…wieder an die GmbH zurückzuführen. Letztes Judikat hat gleichsam auf vorliegenden Sachverhalt Anwendung zu finden. Soweit auszugsweise zur Judikatur. Zu den unschlüssigen Ausführungen im SpS-Erkenntnis: • Im bekämpften Erkenntnis wird zur subjektiven Tatseite ausgeführt, dass bei Herrn ***Bf1*** "als erfahrener und im Wirtschaftsleben stehender Person..…
…Objektive und subjektive Tatseite: 8. Die Beurteilung, ob Abgaben hinterzogen sind, setzt konkrete und nachprüfbare Feststellungen über die Abgabenhinterziehung voraus. Dabei ist vor allem in Rechnung zu stellen, dass eine Abgabenhinterziehung nicht schon bei einer objektiven Abgabenverkürzung vorliegt, sondern Vorsatz als Schuldform erfordert, und eine…
… 6 Abs. 4 KfzStG) hat der Bf1 eine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt und die Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG ist (bei gegeben Verkürzungsvorsatz - siehe Ausführungen zur subjektiven Tatseite unten) ins Versuchsstadium (§ 13 FinStrG) getreten. Durch die Abgabe der KfzSt-Erklärung 2016 am 25…
…wird hier offenbar, dass objektive und subjektive Tatbestandselemente zu unterscheiden sind und aus dem Vorliegen ersterer nicht auch automatisch auf die Verwirklichung zweiterer geschlussfolgert werden kann. Da im Übrigen eine Abgabenerhöhung voraussetzt, dass die subjektive Tatseite zumindest als grobe Fahrlässigkeit zu beurteilen ist, sehen wir…
…objektive und subjektive Tatbestand der Beitragstäterschaft verwirklicht wurde. In ihrer Gesamtschau belegen die festgestellten Handlungen - die gemeinsame Organisation und Logistik der Tätigkeit, die abgestimmten unrichtigen Angaben gegenüber der Prüferin, die erst nach Beginn der Ermittlungen erfolgte Offenlegung sowie die laufende Beteiligungsvergütung - die Förderung einer Abgabenhinterziehung…
…Tatbild in objektiver und subjektiver Hinsicht. Es war daher mit einem Schuldspruch vorzugehen. Eine Qualifikation nach § 38 FinStrG entfällt auf Grund der Aufhebung der entsprechenden Bestimmung durch BGBl I 62/2019. Nach der Bestimmung des § 33 Abs. 5 FinStrG. wird das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach…
…darf folgendes zunächst generell ausgeführt und festgehalten werden: Nach ständiger Lehre und Rechtsprechung - auch zu § 33 Finanzstrafgesetz - ist das Gericht bzw. die Finanzstrafbehörde weder an den Inhalt noch an die Rechtskraft des Steuerbescheides gebunden, sondern vielmehr verpflichtet, die objektive und subjektive Tatseite eigenständig zu erforschen…
…3 FinStrG darf bei Finanzvergehen, deren Ahndung nicht dem Gericht vorbehalten ist, eine Freiheitsstrafe nur in den Fällen des § 58 Abs. 2 lit. a verhängt werden; sie darf das Höchstmaß von drei Monaten nicht übersteigen. Sachverhalt und objektive Tatseite: Die Beschuldigte war in den tatgegenständlichen…
…erhobenen Vorwürfen nichts entgegensetzen will, woraus sich zusammengefasst iVm den verlesenen Strafakten die objektive und subjektive Tatseite ableiten lässt. In rechtlicher Hinsicht verantwortet der Beschuldigte somit die Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG, teils iVm § 13 FinStrG und der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs…
…a FinStrG nichts zu ändern. Ein vorliegendes Guthaben tangiert lediglich die Frage der Einbringlichkeit der aus einer Abgabenverkürzung resultierenden Ansprüche und hat auf die Erfüllung der objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale keinen Einfluss. Des Weiteren setzt die Abgabenhinterziehung auch nicht voraus, dass ein Steuerbetrag dem Steuergläubiger…
…zu entrichtende Umsatz- und Einkommenssteuer im Umfang von insgesamt EUR 34.654,93 zu verkürzen. Der Beschuldigte hat in der mündlichen Verhandlung am 12.3.2026 im hier genannten Umfang die Begehung des objektiven und des subjektiven Tatbestandes eingestanden. 1.7. Auflösung Rückstellung bei der *…
…Objektive Tatseite: Zunächst ist - wie auch in der Beschwerde ausgeführt - festzuhalten, dass der Spruchsenat in seinen rechtlichen Folgerungen in der Begründung des angefochtenen Erkenntnisses auf den § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG verweist, obwohl laut Spruch die Strafe für Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und…
…des Lieferanten enthaltenen Abgaben wie die Mineralölsteuer und die Umsatzsteuer bezahlt hat. Die Justiz urteilt in diesen Fällen gehäuft im Sinne der Anklage der Strafverfolgungsbehörde ohne tiefere Überprüfung der objektiven und subjektiven Tatseite. 4 Vor diesem Hintergrund ist bei der Ermessensübung im Rahmen der Erwägungen…
…Bei Finanzvergehen nach § 49a FinStrG erlischt die Strafbarkeit jedenfalls, wenn dieser Zeitraum ab dem Ende der Anzeigefrist gemäß § 121a Abs. 4 BAO oder der Mitteilungsfrist nach § 109b Abs. 6 EStG 1988 verstrichen ist. Voraussetzung für einen Schuldspruch ist, dass die objektive und subjektive Tatseite eines…
…Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anwendbar sind. Voraussetzung für einen Schuldspruch ist, dass die objektive und subjektive Tatseite eines Tatbestandes erfüllt ist. Zur objektiven Tatseite ist zu bemerken, dass nach dem - die Bindung an rechtskräftige Abgabenbescheide verneinenden – Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 30…
… dazu genügt es, daß der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Voraussetzung für einen Schuldspruch ist, dass die objektive und subjektive Tatseite eines Tatbestandes erfüllt ist. Der objektive Tatbestand ergibt sich aus einer abgabenbehördlichen Prüfung, deren Ergebnisse im Bericht…
…dazu ausgeführt, es sei richtig, "dass Erlöse/Einnahmen aus Glücksspielumsätzen unvollständig erklärt wurden" und der Beschwerdeführer hierfür die Verantwortung übernehme. Auch bei der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesfinanzgericht zeigte sich der Beschuldigte in objektiver und subjektiver Hinsicht dem Grunde nach geständig. Eingewendet wurde einzig, dass…
…Finanzstrafbehörde zu setzen und das angefochtene Erkenntnis (den Bescheid) abzuändern oder aufzuheben, den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären oder die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Im Beschwerdeverfahren ist somit durch das BFG zu prüfen, ob der objektive und subjektive Tatbestand der Abgabenhinterziehung hinsichtlich der angelasteten…
…die Beiziehung eines Steuerberaters empfohlen habe. Die Bf.1 sei im Rahmen ihrer Erwerbstätigkeit als R1 tätig gewesen und nicht im Liegenschaftshandel, daher sei die Unterlassung als entschuldbare Fehlhandlung anzusehen. Nach Ansicht des Verteidigers sei die subjektive Tatseite nicht gegeben, daher werde die Einstellung des…
…als wäre auch von diesen Personen eine Beschwerde eingebracht worden. Voraussetzung für einen Schuldspruch ist, dass die objektive und subjektive Tatseite eines Tatbestandes erfüllt ist. Zur objektiven Tatseite ist zu bemerken, dass nach dem - die Bindung an rechtskräftige Abgabenbescheide verneinenden – Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 30…