wirtschaftsleben üblichen Gestaltungsweise Gewicht beizumessen ist. Dass Zusteller nach der im Wirtschaftsleben üblichen Gestaltungsweise auch nicht selbständig tätig sind, bestätigt sich gegenständlich insbesondere dadurch, dass der Abgabepflichtigen neben den vermeintlich selbständigen…
…welchem eine selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit ausgeübt wird, und zwar auch dann, wenn die Person im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates wohnt. Ergänzend werden in Art. 13 VO 883/2004 Regelungen für den Fall getroffen, dass eine Person in zwei oder mehreren Mitgliedstaaten eine Tätigkeit ausübt…
…10) Beweise dafür, wie die Lebenshaltungskosten bestritten worden seien. 11) Darstellung, ob und welche selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit der Bf selbst in Ungarn während der Monate 02/2012 bis 03/2014 ausgeübt habe. Bekanntgabe der Höhe der von ihm erzielten Einkünfte. Vorlage von Nachweisen über…
…welchem eine selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit ausgeübt wird, und zwar auch dann, wenn die Person im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates wohnt. 3.5 Selbständige Erwerbstätigkeit Zu klären ist im gegenständlichen Fall, ob der Bf in den Monaten Jänner bis Dezember 2013 eine selbständige Erwerbstätigkeit im…