…aus der die Höhe der monatlich zu entrichtenden Abgaben sowie die darauf entrichteten Beträge ersichtlich sind, zu übermitteln: Begründend wurde ausgeführt, die belangte Behörde sei im Sinne des Parteiengehörs über die Stellungnahme des Beschwerdeführers und die beigelegten Unterlagen in Kenntnis zu setzen gewesen. Um dem…
…der ***1*** GmbH wegen eines Konkurses nicht zur Auszahlung kamen und die Zahlungen auch vom IEF nicht übernommen wurden. Mangels erfolgten Zuflusses im Jahr 2009 sind die nicht selbständigen Einkünfte aus dem Dienstverhältnis bei der ***1*** GmbH nicht in der Steuererklärung 2009 zu berücksichtigen und…
…Während für den Beschwerdeführer aus dem vorliegenden Haftungsbescheid etwa nicht ersichtlich ist, auf welche Dienstnehmer und welche Lohnsteuern sich der Haftungsbescheid bezieht, wäre durch einen bloßen Vergleich der Forderungsanmeldungen durch die Dienstnehmer beziehungsweise der der Republik vorliegenden Forderungsaufstellungen beim IEF nach den Bestimmungen des IESG…
…Zuge der Gehaltspfändung als nachträgliche Werbungskosten iZm der ehemaligen Geschäftsführertätigkeit des Bf bei der Fa. X GmbH abzugsfähig sind. Der Bf hat im Laufe des Verfahrens zur Haftungsübernahme folgende Unterlagen vorgelegt: - Schreiben des Rechtsvertreters der Fa. A GmbH vom 13.3.2013, aus dem hervorgeht…
…eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Antworten zu den vom Bf. aufgeworfenen Fragen unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, war eine Revision als nicht zulässig zu erklären. Wien, am 11…
…auf den Bezug des Arbeitslosenbezuges vorgenommene Hochrechnung der nichtselbständigen Einkünfte gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 bereits aus dem Gesetz ergibt und im Sinne der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes erfolgte, war die Unzulässigkeit der ordentlichen Revision auszusprechen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 3…
…2018 aus dem Rechtsbestand aus. Die Beschwerde war als gegenstandslos zu erklären. Damit treten die Einkommensteuerbescheide v.16.02.2015 (für 2014) bzw. v.14.03.2016 (für 2015) wieder in den Rechtsbestand (VwGH 28.02.2012,2009/15/0170). Mögen Zuflüsse von weiteren Lohnzahlungen…
…alle drei Durchsuchungsanordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden vom 1. April 2015 in der Finanzstrafsache gegen Bf.1 und Bf.2 gemeint waren, erschließt sich wohl aus dem Umstand, dass gegen alle drei Anordnungen entsprechende Kritik geübt wird (Seite 7: Durchsuchungen an drei Standorten unverhältnismäßig). Anzumerken ist auch…
…aus dem Zusammenhang verständlich werdend) das diesbezügliche handschriftliche Protokoll im Finanzstrafakt betreffend B, Bl. 38 verso: "Die Einn. v. mir hat nicht stattgefunden."]. Für eine inhaltlich zutreffende Protokollierung spricht, dass - wie ausgeführt - sämtliche Protokollseiten offensichtlich von den jeweils befragten Personen unterfertigt worden sind (wenngleich nachträglich…
…durchgeführt, welche derzeit noch nicht abgeschlossen ist. 3.2. Prüfungsfeststellungen Im Zuge der abgabenbehördlichen Prüfungen wurde festgestellt, dass wesentliche Einnahmen aus dem Heurigenbetrieb nicht in der Buchhaltung erfasst wurden. Ebenfalls wurden im Lokal Kellner und Küchenpersonal vollzeitlich beschäftigt, obwohl diese nur geringfügig angemeldet waren. Bei…
…gemäß § 82 EStG 1988: Nach der Aussage des § 83 Abs. 1 EStG 1988 ist der Arbeitnehmer beim Lohnsteuerabzug der eigentliche Steuerschuldner. Aus dem vorangestellten § 82 EStG 1988 folgt aber, dass der Arbeitgeber für die Einbehaltung und Abfuhr, dh für die richtige Berechnung der Lohnsteuer, für…
…Grundlage einer etwaigen Haftung als späterer Vertreter der Gesellschaft wären. 6. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass eine abgabenrechtliche Haftung auch aus dem Grund nicht besteht, weil dies eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erfordern würde. Da jedoch im Zeitraum der Geschäftsführertätigkeit des Einschreiters für die M-GmbH…
…gelten. Die Gutschrift hätte für den Bf. trotzdem den Charakter einer mangelnden Rechtsgrundlage. Sein Schreiben an die ***Sozialversicherung*** sowie deren Rückantwort würde dem Finanzamt vorliegen. Sollten dem Bf. aus dieser Angelegenheit jemals strafrechtliche Konsequenzen drohen (Vorteilsnahme), würde der Bf. auf die Expertise des Finanzamtes verweisen…
…aufzunehmen. Einer der in § 183 Abs. 3 BAO genannten Gründe für eine Abstandnahme von einer beantragten Beweisaufnahme sind nicht ersichtlich. Auch wenn sich aus dem bei der belangten Behörde geführten Abgabenkonto ergibt, dass die Rückstände, für die die Bf als Haftungspflichtige in Anspruch genommen wurde…
…und sich mit ihr abfindet. Vorsätzliches Handeln beruht nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zwar auf einem nach außen nicht erkennbaren Willensvorgang, ist aber aus dem nach außen in Erscheinung tretenden Verhalten des Täters zu erschließen (z.B. VwGH 30.10.2003, 99/15/0098)…
…wiederaufgenommen. In der Bescheidbegründung führt sie aus: "[…] Ein Lohnzettel wurde berichtigt oder neu übermittelt. […] Die nähere Begründung finden Sie im neuen Einkommensteuerbescheid. […]" 2. In dem am 17. Juli 2023 ausgefertigten Einkommensteuerbescheid 2018 ist vermerkt: "Wir haben nachträglich Informationen zu Lohnzettelangaben […] erhalten…
…dass dem Bf. durch die nachträgliche Übersendung am 20. Februar 2014 das Dokument tatsächlich zugekommen sei. Zu diesem Zeitpunkt habe der Bf. vom Bescheid erstmals Kenntnis erlangt. Die Zurückweisung der Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung wegen Verspätung sei daher jedenfalls zu Unrecht erfolgt. Aus diesem Grunde werde…
…pharm. VN NN KG zu Mitunternehmern geworden sind, sind die Geschäftsbeziehungen des VNBF BF mit der APO Ort KG hinsichtlich deren Fremdüblichkeit zu überprüfen. Aus dem dargestellten Sachverhalt geht unmittelbar hervor, dass diese einem Fremdvergleich nicht standhalten. Die Abgabenbehörde ist daher verpflichtet, die Höhe des…
…ist im Sinne der zitierten Literatur und der dort wiedergegebenen Judikatur des Verwaltungsgerichthofes entschieden wurde, war die Unzulässigkeit der Revision auszusprechen. Die Rechtsfolge der ersatzlosen Aufhebung des Säumniszuschlagsbescheides ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 6. Juni 2023
…1) BAO wiederaufzunehmen, weil dem Finanzamt auf Grund eine berichtigten oder neuen Lohnzettels oder einer (geänderten) Mitteilung über progressionswirksame Transferleistungen (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, etc.) erst nachträglich Umstände bekannt wurden, die im betreffenden Veranlagungszeitraum bereits existent waren und aus denen sich eine geänderte Einkommensteuerfestsetzung ergibt. Zur näheren…