…diese Tätigkeit eigene Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen erstellt hat. Eine eigenständige Prüfung der nebenberuflichen Schriftstellertätigkeit (neben dem Hauptberuf als Lehrer und Psychotherapeut) war daher jedenfalls vorzunehmen. Gerade im psychologisch-theologischen Bereich ist eine gewisse persönliche Neigung Grundvoraussetzung dafür, dass man eine entsprechende Tätigkeit überhaupt ausüben kann…
…auch in der Lage wäre Schiffe zu verkaufen ein entsprechender Handel auch gar nicht aufgenommen werden hätte können und hier die Begründung sich nicht alleine auf die persönliche Neigung eines Familienmitglieds stützen könne und bezogen auf den Handel unzutreffend in der Beurteilung ist. Die Regatten…
…dass die Ausbildung zum Berufspiloten darauf abziele, große Verkehrsflugzeuge zu steuern und Einkünfte zu erzielen; persönliche Neigungen könnten damit nicht in Verbindung gebracht werden, vor allem da er Vater zweier schulpflichtiger Kinder sei, über kein Vermögen verfüge von dem er und seine Familie leben könnten…
…auf die Beurteilungsmaßstäbe der Liebhabereiverordnung (LVO) ausgeführt, dass die Beschäftigung des Bf. mit der Thematik "Einsatz von Radionik im Weingarten" seiner persönlichen Neigung entspringe und Radionik eine wissenschaftlich nicht belegte Heilmethode darstelle, welche der Esoterik zuzuordnen sei. Da die prognostizierten Erlöse durch keine vorliegenden Daten…
…würden (siehe dazu StExp 2011/232 zu einem Oldtimer). Die Anschaffung des Kfz als sogenannter "Youngtimer" wäre offensichtlich durch die persönliche Neigung veranlasst und würde sich durch Inkaufnahme hoher Reparaturkosten sowie langer Stehzeiten des Fahrzeuges manifestieren. Im Übrigen würde für betriebliche Fahrten ohnehin ein attraktives…
…als sogenannter "Youngtimer" offensichtlich durch die persönliche Neigung (zu ergänzen: des Gesellschafters ***3***) veranlasst ist (vgl. S. 6 betreffend den ***PKW 2*** und S. 8 betreffend den ***PKW 3***) in der Beschwerde nicht entgegengetreten. Diese persönliche Neigung für derartige Fahrzeuge manifestiert sich auch besonders deutlich…
…Die persönliche Neigung ist daher jedenfalls gegeben. In den Jahren 2005 bis 2009 wurden folgende Betriebsergebnisse erzielt: | | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | Erlöse | 2.583,31 | 2.902,82 | 2.433,06 | 1.173…
…im Drittland beim Vater ihrer Kinder). Von Bedeutung sind dabei die Ausübung des Berufs, die Gestaltung des Familienlebens sowie Betätigungen religiöser und kultureller Art sowie andere Tätigkeiten zur Entfaltung persönliche Interessen und Neigungen (VwGH 20.2.08, 2005/15/0135; aA Wassermayer in Wassermayer/Lang…
…Gründen mit jenem Ort verbinden, an dem er einen Wohnsitz innehat. Von Bedeutung sind dabei familiäre Bindungen sowie Betätigungen gesellschaftlicher, religiöser und kultureller Art und andere Betätigungen zur Entfaltung persönlicher Interessen und Neigungen, aber auch Verbindungen zu Sachgesamtheiten, wie Privatsammlungen, und die Mitgliedschaft in Vereinen…
…weist weiters auf die engen persönlichen Beziehungen seines Sohnes zu seiner österreichischen Familie mit zwei Halbgeschwistern und den Großeltern hin, die erst durch seine längeren Aufenthalte in Österreich möglich seien. Es werde dadurch auch eine einseitige persönliche Entwicklung und Neigung zu einer Nationalität verhindert und…
…Lebensinteressen" ist jener Ort zu verstehen, zu dem der Steuerpflichtige die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat; also dort, wo er seinen "Sinn des Lebens" verwirklicht. Indizien sind Beruf, Familie, Religion, Kultur, persönliche Interessen und Neigungen - entscheidend ist das Gesamtbild, wobei das Überwiegen den Ausschlag…
…der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich. Unter Mittelpunkt der Lebensinteressen ist jener Ort zu verstehen, zu dem der Steuerpflichtige die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Indizien sind Beruf, Familie, Religion, Kultur, persönliche Interessen und Neigungen. Entscheidend ist das Gesamtbild, wobei das Überwiegen den Ausschlag…
…RV/0216-F/08: Lebensmittelpunkt bei Familie trotz Scheidung). Von Bedeutung sind dabei die Ausübung des Berufes, die Gestaltung des Familienlebens sowie Betätigungen religiöser und kultureller Art sowie andere Tätigkeiten zur Entfaltung persönlicher Interessen und Neigungen (VwGH 20.2.2008, 2005/15/0135; Jakom/Marschner…
…08: Lebensmittelpunkt bei Familie trotz Scheidung). Von Bedeutung sind dabei die Ausübung des Berufes, die Gestaltung des Familienlebens sowie Betätigungen religiöser und kultureller Art sowie andere Tätigkeiten zur Entfaltung persönlicher Interessen und Neigungen (VwGH 20.2.2008, 2005/15/0135; Grabner/Wiesner in Wiesner/Grabner…
…RV/0216-F/08: Lebensmittelpunkt bei Familie trotz Scheidung). Von Bedeutung sind dabei die Ausübung des Berufes, die Gestaltung des Familienlebens sowie Betätigungen religiöser und kultureller Art sowie andere Tätigkeiten zur Entfaltung persönlicher Interessen und Neigungen (VwGH 20.2.2008, 2005/15/0135; Jakom/Marschner…
…Haushaltsführung“). Unter "Mittelpunkt der Lebensinteressen" ist jener Ort zu verstehen, zu dem der Steuerpflichtige die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Indizien sind Beruf, Familie, Religion, Kultur, persönliche Interessen und Neigungen – entscheidend ist das Gesamtbild, wobei das Überwiegen den Ausschlag gibt (VwGH 16.12.2015…
…Haushaltsführung"). Unter "Mittelpunkt der Lebensinteressen" ist jener Ort zu verstehen, zu dem der Steuerpflichtige die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Indizien sind Beruf, Familie, Religion, Kultur, persönliche Interessen und Neigungen – entscheidend ist das Gesamtbild, wobei das Überwiegen den Ausschlag gibt (VwGH 16.12.2015…
…RV/0216-F/08: Lebensmittelpunkt bei Familie trotz Scheidung). Von Bedeutung sind dabei die Ausübung des Berufes, die Gestaltung des Familienlebens sowie Betätigungen religiöser und kultureller Art sowie andere Tätigkeiten zur Entfaltung persönlicher Interessen und Neigungen (VwGH 20.2.2008, 2005/15/0135; Jakom/Marschner…
…Mittelpunkt an dem Ort, zu dem die Person die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen unterhält (VwGH 22.3.1991, 90/13/0073). Indizien sind Beruf, Familie, Religion, Kultur, persönliche Interessen und Neigungen. Entscheidend ist das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, wobei das Überwiegen der…
…Mittelpunkt an dem Ort, zu dem die Person die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen unterhält (VwGH 22.3.1991, 90/13/0073). Indizien sind Beruf, Familie, Religion, Kultur, persönliche Interessen und Neigungen. Entscheidend ist das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, wobei das Überwiegen der…