…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (BF) ist seit dem Jahre 2003 als Lebensberater (Abhaltung von Vorträgen über K) tätig. Nach einer die Monate 1-8/2015 umfassenden, beim BF abgeführten Außenprüfung hielt die Prüferin in ihrem Bericht fest…
…zur regulären KöSt zu erheben: Zuschlag zur KöSt daher € 13.500.- …Tz. 3 Nicht geklärter Vermögenszuwachs 2015 In den Bilanzen der Prüfungsjahre befindet sich ein Darlehen in Höhe von € 155.131,29. Das Darlehen stammt zum einen Teil von der Firma ***22***…
…durchgeführten Betriebsprüfung wurden infolge der festgestellten materiellen und formellen Buchführungsmängel (erhebliche Differenzen zwischen den verbuchten Wareneinsätzen und den innergemeinschaftlichen Erwerben laut MIAS-Abfrage, Unterdeckung der Lebenshaltungskosten, nicht geklärte Mittelherkunft von Gesellschaftereinlagen, Nichtvorlage der Inventuren) bei der Bf. hinsichtlich der Jahre 2008 und 2009 Zuschätzungen vorgenommen…
…begründet dies wie folgt: In der Berufung sei die Schätzungsberechtigung der Behörde unbestritten geblieben. Die Zuschätzungen seien aufgrund nicht geklärter Einlagen in den Betrieb erfolgt. In der Berufung seien gegen diese Schätzungsmethode keine Einwendungen erhoben worden. Weiters werde auf das Schreiben des Finanzamtes vom 13…
…davor liegenden Werktag) vorangegangen ist, sind als geklärter Vermögenszuwachs aus der Hinzuschätzung auszuscheiden. Auszahlungen größerer Summen aus dem Profitkonto, denen taggleich eine Umschichtung von der Kassa auf das Bankkonto der Bf gegenübersteht, zeigen, dass auf dem Profitkonto nicht nur Schwarzumsätze, sondern auch in die Kassa…
…2008: 16.085,50 €) in Abzug gebracht, was einen Betrag von 215.634,48 € ergab. Dieser "Unterdeckungswert" bzw. "nicht geklärte Vermögenszuwachs" wurde den Einkünften aus Gewerbebetrieb (aus Kfz-Handel bzw. Kfz-Vermittlung), den der Bf. nach Ansicht der Abgabenbehörde nachgewiesenermaßen betreibe (s die…
…einem nicht geklärten Vermögenszuwachs (zB VwGH 24.2.1998, 95/13/0083). Das Finanzamt hat der Beschwerdeführerin betreffend sämtliche Streitjahre mehrmals vorgehalten, die Lebenshaltungskosten der Familie seien aus dem erklärten Einkommen der Beschwerdeführerin (ausschließlich Verluste) zuzüglich des Einkommens des Ehemannes und der Familienbeihilfe nicht gedeckt…
…2008: 16.085,50 €) in Abzug gebracht, was einen Betrag von 215.634,48 € ergab. Dieser "Unterdeckungswert" bzw. "nicht geklärte Vermögenszuwachs" wurde den Einkünften aus Gewerbebetrieb (aus Kfz-Handel bzw. Kfz-Vermittlung), den der Bf. nach Ansicht der Abgabenbehörde nachgewiesenermaßen betreibe (s die…
…Vermögenszuwachsrechnung miteinbezogen hat, ohne zu erheben, wem die auf diesen beiden Konten erliegenden beträchtlichen Vermögenswerte in Höhe von 172.067,00 € (saldiert, dh. Geldzuflüsse minus -abflüsse; dieser Betrag macht 79,8% des von der Betriebsprüfung mit 215.634,48 € angenommenen, "nicht geklärten" Vermögenszuwachses…
…nicht gelungen und daher die Schätzungsbefugnis nach § 184 Abs 2 BAO gegeben. Es erfolge diese durch Zurechnung der nicht geklärten Einzahlungen im Verhältnis zu den erklärten Umsätzen. Es wurden daher 49.000 Euro brutto den Umsätzen mit 10 % und 49.000 Euro brutto den Umsätzen…
…Umsätze 20% für gerechtfertigt erachtet. | | 2008 | 2009 | 2010 | Nachschau 2011 | bisher erklärter Umsatz 20% nicht geklärte Einlage 5% Sicherheitszuschlag Umsatz 20% + Gewinn-Mehr | 117.678,01 7.000,00 7.000,00 | 116.878,19 5.843…
…worden und sei eine Berücksichtigung dieser Mittelherkunftsangabe daher nicht möglich. c. Barinkasso Causa Fr.: Diesbezüglich werde dem Beschwerdebegehren derart entsprochen, dass im Jahr 2003 beim Einzelunternehmen des X. 36.500,00 Euro und bei der Bf. 3.000,00 Euro als geklärt berücksichtigt würden. d…
…nach nicht geklärten Kapitalabflüssen auf dem im wirtschaftlichen Eigentum des Abgabepflichtigen stehenden Konto ***4*** drängt sich der vom Finanzamt gehegte Verdacht auf, dass der Abgabepflichtige seine Zeichnungsberechtigung auf den Konten der Gattin dazu benutzt hat, um über diese Konten ihm zurechenbare, in den steuerlichenAufzeichnungen nicht…
…Wareneinkaufsverkürzung - der nicht geklärten Einlagen auf jeden Fall gerechtfertigt. Die Anlage hierzu lautet: [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] Ein Vorhalt der Stellungnahme an die Bf ist aus dem Akt des Finanzamts nicht ersichtlich. Zurückweisung…
…Daher ist laut Außenprüfung der Bankeingang in Höhe von 7.508,-- nicht geklärt und somit als ungeklärter Vermögenszuwachs den Einkünften aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnen. Gutschrift: 10.000,-- vom 26.6.2015: Schenkung von Frau Margarete NN: Laut Beschwerde ist die Erklärung über die Schenkung in der…
…da dieser zu Unrecht erteilt wurde, durfte die Versäumung der darin gesetzten Frist aber nicht in einer Zurücknahmeerklärung münden. 1.3. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Laut Sachverhaltsfeststellung und Beweiswürdigung sind ungeklärte Vermögenszuwächse in den Jahren 2017-2019 als erwiesen anzusehen. Aus den in der Beweiswürdigung…
…0077). Ob ein Vermögenszuwachs als aufgeklärt oder als ungeklärt geblieben anzusehen ist, ist eine auf der Ebene der Beweiswürdigung zu lösende Sachfrage. Aufgrund der im Rahmen der Beweiswürdigung getroffenen Feststellung, dass es sich beim Überhang am Verrechnungskonto des Herrn TM um nicht geklärte Einlagen handelt…
…von EUR 6.100,14 vorgenommen worden. Seitens der steuerlichen Vertretung sei versucht worden, für die Jahre 2009 und 2010 die nichtgeklärten Eingänge mit Barabhebungen vom Geschäftskonto der Firma ***dGmbH*** zu erklären. Für die Geldmittelverwendung gebe es jedoch keine Nachweise. In den bisher abgegebenen Steuererklärungen…
…nicht vorlegt oder wenn die Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist dann, wenn in einem mängelfreien Verfahren ein Vermögenszuwachs…
…Euro nach Ansicht des Prüfers dem Bf. persönlich zuzurechnen. Schließlich wurde festgestellt, dass auch die Herkunft der Mittel für Bareinzahlungen in Höhe von 89.749,29 Euro im Zusammenhang mit diversen Wohnungskäufen nicht geklärt sei. 3. Die vom Bf. zu den in Frage stehenden Bareinzahlungen…