…Zufließen der Kapitalerträge (Fälligkeit) dem Betriebsfinanzamt abzuführen. Die Kapitalertragsteuer sei weiters vom Gleichheitsgrundsatz ausgenommen. Die Nichtentrichtung der Kapitalertragsteuer, die auf (verdeckte oder offene) Gewinnausschüttungen entfalle, könne daher nicht mit dem Hinweis auf fehlende Mittel gerechtfertigt werden. Die Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgrundsatz würden auch für die Lohnsteuer…
…festgehalten worden seien, habe man bewusst in Kauf genommen, dass eventuelle negative Geschäftsentwicklungen dazu hätten führen können, dass die angedachte Saldierung mit offenen Gewinnausschüttungen nicht zu bewerkstelligen gewesen wäre. Der Versuch, Frau Subunternehmerin-1 anhand abstrakter Argumentationen als unglaubwürdig darzustellen, gehe ins Leere, wenn einerseits…
…3.1999, 97/15/0059). Verdeckte (wie auch offene) Gewinnausschüttungen setzen definitionsgemäß eine Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit Gesellschafterstellung voraus, ein bloßer "Machthaber" (etwa ein an der Gesellschaft nicht beteiligter Geschäftsführer) kann nicht Empfänger von Gewinnausschüttungen sein (VwGH 14.12.2005, 2002/13…
…Abs. 1 EStG binnen einer Woche nach dem Zufließen der Kapitalerträge (Fälligkeit) dem Betriebsfinanzamt abzuführen. Die Kapitalertragsteuer sei vom Gleichbehandlungsgrundsatz ausgenommen. Die Nichtentrichtung der Kapitalertragsteuer, die auf (verdeckte oder offene) Gewinnausschüttungen entfalle, könne daher nicht mit dem Hinweis auf fehlende Mittel gerechtfertigt werden. (vgl. UFS…
…1 EStG binnen einer Woche nach dem Zufließen der Kapitalerträge (Fälligkeit) dem Betriebsfinanzamt abzuführen. Die Kapitalertragsteuer sei vom Gleichbehandlungsgrundsatz ausgenommen. Die Nichtentrichtung der Kapitalertragsteuer, die auf (verdeckte oder offene) Gewinnausschüttungen entfalle, könne daher nicht mit dem Hinweis auf fehlende Mittel gerechtfertigt werden (vgl. UFS v…
…Mai 2001, 99/13/0024). Offene wie verdeckte Gewinnausschüttungen setzen definitionsgemäß eine Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit Gesellschafterstellung voraus, ein bloßer "Machthaber" (etwa ein an der Gesellschaft nicht beteiligter Geschäftsführer) kann nicht Empfänger von Gewinnausschüttungen sein (Hinweis E 7. Juli 2004, 99/13…
…30. Mai 2001, 99/13/0024). Offene wie verdeckte Gewinnausschüttungen setzen definitionsgemäß eine Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit Gesellschafterstellung voraus, ein bloßer "Machthaber" (etwa ein an der Gesellschaft nicht beteiligter Geschäftsführer) kann nicht Empfänger von Gewinnausschüttungen sein (vgl. das hg. Erkenntnis vom 7…
…Mai 2001, 99/13/0024). Offene wie verdeckte Gewinnausschüttungen setzen definitionsgemäß eine Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit Gesellschafterstellung voraus, ein bloßer "Machthaber" (etwa ein an der Gesellschaft nicht beteiligter Geschäftsführer) kann nicht Empfänger von Gewinnausschüttungen sein (Hinweis E 7. Juli 2004, 99/13…
…2005/15/0020; 24.09.2007, 2004/15/0166). Offene wie verdeckte Gewinnausschüttungen setzen definitionsgemäß eine Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit Gesellschafterstellung voraus. Die Zuwendung eines Vorteiles an einen Anteilsinhaber kann auch darin gelegen sein, dass eine dem Anteilsinhaber nahestehende Person begünstigt wird…
…a EStG 1988 erfasst offene und verdeckte Gewinnausschüttungen aus Anteilen an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften (VwGH 28.05.1998, 96/15/0114; Kirchmayr in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG16 § 27 Tz 26 und 39 ff). Der Zufluss einer verdeckten Gewinnausschüttung beim Gesellschafter tritt im Zeitpunkt…
…führen und Dritten, der Körperschaft fremd gegenüberstehenden Personen nicht gewährt werden. Offene wie verdeckte Gewinnausschüttungen setzen definitionsgemäß eine Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit Gesellschafterstellung voraus (VwGH 1.3.2007, 2004/15/0096). Im Rechtssatz zur Entscheidung vom 15.10.2014, RV/5100117/2011…
…2012/13/0037, ausgeführt hatte, dass offene wie verdeckte Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft definitionsgemäß eine Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit Gesellschafterstellung voraussetzen und ein "bloßer Machthaber" kein Empfänger einer Vorteilszuwendung sein kann. Der VwGH stellte damit klar: Der älteren Judikaturlinie, die die Rechtsfigur einer…
…das Einkommen der Körperschaft mindern und ihre Wurzel in der Anteilsinhaberschaft haben. Offene wie verdeckte Ausschüttungen setzen definitionsgemäß eine Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit Gesellschafterstellung voraus, ein bloßer Machthaber kann nicht Empfänger von Gewinnausschüttungen sein (vgl VwGH 14.12.2005, 2002/13/0022…
…über Teile der offenen Sachverhaltsfragen erzielt werden konnte, oblag die Beurteilung hierüber in freier Beweiswürdigung dem erkennenden Gericht. Über die Grundlagen einer verdeckte Ausschüttung Die im gegenständlichen Fall von der belangten Behörde insinuierte und von der Beschwerdeführerin bestrittene Tatsache des Vorliegens einer verdeckten Gewinnausschüttung bedarf…
…Die von der ***R*** tatsächlich bezahlten Schwarzlöhne wurden vom Finanzamt mit 50 % der Scheinrechnungssumme geschätzt. Die restlichen Beträge wären als verdeckte Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter der ***R*** zu qualifizieren. Als Zeitpunkt des Zuflusses der Gelder an die Gesellschafter wurde das Ausstellungsdatum der Eingangsrechnungen der ***S***…
…Schließlich seien die von der Betriebsprüfung als verdeckte Gewinnausschüttungen iZm den Vereinbarungen jedenfalls aus der Bemessungsgrundlage herauszunehmen. Die belangte Behörde legte die Beschwerde am 20.03.2018 dem Verwaltungsgericht zur Entscheidung vor. Am 04.08.2021 fand vor dem erkennenden Gericht eine mündliche Verhandlung statt…
…zur Errichtung, dem Sitz, dem Unternehmenszweck sowie der Beteiligungs-, und Vertretungsverhältnisse die Bf., sowie die OG betreffend basieren auf dem offenen Firmenbuch unter Berücksichtigung der dort hinterlegen historischen Daten bzw. - zitierten - Urkunden. Dass die operative Tätigkeit ab 2006 eingestellt wurde, führte die Bf. in der…
…anderem Vermögensminderungen einer Kapitalgesellschaft, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, sich auf die Höhe des Einkommens auswirken und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung stehen. Verdeckte Ausschüttungen sind somit alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Zuwendungen einer Körperschaft an den Anteilsinhaber, die das Einkommen…
…in der Textziffer 2 des BP-Berichtes stellen eine neue Tatsache dar und führten zu einem im Spruch anders lautenden Umsatzsteuerbescheid 2014. Die von der bfP getätigten Investitionen in fremde Betriebsgrundstücke (Textziffer 3) und Instandhaltungen (Textziffer 4) stellen keine verdeckten Gewinnausschüttungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer…
…§ 9 Abs. 6 Tz 56) ist die Durchführung eines Ergebnisabführungsvertrages steuerlich als verdeckte Gewinnausschüttung zu würdigen. Da verdeckte Ausschüttungen ebenso wie offene Ausschüttungen unter die Beteiligungsbefreiung des § 10 KStG 1988 fallen, ist auch bei allfälligem Vorliegen eines Ergebnisabführungsvertrages die durch das BBG 2011 erfolgte Einschränkung…