…erhalten (ruhendes Unternehmen), solange die – durch objektive Umstände erhärtete – Absicht besteht, das Unternehmen, sei es durch Wiederaufnahme der Leistungserstellung oder durch Abwicklung, fortzuführen. So endet die Unternehmereigenschaft nicht bereits mit Beendigung der Leistungserstellung, sondern erst, wenn die Tätigkeit, die das wirtschaftliche Erscheinungsbild des Unternehmens ausgemacht…
…200 ); f) den in Anlage ./4 angeführten Dienstnehmern, die im Unternehmen des Verpächters tätig sind und mit sämtlichen Rechten und Pflichten im Sinne des AVRAG - inklusive der Abfertigungsansprüche der Dienstnehmer A* und G* - von der Pächterin übernommen werden. Übergabegegenständlich sind auch sämtliche diesbezügliche Dokumentationen, wie…
…November 2009 ruhend gemeldet worden. Die Betriebsaufgabe beider betrieblicher Einkunftsarten sei in der Einkommensteuererklärung für 2009 erklärt worden. In Anlehnung an die UFS-Entscheidung vom 31.5.2011, RV/0581-L/09, werde darauf hingewiesen, dass die Bf im Jahr 2009 sämtliche unternehmerische Tätigkeiten aufgegeben…
…per 31.12.2005 samt Gewinn- und Verlustrechnung. Die Einkommensteuererklärung 2005 langte elektronisch am 24.11.2006 ein. Im Jahresabschluss zum 31.12.2005 lautet der Passus im Allgemeinen Teil wie im Jahr 2004 zum Punkt Unternehmen, dass der Betrieb seit 1.12.2004 an…
… 188 BAO zu unterbleiben. Die Feststellungsbescheide für die Jahre 2014 bis 2019 waren daher aufzuheben. Mit der Betriebsaufgabe 2013 endet auch die unternehmerische Tätigkeit der Abgpfl., sodass ab dem Veranlagungsjahr 2014 Umsatzsteuer nicht mehr festzusetzen ist. Es wurden daher für die Jahre 2014 bis 2019…
…diesen an, die Maschine direkt an den österreichischen Unternehmer zu liefern. Daher habe das deutsche Unternehmen eine ruhende Lieferung gemäß § 3 Abs 7 UStG iVm § 3 Abs 15 Z 4 UStG -> steuerbare Lieferung in Österreich. Das Unternehmen habe somit eine Registrierungspflicht in Österreich. Eine…
…19.12.2013 wurde 1% der Geschäftsanteile der Bf. von Dr. ***2*** an Dr. ***4*** veräußert. Wirtschaftliche Änderungen Der tatsächliche Unternehmensgegenstand der Bf. war vor 2014 eine vermögensverwaltende Tätigkeit, die in der Zurverfügungstellung (Überlassung) von Räumlichkeiten und medizinischer Ausrüstung bestand. Ab 2014 wird die Bf…
…Lieferung der S). Die ruhende Lieferung besteht zwischen J. und S. (steuerbarer und steuerpflichtiger Umsatz von JBL). (Anm. BFG: unstrittig) Anders sind jedoch nach Ansicht der AP die Geschäftsfälle zu beurteilen, wo das geprüfte Unternehmen die Transportaufträge erteilt hat (Lieferkondition DDP). In diesen Fällen ist…
…5. In Punkt 4) der Beschwerdeschrift wurde ausgeführt, dass die Bf ein ruhender Mantel sei, der bisher keine Geschäftstätigkeit entfaltet habe und aus der gegebenen Situation auch keine Tätigkeit wird vornehmen können. Sie verfüge über kein Gewerberecht (gemeint wohl: "Gewerbeberechtigung") und habe auch keinerlei Lokalitäten…
…Lieferung der Bf.). Die ruhende Lieferung besteht zwischen J. AG und Bf. (steuerbarer und steuerpflichtiger Umsatz von J. AG). Anders sind jedoch nach Ansicht der AP die Geschäftsfälle zu beurteilen, wo das geprüfte Unternehmen die Transportaufträge erteilt hat (Lieferkondition DDP). In diesen Fällen ist von…
…3). In der praktischen Umsetzung dürften damit die ustl Konsequenzen durch den mittleren Unternehmer bestimmt werden: Räumt er seinem Abnehmer bereits vor Beginn des Transports Verfügungsmacht ein, ist die erste Lieferung als ruhend zu betrachten (der mittlere kann nur dann an seinen Abnehmer die Verfügungsmacht…
…umsatzsteuerpflichtig sei, wobei die Beschwerdeführerin auch zum Vorsteuerabzug in gleicher Höhe berechtigt sei. Die Weiterlieferung durch die Beschwerdeführerin an die ***X*** AG sei als ruhende Lieferung im Reihengeschäft in Österreich steuerbar und steuerpflichtig. Die Beschwerdeführerin schulde daher aus diesen Lieferungen 20 % österreichische Umsatzsteuer. Diese Umsatzsteuer…
…nicht nachweisen kann, hat er einen innergemeinschaftlichen Erwerb in Deutschland zu besteuern (§ 3d Satz 2 UStG). Die zweite Lieferung D 1 an B 2 und die dritte Lieferung B 2 an B 1 sind ruhende Lieferungen. Für diese Lieferungen liegt der Lieferort nach § 3 Abs…
…Art. 25 UStG 1994) folgende Rechtswirkungen zu entfalten: • Der innergemeinschaftliche Erwerb nach Art. 3 Abs. 8 erster Satz UStG 1994 (Erwerb des zweiten Unternehmers in der Reihe im Bestimmungsmitgliedstaat) ist steuerbefreit. • Der zusätzliche innergemeinschaftliche Erwerb des Art. 3 Abs. 8 zweiter Satz UStG 1994, das…
…Juni 2012, 2008/15/0332). Eine Vermögensübertragung gemäß § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (VwGH 8. September 2010, 2010/16/0134). Bescheide über die Feststellung von Einkünften einer KG, deren Vollbeendigung durch Geschäftsübernahme gemäß…
…seinen Anteil an der T**** KEG an Fr. A**** T**** mit Übergabs-/Abtretungsvertrag vom 5.1.2005 zum Stichtag 31.12.2004 im Wege der Schenkung übergeben. Fr. A**** T**** hat das Gewerbe mit 1.1.2006 ruhend gemeldet. Hr. Ing. B**** T**** bezieht seit…
…Österreich überhaupt nicht verlassen. Die Verfügungsmacht wurde Frau Bf. in Österreich verschafft (Abholfall, ruhende Lieferung) und das Fahrzeug auch hier verwendet. […] Ein inländischer Hauptwohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich im Sinn des § 82 Abs. 8 KFG 1967 liegen zweifelsfrei vor. Dies gründet sich…
…muss die betreffende Person in zumindest einem Zweig der sozialen Sicherheit versichert sein. Im gegenständlichen Fall liegt eine Ruhendmeldung des Gewerbes vor. Bei Ruhen des Gewerbebetriebes ruht auch die Pflichtversicherung bei der SVS - Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen. Eine freiwillige Weiterversicherung konnte nicht nachgewiesen werden. Auf Grund…
…7 (ruhende Lieferung) und § 3 Abs. 8 (bewegte Lieferung) bestimmt. Zwischen A und der Bf. war die Lieferkondition „FCA Betrieb A“ oder „frei Lastzug der Bf.“ vereinbart. Die Bf. als mittlerer Unternehmerin in der Reihe beauftragte einen italienischen Spediteur mit der Abholung der Waren vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende***SenV***, den Richter***Ri*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1*** und ***SenLR2*** in der Beschwerdesache ***Verlassenschaft nach Bf***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch steuerWEHR Unternehmens- und Steuerberatungs GmbH, Milchhausstraße 2, 2223 Hohenruppersdorf, über die Beschwerden vom 21…