…bzw. vorläufigen Anhaltung verbraucht habe. Aus den genannten Gründen liege im Hinblick auf die Beschwerdeführerin ebenfalls persönliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung iSd § 236 Abs. 1 BAO vor, weswegen sich der abweichende Bescheid als materiell rechtswidrig erweise. Die sachlich bedingte Unbilligkeit könne grundsätzlich nicht dadurch begründet werden…
…durchaus beeinträchtigt sind. Sein Vorbringen ist aber nicht geeignet, eine existenzgefährdende Wirkung festzustellen. Aus den dargestellten Gründen liegt eine persönlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung der nachsichtsgegenständlichen Abgabenverbindlichkeiten nicht vor und fehlt es damit schon an der Tatbestandsmäßigkeit im Sinne des § 236 BAO, sodass für eine…
…er musste im Schuldenregulierungsverfahren sein gesamtes Vermögen veräußern, wohnt in einer von seiner Frau gemieteten Wohnung, hat kein Auto) über kein Einkommen und kein Vermögen verfügt. Da auch keine persönlich bedingte Unbilligkeit vorliegt, fehlt es also schon am Vorliegen der im § 236 BAO angeführten Tatbestandsmerkmale…
…ist, liegt (derzeit) keine persönlich bedingte Unbilligkeit vor: Eine Einhebung der Abgaben ist derzeit nicht möglich und gefährdet die Existenzgrundlage des Beschwerdeführers damit nicht. Weiters ist auch keine Veräußerung von Vermögenswerten, die einer Vermögensverschleuderung gleichkommen würde, möglich. 3. sachliche Unbilligkeit Eine "sachliche" Unbilligkeit ist anzunehmen…
…der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch COVID 19 stellt folglich keine persönlichen Unbilligkeit der Einhebung dar. Es wird außerdem darauf verwiesen, dass dem Bf. im Zusammenhang mit COVID 19 laufend Stundungen gewährt wurden und keinerlei Einbringungsmaßnahmen gesetzt wurden. Eine persönlich bedingte Unbilligkeit liegt im Besonderen dann vor…
…Rechtslage und generell anzuwendender Normen dar, die alle Steuerpflichtigen gleichermaßen treffen. Eine sachliche Unbilligkeit der Abgabenfestsetzung liegt daher im vorliegenden Fall nicht vor. Eine vom Bf. ebenfalls geltend gemachte persönlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung liegt im Besonderen dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben…
…Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden könne. Im Ergebnis könne somit nicht von einer sachlich bedingten Unbilligkeit bezüglich der Einhebung ausstehender Abgabenschuldigkeiten ausgegangen werden. Da auch keine persönlich bedingte Unbilligkeit behauptet worden sei, fehle es also schon am Vorliegen…
…Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nach der Judikatur setzt eine persönlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung im Allgemeinen voraus, dass die Einbringung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenem Nachteil…
…Zivilrechtsweg auszutragen und können nicht zu Lasten der Allgemeinheit zu einer Minderung des Steueraufkommens führen. Eine sachliche Unbilligkeit in der Einhebung ist nicht gegeben. Weiters war zu prüfen, ob in der Entrichtung eine persönliche Unbilligkeit vorliegt: Eine persönlich bedingte Unbilligkeit liegt im Besonderen dann vor…
…seiner Familie gefährdet. Die deutlichste Form der persönlichen Unbilligkeit liegt in der Existenzgefährdung. Diese müsste gerade durch die Einhebung der Abgabe verursacht oder entscheidend ("auch") verursacht sein (VwGH 9.7.1997, 95/13/0243). Eine persönlich bedingte Unbilligkeit liegt im Besonderen dann vor, wenn die…
…Vermögensverschleuderung) verbunden wäre. Die deutlichste Form der persönlichen Unbilligkeit liegt in der Existenzgefährdung. Diese müsste gerade durch die Einhebung der Abgabe verursacht oder entscheidend ("auch") mitverursacht sein (VwGH 9.7.1997, 95/13/0243). Eine persönlich bedingte Unbilligkeit liegt im Besonderen dann vor, wenn die…
…in Kenntnis zu setzen, weswegen für die weiteren Zeiträume das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit zu verneinen war. Weiters war zu prüfen, ob in der Entrichtung der Werbeabgabe 2002 ff eine persönliche Unbilligkeit vorliegt: Eine persönlich bedingte Unbilligkeit liegt im Besonderen dann vor, wenn die Einhebung…
… 42 Abs. 2 Z 1 VwGG) 5.2.1. Begründung der Ablehnung der Nachsicht durch das BFG Nach Ansicht des BFG liegt eine persönlich bedingte Unbilligkeit im Besonderen dann vor. wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlagen des Nachsichtwerbers gefährdet, wobei es allerdings nicht unbedingt…
…behördlichen Fehlverhalten liegt, begründet das BFG sein Erkenntnis widersprüchlich (und auch inhaltlich rechtswidrig): Eine persönlich bedingte Unbilligkeit liegt im Besonderen dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlagen des Nachsichtwerbers gefährdet. Nach Ansicht des BFG liegt Unbilligkeit dann jedoch nicht vor, wenn die finanzielle…
…VwGH 25.6.1990, 89/15/0088 und 19.10.1992, 91/15/0017). Die Unbilligkeit im Sinne des § 236 Abs. 1 BAO kann eine "sachlich" oder "persönlich" bedingte Unbilligkeit sein (VwGH 24.2.1998, 97/13/0237). Im Nachsichtsansuchen vom 14. August 2013 brachte…
…19.10.1992, 91/15/0017). Die Unbilligkeit im Sinne des § 236 Abs. 1 BAO kann eine "sachlich" oder "persönlich" bedingte Unbilligkeit sein (VwGH 24.2.1998, 97/13/0237). Sachliche Unbilligkeit der Einhebung liegt nach der Rechtsprechung des VwGH nur dann vor, wenn im…
… 13.09.2018, Ra 2017/15/0102; 04.06.2020, Ra 2019/15/0117 mwH). Eine persönlich bedingte Unbilligkeit liegt im Besonderen dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlage des Nachsichtswerbers gefährdet, wofür es genügt, wenn etwa die Abstattung trotz zumutbarer Sorgfalt nur…
…zu prüfen, ob im gegenständlichen Fall eine persönliche Unbilligkeit vorliegt. Da hierbei jedoch noch keine Ermessensentscheidung zu treffen, sondern ein unbestimmter Gesetzesbegriff auszulegen ist, lässt sich aus dem vorgebrachten steuerlichen Verhalten des Bf. nichts gewinnen. Eine persönlich bedingte Unbilligkeit liegt im Besonderen dann vor, wenn…
…der Entscheidung über das Ansuchen maßgebend. Auch von einer persönlichen Unbilligkeit kann in diesem Fall nicht gesprochen werden. Da eine sachlich und persönlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung der nachsichtsgegenständlichen Abgabenverbindlichkeiten nicht vorliegt und es damit schon an der Tatbestandsmäßigkeit im Sinne des § 236 BAO fehlt…
…der Abgabenfestsetzung in einem Nachsichtsverfahren grundsätzlich nicht zu prüfen (VwGH 24.9.2002, 2002/14/0082). (Weitere) Gründe für eine sachliche Unbilligkeit wurden nicht hervorgebracht. […] Eine persönlich bedingte Unbilligkeit liegt im Besonderen dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlagen des Nachsichtswerbers gefährdet…