…der Gutschein in Höhe der Investitionseinlage gewährt wurde und lt. Bf in dieser Höhe Anschaffungskosten für das Managed-Hosting Paket vorliegen. Es wurde von der Bf ein obligationenähnliches Genussrecht iHv € 20.000 an der ***2*** gezeichnet, das ertragsteuerlich bei der begebenden Gesellschaft Fremdkapital darstellt …
…bisher durch die Rechenleistungspakete des Investors entstandenen und durchgeführten Auszahlungen von ETH auf das vom Investor angegebene Wallet verbleiben im Eigentum des Investors. Für das Finanzamt wären hinsichtlich der steuerlichen Behandlung folgende Problembereiche unstrittig: 1) Das von den Anlegern erworbene Genussrecht wäre ein obligationenähnliches Genussrecht…
…GZ. RV/1100326/2011, die Ansicht vertreten habe, dass hier obligationsähnliche Genussrechte vorliegen, deren Erträgnisse nach § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 entsprechend dem Zufluss im Jahr 2008 zu erfassen wären. Gegen diese Ansicht wurden seitens der Parteien keine Einwendungen erhoben. Im Schreiben vom…
…GZ. RV/1100326/2011, die Ansicht vertreten habe, dass hier obligationsähnliche Genussrechte vorliegen, deren Erträgnisse nach § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 entsprechend dem Zufluss im Jahr 2008 zu erfassen wären. Gegen diese Ansicht wurden seitens der Parteien keine Einwendungen erhoben. Im Schreiben vom…
… 5 Abs. 1 Z 2 KVG hängt nicht nur von der Gewinnbeteiligung ab. Der Gesellschaftsteuer unterliegen nicht nur Substanzgenussrechte, sondern auch obligationsähnliche Genussrechte. Das Genussrecht wird gewährt für die Zurverfügungstellung von Kapital. Bedeutungsvoll ist dabei, ob Fremd- oder Eigenkapital hierbei vorliegt. Die Gewährung auf Dauer…
…Erwerb von Genussrechten, mangels gesetzlicher Differenzierung sowohl von aktiengleichen wie obligationsähnlichen, unterliegt der Kapitalverkehrsteuerpflicht aufgrund von § 2 Z 1 iVm § 5 Abs. 1 Z 2 KVG. Eine Gewinnbeteiligung ist zwar ein typisches Vermögensrecht eines Gesellschafters, doch kommt infolge ihrer mannigfaltigen Ausprägung bei Genussrechten auch eine…
…Erwerb von Genussrechten, mangels gesetzlicher Differenzierung sowohl von aktiengleichen wie obligationsähnlichen, unterliegt der Kapitalverkehrsteuerpflicht aufgrund von § 2 Z 1 iVm § 5 Abs. 1 Z 2 KVG. Eine Gewinnbeteiligung ist zwar ein typisches Vermögensrecht eines Gesellschafters, doch kommt infolge ihrer mannigfaltigen Ausprägung bei Genussrechten auch eine…
…Develop Rn 21). Über die Frage, ob auch obligationsähnliche Genussrechte in den Anwendungsbereich der RL 2008/7/EG bzw. vormals RL 69/335/EWG fallen, hat der EuGH jedoch - soweit ersichtlich - noch nicht entschieden. Schlussfolgerungen Sowohl aus der Judikatur des VwGH als auch aus jener…
…gesellschafterähnliche Rechte gewährt werden, die ihrem Inhalt nach typische Vermögensrechte des Gesellschafters sein können. Der Erwerb von Genussrechten, mangels gesetzlicher Differenzierung sowohl von aktiengleichen wie obligationsähnlichen, unterliegt der Kapitalverkehrsteuerpflicht aufgrund von § 2 Z1 iVm § 5 Abs. 1 Z 2 KVG. (van Husen, Genußrechte, Genußscheine, Partizipationskapital…
…gesellschafterähnliche Rechte gewährt werden, die ihrem Inhalt nach typische Vermögensrechte des Gesellschafters sein können. Der Erwerb von Genussrechten, mangels gesetzlicher Differenzierung sowohl von aktiengleichen wie obligationsähnlichen, unterliegt der Kapitalverkehrsteuerpflicht aufgrund von § 2 Z1 iVm § 5 Abs. 1 Z 2 KVG. (van Husen, Genußrechte, Genußscheine, Partizipationskapital…
…gesellschafterähnliche Rechte gewährt werden, die ihrem Inhalt nach typische Vermögensrechte des Gesellschafters sein können. Der Erwerb von Genussrechten, mangels gesetzlicher Differenzierung sowohl von aktiengleichen wie obligationsähnlichen, unterliegt der Kapitalverkehrsteuerpflicht aufgrund von § 2 Z1 iVm § 5 Abs. 1 Z 2 KVG. (van Husen, Genußrechte, Genußscheine, Partizipationskapital…
…eine Gesellschaftsteuererklärung gemäß § 10 Abs. 1 KVG ein. Sie beschrieb den Rechtsvorgang als „Begebung von obligationsähnlichem Partizipationskapital in der Höhe von 750,000.000,00 Euro mit fixer Verzinsung in der Form von Partizipationsscheinen. Im Begleitschreiben wies die Bf. darauf hin, dass im gegenständlichen Fall…
…eine Gesellschaftsteuererklärung gemäß § 10 Abs. 1 KVG ein. Sie beschrieb den Rechtsvorgang als „Begebung von obligationsähnlichem Partizipationskapital in der Höhe von 750,000.000,00 Euro mit fixer Verzinsung in der Form von Partizipationsscheinen“. Im Begleitschreiben wies die Bf. darauf hin, dass im gegenständlichen Fall…
…keines der Finanzämter eine Meinung vertritt, welcher Tatbestand im konkreten Fall überhaupt anwendbar sein soll. In beiden Stellungnahmen werden Varianten (Spekulationsgeschäft, obligationenähnliches Genussrecht) dargelegt, die je nach Sichtweise in jedem Fall eine Steuerpflicht begründen würden. Dass sich diese Varianten jedoch gegenseitig ausschließen, wird nicht erwähnt…
…keines der Finanzämter eine Meinung vertritt, welcher Tatbestand im konkreten Fall überhaupt anwendbar sein soll. In beiden Stellungnahmen werden Varianten (Spekulationsgeschäft, obligationenähnliches Genussrecht) dargelegt, die je nach Sichtweise in jedem Fall eine Steuerpflicht begründen würden. Dass sich diese Varianten jedoch gegenseitig ausschließen, wird nicht erwähnt…
…zutreffend. Es mag sein, dass die Anschaffungskosten der Genussrechte aus Sicht der Berlin & Co. Capital S.à.r.l. und beurteilt nach Luxemburger Recht als Eigenkapital der Gesellschaft bzw als sozietäres und nicht als obligationenähnliches Genussrecht (dept participation right) zu beurteilen ist. Dies aber hat…
…eben als Kapitaleinkünfte zu qualifizieren sind, war eine einzelfallbezogene Tatfrage, nicht aber eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung. Hinsichtlich der Einstufung als Substanzgenussrecht oder obligationenähnliches Genussrecht konnte sich das BFG zudem auf die zitierte Judikatur und Literatur stützen, sodass auch diesbezüglich eine iSd. Art. 133 Abs…
…zutreffend. Es mag sein, dass die Anschaffungskosten der Genussrechte aus Sicht der Berlin & Co. Capital S.à.r.l. und beurteilt nach Luxemburger Recht als Eigenkapital der Gesellschaft bzw als sozietäres und nicht als obligationenähnliches Genussrecht (dept participation right) zu beurteilen ist. Dies aber hat…
…keines der Finanzämter eine Meinung vertritt, welcher Tatbestand im konkreten Fall überhaupt anwendbar sein soll. In beiden Stellungnahmen werden Varianten (Spekulationsgeschäft, obligationenähnliches Genussrecht) dargelegt, die je nach Sichtweise in jedem Fall eine Steuerpflicht begründen würden. Dass sich diese Varianten jedoch gegenseitig ausschließen, wird nicht erwähnt…
…dass die Anschaffungskosten der Genussrechte aus Sicht der Berlin & Co. Capital S.à.r.l. und beurteilt nach Luxemburger Recht als Eigenkapital der Gesellschaft bzw als sozietäres und nicht als obligationenähnliches Genussrecht (dept participation right) zu beurteilen ist (KPMG an Luxemburger Steuerverwaltung vom 22.10…