…bei der Körperschaft eine Vermögensminderung bewirken oder Vermögensmehrung verhindern. Für das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung muss sowohl ein objektives als auch ein subjektives Tatbild erfüllt sein. objektives Tatbild: Voraussetzung für das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung ist neben den übrigen Tatbestandsmerkmalen auch eine Vermögensminderung oder verhinderte…
…Ausschüttung sind: - eine Eigentums- oder Nahebeziehung zu einer Körperschaft - das objektive Tatbild der Bereicherung des Anteilshabers oder einer ihm nahe stehenden Person zu Lasten der Körperschaft und - das subjektive Tatbild einer auf Vorteilsgewährung gerichteten Willensentscheidung Anteilsinhaberschaft: Das Vorliegen einer verdecken Ausschüttung setzt die Zuwendung eines…
…Aufgrund der Tatsache, dass eine aliquote Regressierung an ***4*** ***1*** nicht stattgefunden hat, ist sowohl das objektive, als auch das subjektive Tatbild einer verdeckten Ausschüttung im Sinne des § 8 KStG vorliegend. Neben offenen Gewinnausschüttungen zählen auch verdeckte Gewinnausschüttungen zu den KESt-pflichtigen Kapitalerträgen iSd § 27…
…die Abgabenbehörden, schädigten. Das Verhalten der Beschuldigten erfüllt somit die vom Gesetz vorgegebene, jeweils zur Verurteilung gelangten Tatbilder in objektiver und subjektiver Hinsicht. Es war daher mit einem Schuldspruch vorzugehen. Nach der Bestimmung des § 33 Abs 5 FinStrG wird das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33…
…an den Gesellschafter-GF nicht erfasst. Rechtliche Würdigung: Voraussetzungen für das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung sind: - eine Eigentums- oder Nahebeziehung zu der Körperschaft - objektives Tatbild der Bereicherung des Anteilsinhabers - subjektive Tatbild einer auf Vorteilsgewährung gerichteten Willensentscheidung Nach Ansicht der Bp sind alle drei Voraussetzungen gegeben…
…daher nicht geeignet die subjektive Vorteilsgewährungsabsicht der Zahlung an den Gesellschafter-Gf. zu entkräften. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes ist zur Beurteilung des objektiven Tatbildes zunächst der Verzicht auf die Urlaubsersatzleistung näher zu untersuchen. Auf der einen Seite steht die Zahlung der freiwilligen Abfertigung durch die…
…zulasten der bP bereichert. Damit liegt sowohl das objektive als auch das subjektive Tatbild einer verdeckten Ausschüttung vor. Im Anschluss an die Zeugenbefragung von ***Ges-GF*** hat der steuerliche Vertreter auf die deutliche Reduktion des Pachtzinses im zweiten Nachtrag zum Unternehmenspachtvertrag, datiert vom 1.7…
…zulasten der bP bereichert. Damit liegt sowohl das objektive als auch das subjektive Tatbild einer verdeckten Ausschüttung vor. Im Anschluss an die Zeugenbefragung von ***Ges-GF*** hat der steuerliche Vertreter auf die deutliche Reduktion des Pachtzinses im zweiten Nachtrag zum Unternehmenspachtvertrag, datiert vom 1.7…
…zulasten der bP bereichert. Damit liegt sowohl das objektive als auch das subjektive Tatbild einer verdeckten Ausschüttung vor. Im Anschluss an die Zeugenbefragung von ***Ges-GF*** hat der steuerliche Vertreter auf die deutliche Reduktion des Pachtzinses im zweiten Nachtrag zum Unternehmenspachtvertrag, datiert vom 1.7…
…zulasten der bP bereichert. Damit liegt sowohl das objektive als auch das subjektive Tatbild einer verdeckten Ausschüttung vor. Im Anschluss an die Zeugenbefragung von ***Ges-GF*** hat der steuerliche Vertreter auf die deutliche Reduktion des Pachtzinses im zweiten Nachtrag zum Unternehmenspachtvertrag, datiert vom 1.7…
…zulasten der bP bereichert. Damit liegt sowohl das objektive als auch das subjektive Tatbild einer verdeckten Ausschüttung vor. Im Anschluss an die Zeugenbefragung von ***Ges-GF*** hat der steuerliche Vertreter auf die deutliche Reduktion des Pachtzinses im zweiten Nachtrag zum Unternehmenspachtvertrag, datiert vom 1.7…
…23. Juni 2025. Dass jeweils weder ein Papierparkschein ausgefüllt noch ein elektronischer Parkschein aktiviert war, ist ebenso aktenkundig. 3. Rechtliche Beurteilung (Spruchpunkt I.) Objektives Tatbild Nach § 1 Wiener Parkometerabgabeverordnung ist für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen (§ 25 StVO) eine Abgabe zu entrichten. Nach …
…mit dem Betreff "Rechtfertigung". Dass weder ein Papierparkschein ausgefüllt noch ein elektronischer Parkschein aktiviert war, ist ebenso aktenkundig. 3. Rechtliche Beurteilung (Spruchpunkt I.) Objektives Tatbild Nach § 1 Wiener Parkometerabgabeverordnung ist für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen (§ 25 StVO) eine Abgabe zu entrichten. Nach …
…dass keine Auskunft innerhalb der zweiwöchigen Frist erteilt wurde, wurde nicht in Zweifel gezogen. 3. Rechtliche Beurteilung (Spruchpunkt I.) Objektives Tatbild § 2 Wiener Parkometergesetz 2006 normiert: "(1) Der Zulassungsbesitzer und jeder, der einem Dritten das Lenken eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges oder die Verwendung eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges…
…keine aktualisierte E-Mailadresse diesen Stellen mitgeteilt. 2. Beweiswürdigung Die Feststellungen ergeben sich aus dem Verwaltungsakt und sind unstrittig. 3. Rechtliche Beurteilung (Spruchpunkt I.) Objektives Tatbild § 2 Wiener Parkometergesetz 2006 normiert: "(1) Der Zulassungsbesitzer und jeder, der einem Dritten das Lenken eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges oder…
…2011/15/0003). Auf Basis der obig zitierten Rechtsprechung und Literatur ist wie folgt auszuführen: Die zur Erfüllung des objektiven Tatbildes erforderliche Vorteilszuwendung der Gesellschaft an den Anteilseigner oder eine ihm nahestehende Person besteht in der tatsächlich erfolgten Überlassung von EUR 432.225,74 (2017…
…3.2007, 2004/15/0096). Für das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung sind grundsätzlich folgende Voraussetzungen kumulativ erforderlich: Zuwendung eines geldwerten Vorteils, Eigentums- oder Nahebeziehung des Vorteilsempfängers zur Körperschaft, objektives Tatbild (Bereicherung des Empfängers zulasten der Körperschaft), subjektives Tatbild (auf Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung). Maßgeblich ist, ob…
…verdeckten Ausschüttung sind: 1. Zuwendung eines (geldwerten) Vorteils 2. Eigentums- oder Nahebeziehung des Vorteilsempfängers zur Körperschaft 3. Objektives Tatbild, dh. Bereicherung des Empfängers zulasten der Körperschaft 4. Subjektives Tatbild, dh. Auf Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung (Raab/Renner in Lachmayer/Strimitzer/Vock (Hrsg), Die Körperschaftsteuer - KStG 1988…
…15-Minuten-Parkschein mit der Nummer ***2*** vom System "Handy Parken" bestätigt wurde. 3. Rechtliche Beurteilung (Spruchpunkt I.) Objektives Tatbild Die Beschwerdeführerin plante, ihr Kraftfahrzeug für 15 Minuten abzustellen und nutzte dafür einen elektronischen Parkschein. Für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen ist grundsätzlich…
…verdeckten Ausschüttung sind: 1. Zuwendung eines (geldwerten) Vorteils 2. Eigentums- oder Nahebeziehung des Vorteilsempfängers zur Körperschaft 3. Objektives Tatbild, dh. Bereicherung des Empfängers zulasten der Körperschaft 4. Subjektives Tatbild, dh. Auf Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung (Raab/Renner in Lachmayer/Strimitzer/Vock (Hrsg), Die Körperschaftsteuer - KStG 1988…