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BFG RV/7103622/20241. 2021 fertiggestellte Jahresabschlüsse 2012 bis 2017 nova producta und keine nova reperta 2. Erweiterung der Wiederaufnahmegründe in Bescheidbeschwerde unzulässig 3. Schwierigkeit des StB, Informationen vom Bf zu beschaffen, kein Ereignis iSd § 308 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.01.2026

…2) wurden die Jahresabschlüsse 2012 bis 2017 von März bis Mai 2021 fertiggestellt. Daher kann es sich dabei nur um nova producta - nicht: nova reperta - handeln. Anders als nova reperta können nova producta gerade keine Wiederaufnahme begründen (zB VwGH 23.9.1997, 93/14/0065…

BFG RV/7100067/2019berichtigter Lohnzettel kein Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.01.2019

…Betracht, die im Zeitpunkt der Erlassung des jeweiligen Erstbescheides zwar unbekannt, aber bereits existent waren (nova reperta). Bei dem nach Ergehen des Erstbescheides ausgestellten berichtigten Lohnzettel handelt es sich um ein neu entstandenes Beweismittel (nova producta). Nicht schon die Übermittlung des berichtigten Lohnzettels als solchem…

BFG RV/5101468/2010Wiederaufnahmeantrag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.09.2014

…dass nicht davon auszugehen ist, dass Sachverhalte sich jährlich wiederholen und der VwGH wiederholt dazu entschied, dass maßgeblich für die Beurteilung der Umstände als nova reperta der Wissensstand des jeweiligen Veranlagungsjahres ist (zuletzt VwGH vom 28.2.2012, 2008/15/0005, 0006). Was nun den…

BFG VH/7100014/2023Verfahrenshilfeantrag wegen entschiedener Sache mit Beschluss zurückgewiesen, ausschließliches Vorliegen von nova reperta
geltende FassungBFG-EntscheidungenVerfahrenshilfe - Einzel - Beschluss22.02.2024

…aber erst später hervorkommen sind (nova reperta), oder erst danach entstanden sind (nova producta) (vgl. VwGH 18.9.2002, 99/17/0261), da nur bei ausschließlichem Vorliegen von nova reperta von einer entschiedenen Sache gesprochen werden kann. Diese Rechtsauslegung ergibt sich aus der Rechtsprechung des…

BFG RV/7104535/20161. Firmenbuchabfrage als Unterbrechungshandlung 2. "Nova reperta "iSd § 303 Abs.1 lit.b BAO 3. keine Befreiung von der Gesellschaftsteuer nach Art.27 § 1 Steuerreformgesetz 1993
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.08.2018

…des begünstigenden Zweckes sei eine nova producta, sohin eine Tatsache mitgeteilt worden, die in dem mit Bescheid vom 12.12.2007 abgeschlossenem Verfahren noch nicht existent war. Ein tauglicher Wiederaufnahmegrund gemäß der genannten Gesetzesbestimmung stelle –nach der ständigen höchstgerichtlichen Rechtsprechung – nur eine „nova reperta“ dar…

BFG RV/7101306/2013Nach Abschluss des wiederaufzunehmenden Verfahrens abgelegte gerichtliche Zeugenaussage als Wiederaufnahmegrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.02.2017

…haben. Auf die wörtliche Wiedergabe der nach Ansicht der Antragstellerin wesentlichen Aussage in gegenständlichem Antrag wird verwiesen. Wiederaufnahmsgründe sind nach Lehre und Judikatur nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe (S. Ritz…

BFG RV/7101489/2011Nicht fristgerechte Abgabe der Steuererklärung kein tauglicher Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.01.2015

…allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Wiederaufnahmsgründe sind nur bereits im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine tauglichen Wiederaufnahmsgründe (Ritz, BAO 4…

BFG RV/2101157/2019Neuer Lohnzettel ist für sich allein kein Wiederaufnahmegrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.12.2019

…rechtfertigen. Ein zum Zeitpunkt des Ergehens des jeweiligen Erstbescheides noch nicht existenter (sondern erst später ausgefertigter) Lohnzettel ist kein neu hervorgekommenes Beweismittel im Sinne des § 303 BAO (nova reperta), sondern ein nachträglich entstandenes Beweismittel (nova producta), das für sich allein eine Wiederaufnahme nicht rechtfertigt (vgl…

BFG RV/7100621/2023Wiederaufnahme der Verfahren?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.06.2023Teil 1/2

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, den Richter Mag. Markus Knechtl LL. M. als beisitzenden Richter, Mag. Johannes Denk als fachkundigen Laienrichter und Mag. Markus Fischer, BA als fachkundigen Laienrichter über die Beschwerde des ***1*** ***2…

BFG RV/7300061/2020Verfügung der Wiederaufnahme des Finanzstrafverfahrens; Unkenntnis von Rechnungen, die der Ex-Mann als faktischer Machthaber ausgestellt hat, als Grundlage für Abgabenhinterziehungen, als neue Tatsache
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.11.2022

…können daher nur dann einen Wiederaufnahmsgrund bilden, wenn sie bei Abschluss des Verfahrens schon vorhanden gewesen sind (nova reperta), nicht aber auch, wenn die Tatsachen oder Beweismittel erst nach dem Abschluss des Verfahrens neu entstanden sind (nova causa superveniens, nova producta; VwGH 20.11.1997…

BFG RV/4100263/20211. Zählt im Zuge der Immobilienertragsbesteuerung der Abschluss eines Vorvertrages bereits zum schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft 2. Zuerkennung eines Verlustvortrages bei nachvollziehbarer Buchhaltung, die keine schwerwiegenden Fehler enthält, die auf das gesamte Rechenwerk ausstrahlen 3. Nachweispflicht von Kalamitätsnutzung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.07.2025Teil 3/3

…Wiederaufnahmsgründe nur im Zeitpunkt der Bescheiderteilung existente Tatsachen, die später hervorgekommen sind (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) stellen keine Wiederaufnahmsgründe dar. Das Vorkommen von Tatsachen und Beweismitteln ist aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen (VwGH 29.9.2004, 2001/13/0135)…

BFG RV/5100181/2021Neuer Lohnzettel als Wiederaufnahmegrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.07.2021Teil 2/3

…in Form von Vorteilen aus einem ehemaligen Dienstverhältnis - bereits zum Zeitpunkt des Erstbescheides bestanden hätten (nova reperta), durch den neuen Lohnzettel bekannt geworden und bisher unversteuert geblieben wären (VwGH 17.4.2008, 2007/15/0062). Die Lohnzettel selbst seien erst später erstellt worden (nova producta)…

BFG RV/5100129/2026Wiederaufnahme
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.05.2026Teil 2/2

…0090; 28.2.2012, 2008/15/0005 und 2008/15/0006). Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe (zB VwGH 23.9.1997, 93/14/0065; 20.11.1997, 96…

BFG RV/5100013/2024Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens - Kenntnisstand des Antragstellers ist maßgeblich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.09.2024Teil 2/2

…3. Juli 2023 wurde bereits umfassend und klar auf die Voraussetzungen betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag hingewiesen. Wiederaufnahmegründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmegründe (vgl. VwGH 20.11.1997…

BFG RV/5101165/2018Zulässigkeit der Wiederaufnahme
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2023Teil 2/2

…0090; 28.2.2012, 2008/15/0005 und 2008/15/0006). Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe (zB VwGH 23.9.1997, 93/14/0065; 20.11.1997, 96…

BFG RV/6100114/2022Aufhebung Wiederaufnahmebescheid mangels WA-Grund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.05.2022

…B. solche gem. § 124 BAO). Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits existente Tatsachen oder Beweismittel, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe (Verweis auf VwGH 23.9.1997, 93/14/0065; 20.11.1997, 96/15/0221)…

BFG RV/7104824/2019Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens; keine Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.12.2020

…aber erst danach hervorgekommen sind (VwGH 19.10.2016, Ra 2014/15/0058). Als Wiederaufnahmsgründe kommen nur jene Tatsachen in Betracht, die im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits existierten, aber erst später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe (vgl. Ritz, BAO6, …

BFG RV/6100603/2014Einkünfte aus Sekretariatsarbeiten; Verjährung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.01.2019Teil 2/2

…02.2011, 2009/15/0161, VwGH 31.05.2011, 2009/15/0135). Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe (vgl. z.B. VwGH 18.09.2002, 99/17/0261, VwGH…

BFG RV/4100373/2016Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.05.2017

…Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe. Das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln ist nach hA aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen…

BFG RV/2100671/2017Keine Wiederaufnahme des Verfahrens ohne Hervorkommen neuer Tatsachen/Beweismittel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.09.2018

…nachgewiesen. Das Finanzamt gehe von "nova producta" aus, welche keine Wiederaufnahmsgründe darstellten. In der dagegen erhobenen Beschwerde führte die BF unter Wiederholung des bisherigen Vorbringens ergänzend aus: Die gegenständlichen Rechnungen seien bereits im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existent gewesen (nova reperta). Ein Verschulden der BF an…