…unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige oder die Abgabenbehörde davon Kenntnis erlangt hat. Relevant ist die objektive Beseitigung der Ungewissheit (VwGH vom 28.11.1974, 584/73). Das Finanzamt folgert aus den Feststellungen in der Niederschrift über die Schlussbesprechung anlässlich der Außenprüfung vom 22. Dezember 2010…
… 208 Abs. 1 lit. d BAO). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt es auf die objektive Beseitigung der Ungewissheit an. Ob und wann der Steuerpflichtige und die Abgabenbehörde vom Wegfall der Ungewissheit Kenntnis erlangen, ist unerheblich. Die Behörde hat festzustellen, wann und durch welche Fakten…
… 208 Abs. 1 lit. d BAO). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt es auf die objektive Beseitigung der Ungewissheit an. Ob und wann der Steuerpflichtige und die Abgabenbehörde vom Wegfall der Ungewissheit Kenntnis erlangen, ist unerheblich. Die Behörde hat festzustellen, wann und durch welche Fakten…
…des § 39 dAO führe der BFH in seinem zit. Urteil aus, dass diese keine gesetzliche Grundlage dafür biete, die objektive Seite steuerrechtlicher Tatbestandsverwirklichung umzugestalten. Die Notwendigkeit der Zurechnung müsse sich aus den Einzelgesetzen ergeben. Eine anteilige Zurechnung sei nur dann erforderlich, wenn die Gesamthand selbst…
…EUR 2.981.917,00) und des Barwertes der Jahresüberschüsse ab 2018 (EUR 2.200.947,00) erhalte man sohin den Unternehmenswert der ***2*** zum 31.12.2008 mit EUR 5.182.864,00. Vergleiche man diesen Unternehmenswert mit dem Buchwert der Beteiligung der Bf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 5 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen des Finanzvergehens der Beteiligung an der verbotenen Herstellung von Tabakwaren nach §§ 11, 43 Abs. 1 FinStrG des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 7…
…hypertensive Herzkrankheit zweiten Grades, die mit Rhythmus- und Erregungsleitungsstörungen begleitet ist, und die damit verbundenen atherosklerotischen Gefäßveränderungen. Diese Krankheit kann als führend bestimmt werden und objektiv gesehen kann sie mein Leben bedrohen. Diese Herzerkrankung, an der ich schon viele Jahre leide, hat meine zweite chronische…
…70). Unmittelbarer Anteilsinhaber (und Alleingesellschafterin der Beschwerdeführerin) im Juli 2012 war die ***MN***. Eine objektive Bereicherung (einer nahestehenden Person - zB der ***EF***. als Alleingesellschafterin der ***MN***) kann vorliegen, wenn der bezahlte Kaufpreis (in Höhe von € 116.599.676,85) für den ***AB***-Anteil zu…
…handelt. Gemäß § 12 Abs. 3 KStG sind Beteiligungsabschreibungen jedoch zwingend auf 7 Jahre zu verteilen, sohin eine Gewinnerhöhung um 627.380,75 € (sechs Siebtel der Forderung – Zusatz des Gerichts: 6/7 von 731.944,21 €) erfolgte." Mit Schriftsatz vom 12. November 2010 erhob…
…Folge: ***Bf1***), von der ***EF*** S.á.r.l. eine 52,99%-ige Beteiligung an der türkischen ***AB*** , Die übrigen 47,01% der Anteile an der ***AB*** wurden in weiterer Folge von der ***CD*** - einer türkischen Tochtergesellschaft der ***Bf1*** - gehalten, welche bereits 15% an der…
…die Feststellungen in der TZ 1 und TZ 2 als Wiederaufnahmegründe hinsichtlich Kapitalertragsteuer angeführt. Während das Finanzamt von angemessenen Anschaffungskosten für die Beteiligung in Höhe von € 101.000.000 ausging, setzte die Beschwerdeführerin Anschaffungskosten in Höhe von € 116.599.677 für die 52…
…in die Preisbildung der Anteilsveräußerung nicht gelingt, der Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen gewährt werden (unabhängig von einem objektiv bestehenden unmittelbaren Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung). Da in der Regel bei einer Beteiligungsveräußerung Einzelkosten nicht gesondert verrechnet und vom Käufer bezahlt werden, was auch die BF in ihrem…
…des Finanzamtes vom 26.7.2023 wird ausgeführt, dass die Kriterien hinsichtlich der Zurechnung von Beteiligungen zum Betriebsvermögen ebenso für den Geschäftsführungsbetrieb des Bf zutreffen würden. Da objektiv nicht erkennbar sei, welchem Betriebsvermögen die Beteiligungen zuzurechnen seien, würde die Zurechnung zu einem der beiden Betriebe…
…28.05.1998, ZI 97/16/0494). Die Kosten für sämtliche Zusatzleistungen gehören daher nicht zu Gegenleistung. Die Realisierung des Bauvorhabens wäre objektiv auch ohne diese Zusatzleistungen möglich gewesen. Die Erwerber mussten diese Leistungen nicht von einer der Projektgesellschaften in Anspruch nehmen. Sie konnten z…
…98/15/0129). Die Uneinbringlichkeit bei der GmbH-2 (Anmerkung: gemeint wohl GmbH-1 ) stehe objektiv fest und werde auch nicht bestritten. Die finanziellen Mittel seien ab der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit insoweit an alle Gläubiger zu verteilen, als jeder einen aliquoten Betrag im Verhältnis der…
…in welchem jedoch sämtliche Kommanditisten insgesamt einen Gesamtverlust erzielt haben. Es liegt daher Beteiligungsliebhaberei im Sinne der LiebhabereiVO vor. Im Zuge der Erlassung des endgültigen Bescheides waren daher die Anteile der Kommanditisten mit 0,-- festzusetzen." Basierend auf dem Feststellungsbescheid erging am 20.12.2017 gegenüber…
…bis 2018, Körperschaftsteuer 2015 bis 2018 und Kapitalertragsteuer 2015 bis 2018) wurde in den Jahresabschlüssen des Prüfungszeitraumes 2015 bis 2018 Verrechnungsforderungen gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer ***Bf1*** (Beteiligung 70%) mit einem aushaftenden Saldo am Ende des Prüfungszeitraumes zum Stichtag 31.12.2018 i.H. von insgesamt…
…und wurde auch durch die Zeugen L., N. und J. widerlegt. Die Feststellungen zur subjektiven Tatseite waren aus dem objektiv festgestellten Sachverhalt, der Vorstrafe, dem professionellen modus operandi und der eher tristen persönlichen Situation des M. abzuleiten. Dazu hat der Spruchsenat erwogen: Nach § 37 Abs…
…gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG als verantwortlicher Geschäftsführer der Fa. "G." Beteiligungsverwaltungs GmbH: Umsatzsteuer 2003 in Höhe von € 6.781,07 Körperschaftsteuer 2003 in Höhe von € 5.677,05 2.) a) fahrlässige Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG als verantwortlicher Geschäftsführer der Fa…
… dazu genügt es, dass der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Das Verhalten der Beschuldigten erfüllt das vom Gesetz vorgegebene Tatbild in objektiver und subjektiver Hinsicht. Es war daher mit einem Schuldspruch vorzugehen. Nach der Bestimmung des § 33 (5…