…die für die Apofin Beteiligung GmbH geltend gemachten Sonderbetriebsausgaben in den Jahren 2014 bis 2019 unverändert € xxxxxx betragen haben. Es sind deshalb durch die Kontrollmitteilung des Finanzamtes Salzburg-Land keine neuen Tatsachen hervorgekommen, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen würden." Schließlich monierte die Bf…
…Abs. 1 B-VG zu erledigen. Auch die gegenständliche Berufung war daher als Beschwerde zu behandeln und darüber mit Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes zu entscheiden. Über die Beschwerde wurde erwogen: I) Streitpunkt: Im gegenständlichen Beschwerdeverfahren war strittig, ob neu hervorgekommene Tatsachen vorlagen, die das Finanzamt gemäß …
…keinerlei auch noch so geringfügiger Nutzen daraus gezogen worden ist. Damit liegt insofern sehr wohl eine wesentliche, neue Tatsache vor. Weiters wird vom bevollm. Vertreter in diesem Punkt seiner Berufung vom 2.8.2004 geflissentlich verschwiegen, dass der Abgpfl die von ihm im Inland verkauften…
…durch die Betriebsprüfung erfolgten Änderungen angepasst und folglich der gesamte offene Verlustabzug aus Vorjahren verbraucht worden. Da dieser nachträgliche Einkommensteuerbescheid hinsichtlich des beanspruchten Verlustabzuges unmittelbar auf das nachfolgende Veranlagungsjahr wirke, stelle dieser nach Ansicht des Finanzamtes einen tauglichen Wiederaufnahmegrund dar, der im neu zu erlassenden…
…strittigen Frage, ob dadurch auch die GesbR beendet wurde, siehe Punkt F) und die rechtlichen Ausführungen. B) Neue Tatsachen, Kontrollmitteilungen, Erlöse Dass die festgestellten Umsätze laut den Kontrollmitteilungen und den Erhebungen während der Betriebsprüfung neu hervorgekommen sind, wird seitens des Bf nicht bestritten. Seitdem der…
…Anwendung gekommen sei, sondern ein bedeutend höherer AfA-Satz angesetzt worden sei. Dieser Sachverhalt stelle eine neue Tatsache dar weshalb nach den Grundsätzen der Billigkeit und Zweckmäßigkeit (Ermessensentscheidung) die Wiederaufnahme der Verfahren zu verfügen gewesen sei. Das Ermessen sei insofern geübt worden, als dem Grundsatz…
…nur § 303 Abs. 1 lit. b BAO in Frage komme. Es lägen jedoch keine neuen Tatsachen oder Beweismittel vor, die das FA zur Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2009 berechtigen würden. Entgegen den Ausführungen der Abgabenbehörde sei die ursprüngliche Lohnbescheinigung nie berichtigt worden. Der Sachbezug…
…es daher nur eine Frage der Periodenabgrenzung, ob der Rabatt bei der Schätzung von Ausgangsumsätzen im Jahr der Gewährung oder im Jahr, auf das er wirtschaftlich entfällt (dies ist regelmäßig das Vorjahr), von den Vorsteuern in Abzug gebracht wird. Über alle Perioden betrachtet ist das…
…der Nichtigkeitsbeschwerde wurde das angefochtene Urteil vom 26. Mai 2021 vom OGH aufgehoben, eine neue Hauptverhandlung angeordnet und die Sache an das Landesgericht ***G*** verwiesen. Mit Urteil des Landesgerichtes ***G*** vom 29.6.2023 wurde ***Kompl*** erneut wegen §§ 33 Abs 1 und 38 Abs 1…
…S. 3). Im Zuge der Prüfung seien entscheidungserhebliche Tatsachen und Beweise- wie vorstehend ausgeführt, neu hervorgekommen. Soweit die BVE vom 4.7.2018 Vorlageantrag 23.7.2018 betreffend 2010-2012: Im Jahr 2006 sei die OG gegründet worden, um Beratungen im Baugewerbe anbieten zu können…
…keine abzugsfähigen Ausgaben darstellen und somit auch kein Vorsteuerabzug besteht. Siehe dazu auch die Feststellungen lt. Tz 3 im BP-Bericht vom 16.5.2012. Das Hervorkommen dieser neuen Tatsachen hat eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO erforderlich gemacht. Die angeführten Ausführungen…
…unerlässlich, dass bereits im Erstverfahren bestehende Tatsachen nun neu hervorgekommen sind. Von welchen Tatsachen die Betriebsprüfung und das Finanzamt ausgegangen sind, um die Verfahren hinsichtlich der Umsatzsteuer wiederaufzunehmen, ist dem Betriebsprüfungsbericht nicht zu entnehmen. Nach Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind die Wiederaufnahmsgründe in der Begründung anzuführen…
…der gegenständlichen Beschwerde wurden die eingangs genannten Bescheide bekämpft, und eingewendet, dass keine Wiederaufnahmegründe vorlägen, da entgegen der Feststellung der Betriebsprüfung keine neuen Tatsachen und Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren hervorgekommen seien, kein Liebhabereibetrieb, sondern eine Einkunftsquelle vorliege, da die Behörde die Ergebnisse der Kriterienprüfung gern. …
…gewesen ist. Nicht zuletzt spricht dafür die bereits im Dezember 2008 für das Veranlagungsjahr 2007 von der Behörde abgeänderte Gewinnverteilung im Sinne der nun erfolgten Wiederaufnahme. Aus den dargelegten Umständen kann man unserer Meinung nach von „neu hervorgekommen Tatsachen", welche im Zuge der Betriebsprüfung, die…
…im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer 2018 habe sich herausgestellt, dass die in den Vorjahren von der Liechtensteinischen Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie von der Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein bezogenen Rentenzahlungen nur als Progressionseinkünfte erklärt worden seien, sei keine neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 Abs…
…Bf. war im Zeitpunkt der Erlassung der Feststellungsbescheide Gruppenmitglied betreffend die ***Bf2*** für die Jahre 2010 und 2011 vom 22.1.2014 bekannt welche Funktionen die beiden ***6*** Betriebsstätten ausgeübt haben und sind im ***6*** Betriebsprüfungsverfahren für die Bf. selbst keine neuen Tatsachen bzw. Beweismittel…
…den vollständigen Betriebsprüfungsakt (allenfalls in Kopie) vorzulegen (und für den Fall, dass ein Protokoll der Betriebsbesichtigung vom 12.10.2023 bzw. andere für die Wiederaufnahme des Verfahrens relevanten Dokumente vorliegen sollten, auch diese), die belangte Behörde aufgefordert, anzuführen, auf welche neu hervorgekommenen Tatsachen die Wiederaufnahmen…
…somit entscheidend, ob der abgabenfestsetzenden Stelle alle rechtserheblichen Sachverhaltselemente bekannt waren. Im vorliegenden Fall begründet die Abgabenbehörde ihre Wiederaufnahme im Wesentlichen mit den anlässlich einer Betriebsprüfung neu hervorgekommenen Tatsachen, denen zur Folge der Beschwerdeführer in den Jahren 2005 und 2006 Einkünfte aus Immobilienvermittlungen, im Jahr…
…Rechtslage"). Unter Tz. 3 führte der Prüfer die seines Erachtens vorliegenden Wiederaufnahmegründe in Gestalt neu hervorgekommener Tatsachen und Umstände an: - Dem FA sei im Zuge des Vorhalteverfahrens vom 17.02.2009 eine Auflistung der 2004 eingelegten Fahrzeuge vorgelegt worden. Bei einigen Fahrzeugen sei kein Betrag…
…1 wurde festgestellt, dass [der Beschwerdeführer] nur noch Einkünfte bezieht die unbeschränkt zu besteuern sind. Die Feststellungen in Tz. 1 sind neue Tatsachen, die in den abgeschlossenen Verfahren für 2012 und 2013 nicht bekannt gewesen sind. Daher sind hier Wiederaufnahmen der Verfahren gemäß § 303 (1…