…seien. Alle der Betriebsprüfung vorliegenden Indizien würden auf ein Betrugsszenario hinweisen. Es könne anhand der beschriebenen Umstände nicht von einer ordentlichen Geschäftstätigkeit ausgegangen werden. Tz 4: steuerliche Würdigung Aufgrund des Gesamtbildes der Tatsachen sei davon auszugehen, dass keine Leistungserbringung durch den angeführten Subunternehmer erfolgte. Dies…
…75 Die Bemessungsgrundlagen und die Steuerberechnung sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgabe ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
Die Vorlage von Belegen zur Thematik der Geschäftstätigkeit der GmbH im Gebäude erfolgte in Form von Restaurantrechnungen, die im Wesentlichen terminlich zur Aufstellung über Kontakte mit (potentiellen) Geschäftspartnern/Kunden in K passen, darunter nach Angabe des Bf auch Übernachtungsgäste, die nicht das erhöhte Sicherheitsbedürfnis aufwiesen…
…Finanzamtes Wien 1/23 betreffend Einkommensteuer 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Einkommensteuebescheid 2013 wird ersatzlos aufgehoben. Eine ordentliche Revision nach Art 133 Abs 4 B-VG an den Verwaltungsgerichtshof ist unzulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer hat seinen Wohnsitz in Deutschland…
…durch StbgmbH, Adr2, über die Beschwerde vom 15.03.2013 gegen den Umsatzsteuerbescheid des FA A vom 04.03.2013, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…Nr.*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (Bf.) ist eine Gesellschaft…
…Bescheid wird abgeändert. Die Körperschaftsteuer für 2024 wird festgesetzt mit € 125,00, das Einkommen beträgt € 0,00. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang 1…
…Steuernummer xxxxx zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Antrag auf Vorsteuererstattung vom…
…vorgelegt worden. Es bestünden berechtigte Zweifel betreffend die Geschäftstätigkeit der Firma, da weder im Zuge der Niederschrift die gestellten Fragen über die in den Rechnungen enthaltenen Leistungen beantwortet noch ein entsprechender Zahlungsfluss nachgewiesen worden sei. Es entspreche auch nicht dem üblichen Verhalten eines ordentlichen Kaufmanns…
…Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Im Jahr 2007 wurde die **…
…wird abgeändert und der Haftungsbetrag von 21.008 Euro auf 236 Euro herabgesetzt. Die Bemessungsgrundlagen sind dem Ende der Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…BF1StNr1***, zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt und Verfahrensgang…
…der Abgaben findet sich am Ende der Entscheidungsgründe und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Haftungsvorhalt vom 7…
…2010 -2014 und Haftung Kapitalertragsteuer 2010-2014, Steuernummer ***BF1StNr1***, beschlossen: I. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. II. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 iVm Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung I. Verfahrensgang In diesem Verfahren geht es…
…zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Antrag (Formblatt U 5) beantragte die…
…Beschwerdevorentscheidung abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem Ende der Entscheidungsgründe dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…BfStNr***, zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Außenprüfung u.a. betreffend Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer…
…2024 betreffend Vorsteuererstattung 3-12/2022 zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Erstattung erfolgt mit 305,47 Euro. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe…
…I. Die angefochtenen Bescheide werden im Sinne der Beschwerdevorentscheidungen vom 16.2.2024 abgeändert. Im übrigen wird das Beschwerdebegehren abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang…
…der Haftungsbescheid insofern abgeändert, als die Haftungssumme von bisher 136.824,20 € um den Betrag von 22,48 € auf 136.801,72 € eingeschränkt wird. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…