…zu § 11 BAO ergangene Erkenntnis des VwGH vom 16. Dezember 1999, 97/16/0006), und persönliche Umstände wie die "wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" oder eine Vermögenslosigkeit des Haftenden in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung stehen (vgl. z.B. VwGH vom 25. Juni 1990, 89…
…eine im Einzelfall eingetretene und vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Negativwirkung von Abgabenvorschriften durch Billigkeitsmaßnahmen entweder zu beseitigen oder zu mildern. Eine persönliche Unbilligkeit liege insbesondere vor, wenn die Einhebung die Existenz des Abgabepflichtigen gefährden würde oder wenn die Einhebung mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre…
…sein bisheriges Lebensumfeld bzw. seinen bisherigen Aufenthaltsort zu verlassen, weshalb sich die persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zu Frankreich bereits zu diesem Zeitpunkt in einem Ausmaß reduzierten, dass von einem Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich am Wohnsitz der Familie auszugehen sei. Die ab Juni 2017 erfolgte…
…2019; ärztliche Gutachten vom 31.3.2018, 9.4.2018 und 18.12.2018; Ambulanzbericht 4.4.2024) sowie diverser behördlicher Datenbankabfragen. Im Übrigen ist der Beschwerdeführer der mehrmaligen Aufforderung des Gerichtes durch geeignete Unterlagen seine aktuelle persönliche und wirtschaftliche Situation darzulegen, nicht nachgekommen. So…
…Mittelpunkt der Lebensinteressen und damit der Hauptwohnsitz iSd § 82 Abs. 8 KFG im Inland gelegen ist. Der Begriff des Wohnsitzes im Sinne der österreichischen Rechtsordnung stellt auf den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ab, wobei es auf die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen ankommt. Wirtschaftlichen Beziehungen kommt…
…Verhältnissen auszugehen. Anhaltspunkte für einen schlechten Gesundheitszustand des Beschuldigten liegen nicht vor. Ergänzende Feststellungen zu weiteren, allenfalls hier verfahrensrelevanten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers (Vorliegen zusätzlicher Zahlungs- bzw. Unterhaltsverpflichtungen) lassen sich aus der im Rahmen der amtswegigen Ermittlungspflicht festzustellenden Aktenlage nicht treffen. Die Finanzstrafbehörde…
…Ausmessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen, wobei darauf Bedacht zu nehmen ist, ob die Verkürzung endgültig oder nur vorübergehend eintreten hätte sollen. Zusätzlich sind die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen…
…hervorgekommene Tatsachen und Beweismittel, die in Summe zu im Spruch anders lautenden Bescheiden führen. Bei den neu hervorgekommenen Tatsachen und Beweismittel sind insbesondere hervorzuheben: Erbringung von Bauleistungen mit Baupersonal der AB GmbH Erbringung von Bauleistungen mit Baupersonal der Bf. enge persönliche und wirtschaftliche Verbindung der…
…bildete (enge persönliche und wirtschaftliche Beziehungen). Insbesondere die Tatsache, dass die Bf durchgehend seit ihrer Geburt hauptwohnsitzlich in G. gemeldet ist, obwohl sie zwischenzeitig auch für J. in Großbritannien tätig war zeigt, dass im vorliegenden Fall von den tatsächlich gelebten Verhältnissen und nicht von der…
…überwiegende (ca. 69%) Schadensgutmachung als mildernd zu berücksichtigen, erschwerend kein Umstand. Der wiederholte Tatentschlusses für immerhin 28 Umsatzsteuer-Voranmeldungszeiträume ist jedoch als erschwerend zu werten. Die aktuelle persönliche und wirtschaftliche Lage des Beschuldigten wurde im Antrag auf Verfahrenshilfe offengelegt. Zwischenzeitig ist keine Änderung eingetreten. Die…
…weiteren Erörterung. E. In der mündlichen Verhandlung vom 27. Oktober 2021 vor dem Finanzstrafsenat des Bundesfinanzgerichtes hat der Beschuldigte seine nunmehrigen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wie folgt dargestellt: Er sei nunmehr tätig im Außendienst und vertreibe Gastronomiebedarf, er sei angestellt bei der G-GmbH, XXXG…
…die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Gem § 23 Abs 3 FinStrG sind bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gem § 23 Abs 4 FinStrG hat bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, die…
…1 ) und die Verbandsgeldbuße i.H.v. EUR 60.000,00 (entspricht ca. 20% der Höchststrafe 2) aus general- und spezialpräventiven Erwägungen als tat-, schuld- und täterangemessen angesehen wird. Bei der Bemessung der Geldstrafen und der Verbandsgeldbuße wurde auf die persönliche und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Bedacht…
…gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. § 23 Abs. 3 FinStrG: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. § 23 Abs. 4 FinStrG: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, hat die Bemessung…
…die mildernden und erschwerenden Umstände die Waage und lägen bei ihm durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse vor, ergäbe sich somit ein Geldstrafenbetrag von € 2.300,00. Den erschwerenden Umständen einer Mehrzahl deliktischer Angriffe über einen längeren Zeitraum, einer offenkundig intensiv geplanten und organisierten Vorgangsweise…
…sei vom Vertreter der Beschwerdeführerin die Abgabenpflicht anerkannt worden. Betreffend die Vertretung werde auf Grund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse festgestellt, es bestehe persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit und Lohnsteuerpflicht. Der Vertreter der Beschwerdeführerin habe auf eine Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates verwiesen, danach liege eine freiberufliche Tätigkeit vor…
…Neuausmessung der gem. § 20 Abs. 1 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe zu bemessenden Ersatzfreiheitsstrafe vorzunehmen, wobei die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Beschuldigten nur bei der Bemessung der Geldstrafe, nicht aber der Ersatzfreiheitsstrafe maßgebend sind. Da § 21 Abs. 3 FinStrG…
…den Spruchsenat zur Entscheidung vorgelegt. Am 22.5.2024 hat eine erste Verhandlung vor dem Spruchsenat stattgefunden. "Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse der Beschuldigten ***Bf1*** überprüft laut Seite 1 der Vorlage und ergänzt wie folgt: Die Beschuldigte ist derzeit Dienstnehmerin eines Pharmaunternehmens mit Sitz in ***36**…
…2022 erhob der Beschuldigte Beschwerde gegen dieses Erkenntnis. Die Amtsbeauftragte brachte keine Beschwerde ein. Nach Befragung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gab der Beschuldigte in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesfinanzgericht am 28.8.2024 zusammenfassend an, dass die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes nicht bestritten…
…sowie 2/2022 gemäß § 136 FinStrG eingestellt. Entscheidungsgründe: Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse: Die im Mai 1960 geborene Beschuldigte ***Bf1*** ist österreichische Staatsbürgerin und war im schuldspruchgegenständlichen Tatzeitraum Entscheidungsträgerin (handelsrechtliche Geschäftsführerin) der im Firmenbuch unter FN ***1*** eingetragenen ***Bf2***. ***Bf1*** bezog im schuldspruchgegenständlichen Tatzeitraum einen Geschäftsführerbezug…